Zitatunter uns: wo siehst du denn den "vernünftigen Grund"?
Das Tier wurde zum Verzehr getötet, wie ja oben auch schon geschrieben wurde. Dies ist vollkommen hinreichend. Wenn eine Schulklasse auf einer Feier Würstchen auf den Grill legt, fragt auch niemand, wo sie herkommen. Niemand verfolgt die bei ähnliche Anlässen konsumierten Steaks zurück und reicht Klage ein, weil Schüler kein Anrecht haben, auf Schulveranstaltungen Fleisch zu verzehren.
Abgesehen davon würde ich einfach aufhören, meine persönlichen Vorstellung von "Grundlosigkeit" zum Argument zu machen. Ich prognostiziere, dass die Rechtsprechung Deine Trennung in "real-vernünftige" und "konstruierte" Gründe nicht teilen wird - ebensowenig wie offenbar die Kollegen vor Ort. Deine Einschätzung mag davon abweichen, aber ich halte es für ziemlich vermessen, einfach die Existenz (!) vernünftiger Gründe für die Schlachtung zu leugnen, weil man selbst diese Gründe nicht schätzt.