Beiträge von unter uns

    Kannst Du vielleicht einfach mal sagen, um welche Vorwürfe es (Deiner Meinung nach) geht? Weshalb scheinen die Schüler gegangen zu sein? Oder ist das unbekannt? Dieses nebulöse Gerede bringt doch wenig. Ist der Kollege (angeblich!) zu streng, bereitet er sich nicht vor, korrigiert er seine Arbeiten nicht, schreit er rum, fasst er Kinder unsittlich an, zieht er an ihren Haaren, trinkt er...?

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    Ich weiß nicht, welche Schwerpunkte diese Schule im Schulprogramm hat, ob sie AG´s anbieten etc.

    Das wären schon zwei Fragen für's Gespräch. Ansonsten solltest Du natürlich einiges Positives über Dich selbst erzählen und idealerweise jedes Interesse der Schule bedienen können. Falls es nicht zu weit weg ist, kann man auch mal vorher vorbeifahren (außerhalb der Schulzeiten), dann hat man schon mal Anhaltspunkte - die Größe, der kleine Schulhof, die tolle Turnhalle etc.

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    Irgendwelche Ideen???

    Ich würd's mal damit versuchen, mehr und verständlicher zu schreiben. Um welche Klassenstufe geht es? Inwiefern "Henry VIII"? Inwiefern "Höverstehen"? Was ist gemeint mit "situativer Einbettung"? Wieso ist ein "Museumsbesuch" demotivierend?

    Ich kann die Anfrage auch nicht ganz nachvollziehen - klingt für mich eher wie ein Fake, um ehrlich zu sein. Dafür ist es dann aber doch viel Text.


    1. Dass "die Welt zusammenbricht" und man "am Boden zerstört ist" wegen einer Gehaltstabelle, ist m. E. grenzwertig. Dass man aber trotz der (angeblichen) Verzweiflung entscheidet, wegen des Geldes seinen (angeblichen) Traum nicht zu verfolgen, kommt mir wirklich widersinnig vor. Ich schlage vor: Entweder Lehrer werden. Oder die Sache rhetorisch etwas tiefer hängen. Man kann niemandem vorwerfen, viel Geld verdienen zu wollen, aber wenn man etwas findet, das man unbedingt machen will (!), sollte man überlegen, ob es einem das Wert ist.


    2. Wir reden hier nicht von einem Job als Putzfrau. Das Lehrergehalt als Beamter (!) ist für ein angenehmes Leben wirklich ausreichend, aufgrund von Zuschlägen etc. auch mit Familie. Hinzu kommt: Jobgarantie; relativ gut Altersvorsorge, wobei die sicher massiv sinken wird, was aber in anderen Branchen auch gilt. Mag sein, dass anderswo das Geld deutlicher sprudelt - ob man einen besseren Schnitt macht, wenn man alle Faktoren bedenkt und das Gesamtberufsleben bedenkt, weiß ich nicht. Es gilt sicher nicht immer, trotz höherer Gehälter.


    3. Noch einmal: Es gibt gute finanzielle Gründe, nicht (!) Lehrer werden zu wollen. Aber dann doch bitte ohne Verzweiflung. Wer sich anders entscheidet, entscheidet sich eben anders.


    In jedem Fall: Viel Erfolg!

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    . Schade fand ich, dass mir hier zum Abbruch geraten wird. Immerhin kennt ihr mich überhaupt nicht,

    Was willst Du? Du entwirfst ein bestimmtes Bild von Dir, fragst um Rat, und dementierst dieses Bild wenige Tage später, um Dich gleichzeitig zu beschweren, die Ratschläge würden Dir nicht gerecht.


    Das erste Post klang nach totalem und grundsätzlichem Unglück in Ref und Schulklassen. Darüber würde ich nachdenken, denn wenn Deine "subjektiven" Empfindungen häufiger so ausschlagen könnte es schwierig werden. Schule ist leider Achterbahn - es geht mal rauf, mal runter und man sieht nie so genau, was als nächstes kommt. Auch nach dem Ref.

    Ich kümmere mich weder um Altersbeschränkungen - sofern ein gewisser Rahmen nicht überschritten wird - noch befasse ich mich mit Urheberrechtsfragen. Kann das irgendwann schief gehen? Klar. Wenn man Lehrerkinder im Unterricht hat, zum Beispiel. Sobald die erste Klage kommt, höre ich auf und mache nur noch Buchunterricht. Aber solange gönne ich den Kindern die kleine Freude :rolleyes: .

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    Mein Problem ist also, dass ich es wohl nicht genug will um es zu können.

    Oder umgekehrt. Hört sich leider sehr traurig an. Ich würde schon über Alternativen nachdenken - wenn die Lage wirklich so dramatisch ist, stellt sich die Frage nach dem Ref vielleicht ohnehin.


    Was kann man sonst tun? Eine professionelle Haltung einnehmen, Dienst nach Vorschrift machen und sich über das (in Zukunft vielleicht kommende) Geld freuen.


    Ich fürchte nach Deiner Schilderung nur, dass das auch nicht wirklich klappt. Es scheint ja nicht so zu sein, dass Du der Sache "neutral" gegenüberstehst (also: ich mache es nicht gern, aber auch nicht ungern, sondern einfach "normal"). Es scheint eher so, als hättest Du eine deutlich ablehnende Haltung. Was Du Dich fragen solltest: Magst Du die Schüler? Auch wenn Du alles andere an der Schule nicht magst? Magst Du Deine Fächer? Wenn Du eine (!) Frage mit "ja" beantworten kannst, wäre das ein Ansatzpunkt, sonst finde ich die Perspektive leider doch dunkel.


    Trotzdem: Viel Erfolg im UB.

    Ich erzähle auch relativ viel aus meinem Privatleben. Natürlich nicht, welche sexuellen Vorlieben ich habe oder wieviel Bier ich am Samstag abend getrunken habe. Aber wenn die Sprache zum Beispiel aufs Wochenende kommt erzähl ich auch schon mal, wenn ich was Besonderes gemacht habe. Oder was für Filme ich mag. Oder was ich im Fernsehen beeindruckend fand (besonders interessant, wenns die Schüler auch gesehen haben).


    Ist vielleicht Naivität, die sich im Laufe eines langen Lehrerlebens verliert - aber ich finde es legitim und habe auch den Eindruck, dass die meisten Schüler es nicht uninteressant finden (auch wenn Einzelne manchmal meinen, sie wollen "nur" ganz korrekt unterrichtet werden ;-)).


    Die Frage nach der Homosexualität ist m. E. nur dann heikel, wenn man wirklich homosexuell ist. Ich denke, dann muss man als Lehrer schon überlegen, was man antworten möchte. Ansonsten ist die Frage doch legitim, wenn auch für heterosexuelle Männer vielleicht manchmal zunächst verletzend (da man nicht aus der Welt weisen kann, dass "Homosexualität" ja oft als Vorwurf oder Beschimpfung verwendet wird - ob man das nun gut findet oder nicht.)


    http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,748558,00.html

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    Im übrigen halte ich es durchaus für wahrscheinlich, dass die Frage "Sind sie Schwul?" als Provokation gemeint war.

    Scheint mir nicht wahrscheinlich, wenn eine Schülerin mit hochrotem Kopf nach mehrtägiger Diskusson fragt.

    Bei Punkt 1 würde ich einfach noch mal meine Phantasie etwas bemühen - Möglichkeiten gibt es genug. Z. B. einsprachiges Wörterbuch - da würde mir spontan einfallen:


    - Man gibt in ausreichenden Kopien einen Infotext vor, in dem bestimmte schwierige Wörter markiert sind; Aufgabe könnte dann sein: notiere ein einfacheres Synonym für das Wort. Der Infotext kann dann an späteren Stationen noch genutzt werden.
    - Oder man gibt einen Lückentext vor, dem eine Anzahl schwieriger Wörter fehlen, die auf Kärtchen ausgeschnitten dabei liegen; welches Wort gehört nun wohin?
    - Oder man gibt eine Reihe ausgeschnitter Wörter vor, von denen jeweils zwei zusammengehören (beim Thema Kalifornien z. B. "drought" - "wildfire"), sie müssen also zusammengelegt werden.
    - Zusammenlegen kann man auch Begriffe und Bilder oder Ober- und Unterbegriffe. Oder man macht Wortreihen, in denen ein Wort fehl am Platz ist und gestrichen werden muss.


    In allen Fällen muss das Wörterbuch benutzt werden.


    Wenn Du es theoretischer möchtest:


    - Ein Infoblatt gibt Hinweise zur Nutzung des Wörterbuchs (z. B. zu den Abkürzungen in den Einträgen). Dann gibt es eine Liste mit kniffligen Aufgaben, z. B.: Welche der folgenden Wörter können sowohl Substantive als auch Verben sein? Welche der folgenden Begriffe würde der Gouverneur Kaliforniens vermutlich nicht in einer offiziellen Ansprache nutzen (register)?


    Die Frage mit dem Transfer habe ich nicht ganz verstanden.

    Ich finde die Lösung richtig - würde die Eltern bei so einem Thema auf keinen Fall irgendwas unterschreiben lassen. Du bringst die Leute noch auf Ideen und am Ende stehst Du vor einem Scherbenhaufen :) . Wenn man erst einmal anfängt zu fragen, findet man bei JEDEM Thema irgendjemanden, der dagegen ist.

    Schwierig, wenigstens das Schulgesetz NW ist da nicht eindeutig - in § 49, wo es eigentlich stehen müsste.


    Ich kann nur die Rechtslage in BW wiedergeben. Hier ist die Halbjahresnote insofern nicht "bindend", als sie keine Zeugnisnote ist. Es ist lediglich die Note einer "Information" für die Eltern als Hinweis auf den ungefähren Halbjahres-Leistungsstand. Allerdings wird die Halbjahresnote natürlich trotzdem irgendwie in die Endnote eingerechnet - meist zu ca. 50% der Endnote. Was ja auch Sinn macht, schließlich reden wir hier ungefähr von der Leistung der ersten Schuljahreshälfte.

    Zitat

    (ich habe ihn gewarnt...) - jetzt soll er zur Besserung ein Buch uzum Thema lesen


    Klingt eher nach einem Witz für mich.


    Aber okay, Lesen kann eine schlimme Strafe sein...

    Hallo,


    kennt sich zufällig jemand mit dem elektronischen Abiturprotokoll BW für dieses Jahr aus?


    Hatte gerade meine Protokolle komplett fertig und gespeichert - jetzt öffne ich das pdf wieder und stelle fest, dass ich nichts mehr ändern kann. Stattdessen erscheint eine Meldung "Da das Dokument seit seiner Erstellung geändert wurde, sind die erweiterten Einstellungen nicht mehr verfügbar...".


    Ich könnte schreien! Ich war so gut wie FERTIG, musste nur noch einmal drüber gucken - jetzt vergeude ich meine Zeit mit so etwas!


    Kennt jemand das Problem?


    Danke!
    Unter uns

    Zitat

    Soweit ich weiß muss bei einem zeitweiligen U-Ausschluss das Jugendamt informiert werden.


    Auch ein schönes Detail.


    Allerdings gilt beim einmaligen Ausschluss nur, dass das Amt informiert werden "kann".


    Im Wiederholungsfall aber gilt das "soll" - ebenfalls in § 90 nachzulesen.

    § 8 ist, wie gesagt, ausschlaggebend. Permanentes Reden ist natürlich als Täuschungsversuch zu werten. Wo der Gedanke einer Sonderbehandlung herkommt, weiß ich nicht, aber in diesem Fall ist sie wohl kaum angemessen. Der Schüler hat schließlich keine ärztliche Bescheinigung über pathologische Schwätzeritis.


    Um perspektivisch zu denken, sollte man hier bereits einen Blick auf § 90 werfen, der greift, wenn "pädagogische Erziehungsmaßnahmen" keinen Erfolg haben.


    Hier heißt es zur Möglichkeit eines "zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht", dieser sei möglich, wenn "ein Schüler durch schweres und wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet." Passt doch. Denn abgesehen von der Täuschungshandlung werden andere hier massiv in ihren Rechten beschnitten. Nicht, dass es soweit kommen muss. Aber da der Vater sich ja für §§ interessiert, freut es ihn sicher zu wissen, dass hier schon einer für sein Kind bereitsteht.

    a) Es geht hier nicht um meine Meinung, sondern das wurde mir in "Schulrecht" so beigebracht. Möglicherweise wird es aber anderswo anders gelehrt.


    b)

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    denn nicht gemachte Hausaufgaben führen dazu, dass man sich an der Hausaufgabenbesprechung nur ungenügend beteiligen kann.


    Das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist: Ich muss alle Schüler gleich behandeln. Wenn ich aber einem Schüler, der die Hausaufgaben nicht hat, eine 6 gebe, und einem, der sie extrem schlecht gemacht hat, sage "schlecht!", ohne ihm eine 5 oder 6 zu geben, behandle ich sie nicht gleich.


    Auch liegt eine Ungleichbehandlung vor, wenn ich dem Schüler ohne Hausaufgabe die 6 gebe, nicht aber dem mit sehr guter Hausaufgabe die 1.


    Denn in beiden Fällen benote ich nur die (Nicht-)Leistung bestimmter Schüler, ich benote aber nicht die (Nicht-)Leistung der weiteren Schüler im selben Fall.


    Dein Beispiel mit der Hausaufgaben-Besprechung macht es noch schlimmer: Wenn ich im Unterricht etwas bespreche und für diese Besprechung Schüler benote, muss ich eigentlich ALLE Schüler benoten (bzw. alle, die ich aufrufe). Ich kann nicht einfach entscheiden, nur die schlechten Leistungen zu benoten - was im Extremfall ja dazu führen könnte, dass fast alle Schüler nur schlechte Noten bekommen.


    Grüße
    Unter uns

    Für BaWü gilt insbesondere:


    Bei der Notengebung ist die Gleichbehandlung aller Schüler zu beachten sowie - in BW nach § 70 Landesbeamtengesetz - eine "unparteiische und gerechte Amstführung" zu leisten.


    Es ist deshalb unzulässig, nicht gemachte Hausaufgaben mit "6" zu bewerten, wenn man die gemachten Hausaufgaben nicht mit "1", "2" usw. bewertet. Es ist also verboten, gemachte Aufgaben nur "abzuhaken" und nicht gemachte als "ungenügend" einzustufen, weil dies Leute, die zuhause nicht arbeiten, überproportional negativ belastet.


    Es ist jedoch durchaus zulässig, nicht vorhandene Hausaufgaben mit "ungenügend" zu bewerten, wenn man für gemachte Hausaufgaben positive Noten vergibt.


    Zitat

    denn anhand welcher Kriterien soll ich Noten von 1 - 6 vergeben?


    Wie wäre es mit den Kriterien, die allgemein gelten? Richtigkeit, sorgfältige Ausführung, Originalität, Aufgabenadäquanz etc.

    Fiktives Zitat:


    Zitat

    "Wir wollen mal eine richtig schöne Party machen!"- "Auja. Da brauchen wir aber was zu essen! Wie wärs mit Würstchen?" - "Ne, das geht nicht, da ist das Tierschutzgesetz vor. Partymachen ist als vernünftiger Schlachtgrund nicht vorgesehen."


    Reales Zitat:


    Zitat

    Sprich: das Töten dieses Kaninchens aus Gründen der "Nahrungsmittelversorgung" war IMHO (zugegebenermaßen pingelig gesehen) überflüssig, da genug Lebensmittel zur Verfügung standen. Ich weiß, der Gedankengang ist recht kompliziert


    Der Gedankengang ist nicht kompliziert, sondern abwegig. Genügend Lebensmittel stehen auch ganz ohne Fleisch zur Verfügung. Damit ist jedes Schlachten grundlos in Deinem Sinne. Wenn Dich das befriedigt: schön. Aber noch einmal: Das ist nicht konsensfähig.

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