Wie jetzt, es ist versichert, dass der Schüler in die Mensa geht, das Essenfassen jedoch nicht, dann wieder der Rückweg? Was ist das denn? Wenn der jetzt über einen Stuhl oder was während seines Aufenthaltes in der Mensa stolpert und das Folgen hat, was dann? Deutsche Gesetze!!
Ja, so ist es. Genauso wie der Schüler auf dem Weg zur Schule und auf dem Heimweg von der Schule nach Hause versichert ist. Gilt übrigens auch auf dem Weg von und zur Toilette, aber nicht auf der Toilette selbst.
Das liegt daran, dass Essen oder Toilettengang private Dinge sind, die jetzt gerade im Standort Schule stattfinden. Der Schüler isst aber nicht, WEIL er in der Schule ist. Die Wege legt er aber zwangsläufig zurück, weil er in der Schule ist, und dementsprechend ist er versichert. Das gilt analog auch für Arbeitnehmer.
Sarek