Was ich derzeit erlebe: Ich hatte im Urlaub außerhalb Europas im Sommer mehrere Arztrechnungen wegen akuter Erkrankungen. Laut Beihilferecht bezahlt die Beihilfe diese Rechnungen nicht. Natürlich habe ich dementsprechend eine Auslands-Krankenversicherung bei meiner Krankenkasse. Dort reichte ich die Rechnungen ein und sie bezahlten bisher die Hälfte der Kosten. Für die andere Hälfte muss ich die Auslands-Rechnungen erst bei der Beihilfe einreichen und dann den Behilfebescheid vorlegen. Dann bekomme ich die andere Hälfte (was die Beihilfe also nicht erstattet) bezahlt. Mein Argument, dass die Beihilfevorschriften hier eindeutig ist und die Beihilfe nicht bezahlen wird, zählt nicht. Die Krankenkasse besteht auf dem Beihilfebescheid, auf dem stehen wird, dass sie nichts bezahlen. Hier wird auch Arbeitskraft gebunden, die nicht notwendig wäre. Und ich muss erst auf den Behilfebescheid warten, was Wochen dauern kann.
Sarek
Update: Zu meiner großen Überraschung war heute die Erstattung der anderen Hälfte durch die Krankenversicherung auf dem Konto. Ich hatte schriftlich bei der Versicherung nachgefragt und keine Reaktion erhalten. Daher der Anruf, wo der Mitarbeiter mir sagte, ich müsste laut Tarifbedingungen zwingend die Abrechnung der Beihilfe einreichen. Die eine Hand der Versicherung scheint nicht zu wissen, was die andere tut. Einerseits freue ich mich, dass die Erstattung nun erledigt ist, andererseits wurmt es mich, dass ich natürlich mittlerweile die Rechnungen bei der Beihilfe eingereicht habe und sie dort unnötig in (langsamer) Bearbeitung sind. Ich habe keine Möglichkeit gefunden, den Beihilfeantrag rückgängig zu machen. Dann halt nicht.
Sarek