Beiträge von unter uns

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    Es würde mich durchaus reizen,mich in ein interessantes Thema zu vertiefen...gerade da ich an einer mehr o weniger Brennpunktschule" arbeite.


    Klingt doch vernünftig. Mehr wissen und noch einmal was lernen ist doch immer gut. Man darf sich allerdings nicht auf die Verwertungsfrage reduzieren lassen oder selbst darauf reduzieren. Das führt zu nichts.


    Letzlich wirst Du mit dem Googeln von Rahmenbedingungen nicht viel weiterkommen, weil das ein absolut sekundärer Aspekt ist. Wichtig ist nur diese Frage: Gibt es ein Thema, zu dem Du sehr gerne arbeiten/forschen würdest? Wenn ja, würde ich einfach einmal mit dem Forschen anfangen und sehen, wie es sich anfühlt. Fühlt es sich gut an, klappt es zeitlich etc. - kannst Du über eine Promotion nachdenken und DANN die Rahmenbedingungen klären.


    Mit dem Forschen anfangen heißt in der Regel, erst einmal mit dem Lesen anfangen. Ich vermute, bei Dir käme am ehesten ein Thema mit Schul-/Praxisbezug in Frage. Dann gibt es zu diesem Thema ja mit Sicherheit bereits einiges an Literatur. Einfach mal ein wenig recherchieren und besorgen. Vermutlich wird sich schon in diesem Stadium ziemlich schnell zeigen, wie attraktiv/realistisch die Sache wirklich ist.

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    Pardon - ich vergaß. Es ist kein Artikel, sondern eine Kolumne (bzw. ein Pamphlet), in der Röhl behauptet, es würden Leistung und Leistungskontrollen, Noten und (herkömmliche) Zeugnisse abgeschafft und marxistisch-maoistische Einheitsmenschen herangezüchtet (sic!)


    Du hast imho vor allem vergessen, dass Deine Kritikpunkte an dem Artikel (oder der Kolumne) mit dem Text wenig zu tun haben - wo es um sehr konkrete (Grund-)Schulpolitik in Schleswig-Holstein geht. Dass Röhl dann die Dinge hyperventilierend hochrechnet, mag sein, gehört aber wohl zur bildungspolitischen Polemik aller Seiten.


    Das Themen-Hopping im Versuch, eigene didaktische Präferenzen zu untermauern, beherrscht in jedem Fall nicht nur Röhl. Ich wüsste nicht, was die Reformen von Frau Wende und ihr didaktischer Kontext mit dem youtube-Video der PH Heidelberg zu tun haben.

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    und mit falscher Überschrift


    Weshalb falsch?


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    Die Behauptung, dass Noten und Zeugnisse abgeschafft würden, ist schlicht falsch.


    Ist inwiefern für die Grundschule in Schleswig-Holstein falsch?


    Inwiefern behauptet der Artikel, Zeugnisse würden abgeschafft?


    Falsch ist tatsächlich die Annahme, dass zentrale von Frau Wende angegebenen Probleme (fehlende Objektivität und Verlässlichkeit von Beurteilungen) durch ihre Reformen behoben würden. Was die Leistungsmotivation angeht, bleibt abzuwarten, ob das neue System motivierender ist.


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    An die Stelle von Noten treten ausdifferenzierte Kompetenzraster - die viel genauere Aussagen über die Leistungsfähigkeit der Kinder treffen als das alte 6-er-System.


    Genauigkeit ist nicht immer gleich Aussagekraft.


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    Mir erschließt sich aus ihrem Artikel nicht die Bedrohung des Abendlands, wenn ein Nordbundesland in der GS Noten abschafft und anstelle dessen auf eine Art der Rückmeldung greift


    Ich persönlich finde es großartig. Hier haben wir endlich einmal ein pädagogisches Großexperiment, das das Potenzial hat, uns mit echten Erkenntnissen über (fehlende) Noten und ihre Konsequenzen zu versorgen.

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    Hatten wir das nicht schon mal vor ein paar Monaten (letztes Semester)?


    Und war dabei nicht rausgekommen, dass man sich natürlich eine Utopie zusammenspinnen kann, dass das aber für die tatsächliche Arbeit, die tatsächliche Pädagogik, die tatsächliche Schule vollkommen belanglos ist?


    Klingt für mich ein wenig so, als würde hier ein Dozent die ruhige Kugel schieben. Möglicherweise, ohne es es selbst so wahrzunehmen.


    Man gibt einen globalen Arbeitsauftrag und senkt dabei die Hürden (Diskussion von Voraussetzungen etc.) maximal ab und wartet dann ein Semester (jedes Semester?), was passiert.


    "Moderne" Pädagogik und Arbeitsverweigerung liegen eben nicht nur in der Schule nahe beieinander.


    Abgesehen davon frage ich mich, wieso bei solchen Projekten immer herauskommt, es gehe um "Spaß", "Motivation", "Lernen ohne Angst" etc.

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    Meine Frage schlussendlich wäre nach den rechtlichen Konsequenzen,da ich mich nicht genau auskenne.


    Mach Dir keine Sorgen und lass Dich nicht verunsichern.


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    Ich habe auch ein schlechtes Gewissen gegenüber der anderen Schulleitung und würde eigentlich lieber schnell Bescheid geben


    Ein zentraler Faktor, weshalb man als Einzelperson immer schlechte Karten gegenüber Institutionen hat: Das Gewissen. Oder auch der Anstand.


    Selbst, wenn es schwerfällt: Du solltest genau das (und nur das) tun, was für Dich Sinn macht. Dazu gehört auch, sich alle Optionen offen zu halten, bis die Wunschoption juristisch sicher ist. Die Absage auszusprechen, ist dann unangenehm - ich kenne das. Aber unvermeidbar.


    Du wirst vermutlich schneller, als Dir lieb ist, eine Erfahrung machen: Dein persönliches Schicksal und Deine persönlichen Belange interessieren im Zweifelsfall an den maßgeblichen Schaltstellen niemanden. Worte wie "Loyalität" oder "moralische Verpflichtung" sind dort eher unbekannt. Insofern keine falschen Sentimentalitäten in Gegenrichtung.

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    Interessant wäre mal eine Sammlung von (rechtskräftigen!!!) Urteilen, durch die Lehrer in die persönliche Haftung für irgendwelche Vorkommnisse auf Klassenfahrten genommen wurden. Jeder kennt Horrorgeschichten von Lehrern, die für irgendwas verknackt werden, das auf einer Klassenfahrt passiert ist


    Es ist nicht nötig, verurteilt zu werden. Es reicht, durch das Verfahren zu müssen. Aber klar: Es geht hier um extrem seltene Fälle.


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    Aber gut - glaubt man den Versicherungen, wird auch jeder Dritte irgendwann berufsunfähig; blickt man sich im Kollegen- und Bekanntenkreis um, sieht man wohl viele Unfähige, aber keinen, für den so eine Versicherung nützlich wäre...


    :victory:


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    Es gibt schließlich sehr viel wichtigere Aufgaben,


    Ist wohl so.

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    Es geht darum, die Anwesenheit der Schüler zu dokumentieren und dass sie die Belehrung zur Kenntnis genommen haben, nicht um eine Unterschrift unter einen Vertrag.
    Wenn man das dann noch den Eltern zukommen lässt, sind diese sowohl über den Inhalt der Belehrung informiert, als auch darüber, dass ihr Filius anwesend war.


    Ich halte diese Vorgehensweise für tragfähiger, als im Zweifel bloß sagen zu können: "Ich hab das mal erwähnt.".


    Das mag sein, ist aber bei einem Unfall mit Personenschaden juristisch ohne jede Relevanz. Der Inhalt einer solchen Belehrung wird immer zu abstrakt sein, zu wenig auf die konkrete Situation bezogen, zu weit zurückliegend etc. als dass er mit Blick auf Schüler (und zumal 5.-Klässler) irgend eine Tragfähigkeit hätte.


    Ein solcher Zettel kann allenfalls dazu nützen, Eltern dazu zu bringen, ihre Kinder bei Fehlverhalten abzuholen, oder naive Eltern von juristischen Forderungen abzuhalten. Was bei einem verstauchten Fuß gehen wird. Aber nicht bei einem Kind, das einen 50-m-Hang hinunterstürzt.


    Dasselbe gilt übrigens für Zettel, die die Eltern selbst unterschreiben. "Hiermit gestatte ich meinem Kind, an Bergwanderungen auf ungesicherten Wegen teilzunehmen." Das wird vor keinem Gericht einfach als gültig akzeptiert, wenn es schief geht.


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    Ich werde wohl nie wieder eine Klassenfahrt durchführen.


    Eine traurige, aber weise Entscheidung.

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    Das Kultusministerium versucht weiteren Rechtsstreit zu vermeiden und verhindert, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird. Ich halte das für ein durchaus vernünftiges Vorgehen. Das ist jetzt eben das persönliche Glück einiger weniger Abiturienten, aber so what?


    Sicher. Man hätte das aber vermutlich auch anders rechtfertigen können als mit dem Hinweis, die gegebenen Noten seien sachlich richtig. (Was auf Deutsch auch heißt: Das KuMi betont noch einmal, dass die beteiligten Deutschkollegen in breiter Front Falschbeurteilungen vorgenommen haben.)

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    Was passiert eigentlich den Schülern?
    Müssen die den Punkt wieder "abgeben" und damit evtl. schlechtere Noten in Kauf nehmen?


    Antwort:


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    Nach dem Urteil wird möglicherweise das Kultusministerium doch disziplinarisch gegen den Schulleiter vorgehen. So hatte es ein Sprecher zu Prozessbeginn angekündigt. Und die Schüler? „Ihre frisierten Abi-Noten blieben gültig, die Arbeiten müssen sie nicht nachschreiben. Grund: Das Kultusministerium steht auf dem Standpunkt, dass die Noten trotzdem gerechtfertigt waren“, so berichtet die „Bild“-Zeitung.


    (http://www.news4teachers.de/20…n-und-bekommt-geldstrafe/)


    Das Kultusministerium stützt also weiter offensiv den SL, nicht ohne sich vorzubehalten, disziplinarisch gegen ihn vorzugehen.

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    .....und genau das geht bei uns nicht... Man wird schnell zwangsberuhestandet ... Da geht die Angst um und niemand so schnell zum Arzt. Aber SL wissen, wie sie das ausnutzen können...


    Klingt so, als könnte das die Idee sein - lang- oder kurzfristiges Ziel: Vorruhestand und Ersatz durch jemand anderen (pflegeleichteren, gesünderen...)


    Das löst aber das Rechtsproblem nicht, hier brauchst Du dann doch juristische Hilfe. Ich würde aus meinen bescheidenen Kenntnissen des Schulrechts heraus zunächst einmal vermuten, dass die SL zu solchen und ähnlichen Anweisungen durchaus berechtigt ist. Allerdings wäre ja in Deinem Fall die besondere Situation "Wiedereingliederung" zu bedenken, sodass hier besondere - und seltene - Bedingungen gelten dürften (die wiederum rechtlich kodifiziert sein können der nicht).


    Jedenfalls: Unbedingt den Personalrat einschalten.

    Du willst ernsthaft die Ansprüche aus 20 Jahren auf die Schultern eines Internet-Forums legen?


    Mein Tipp: Ruf in Baden-Württemberg an und frage hartnäckig nach, bis Du einen kompetenten Ansprechpartner hast. Vor allem, da die Stelle schon in Aussicht steht. Zuständig sind i. d. R. die Regierungspräsidien (Karlsruhe, Tübingen, Stuttgart, Freiburg). Nach meiner Erfahrung ist die BW-Verwaltung sehr kompetent, wenn auch nicht sehr kompromissbereit.


    Falls jemand Dir mündlich etwas zusagt, sollte dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigt werden oder sich an einem offziellen Dokument abstützen lassen.


    Eventuell Tipps geben (auf die ich mich aber NICHT verlassen würde) kann Dir auch
    - die Rechtsabteilung Deines Berufsverbandes (PhV, GEW...)
    - Dein (neuer) Schulleiter.


    EDIT: Sehe gerade, dass es um Primarstufe geht. Ich weiß nicht, ob die Zuständigkeit der Regierungspräsidien hier auch gilt. Sonst im KuMi nachfragen.

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    Ohne im Beamtenrecht allzu firm zu sein, schon gar nicht im niedersächsischen: Das kann ich mir nicht vorstellen. Du hast mit der Annahme einer Planstelle ja nicht Deine Qualifikation eingebüßt. Außerdem - wenn Deine Schule zumacht, gibt es auch Deine Planstelle nicht mehr.


    Der TE hat eine Stelle angenommen. Die Stelle hat eine bestimmte Qualität (A 12). Diese Qualität müsste sich ändern. Ich würde diesbezüglich eher nicht auf die Flexibilität des Landes rechnen.


    Und natürlich gibt es die Stelle noch, wenn es die Schule nicht mehr gibt. Es ist schließlich eine Stelle, die nicht an der Schule, sondern am Land hängt.


    Insofern macht es vollkommen Sinn, was Queesel berichtet und es würde mich wundern, wenn es irgendwo grundsätzlich anders liefe.


    Letztlich sind dies aber juristische Fragen, die niemand im Forum ernsthaft beantworten kann. Ich würde einfach bei der Behörde anrufen (vielleicht nicht den Chef fragen ;) ).

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    auf dem Gymnasium würde sich - zumindest so, wie ich es erlebe - relativ schnell ein sehr deutlicher Unterschied in der Entwicklung auf kognitiver, sozialer und emotionaler Ebene ergeben


    Inwiefern ist das schulformabhängig? Als ich gestern den Einspieler gesehen habe, habe ich mich schon gefragt, was er auf der Grundschule (!) noch mit den anderen (im Unterricht) macht.


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    Was ist, wenn die Kinder oder Jugendlichen über lang oder kurz oder vielleicht sogar sehr schnell kein Interesse mehr an ihm zeigen und er letztlich "alleine" da auf dem Schulhof steht??


    Lustigerweise ist DAS ja gerade ein Argument, das Inklusionsbefürworter immer benutzen, um Kinder aufs Gymnasium bringen zu wollen: Besser, das Kind steht auf dem Gymnasium allein in der Ecke, als dass ihm auf der Hauptschule der Sand in Mund und Nasenlöcher gestopft wird.


    Was natürlich zynisch ist.

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    Das heißt für Dich ist es nicht nachvollziehbar, dass ein Kind,das nicht einmal das Hauptschulniveau kognitiv erfüllt, auf das Gymnasium gehen kann, nur weil es geistig behindert ist?


    Exakt. Wobei dieses "nur" schon viel aussagt.


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    Andere Kinder schaffen das Gymnasium nicht, sind aber geistig gesund und müssen auf die Realschule.


    Andere Kinder wollen einen Abschluss machen. Dieses Kind will das nicht. Es läuft im System neben dem System, egal auf welcher Schule es ist.


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    Und ich hoffe, dass zwischen Gynmasium und der restlichen Schullandschaft in BW nicht nur "graduelle Unterschiede" bestehen! Obwohl...grün-rot macht's möglich!


    Der graduelle Unterschied besteht nicht zwischen Gymnasium und anderen Schulen (obwohl der Unterschied vermutlich auch ein gradueller ist - oder worin besteht der "prinzipielle" Unterschied?)


    Der graduelle Unterschied besteht zwischen dem Besuch der Schulform Gymnasium, deren Ziele das Kind nicht erreichen wird, und der Schulform Realschule/xyz, deren Ziele das Kind nicht erreichen wird.


    Im Übrigen finde ich dieses Herumreiten auf dem Gymnasium eher peinlich. Es geht um Kinder, die so oder so Sonderbeschulung brauchen. Dass es die nicht gibt, ist das Problem (s. Post am Anfang des Threads). Hat das was mit der Schulform zu tun? Ich weiß nicht.

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    gleiche Rechte bringen aber auch gleiche Pflichten mit sich. Und um eine Gymnasialempfehlung zu erhalten müssen Kinder ein bestimmtes kognitives Potential zeigen, ansonsten gehen sie (wiederum bei geeignetem kognitiven Potential) auf eine Realschule, eine Hauptschule oder eben eine Förderschule. Was Henris Mutter fordert ist Bevorteilung (geistig) behinderter Kinder, nicht Gleichbehandlung.


    Was sie will, ist, dass ihr Kind auf eine Regelschule geht. Von den rein kognitiven Anforderungen her erfüllt das Kind kein (!) Regelschulprofil. Daher ist es prinzipiell gleichgültig, ob es auf ein Gymnasium oder eine Hauptschule geht, allenfalls existieren graduelle Unterschiede. Das finde ich erst einmal völlig nachvollziehbar.


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    Nebenbei zeigte mir die Talkrunde auch, dass selbst die Vorzeigefrau mit geistiger Behinderung in der Diskussionsrunde auf verschiedenen Ebenen keinerlei Chancen hat und sich kaum selbstständig einbringen kann.


    Habe ich nicht so empfunden.


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    Die Ministerin aus BW war ja ganz begeistert von ihrem System, Kollegen aus BW, erzählt mal, wie läuft es?


    Sie kam aus RP. Sie hat lediglich in kollegialer Anteilnahme die BW-Veränderungen unterstützt.


    Ich halte diese wahlweise extrem allgemeinen oder extrem persönlichen Argumente für ziemlich irrelevant. Die Talkshow war ja auch Mist, weil man nur auf Sonntagsreden-Allgemeinheitsniveau herumschwurbelte oder extrem persönlich argumentierte. Was fehlt: Leute mit Ahnung, die klar sagen können, was Inklusion IM ALLTAG bedeutet (so wie in diesem Thread im ersten Post geschehen). Das heißt auch: Was Inklusion kostet, finanziell, für Mitschüler und Lehrer.

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    Genau das ist mein Problem. Ich überlege gerade, ob es Sinn macht, den SuS näher zu bringen, dass das Prädikat kein Satzglied ist, sondern die Satzglieder von ihm abhängen (was meiner Einschätzung nach die meisten Grammatiken zurzeit so sagen). Nur frage ich mich eben, ob das überhaupt Sinn macht, oder ob es die Sache nicht (unnötig) kompliziert macht. Und da die Fremdsprachen ja manchmal früher dran sind mit dem Grammatikunterricht (und selbst wenn nicht, die Sache wird so oder so nicht leichter, wenn die verschiedenen Sprachen da unterschiedliche Definitionen gebrauchen (sieht man ja beim Adverb^^)), hat mich nur mal interessiert, ob meine persönliche Vermutung, dass im Französisch- und Englischunterricht der Ausdruck "Prädikat" so gut wie gar nicht vorkommt, stimmt.


    Aus meiner Sicht gehen bei Dir zwei Probleme durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben:


    1. Soll man das Prädikat als "Satzglied" bezeichnen? Hier kann die Antwort imho lauten: Nein. Oder man bezeichnet es als ein besonderes (!) Satzglied. Denn das Prädikat hat ja für den deutschen Satz und seinen Aufbau eine enorm wichtige Rolle, die sich vor allem darin widerspiegelt, dass es im Satz nicht verschiebbar ist (was es grundlegend von den (übrigen) Satzgliedern unterscheidet).


    2. Soll man das "Prädikat" als "Verb" bezeichnen? Eher nein. Denn sonst gerät man rasch an anderen Stellen durcheinander, z. B. dort, wo ein Verb eben kein Prädikat ist ("Das Rennen macht Karl Spaß"; "Ich liebe es zu lachen".)

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    ich lese fast überall, dass das Referendariat "die schlimmste Zeit des Lebens", "eine Hölle", "Zeit der absoluten Runtermacherei" usw. wäre. Ich habe mich gerade für den Quereinstieg beworben und möchte einfach von ganzem Herzen Lehrerin werden. Aber das verunsichert mich gerade sehr. Als Quereinsteigerin wird man bei mir noch viel mehr zu meckern finden..


    Ich fand's eine schöne Zeit.

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    Aber was soll man machen, wenn sich beispielsweise auf die aktuelle Stellenausschreibung (Fächer relativ offen, sofortige Verbeamtung in meinem Bundesland, volle Stelle oder auch reduziert möglich) ausschließlich Frauen bewerben?


    Quote einführen, Förderprogramme schaffen, Stipendien vergeben, lustige Plakate erfinden, die Universitäten mit direkten oder indirekten Strafzahlungen belegen, wenn nicht genug Männer auf Primarschullehramt studieren, "bei gleicher Qualifikation-bevorzugt"-Klauseln in alle Stellenanzeigen packen.


    Nicht, dass ich davon überzeugt bin, dass das notwendig ist - aber das wäre die einfache Antwort (die nicht originell ist, denn all das gibt es so oder ähnlich schon, nur eben nicht im GS-Bereich.)

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