Guten Morgen und ganz lieben Dank!
Ich hatte da gesucht, aber eben unter dem Begriff Englisch :nixmitkrieg:
Dann werde ich mich mal einarbeiten.
Gruß Hasi
Guten Morgen und ganz lieben Dank!
Ich hatte da gesucht, aber eben unter dem Begriff Englisch :nixmitkrieg:
Dann werde ich mich mal einarbeiten.
Gruß Hasi
Hallo, ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich dabei, mich wieder einzuarbeiten, bevor der Unterricht startet.
Ich finde keine aktuellen RL für das Fach Englisch in den Fachklassen des dualen Systems (Berufsschule). Sonst habe ich immer beim Bildungsserver NRW bzw. beim Ritterbachverlag gesucht und gefunden. Nun finde ich gar nichts? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es neue RL gibt, aber ich finde gar nichts. Kann mir einer von Euch auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank schon mal!
Hallo, obwohl ich mittlerweile zweifache Mama bin, lernt man auch auf dem Gebiet der rechtlichen und dienstlichen Konsequenzen ja nie aus. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass es "besser" ist Teilzeit innerhalb der Elternzeit zu arbeiten, da ich dachte, dass die Jahre der Elternzeit voll auf die Pensionsansprüche angerechnet werden und dies bei "normaler" Teilzeit nicht der Fall ist. Dies ist aber nicht so, wie man beim lbv.nrw. nachlesen kann (Stichpunkt Erziehungszeiten). Dort steht auch, dass die Teilzeitbeschäftigung nur anteilsmäßig angerechnet wird. Ich dachte immer, die Jahre der Elternzeit werden voll berücksichtigt?
Nun frage ich mich langsam, ob es für mich die richtige Entscheidung war, bald wieder in Elternzeit Teilzeit zu arbeiten, da mir dadurch das Augustgehalt verloren geht, bei Teilzeit nicht. Wenn ich das in dem Antrag richtig sehe, kann ich nämlich beim Teilzeitantrag am 1.8. anfangen, sonst nach Beendigung der Elternzeit nach einem Jahr (das wäre in meinem Fall Ende August). Es geht immerhin für mich um ca. 1800 euro Unterschied und das ist ja nicht gerade unerheblich. Bei der Bez.reg kann mir keiner so wirklich Auskunft geben, beim LBV bekomme ich jedesmal ne andere Antwort.. Kann mir hier jemand helfen oder mir einen Tipp geben, an wen ich mich noch wenden könnte!?
Vielen Dank schon mal!
Ich glaub das immernoch nicht. Einen Grundriss kann ich ja noch verstehen, aber sowas!?
Und wenn ich diese Skizze nun anfertige, dürfen dann nur Schreibtische und Regal drin sein? In meinem steht noch ein Sofa (alerdings ohne Schlaffunktion, sonst machen sie daraus wahrscheinlich ein Gästezimmer ), das wir übrigens zusätzlich auch noch haben. Was kann denn dazu führen, dass das Arbeitszimmer nicht anerkannt wird? Ich habe dazu leider nichts gefunden...
Die Sachbearbeiterin scheint sowieso Langeweile zu haben. Sie möchte außerdem Belege (Kopien) unserer Strom- und Gaskosten...
Hallo mal wieder. Nachdem wir einen Grundriss des gesamten Hauses und einen detaillierten des Arbeitszimmers eireichen mussten, müssen wir nun eine Skizze einreichen, WIE in meinem Arbeitszimmer die Möbel stehen. Habt ihr sowas schon mal erlebt? Es gint das Arbeitszimmer wirklich und wird auch dazu genutzt, aber das ist doch ein Scherz, oder bin ich da zu empfindlich? Was haltet ihr davon?
Ich bin gespannt, wie ihr das seht!?! Vielen Dank schon mal! Hasi
ZitatAlles anzeigenOriginal von Jorge
Eugen Roth:
Was bringt den Doktor um sein Brot?
a) die Gesundheit b) der Tod.
Drum hält der Arzt, auf daß ER lebe,
Uns zwischen beiden in der Schwebe. ...
Ein Arzt, der ‚krank schreibt‘, sollte seine Berufswahl überdenken. Vermutlich hat er dich aber nicht krank, sondern arbeitsunfähig geschrieben. In diesem Falle musst du dich ‚genesungsfördernd‘ verhalten. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Verordnet der Arzt Bettruhe, kannst du nicht an die Nordsee fahren, rät er zu einem Aufenthalt an der See, solltest du auch hinfahren, wenn es dir möglich ist.
Ich würde empfehlen, den Aufenthalt an der See vom Arzt als ‚genesungsfördernd‘ befürworten zu lassen und deine vorgeordnete Stelle über die Reise zu informieren. Sie ist berechtigt, im Zweifel deine Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen, und sollte deshalb wissen, wo du dich aufhältst.
Auf jeden Fall gute Erholung und baldige Genesung!
Ah ja...
Ich werde mir die Reise dann als genesungsfördernd bescheinigen lassen. Die Schulleitung wollte ich ja auf jeden Fall informieren, sonst hätte die Reise nämlich keinerlei Erholungswert für mich... Ich bin da schon sehr korrekt.
Und ich hoffe wirklich auf Besserung durch die Luftveränderung.
Danke für die Antwort. Mein Arzt hat das sogar vorgeschlagen wegen der frischen Luft etc.
Hallo.
Ich bin aufgrund einer recht schwierig verlaufenden Schwangerschaft krank geschrieben und ziemlich mit meinen Kräften am Ende. Daher würde ich gerne ein paar Tage an die Nordsee fahren.
Ich möchte das aber auf keinen Fall "heimlich" machen, sondern die Schulleitung darüber informieren. Weiß jemand, wie das rechtlich ist und was es zu beachten gibt?
Vielen Dank schon mal!
ZitatOriginal von nani
Ähm, das versteh ich nicht. Ich dachte bisher, es wird alles angerechnet. Beispiel: ich bekomme 1000 Euro Elterngeld und verdiene 200 Euro dazu, bekomme ich nur noch 800 Euro Elterngeld und eben die 200 Euro, sodass ich am Ende wieder bei den 1000 Euro lande, die ich auch ohne Arbeit hatte. Oder ist das falsch?
So, habe ich das auch immer verstanden. Klärt uns wer auf, bitte?
Ich dachte auch immer, wenn ich nicht mehr als 65% arbeite (was ich ja als Elterngeld bekommen würde) lohnt sich das nicht, da das komplett aufs Elterngeld angerechnet wird...
Guten Morgen,
in meinem SoWi Studium waren die Inhalte in BWL, VWL, Stastistik durchaus stärker vertreten (zumindest im Grundstudim). Hier wird sich aber wohl eine Menge geändert haben.
Meiner Meinung nach sind diese Inhalte aber durchaus zu schaffen.
Ich sehe das Problem aber ganz woanders. Wenn Du SoWi studierst, wirst Du ja zumindest in der SekII SoWi-Kurse geben müssen (dürfen). Natürlich findest Du hier die Inhalte, die Dich interessieren, aber die VWL, BWL, Statistik ist ja mit dem Studium nicht abgehakt (es sei denn Du möchtest nur in der SekI Politik unterrichten).
Sehr viele Kommilitonen sind übrigens mit den Fächern SoWi plus X an einem Berufskolleg gelandet und hier würdest Du dann die Fächer Politik, aber eben auch Wirtschafts- und Betriebslehre unterrichten und wenn man sich da selbst unsicher fühlt, würde ich das nicht machen. Ich würde mir also auf jeden Fall mal die Schulformen ansehen, die für Dich in Frage kommen und dann einen Blick in die Lehrpläne werfen. Das Studium ist ja absehbar, die wichtigere Frage ist ja, was erwartet Dich danach?
Viel Glück bei der Entscheidung!
ZitatOriginal von Britta
Hm, das muss irgendwie unterschiedlich gehandhabt werden - ich bin sowas gar nicht gefragt worden.
DANN würde ich mal ganz schnell beim BAD anrufen. Das ist Pflicht in NRW und die werden Dich SOFORT aus dem Verkehr ziehen bis dein Impfstatus geklärt ist und du den Bogen zur Gefährdungsbeurteilung ausgefüllt hast. Und in diesem werden genau diese Dinge abgefragt...
Ich hab das alles letzte Woche alles gemacht.
Zitat aus dem MuSchG
"und seit dem Inkrafttreten des neuen Mutterschutzgesetzes am 20.06.2002 auch bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten. Somit haben alle Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf eine Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen."
Quelle: bmfsfj.de
Ich habe mich das auch schon gefragt, da mein Geb.termin bisher nur grob geschätzt wurde, da sich krankheitsbedingt Periode etc. verschoben hat. Die Ärztin meinte, da wird sicher noch kräftig korrigiert, ist nur blöd, da auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber ja nun schon dieser Termin drauf steht.
Ich befürchte, dass ich mich auch bald krank schreiben lassen muss bzw, ein individuelles BV bekomme. Ich hatte eine sehr schwierige 1. Schwangerschaft und übergebe mich nun seit 3 Tagen mehrmals täglich. Leider dauerte das beim letzten Mal fast 30 Wochen. Da ich Prüfungsklassen habe, meine Frage: Kann der Arzt auch festlegen, dass ich nur 10 WS arbeiten darf. (Ich arbeite TZ 20 WS.) Dann könnte ich versuchen!, diese Klassen weiter zu führen. Oder könnte man festlegen, nur an 2 Tagen die Woche (statt 4). Dann könnte ich mich an den anderen Tagen etwas erholen. Auf Dauer ist man ja wirklich sehr geschwächt, zumal mir auch sehr schwindelig ist. Ich hatte so gehofft, dass ich in der 2. Schwangerschaft davon verschont bleibe. Hat jemand konkrete Erfahrungen mit einem individuellen BV?
Die Hinweise (link) habe ich natürlich schon gelesen.
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Hasi
Man lernt nie aus
Hallo. Zu deinen Fragen.
1. ja
2. auch richtig
3. private KV läuft ganz normal weiter, man kann einen Zuschuss beantragen, aber da kenne ich mich leider nicht aus!?; während der Elternzeit bekommst du auch dann Beihilfe wenn du unterhälftig beschäftigt bisz (also weniger als 50%. außerhalb der elternzeit geht dies nicht), dein Kind kann sowohl in deine KV als auch in die deines Mannes)
4. Nein, Du musst Dich nicht sofort festlegen.
5. keine Ahnung
Gruß Hasi
Ich kann mich hier einreihen, allerdings noch extremer.
Ich war 3! Wochen im Nov krank wegen Pfeifferschem Drüsenfieber, nun habe ich mich 3 Wochen zur Schule gequält und nun bin ich seit heute wieder total krank. Morgen (da habe ich schulfrei weil Teilzeit) gehe ich zum Arzt und der wird mich wohl wieder krank schreiben. Mir gehts auch deshalb total schlecht. Ich kann Dich gut verstehen. Und ich hätte gleich - wie der Arzt gesagt hat- länger zuhause bleiben sollen.
Dir auch Gute Besserung!
Nachdem ich nun wochenlang vom Pfeifferschen Drüsenfieber geplagt wurde, habe ich nun - nachdem ich 3 Wochen wieder in der Schule war- einen herben Rückschlag. Ich bin seit heute wieder zuhause, da wieder alle Lymphknoten geschwollen sind und ich eine extreme Erkältung/Grippe habe. Mein Mann ist beruflich viel unterwegs und ich bin außer vormittags von 9-12 Uhr mit meiner 3 jährigen Tochter alleine. Ich wurde die letzten Woche stark von Omas und Freundinnen untersützt, aber eine Dauerlösung ist das nicht. Fakt ist wohl, dass ich mich so nicht wirklich schonen kann. Nun hat mir mein Arzt gesagt, wenn ich gesetzlich versichert wäre, würde er mir eine Haushaltshilfe verschreiben, aber so ist das nicht möglich! Ich hab mal ein wenig gegoogelt und es ist wohl wirklich "nur" eine Leistung der GKV.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Ich finde das ziemlich unglaublich. Für mich bliebe dann nur eine Mutter-Kind-Kur, was aber eigentlich zur Zeit nicht in Frage kommt.
Was würdet ihr machen?
Gruß Hasi
ZitatOriginal von Micky
Wie sieht es denn in NRW aus? Hat jemand Infos? Können die Schulen das selbst entscheiden? Oder gäbe es dann einen Erlass für alle Schulen in NRW?
Das versuche ich auch gerade heraus zu finden. Hier ist es nämlich chaotisch und ich würde mich ungern morgen auf den Weg machen müssen, aber mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Raket-O-Katz
Nun auch noch mein Senf dazu...
Die Trolley-Manie hat in den vergangenen anderthalb Jahren auch bei uns Einzug gehalten. Vorwiegend sind es über-engagierte junge oder jung gebliebene Kolleginnen, die meinen zu jeder Stunde sackweise Kärtchen, Kleber, Arbeitsblätter, Poster und pipapo mitzuschleppen. Einige der Damen habe mittlerweile sogar schon Zusatztaschen zum zum bersten gefüllten Rollie dabei! Als sei ohne Methoden- und Materialfeuerwerk kein vernünftiger Unterricht möglich......
Ich habe mir vor 1 Jahr eine sehr schlichte Ledertasche anfertigen lassen. Vorher habe ich überschlagen, wie viel Material ich maximal mitnehmen möchte, einen Musterstapel gepackt, ausgemessen und dem Sattler durchgegeben. OK, mit Klausuren im Gepäck wird es ab und an eng, aber alles in allem klappt es. Man muss nur überlegen, ob man den Kram in der Tasche wirklich braucht oder ob es auch anders geht.
Ich persönlich möchte mit so einem Trolley nur gesehen werden, wenn ich mich tot in selbigem befinde.
Bis dahin näsele ich den Kolleginnen mit ihrem Rollies zu "Boarding für den nächsten Flug nach Pisa...."
Mit leichtem Gepäck
Raket-O-Katz
Das möchte ich fett unterschreiben. Du sprichst mir aus dem Herzen.
Vielen Dank für deine Antwort. Und ich habe heute auch nochmal telefoniert und es wurde bestätigt, dass Heilpläne nicht geprüft werden. Es gibt allgemeine Info-Blätter, allerdings steige ich da nicht wirklich durch. Die Kosten meiner Behandlung betragen 3500 euro. Ich schick das jetzt mal zur Krankenkasse und warte ab, was die dann sagen und dann muss ich mich wohl oder übel überraschen lassen, was ich tatsächlich selbst bezahlen muss.
Werbung