Bei vier Tagen Pause kommt wahrscheinlich eine normale Bewertung nicht mehr in Frage (rechtlich ohnehin nicht, aber darüber hab ich mich auch schon hinweggesetzt). Selbst wenn Du sicher bist, dass der Schüler die Arbeit zuhause nicht angefasst hat, muss man Probleme mit den anderen Schülern einkalkulieren - und deren Eltern.
Was die Rückgabe der KA angeht: Je nach Thema kannst Du sie zurückgeben und dann dennoch nachschreiben lassen. Der Schüler kennt die Originalarbeit ja ohnehin. Und wenn er jetzt 3 Wochen krank wäre, würdest Du ja auch nicht warten.
Übrigens kann der Schüler m. E. glücklich sein, wenn er nachschreiben kann. Und keine 6 bekommt. Wenn man es gaaanz genau nimmt - und die Zahl der Hobbyjuristen unter Eltern, Schülern und Kollegen ist enorm - ist das mit dem Nachschreiben ja auch heikel. Er hat sich ja schon eine Übungsrunde und damit potentielle Vorteile verschafft. Auch konnte er jetzt vier Tage länger üben. Vielleicht wusste er, dass die Arbeit nicht so toll gelaufen ist, und hat das Heft einfach mal mitgenommen? Was passiert, wenn Du jetzt ein halbes Dutzend 5en hast und der Schüler schreibt im Nachtermin eine 2? Aber man sollte einfach auch nicht zuviel nachdenken .