Beiträge von mrboyard

    Werde nächste Woche nach anderen Versicherungen suchen... Das Bremer Modell ist mir auch sofort eingefallen, aber leider gibt's das ja zur Zeit noch nicht in Nds...


    Aber wenn ich tatsächlich 400€ netto weniger in den nächsten Jahren bis zur Rente/Pension habe, dann ist's echt ne Überlegung, ob nicht das Angestellten-Verhältnis doch besser wäre....


    Und ich dachte schon, dass die Verbeamtung Grund zur Freude sei... *grr* ;)


    Als Angestellter wurde ich ja schon nach TVL-E13 mit Zulage (A14) bezahlt. :)

    Die Öffnungsaktion gilt bei mir anscheinend nicht, da ich im Referendariat bereits eine PKV hatte, dann hatte ich eine ANwartschaft abgeschlossen. Mit der hätte ich dann aber wieder in die PKV wechseln müssen als ich über der JAE-Grenze verdient hatte (vor ein paar Jahren). Da ich in der GKV geblieben bin, gilt die Öffnungsaktion nicht mehr für mich... (hätte ich das damals bloß schon gewusst...)

    Juhuu - es hat mit der Verbeamtung zum 17.05.2019 bei mir geklappt - die Urkunde ist da :)


    Trotzdem bin ich richtig enttäuscht... Die private Krankenversicherung nimmt mich anscheinend nicht auf (bin zur Zeit freiwillig gesetzlich versichert, da ich als Angestellter über der JAE-Grenze lag).


    Somit muss ich in Niedersachsen alle Kosten zur GKV selbst tragen (ca. 830€ monatlich) ohne Arbeitgeber-Zuschuss.


    Somit verdiene ich nun als Beamter ca. 400€ weniger als als Angestellter - ich könnte ausrasten...


    Bringt mir der Beihilfe-Anspruch jetzt eigentlich noch irgendwas?

    Ich habe gestern übrigens Antwort von der LSchB bekommen...


    Es wäre so, dass ich als A13 eingestellt würde, eine verkürze Probezeit von 1 Jahr meistern müsste, um meine Verbeamtung auf Lebenszeit zu erhalten, und anschließend tatsächlich noch 1 Jahr Wartezeit hätte bis ich auf A14 befördert werden würde...


    Fazit: 2 Jahre A13, dann A14...


    Damit kann ich auf jeden Fall leben - trotzdem vielleicht noch die Frage: Gibt's vielleicht irgendeine Zulage oder Ähnliches, was ich noch ins Spiel bringen kann, damit ich dem Land die nächsten 2 Jahre nicht den Mehrwert meiner A14-Tätigkeit "schenken muss" ?

    Danke für die Info...


    Ich bin heute allerdings aus einem anderen Grund aus allen Wolken gefallen...


    Ich sollte heute meine Verbeamtungsunterlagen unterschreiben. Nach kurzer Prüfung sah ich, dass ich "nur" als A13 verbeamtet werden sollte. Ein Anruf beim Sachbearbeiter ergab, dass er da wohl nicht genau genug hingeschaut habe, er wolle sich noch einmal schlau machen, wie es nun weitergeht, da ich bereits vor 5 Jahren mich auf eine "A14"-Stelle beworben habe, sie auch nach dem Bewerbungsverfahren als Angestellter bekommen habe.


    Da es damals noch nicht die Möglichkeit gab, mich als Angestellter von TVL13 auf TVL14 einzugruppieren, erhielt ich den Tarif "TVL13 mit Zulage" (Zulage für die Ausübung der A14-Tätigkeit).
    Das könnte nun bedeuten, dass ich wirklich nur A13 erhalte, die A14-Stelle zurückgegeben und neu ausgeschrieben werden müsse... Da könnte ich mich dann natürlich erneut drauf bewerben...


    Das hört sich doch nach einem Witz an, oder?

    Moin Leute,


    nachdem ich 2008 nach dem Referendariat (Gym, Niedersachsen) aufgrund eines zu hohen BMI (30,4>30) nicht als verbeamtete, sondern als angestellte Lehrkraft eingestellt wurde, stelle ich mir zur Zeit die Frage, ob sich eine Verbeamtung für mich jetzt überhaupt noch lohnt....


    Dazu stellt sich mir u.a. die Frage, in welcher Stufe ich einsteigen würde als Beamter... Die Besoldungsstelle wollte/konnte mir dazu keine Information geben, also möchte ich mich gerne selber schlau machen und wäre für ein paar Kommentare dankbar...


    Ich habe bislang herausgefunden, dass als anrechnungsfähige Dienstjahre wohl angerechnet werden: Wehrdienstzeit (10 Monate), Referendariat (2 Jahre) und meine Zeit, die ich bislang als angestellte Lehrkraft ausgeübt habe (10 Jahre + 5 Monate).
    Bedeutet das dann also, dass ich so besoldet werde, als wenn ich 13 Jahre und 3 Monate bereits gearbeitet hätte? Oder werden auch noch 3 Jahre Studium angerechnet, so dass ich auf 16 Jahre + 5 Monate kommen würde?


    Die Stufenaufstiege richten sich (in Nds.) ja nach dem Dienstalter - ist dieses gleichbedeutend mit den anrechnungsfähigen Dienstjahren?
    Stimmt es, dass ich mit 13 Jahren und 3 Monaten in Stufe 8 einsteigen würde und dann nach weiteren 9 Monaten in Stufe 9 aufsteigen würde, oder würde ich lediglich in Stufe 8 einsteigen, müsste dann aber 3 Jahre dort verweilen, um in Stufe 9 aufzusteigen?


    Stufe 4: 2 Jahre
    Stufe 5: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 5 nach insgesamt 2 Jahren)
    Stufe 6: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 6 nach insgesamt 5 Jahren)
    Stufe 7: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 7 nach insgesamt 8 Jahren)
    Stufe 8: 3 Jahre (Aufstieg in Stufe 8 nach insgesamt 11 Jahren)
    Stufe 9: 4 Jahre (Aufstieg in Stufe 9 nach insgesamt 14 Jahren)
    Stufe 10: 4 Jahre (Aufstieg in Stufe 10 nach insgesamt 18 Jahren)


    Falls ihr mir den ein oder anderen Tipp geben könntet, wäre ich doch schon sehr dankbar :) Meinetwegen auch die Stellen, wo ich's nachlesen kann. :)


    Lieben Gruß,
    Andy.

    Kurz zu mir: Ich bin angestellter Lehrer an einem Gymnasium in Niedersachsen.
    Ich übe seit einigen Jahren die Tätigkeiten einer A14-Stelle aus, da damals eine Höhergruppierung in E14 nicht möglich war, habe ich bislang eine Zulage erhalten, die sich aus dem Unterschiedsbetrag E14 Endstufe zu A14 Endstufe bemisst.


    Im letzten Jahr gab es - aufgrund eines neuen Tarifvertrags - einmalig die Möglichkeit, von E13 mit Zulage zu E14 zu wechseln - das hatte ich damals durchgerechnet, und es hätte sich nicht für mich gelohnt.
    Nun wurde im Januar 2018 eine neue Stufe 6 eingeführt, so dass sich meine Zulage, also der Unterschiedsbetrag verkleinert, da das Endgehalt in E14 gestiegen ist.
    Ein Anruf bei meiner Personalstelle ergab nun, dass eine Höhergruppierung ausgeschlossen ist, da ich das Angebot vor einem Jahr nicht angenommen habe.


    Ich empfinde das Vorgehen als Unverschämtheit, da ich aufgrund der Einführung einer weiteren Stufe nun permanent weniger Lohn erhalte... Ist das fair? Was meint ihr?


    Lieben Gruß,
    mrboyard

    Das kann doch nicht richtig sein.


    Dadurch, dass die Gehälter der Angestellten bereits zum 1.1.2014 angepasst wurden, die Beamten jedoch erst zum 01.06.2014 ist der Unterschiedsbetrag, den ich als Zulage für meine Funktionsstelle erhalte, der sich ja aus der Differenz zwischen TVL-13-Endgehalt und A14-Endgehalt berechnet, auf gerade mal auf wenige Euro geschrumpft... (offiziell warens vorher 273,30EUR, jetzt müssten es noch 134,04EUR vor Abzug Steuern sein).


    WIe gehe ich am besten vor, wenn ich gegen diese - in meinen Augen diskriminierende - Regelung vorgehen möchte?


    GIbt's vielleicht noch weitere Angestellte, die diese "Zulage" erhalten, statt zu TVL-14 befördert zu werden, was ja laut Erlass von ca. 1980 nicht vorgesehen ist?

    Ich schildere hier einmal kurz mein Anliegen.


    Ich habe mich vor einiger Zeit auf eine Funktionsstelle A14 beworben an einem niedersächsischen Gymnasium, habe die Stelle auch bekommen, bin jedoch zuvor nur als Angestellter nach TVL E13 angestellt gewesen.


    Mit der Übernahme der erweiterten Aufgaben habe ich dann die Information erhalten, dass ich nun immer noch nach E13 bezahlt würde, jedoch mit einer Zulage, die den Unterschiedsbetrag zwischen letzter Stufe im E13 zu letzter Stufe als A14 bezieht.


    Eine Durchsicht in entsprechenden Erlässen zeigte mir auf, dass diese Zulage eigentlich nur gezahlt wird, wenn die Funktionstätigkeiten nur zeitweilig wahrgenommen wird.


    Bei dauerhafter Ausübung (und ich übe die Stelle ja dauerhaft aus, da es als normale A14-Stelle ausgeschrieben war) müsste ich doch eigentlich in E14 eingruppiert werden.


    Allerdings gibt es da einen Eingruppierungserlass von 1998 (habe ich nicht im Netz gefunden), nach dem Lehrer an Gymnasien nicht in Entgeldgruppe E14 eingruppiert werden können.



    Gibt es vielleicht Lehrkräfte, die den gleichen Werdegang hinter sich haben? Oder gibt es vielleicht jemanden, der "befördert" wurde, und in TVL E14 eingestuft wurde?


    Würde über einen kleinen Austausch froh sein.


    LG,
    mrboyard

    Ich hatte an meiner alten Schule auch eine, die direkt Bestandteil des Beamers war. Damit konnte ich auch super umgehen.


    Ich habe mich wohl nur ein wenig bei der Preisvorstellung verschätzt. Aber nen OHP möchte ich nicht mehr haben. ISt ja voll altmodisch, wenn man schon interaktive Tafeln überall in der Schule hat.


    Also muss ich mein Fachschaftsbudget wohl ein wenig ansparen, um mir eine leisten zu können. :)

    Ich bin gerade ein wenig ratlos.


    Ich möchte gerne in meinem Klassenzimmer eine "Kamera" haben, so dass ich Schülerhefte darunterlegen kann, und diese werden dann mit dem Beamer dargestellt. Wir haben interaktive Tafeln bei uns und ein OHP ist einfach zu altmodisch.


    Welchen Namen haben denn solche Kameras, die als OHP-Ersatz dienen können? Auf die Schnelle konnte ich zumindest bei Ebay gar nichts in der Richtung finden...

    Danke für die Info, Gott. :)


    Ich muss gestehen, die Nagelbretter habe ich bisher noch nicht so auf dem Plan gehabt. Allerdings bieten sie natürlich einen schönen enaktiven Zugang zu einigen Themen.


    Hauptsächlich würde ich sie wohl aber in der Grundschule anordnen, höchstens noch Klasse 5&6. Daher musste ich wohl erst guugeln ;)

    Frage 1: Was sind Meterstäbe? Stäbe, die'n Meter lang sind? ;)
    Wofür sind die denn gut?


    Frage 2: Wofür sind die Tangrams gedacht? Einführung des Flächeninhalts? Oder wo kann man die noch verwenden?


    Nr.3: Nagelbretter habe ich noch nie verwendet. Hatte aber auch schon von einigen Kollegen den Wunsch danach gehört. Was kann man denn mit denen besonders gut machen?

    Erstmal zum Raumproblem.


    Wir führen im nächsten Schuljahr das Fachraumprinzip bei uns ein. Da wir dreizügig sind, gibt's für die Klassen 7+8+9 insgesamt einen Mathe-Fachraum. Da hat dann natürlich immer nur eine Klasse Unterricht.
    Für die Klassen 10-12 wird's dann auch einen Mathe-Fachraum geben. Klasse 5+6 haben wir erstmal noch aus den Überlegungen ausgeklammert, weil da die Klassengemeinschaft erstmal gefördert werden soll.


    Insofern überlege ich mir nun, was man alles brauchen könnte. Das mit den Geodreiecken sollte natürlich keine Einladung sein, dass man seine Materialien nie mitbringen muss. Ich habe da schon ein paar Spezis, die nie was dabei haben. Da führe ich natürlich auch genau Liste und schon ist die Note für die sonstigen Leistungen um 1 Note schlechter.


    Das mit den Büchern hatte ich mir auch so überlegt. Pro Tisch 1 Buch sollte auf jeden Fall reichen.


    PC's sind auch kein Problem, da wir zentral 3 Klassensätze Netbooks haben, auf die man jederzeit zurückgreifen kann.


    Die VOlumenkörper sind glaub ich ganz sinnvoll. Alleine schon wegen der Prismen.


    Was habt Ihr denn für Wandkarten oder Bilder?


    Ich hatte z.B. in Klasse 5 einen Quadratmeter bauen lassen aus 100 Quadratdezimetern. Die Schüler mussten dann zusammenkleben. :) Der veranschaulicht wohl auch noch ab Klasse 7 die Umrechnungen der Flächeneinheiten und kann nicht schaden...

    Peselino


    Also wenn ich so etwas lese "Mo, 1.+3.+7." - und es ging nicht anders zu planen...


    So eine Kombination würde GP-Untis noch nicht einmal in den kühnsten Träumen konsturieren, außer man kann mit dem Programm nicht umgehen...


    Es ist alles einstellbar, aber es gibt halt immer nur so gute Pläne wie der, der vor der Tastatur sitzt es zulässt.


    Am besten ist es immer, wenn Du Kollegen findest, mit denen Du tauschen kannst. So etwas sollte behoben werden können.

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