Das Ganze hatte ich kommen sehen und auch schon einen Kollegen gefragt, ob ich ihm das Bürschchen zum Nachsitzen vorbeischicken könnte. Da ich aber zuvor die Eltern benachrichtigen musste, sagte ich dem Schüler, er sollte in der großen Pause zum Lehrerzimmer kommen, um seine Aufgaben für die Nachsitzstunde zu erhalten. Da ich die Eltern nicht erreichen konnte, hätte ich ihm sagen müssen, dass er erst nach den Ferien nachsitzen muss. ABER: er kam gar nicht erst!
Das hat mich derart verärgert, dass ich noch aus dem Zug (ich war verabredet und musste weg) versucht habe, die Eltern zu erreichen. Schließlich hob der Vater ab. Ein ziemlich schweigsamer Mann wohl, dem ich mitgeteilt habe, was vorgefallen war und dass das Verhalten seines Sohnes nun einen Klassenbucheintrag und eine Nachricht an die Schulleitung nach sich ziehe.
Den Klassenbucheintrag werde ich für diesen Tag nachträglich vornehmen und die konstante Verweigerungshaltung vermerken. Den Schulleiter wollte ich ohnehin schon sprechen, damit er mir sagt, was an der Schule in solchen Härtefällen an weiteren Sanktionen üblich und möglich ist.
Sei hier auf alle Fälle konsequent. Du hast den Schüler zur Nacharbeit verdonnert und die muss er machen. Wenn er zum Termin nicht erschienen ist, muss das Konsequenzen haben und ich hoffe, die Schulleitung hat dir Sanktionsmöglichkeiten genannt. Auf alle Fälle muss der Schüler die Nacharbeit nachholen. Es darf nicht passieren, dass er einen Eintrag ins Klassenbuch bekommt und damit gut. Verkünde ihm einen Nachholtermin und gleich dazu, was mit ihm geschehen wird, wenn er diesen nicht einhält.
Sarek