Anfrage gestern bei der Besoldungsstelle, Zeitraum für die Beantwortung der Frage zur eventuellen vorzeitigen Pensionierung - ca. 8 Monate
Beiträge von jorena
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Meinst du die ZBB teilt einem auf schriftliche Anfrage mit, wie hoch das Ruhegehalt bei einer vorzeitigen Pensionierung ist?
Die haben für die Anfrage über die Höhe der Bezüge bei altersgerechter Pensionierung über ein Jahr gebraucht -
RP Bereich?
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Kalender oder Schuljahr?
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Aber nach welcher Besoldung wird dieses Ruhegehalt denn dann in meinem genannte Beispiel berechnet???
Nach der vollen A14 Besoldung der letzten 2Jahre oder nach der dann im letzten halben Jahr erfolgten halben A14 Besoldung? -
Ich habe mir das jetzt mal durchgelesen, aber richtig schlau bin ich nicht geworden. Da stehe ich irgendwie auf dem Schlauch.
Die Beispiele dort setzen ja immer eine Beendigung mit vollen Bezügen voraus. Auch bei Dienstunfähigkeit.
Wie ist es aber in dem von mir genannten Fall???
Also mal konstruiert:
Meine Frau hat jetzt im August die 2 Jahre A14 voll. Macht die Therapie und möchte dann nur noch die Hälfte der Stunden arbeiten und dann nächstes Jahr, nach Ende des Schuljahres vorzeitig in Pension gehen. Wäre dann 64 Jahre alt. Da Sie dann aber das letzte halbe oder auch Jahr nur die Hälfte der Stunden einer A14 Vollzeitstelle gearbeitet hat und auch danach besoldet wurde, wird die Berechnung des Ruhegehaltes dann nach dieser Besoldung, der dann natürlich viel geringeren, angesetzt oder wie sonst? Oder unterliege ich hier einem Denk - und Gerüchtefehler?
Danke im Voraus. -
Jo, die Formel habe ich auch irgendwo gelesen. Danke.
Wenn man einmal in dem Thema rumstochert
Eine Kollegin meiner Frau behauptete gestern in einem Pausengespräch, dass man, wenn man z.B. das letzte halbe oder auch ganze Jahr verkürzt arbeitet auch die gesamte Pension nach diesem Betrag erhält?
Also man arbeitet in seiner A14 nur noch die Hälfte Stunden, bekommt dann ja auch nur die Hälfte der Bezüge. Und nach diesen letzten Bezügen soll sich dann die gesamte Pension berechnen???
Das würde mich ja vom Glauben abfallen lassen. Oder irrt die sich? -
Sollte der Dienstherr feststellen, daß sie für den Posten "Konrektor" dienstunfähig ist, kann er veranlassen, daß sie diese Tätigkeit nicht mehr ausfüllt. Aber die a14 Bezahlung kann der Dienstherr ihr nicht mehr wegnehmen. Degradierungen bzw. Zurückstufungen (also Zurückstufungen bei der Besoldung) sind nur bei vorsätzlich fehlerhaftem Verhalten des Beamten möglich. Dafür bedarf es dann eines Disziplinarverfahrens. Es sei denn der Beamte stellt von sich aus den Antrag auf Zurückstufung. Auf eigenes Verlangen sind zurpckstufungen immer möglich. Was natürlich schön blöd wäre so einen Antrag zu stellen, wie oben schon erwähnt.
Das gilt auch für Brandenburg? Sicher?
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Ok, noch eine andere Frage.
Wenn meine Frau nach einer Therapie dann schrittweise wieder anfängt, kann der Dienstherr (Schulamt) dann verlangen, dass sie den Konrektor abgibt und würde sie dann
die A 14 verlieren? Hintergrund ist ja z.Z. eine eventuelle vorzeitige Pensionierung 2020.
Danke im Voraus. -
Der Quereinsteiger hatte vor kurzem eine Herz-Op und arbeitet Hamburger Modell. Die altersbefreite Lehrerin scheidet aus. Ersatz kommt vorerst nicht, woher auch.
So siehts an dieser Schule aus.
Andere Frage: um das alles mal durchrechnen zu lassen geht man dann zu einem RA für Beamtenrecht???
Gewerkschaft ist hier keine Option. -
Also da ich immer rückfragen muss
Die Situation an der Grundschule meiner Frau ist so, dass jeder Lehrer, außer die Rektorin, einer Kollegin die aus Altersgründen nicht voll arbeitet und jetzt in Vorruhestand geht und einem Quereinsteiger, als Klassenlehrer arbeitet.
Auch meine Frau. Ab nächsten Schuljahr ist eine Klasse jetzt schon ohne Klassenlehrer. Aber die Bildungsministerin Brandenburg erzählt öffentlich im Fernsehen, es gäbe keinen Lehrermangel
Und da kann ich mir nicht vorstellen, dass man ohne weiteres die Klasse abgeben kann. Aber plattyplus hat schon gute Anregungen gegeben.
Die Einstufung in A14 erfolgte ja rückwirkend ab August 2017. Dann wären ja dieses Jahr im August die 2 Jahre erfüllt. -
Also meine Frau hat für die Konrektorentätigkeit 3 Anrechnungsstunden und auf Grund ihres Alters 1 Anrechnungstunde. Gar nicht mehr zu unterrichten gibt es meines Wissens in Brandenburg überhaupt nicht. Selbst die Rektorin der Schule unterrichtet 14 Stunden. Wäre das so möglich, dann müsste die Schule stundenmäßig ja 2 Lehrer zusätzlich bekommen. Die bekommen nicht mal Ersatz, wenn 3 oder 4 Kräfte ausfallen.
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Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:
Wenn ich bei den Dienstjahen nur die Pension ausrechne, komme ich auf folgende Möglichkeiten. Ich rechne das mal am Bsp. NRW durch, weil ich mich in Brandenburg nicht auskenne:
- Deine Frau reduziert jetzt im Extrem auf nur eine Stunde / Woche. Geht sowas überhaupt? Behält aber ihren Posten. Dann hat sie, wenn sie bisher vollzeit gearbeitet hat, 24 Dienstjahre zusammen, also einen Pensionsanspruch von 24 * 1,79375% = 43,05%. Diese 43% beziehen sich jetzt aber auf das durchschnittliche a14 Einkommen und nicht auf das a12 Einkommen. Also 43,05% * 5631,12€ = 2424,20€ brutto monatlich Pensionsanspruch.
Wird dann bei dieser zweiten Möglichkeit die Pension nicht nach dem wirklich erbrachten Nettogehalt des letzten Jahres berechnet? Also z.B. Hälfte der Stunden= Hälfte des Netto und danach die Pension???
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Ok, sehe ich jetzt auch so, Rückstufung wäre unklug. Wir haben jetzt die Überlegung, ob sie nach der Therapie noch das kommende Schuljahr als Konrektor weiter macht um auf die 2 Jahre A14 zu kommen und dann mit Beginn des Schuljahres 2020/21 vorzeitig in Pension zu gehen. Jetzt weiß ich nur nicht, ob man irgendein Recht hat, den Klassenleiter abzulehnen (Antrag) und als Konrektor das eine Jahr noch zu arbeiten. Dienstherr? Amtsarzt?
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Vor allem müßte man mal ausrechnen wie viel Pension man verliert, wenn man ein Jahr eher geht. Das müßten ja eigentlich 1,79% sein. Wenn man sich jetzt zurückstufen läßt, bekommt man ein geringeres Grundgehalt, von dem dann zwar etwas mehr Prozente gezahlt werden, aber im Endeffekt hat man dann als Pensionär weniger in der Tasche, als wenn man einfach ein Jahr vorzeitig, dann eben mit Abschlag, um die Pensionierung bitten würde.
@jorena:
Also laßt es Euch konkret durchrechnen. So wie ich das überschlägig sehe, bekommt deine Frau, wenn sie jetzt als Konrektorin ein oder zwei Jahre eher um Pensionierung bittet, am Ende monatlich mehr, als wenn sie sich zurückstufen läßt und ein oder zwei Jahre weitermacht. Ist sie jetzt in Besoldungsstufe a13?Ja das ist halt das Problem, da hier ja DDR Rente und Pension zusammentreffen. Sie ist jetzt in der A14 und der Stufe 12.
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Mir ging es eigentlich um die konkrete Vorgehensweise den Klassenleiter oder Konrektor abzugeben.
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Weil keiner da ist, der es machen will. Ich sag ja auch immer, wenn du jetzt ins Krankenhaus musst, dann muss es auch jemand machen.
Deshalb interessiert mich ja die konkrete Vorgehensweise um den Konrektor und Klassenlehrer abzugeben. -
Schließe mich den anderen an, käme für deine Frau ein frühere Pensionierung in Frage?
Alternativ könnte es auch sein, dass deine Frau von ihrem Arbeitgeber als Dienstunfähig eingestuft wird. Wäre das auch eine Option?
Wie steht denn deine Frau dazu? Möchte sie nach ihrer Therapie noch mal arbeiten?
Sie möchte ja auch noch gern weiter arbeiten, aber eben nicht mehr als Konrektorin und Klassenlehrer, sondern nur als normaler Lehrer Vollzeit.
Hatte das auch voriges Jahr mal vorsichtig angesprochen, Auskunft der Schulleiterin-- vollkommen unmöglich, es fehlen so schon Lehrer! -
Darf ich fragen ob deine Frau verbeamtet ist oder Angestellte und wie viele Dienstjahre sie schon hat?
EIne unserer Abteilungsleiterinnen ist im Alter von 63 in Pension gegangen, weil sie die maximale Anzahl an Dienstjahren schon zusammen hatte.Ja, sie ist verbeamtet. 24 Dienstjahre, vorher als DDR Lehrerin tätig. Das macht auch die ganze Berechnung bei vorzeitiger Pension so schwierig. DDR Rente, Pension und dann auch noch Rentenausgleich für geschiedenen Ehemann.
Dann wollte ich das mal über einen Rentenberater abklären, machen die nicht, da Pension mit rein spielt. -
Hallo,
ich schreibe hier mal für meine Frau, um eventuell Hilfe zu bekommen. Falls das Thema hier falsch ist, bitte verschieben.
Folgende Situation:
meine Frau ist verbeamtete Grundschullehrerin in Brandenburg. Wird in Kürze 64 und hat dann nach diesem Schuljahr noch 2 Schuljahre zu arbeiten.
Sie ist Conrektorin und zusätzlich noch Klassenlehrerin. Die jetztige Klasse ist sehr problematisch, etliche verhaltensauffällige Schüler und besonders Eltern,
die wegen jeder Kleinigkeit Ausprachen, Versammlungen usw. verlangen. Das Arbeitspensum meiner Frau ist seit einem Jahr so, dass sie jeden Tag bis nachts
an Protokollen, Vertretungsplänen, Statistiken unsw. sitzt. Auch am Wochenende ist nur die Schule präsent. Gesundheitlich ist sie vollkommen am Ende.
Ich habe sie jetzt soweit, dass sie bereit ist in eine Burnout Klinik zu gehen und sich einer Therapie zu unterziehen.
Was kann man denn nach der Beendigung tun, um sich selber zu schützen. Kann man das Amt der Conrektorin aus gesundheitlichen Gründen sofort abgeben.
Meist wird doch vom Schulamt angeboten, die Stundenzahl zu reduzeiren, was in einem solchen Fall ja nicht weiter hilft. Die Arbeit bleibt doch die Gleiche.
Kann man mit entspechenden Attest der Klinik die Ämter abgeben und nur noch als "normaler" Lehrer arbeiten? Meine Frau denkt immer, das wird schon.
Aber bei dieser emensen Belastung habe ich einfach Angst um sie.
Vieleicht gibt es ja Betroffene, die so etwas schon selber hatten.
Bin für jeden Rat dankbar.
Ach ja, vor ca. 10 Jahren hatte meine Frau an ihrer damaligen Schule schon einmal so etwas, da ging es aber um Mobbing durch den Schulleiter. Damals hat uns weder das Schulamt, noch die Personalvertretung geholfen, sondern alles abgewiegelt.
Sie hat sich dann an eine andere Schule (die jetzige) versetzen lassen und wir sind umgezogen. Aber da war sie halt noch 10 Jahre jünger und es gab auch nicht so eine massive Arbeitsbelastung.
Vielen Dank im Voraus für Tipps und Ratschläge.
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