Zunächst einmal 'Entschuldigung' für die Mehrfachbeiträge. Die automatische EMailbenachrichtigung hatte ich zu spät aktiviert.
Diesen Beitrag schreibe ich nur um mich auch bei Tintenklecks für die Ausführungen zu bedanken. Läßt denselben Schluß zu.
Zunächst einmal 'Entschuldigung' für die Mehrfachbeiträge. Die automatische EMailbenachrichtigung hatte ich zu spät aktiviert.
Diesen Beitrag schreibe ich nur um mich auch bei Tintenklecks für die Ausführungen zu bedanken. Läßt denselben Schluß zu.
ZitatOriginal von Talida
Welches Bundesland? Ich denke, da gibt es Unterschiede.
NRW.
ZitatOriginal von silja
... Warum sollten beide neu gewählt werden? War es eine Listen- bzw. Gruppenwahl? Wenn nein, dann braucht auch nur der Stellvertreter neu gewählt werden. So war es zumindest bei mir.
Diese Wahlfromen sind m.W. gem MSchG - hierfür - nicht zugelassen. Allein das Wörtchen "und" postuliert > 1 Wahlgang. Also die bewährte klassische Methode mit zeitgenösischen Zettelchen. In belegbarer Tateinheit mit einer euphorisierenden Juvenalisierung eines Elternteils. Indem es an der Tafel ein Stück Kreide in die Hand gedrückt bekommt und wieder stricheln darf ^^.
-> Erst wurde die 1. Vorsitzende gewählt
-> Im Anschluß wurde der 2.Vorsitzende gewählt
Du wirkst derart sicher auf mich dass ich die "Quelle" nicht erfrage. Letztlich ist es auch konkludent was ich zwischen deinen Zeilen zu erkennen glaube. Nicht das was dem Klassenfrieden nützt, doch sei's drum. Danke.
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[spiel]@ Aktenklammer, Semantik oder Syntax ?[/spiel]
ZitatOriginal von Aktenklammer
... irgendwie beschleichen mich Zweifel, dass der Autor/die Autorin hier schreibberechtig ist .... scheint mir nicht im Lehrberuf tätig
Solange du Zweifel hast, mache keine Anklagen. Weil der Zweifel nur das Wartezimmer der Erkenntnis darstellt
Sprichwort von ...
ZitatOriginal von Elaine
ich könnte die Frage aber so spontan auch nicht beantworten! Und ich bin schon 3 Jahre dabei :).
Danke, schön zu wissen nicht der einzige zu sein.
ZitatOriginal von Elaine
Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass Neuwahlen anstehen und der komplette Vorstand neu gewählt werden müsste. Ich würde allerdings schnell meinen Schulleiter fragen und gut wäre.
Genau dies sagt mir mein Bauchgefühl auch. Die Schulleiterin möchte ich nur ungern fragen. Weniger aus Angst um meine Reputation, sondern eher weil sie unfreiwillig in diese Sach hineingeriet. Wie oben formuliert.
Manche Eltern wollen der 1. Vorsitzenden nicht mehr das Vertrauen aussprechen ( ist die Schwester der 1. Vorsitzenden des FV ) . Der zweite tritt definitiv zurück. Ich würde gerne eine Grundlage sehen komplett neu wählen zu lassen.
Bitte um Hilfe bei einer Frage, da zeitnah eine Sitzung ansteht.
Situation:
Grundschule, 2. Klasse, 2 gewählte Elterpflegschaftvorsitzende. Sie und Er. ER möchte zurücktreten. Weil er sich übergangen fühlt bei einer Einladung. (...), und weil diie 1. Vortsitzende zuläßt dass die Mutter eines Schülers (die dem Förderverein vorsitzt) zur Rektorin geht um sich über den Unterricht zu beschweren ( zu wenige Tests), ohne das er informiert war. Details lass ich weg.
Meine Frage:
1) Wenn der 2. Vorsitzende zurücktritt, ist dann der Vorstand ( der nur aus einer Person noch besteht ? ) handlungsfähig ?
2) Muss dann komplett neue gewählt werden (also beide) , oder nur der Stellvertreter ?
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