Uff. Es ist geschafft. Jetzt einfach zwei Wochen ins Koma fallen und durchschlafen. Die letzten Wochen fühlten sich brutal an.
Euch allen schöne Ferien und natürlich auch ein frohes Weihnachtsfest!
Sarek
Uff. Es ist geschafft. Jetzt einfach zwei Wochen ins Koma fallen und durchschlafen. Die letzten Wochen fühlten sich brutal an.
Euch allen schöne Ferien und natürlich auch ein frohes Weihnachtsfest!
Sarek
M.E. geht's hier aber nicht um Nachteilsausgleich (Veränderung der Bedingungen, ohne sie qualitativ zu verändern), sondern darum, bestimmte Leistungen nicht zu bewerten und somit qualitativ durchaus eine Veränderung vorzunehmen. Mich wundert, dass das überhaupt geht, ich dachte immer, spätestens ab Klasse 10 wird LRS nicht mehr berücksichtigt. Werden Rechenfehler in Mathe bei Dyskalkulie dann auch nicht bewertet?
Bei LRS geht es häufig nicht nur um den Notenschutz und die Aufgaben werden meistens normal bewertet. Jedoch haben die Schüler zum Nachteilsausgleich häufig bis zu 20% Zeitzuschlag.
(Welcher PKW-Fahrerweiß eigentlich, daß am Ende einer Spielstraße nicht rechts-vor-links gilt sondern man als Ausfahrender auf alle Anderen zu warten hat, als ob man aus einer Hofausfahrt kommt?)
*Meld* Ich! Ich weiß es. Allerdings verlasse ich mich nicht darauf, wenn jemand von rechts aus der Spielstraße kommt, und gehe eher davon aus, dass die Person denkt, sie hätte Vorfahrt.
Ich bin in der Regel als Radfahrer unterwegs und mir fällt mittlerweile bei vielen Verkehrsteilnehmern, egal ob Auto, Fahrrad oder Fußgänger auf, dass sich so viele nicht an die Regeln halten und andere gefährden. Fußgänger, die einfach über die Straße laufen, ohne vorher einmal zu schauen. Autofahrer, die mich im Kreisverkehr (es gibt keine eigene Spur für Fahrräder) überholen und an der nächsten Ausfahrt beim Abbiegen schneiden, während ich weiter im Kreisverkehr fahren möchte. Radfahrer ohne Licht, auf dem Gehweg in die falsche Richtung. Kürzlich sprach ich einen Schüler an, der ohne Licht bei Dunkelheit nach mir an der Schule ankam, auf sein fehlendes Licht an. Das hätte er in seiner Tasche. Auf meine entsetzte Nachfrage fiel ihm auch nur noch ein "Weiß nicht." ein.
Was ich derzeit erlebe: Ich hatte im Urlaub außerhalb Europas im Sommer mehrere Arztrechnungen wegen akuter Erkrankungen. Laut Beihilferecht bezahlt die Beihilfe diese Rechnungen nicht. Natürlich habe ich dementsprechend eine Auslands-Krankenversicherung bei meiner Krankenkasse. Dort reichte ich die Rechnungen ein und sie bezahlten bisher die Hälfte der Kosten. Für die andere Hälfte muss ich die Auslands-Rechnungen erst bei der Beihilfe einreichen und dann den Behilfebescheid vorlegen. Dann bekomme ich die andere Hälfte (was die Beihilfe also nicht erstattet) bezahlt. Mein Argument, dass die Beihilfevorschriften hier eindeutig ist und die Beihilfe nicht bezahlen wird, zählt nicht. Die Krankenkasse besteht auf dem Beihilfebescheid, auf dem stehen wird, dass sie nichts bezahlen. Hier wird auch Arbeitskraft gebunden, die nicht notwendig wäre. Und ich muss erst auf den Behilfebescheid warten, was Wochen dauern kann.
Sarek
Update: Zu meiner großen Überraschung war heute die Erstattung der anderen Hälfte durch die Krankenversicherung auf dem Konto. Ich hatte schriftlich bei der Versicherung nachgefragt und keine Reaktion erhalten. Daher der Anruf, wo der Mitarbeiter mir sagte, ich müsste laut Tarifbedingungen zwingend die Abrechnung der Beihilfe einreichen. Die eine Hand der Versicherung scheint nicht zu wissen, was die andere tut. Einerseits freue ich mich, dass die Erstattung nun erledigt ist, andererseits wurmt es mich, dass ich natürlich mittlerweile die Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht habe und sie dort unnötig in (langsamer) Bearbeitung sind. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, den Beihilfeantrag rückgängig zu machen. Dann halt nicht.
Sarek
Wir haben auch unseren jährlichen Kollegenausflug, der nach der 5. Stunde beginnt. Sprich, die 6. Stunde fällt aus. Wer am Ausflug nicht teilnimmt, hält seine 6. Stunde. Dieses Jahrn waren wir beim ZDF in Mainz - sehr interessant.
Sarek
Es gibt keine festen Rezepte, da die Voraussetzungen zu verschieden sind: Der eigene Typ, welche Klasse, welche Schüler in der Klasse, Hintergrund der Schüler, aktuelle Situation etc. Was heute in Klasse 7 a in der dritten Stunde bei Maria gut geklappt hat, kann morgen bei der 9 c bei Irmgard total in die Hosa gehen.
Im Referendariat und auch im weiteren Lehrerleben lernt man aber ein ganzes Repertoire an Handlungsmöglichkeiten, die man teilweise auch ausprobieren muss. Wichtig sind auch entsprechende Maßnahmen im Vorfeld, also schon bei der Unterrichtsgestaltung, damit solche Situationen nicht oder kaum auftreten. Stichwort Classroom Management.
Ich erlebte es im Referendariat, als ich eine Anweisung erteilte und ein Schüler maulte, warum er das tun müsse. Meine spontane Antwort: "Weil ich es so möchte." und ich war selbst am überraschsten, als der Schüler dann meiner Anweisung folgte. (Zum Glück erfuhr er nie den Hintergrund dieser Aussage. Denn in dem Moment hatte ich Barbara Blocksberg im Hinterkopf mit dem Hexenspruch "Eene, meene, weil ich es so will, sind die Kinder augenblicklich still. Hex-Hex!" )
Das eigentlich irre ist doch, dass wir es uns in Zeiten in denen der Fachkräftemangel absehbar ist leisten, dass zwei Verwaltungen (in der Beihilfe und der Versicherung) nach unterschiedlichen Spielregeln das gleich machen und das ganze dann für ein paar Millionen Fälle jedes Jahr.
Was ich derzeit erlebe: Ich hatte im Urlaub außerhalb Europas im Sommer mehrere Arztrechnungen wegen akuter Erkrankungen. Laut Beihilferecht bezahlt die Beihilfe diese Rechnungen nicht. Natürlich habe ich dementsprechend eine Auslands-Krankenversicherung bei meiner Krankenkasse. Dort reichte ich die Rechnungen ein und sie bezahlten bisher die Hälfte der Kosten. Für die andere Hälfte muss ich die Auslands-Rechnungen erst bei der Beihilfe einreichen und dann den Behilfebescheid vorlegen. Dann bekomme ich die andere Hälfte (was die Beihilfe also nicht erstattet) bezahlt. Mein Argument, dass die Beihilfevorschriften hier eindeutig ist und die Beihilfe nicht bezahlen wird, zählt nicht. Die Krankenkasse besteht auf dem Beihilfebescheid, auf dem stehen wird, dass sie nichts bezahlen. Hier wird auch Arbeitskraft gebunden, die nicht notwendig wäre. Und ich muss erst auf den Behilfebescheid warten, was Wochen dauern kann.
Sarek
Das klingt nach einer vernünftigen allgemeinen Regelung.
Bist du zufrieden mit den Verhältnissen bei euch?
Ja, insgesamt bin ich sehr zufrieden.
Wir geben am Kopierer unseren Code ein, aber es gibt keine Begrenzungen. Einer der Kopierer ist ein Farbkopierer, auch hier ohne Begrenzung, aber die Bitte, diese nur gezielt und wenn notwendig einzusetzen. Was ungeschickt ist: wenn man an diesem Kopierer direkt vom USB-Stick kopiert, stellt sich automatisch der Modus Farbkopie ein und man muss per Hand SW-Kopie einstellen. Wenn man das nicht weiß oder in dem Moment nicht daran denkt, macht man ungewollt Farbkopien von einer SW-Vorlage. Das habe ich auch nur durch Zufall entdeckt und zumindest mal dem Sekretariat gemeldet.
Von den Schülern wird Kopiergeld eingesammelt, wobei dieser Betrag in den iPad-Klassen in diesem Jahr deutlich reduziert wurde. In diesen Klassen verschicke ich die Arbeitsblätter über AirDrop und die Classroom-App. Das funktioniert ganz gut und ich werde bei den Arbeitsblättern auch wieder großzügiger, da es keinen Papierverbrauch gibt, ich aber schneller vorankomme. Einerseits sollen die Schüler mehr Kompetenzen erwerben, andererseits schreiben sie gefühlt langsamer, und nur mit Hefteinträgen komme ich nicht mehr schnell genug voran, weil zu viel Zeit mit Abschreiben draufgeht.
Sarek
Ich habe heute in zwei Supermärkten vergeblich nach Lebkuchen oder anderen Weihnachtsnaschereien gesucht und war total irritiert, dass die nichts hatten. Wir haben doch schon September, nicht mehr August.
Also habe ich statt Lebkuchen einige Weintrauben ins Freibad mitgenommen.
Ich sehe gerade Hans-Peter Korff als verkniffenen Schwager in „Pappa ante Portas“ vor mir…
"Wir sind heitere Leute."
Tatsächlich erlebe ich es bei meinen Katzen immer wieder, dass sie von draußen hereinkommen und anschließend im Haus ihr Katzenklo aufsuchen. Irgendwie freut es mich, dass sie es so gut annehmen. (Und ja, in den 11 Jahren haben beide Katzen tatsäclhich noch nie anderswo im Haus hingemacht. )
Vorsicht, der Beihilfeergänzungstarif übernimmt nicht automatisch alles, was die Beihilfe nicht bezalt. Also nicht die Eigenbeteiligung bei Medikamenten. Das ist im Vertrag recht genau geregelt, was der Tarif BE übernimmt. Z.B. Bei Brillen und Zahnersatz den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt, aber auch nur bis zu einer bestimmten Höhe. Oder entsprechende Kosten bei der stationären Behandlung im Krankenhaus.
Sarek
Als EH-Ausbilder halte ich mich an die Richtlinien, und die besagen, wenn eine Person nicht mehr ansprechbar ist, wird immer der Notruf abgesetzt. (Ausnahme natürlich, wenn wie in diesem Fall die Schülerin selbst sagt, dass dies nicht nötig wäre. Dann würde ich abwarten.)
In der Schule rufen wir auch den Rettungsdienst im Zweifelsfall lieber einmal mehr als weniger, weil wir als Schule doch eine andere Verantwortung tragen. Vor bald 20 Jahren hatte ich mal eine Schülerin mit Verdacht hat auf einen Asthmaanfall und sie hatte kein Spray dabei. Da die Symptome nicht besser wurden, forderte ich auch den Rettungsdienst an. Reaktion der damaligen Sekretärin: "Und wer übernimmt die Kosten? Ich sehe mir das selbst einmal an." Zum Glück kam in dem Moment der Schulleiter, der mir Rückendeckung gab. Im Nachhinein entpuppte sich der mögliche Asthmaanfall als Hyperventilation unter Panik, aber das war für mich nicht erkennbar und es gab nie irgendwelche Vorwürfe, weil der Rettungsdienst gekommen war.
Andere Anekdote: Schülerin kippt beim Kollegen im Unterricht ohnmächtig um. Ich komme zu Erste Hilfe dazu, Rettungsdienst ist alarmiert. Nach den Vorschriften kontrolliere ich den Mundraum auf Fremdkörper und in dem Moment kam die Schülerin wieder zu sich und sah als erstes Sarek, der in ihren Mund starrte. Sie blieb bei Bewusstsein. 😊 Das war bisher mein einziger Einsatz mit Bewusstlosigkeit und danach hatte ich doch weiche Knie, als alles überstanden war.
Daher habe ich in meiner Küche jederzeit eine Vorrichtung hängen, um meine Küchengeräte, die mit Dihydrogenmonoxid benetzt sind, dekontaminieren zu können. ☝️
Sarek
Bin gerade auf der Rückfahrt von einer Klassenfahrt mit der gesamten 8. Jahrgangsstufe von Borkum. War natürlich eine anstrengende Woche mit kaum Privatleben, aber die Schüler waren insgesamt sehr angenehm und die gemeinsamen Aktivitäten haben Spaß gemacht. Und für mich war es der erste Besuch einer ostfriesischen Insel und daher sehr interessant. 😃
Jetzt heißt es noch eine Woche durchhalten. 💪
Sarek
Zurück zur Ausgangsfrage: sowohl im BayEUG als auch in der GSO steht:
"(1) 1Schülerinnen oder Schüler, die sich unerlaubter Hilfe bedienen oder den Versuch dazu machen (Unterschleif), wird die Arbeit abgenommen; diese wird mit der Note 6 bewertet.2Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung.3Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden."
"3) 1Wird ein Tatbestand nach Abs. 1 Satz 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so ist die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit der Note 6 zu bewerten und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend zu berichtigen.2In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären.3Ein unrichtiges Abschlusszeugnis ist einzuziehen."
Dee Absatz steht in beiden Fällen im Abschnitt "Abschlussprüfungen", aber für Schulaufgaben steht nichts anderes darin, daher beziehe ich es auch auf Schulaufgaben.
Man könnte also auch der Mitschülerin, die das mittlere Kapitel für ihre Freundin geschrieben hat, die 6 wegen Unterschleif geben. Dass es erst bei der Korrektur entdeckt wurde, ist auch abgedeckt.
Sarek
Wenn ich gefüllte Paprika machen möchte, eine Paprikaschote beim Befüllen leicht reißt und ich kurz überlege, sie mit Tesa zu kleben...
Ich hatte vor Jahren mal ein Loch in einer Socke gestopft und einen Moment lang ernsthaft überlegt, wann ich die Fäden wieder ziehen kann.
Es ging früher, und da war ja eigentlich alles besser, in Bayern mit exakt EINEM Schuljahr Chemie Abitur zu machen. Von mir aus dürfte man auch heute wieder sehr gerne eine der drei Naturwissenschaften fürs Abi bzw die Matura abwählen.
Und im nicht-naturwissenschaftlichen Zweig hatte man nach der 10. Klasse die mittlere Reife, ohne jemals Chemieunterricht gehabt zu haben. Das wurde zum Glück mit dem G8 geändert, als Chemie auch dort in der 9. Klasse einsetzte statt in der 11.
ich warte mal ab. Vielleicht gibt es ja noch Kinokenner 😉 zumindest weiß ich, dass ich hier nicht der einzige StarTrek-Fan bin.
Tachpach, tachpech... sein oder nicht sein! (General Chang in Star Trek VI).
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