Hallo Anton Reiser,
vielen Dank für die Antwort. Ich denke, das wird helfen.
VG
Hallo Anton Reiser,
vielen Dank für die Antwort. Ich denke, das wird helfen.
VG
Hi,
danke für Eure Erfahrungsberichte, aber um die geht es mir nicht.
Ich brauche eine klare Aussage nach dem Motto: "in Schulvorschrift xy steht..." oder "es gibt kein Gesetz".
Und wie gesagt, es geht um die Sek II, nicht um die Grundschule.
Hi steward,
wie schon bei 4teachers geschrieben:
Du musst das Studienseminar informieren, ein ärztliches Attest über die Erkrankung vorlegen und das Studienseminar spricht dann (zumindest war das bei uns so) mit dem Staatlichen Prüfungsamt Ersatztermine ab.
Das Datum des Ersatztermins hängt natürlich von der Dauer Deiner Erkrankung ab und von den Prüfungsphasen des Prüfungsamtes.
Einfach mit dem Studienseminar sprechen, die wissen meist Bescheid.
Gute Besserung!
Im Prinzip spricht nichts gegen rot.
Es gibt bei uns eben nur diese Diskussion und den Wunsch, das zu vereinheitlichen. Aber einige Individualisten sträuben sich.
Aber die Frage bleibt: Gibt es eine verbindliche Rechtsvorschrift?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir diskutieren im Kollegenkreis gerade mal wieder die Frage, ob die standardmäßig genutzte Korrekturfarbe "rot" eigentlich verbindlich ist.
Ich habe im Referendariat gelernt, dass sich die Korrektur lediglich von der Schülerfarbe farblich abheben muss. Grün sei verboten, da dies die Farbe der Schulleitung sei.
Für das Abitur gibt es ja klare Regeln: Erstkorrektur rot, Zweitkorrektur grün, Drittkorrektur braun.
Wie verhält es sich aber an Sek I und II-Schulen? Gibt es eine Rechtsvorschrift, die die Korrekturfarbe vorschreibt? Oder kann ich theoretisch in "lila mit Glitzer" korrigieren? (Nicht, dass ich diese Farbe wählen würde...)
Ach ja, es handelt sich um ein Berufskolleg/Berufliches Gymnasium in NRW.
Herzlichen Dank, ich bin gespannt auf Eure Antworten.
P.S.: Ich habe diese Frage schon in anderen Lehrerforen gestellt, aber außer Erfahrungsberichten keine Antworten erhalten.
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