Beiträge von m_a

    Mandele, danke für die Rückmeldung.


    In der ZP Deutsch gab es 4 Punkte dafür, dass die SuS die Nummern der Argumente notiert haben ;)
    Von dem "Fundamentum" im Multiple-Choice ganz zu schweigen, in dem sogar die Absätze des Textes angegeben waren, wo man fündig wird. Sehr befremdlich. Und insgesamt - und aus vielerlei Gründen - sehr ärgerlich: z.B. dass diese Arbeit 50% der Note ausmachen soll; oder der Effekt auf nachkommende Generationen, denen suggeriert wird, nichts machen zu müssen und trotzdem eine gute Note bekommen zu können...


    Bei uns werden die FKs tätig und melden der Bezirksregierung einen geharnischten Vierzeiler, sofern das von mehreren Schulen käme, könnte dies ja Irritationen bei den entsprechenden Stellen auslösen.


    Vielleicht ist das an anderen Schulen auch angedacht?

    N'abend,


    ist zwar etwas verspätet, komme auch wegen einer anderen Frage, aber zunächst der Hinweis, dass in der Wahlaufgabe 2 (Argumentation) für Gesamtschule Grundkurs (!) vorgegeben war, den Frühsport zu bejahen. Der E-Kurs konnte wohl wählen.


    Mich treibt gerade die -auch hier thematisierte- Schwierigkeitsverteilung der ZP um. Deutsch befand sich eher auf Grundschulniveau, während Englisch schon deutlich schwieriger und Mathematik geradezu ungehörig schwierig war. Die Kolleginnen und Kollegen sind massiv verärgert und wollen diesem Unmut Luft verschaffen. Wie ist denn an euren (Gesamt-)Schulen das Feedback?


    Beste Grüße


    Micha

    Hi,


    bei mir war die SL so nett, die Scheine nachzufordern. Ich wäre sonst auch nicht auf die Idee gekommen, die (gefühlten) tausend Scheine in eine Bewerbung(!) zu packen. Schien aber notwendig gewesen zu sein.


    Daher: frohes Kopieren ;)

    Hi pintman,


    mir kam spontan der Turing-Text in den Sinn "Kann eine Maschine denken?", dort werden ja auch verschiedene Kontra-Positionen benannt, die ja auch von SuS kommen /bzw. erarbeitet werden könnten. Der Test könnte dann nachgespielt werden. Medial anreichern kann man das mit Sequenzen aus "Blade-Runner", wo (verschärfte) Turing-Test vorkommen.


    Just my 2 cents


    Beste Grüße


    Michael

    Hallo Mara,


    [notabene: auch ich bin ein Freund des gesunden Menschenverstandes ;- Leider eignet er sich in den wenigsten Fällen dazu, "ergebnisoffen" zu diskutieren, da er meist und sehr schnell an seine Grenzen kommt]


    Dieses Thema verstört mich immer noch :wacko: , auch weil ich mir immer nicht sicher bin, ob solche Dinge in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt sind.


    Ich sehe das nicht so sehr verstörend, sondern eher als Professionalisierung und als Zeichen, selbstreflexiv die Grundlagen zu befragen. Was nicht ausschließt, dass es in den Bundesländern ganz unterschiedliche Sichtweisen gibt.



    Ich argumentiere jetzt mal mit dem gesunden Menschenverstand: Wenn man sich schon nicht sicher ist, ob es sein darf, dass - übertrieben gesprochen - die Noten des 1. Halbjahres unter den Tisch fallen, dann sind wir uns doch in einem einig: Jeder Schüler sollte gleich behandelt werden. D.h. wenn ich der schlechten 5-er Schülerin am Ende des Schuljahres eine 2 gebe, müsste ich einem Super- Schüler, der im 2. Halbjahr völlig abgesackt ist, eine dementsprechend schlechte Note geben. Auch wenn ich selber kein Notenfetischist bin und ich diese sinnfreien Zahlen am liebsten auf dem Scheiterhaufen sehen würde, es gibt sie eben und ich muss sie irgendwie gerecht und bei allen in derselben Art und Weise verrechnen - was auch immer "gerecht" in Bezug auf Noten bedeuten mag...


    Rhetorisch plausibel, aber sachlich fragwürdig. Notengerechtigkeit ist kein objektive vorhandenes Gut, sondern orientiert sich an (u.U. konfligierenden) Kontexten. Warum sollte eine Bewertung einer individuellen Entwicklung (in welche Richtung auch immer) ungerechter sein, als eine Verrechnung ALLER Noten? Warum sollte jemand, der "aufgewacht" ist und im zweiten Halbjahr richtig schuftet, bestraft werden - und jemand, der sich hängen lässt "belohnt"? Und dies ist nur ein Zielkonflikt unter vielen.


    Beste Grüße und schönes Wochenende!


    Michael



    Für mich ist es klar wie Kloßbrühe, dass man ALLE schriftlichen und mündlichen Note für die Endnote verrechnen muss. [...] Wie gesagt an unserer Schule gab es diese Diskussion noch nie. Die Noten des ganzen Schuljahres werden in gleicher Art und WEise gewichtet.


    Damit verstoßt ihr offenbar gegen den von "Ruhe" zitierten Erlass ;)


    Besten Dank für den Hinweis. Also für Sek I ist damit die Grundlage benannt. Bis auf das auslegungsbedürftige "berücksichtigen", das uns dann wieder in Verwirrung stürzt - ab hier fängt der pädagogische "Streit" an ;)


    Ich habe noch einmal die APOGOst durchgesehen. Dort § 6 "Jeder Kurs dauert ein Schulhalbjahr"; dies ist die Voraussetzung zum Verstehen des § 13 "(1) Im Kurssystem der Jahrgangsstufen 11 bis 13 ergibt sich die jeweilige Kursabschlussnote in einem Kurs mit schriftlichen Arbeiten (Klausuren) aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ (§ 14) und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ (§ 15). Die Kursabschlussnote wird gleichwertig aus den Endnoten beider Beurteilungsbereiche gebildet. Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig, vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. Bei Kursen ohne Klausuren ist die Endnote im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ die Kursabschlussnote." Damit ist (mir nochmal) sehr klar geworden, dass jedes Halbjahr einzeln zu werten ist, damit kann es zu ganz massiven Schwankungen im Notenspektrum kommen.


    Beste Grüße


    Michael

    Hi Micky,



    Was habe ich da für rechtliche Möglichkeiten?


    Ich bin nicht sicher, ob ich die Frage richtig verstehe. Verweise aber in diesem Zusammenhang auf BASS 12-52 Nr.1



    Nun frage ich mich aber - was soll ich tun? Eigentlich möchte ich ihm wegen dieses Verhaltens und auch der ständigen Zuspätkommereien eine 3 als Vornote geben.
    Im Vergleich zu anderen 2-er-Kandidaten hat er einfach weniger getan.


    Ich kann verstehen, dass Du derzeit sauer bist und vielleicht "biased", d.h. direkt eine schlechtere Sicht auf diesen Schüler hast.
    Fakt ist, es liegen Arbeitsverweigerungen vor (d.h. Note 6 für alle(!) nicht erledigten Aufgaben), dies zählt (je nach Gewichtung in der Notengebung) in die "Sonstige Mitarbeit" - unter Berücksichtung aller Einflüsse kann es (natürlich) zu einer 3 kommen - kein Problem, da Du das ja auch dokumentiert hast und u.U. gegenüber Anderen begründen kannst. Die Verspätungen hast Du auch dokumentiert und diese in ihrer Summe führen zu entsprechendem Unterrichtsausfall, der ebenfalls wirksam wird.


    Um jetzt den Kreis zu o.g. Erlass zu schließen und Deiner damit verbundenen Frage: Leistungsverweigerung soll vor allem (nicht ausschließlich!) mit pädagogischen und erzieherischen Mitteln begegnet werden. Leistungsbewertung soll kein Mittel zur Durchsetzung der Schulordnung sein. Du hast dem Schüler die Möglichkeit einer Verhaltensänderung gegeben. Er hat sie nicht angenommen und muss mit den selbst gewählten Konsequenzen leben (auch dies ist Bestandteil des Erlasses: "Gerade in einer demokratischen Gesellschaft kann auf Mitarbeit und Leistung nicht verzichtet werden").


    Beste Grüße


    Michael

    Hallo MelS,



    Es geht um folgendes Problem: So wie's im Moment aussieht wird meine Klasse im nächsten Schuljahr mit der Parallelklasse zusammengelegt, weil wir nur noch 27 oder 28 Kinder haben. Ich hatte zum 01. Februar eine Planstelle an meiner aktuellen Schule bekommen, bin aber die "Neuste" im Kollegium und muss daher zwangsläufig gehen, wenn es denn wirklich soweit kommt.


    (Meine Aussagen beziehen sich auf NRW, sollten aber generell gelten. Grundlage RdErl. v. 24.11.1989 "Versetzung von LuL an öff. Schulen).


    Nein, ist nicht gesagt. Kommt auf Deine Fächer an; darüber hinaus sollen Versetzungen (im Interesse der Betroffenen) durch Beratungsgespräche vorbereitet werden. Ein Erreichen des Einverständnisses ist Ziel dieser Gespräche.



    Jetzt meine Frage: Werde ich dann an eine andere Schule versetzt? Oder nur abgeordnet und habe dann irgendwann vll die Chance, zurückzukehren? Fühle mich nämlich wirklich sehr wohl an der Schule... Oder kann es mir sogar passieren, dass ich wieder irgendwo als Feuerwehrlehrerin oder nur zu kurzzeitigen Vertretungen eingesetzt werde?


    Tja, das sind völlig unterschiedliche Dinge. Die Abordnung wäre temporär und Du würdest dann wieder zurückkehren. Eine Versetzung ist dauerhaft. Kurzzeitige Vertretungen sind nicht möglich, da sonst zugleich eine Änderung Deines Vertrages erfolgen müsste (Versetzungen sollten in diesem Fall "horizontal" erfolgen).



    Und wenn ich wirklich versetzt oder abgeordnet werde, wie weit kann die neue Stelle dann entfernt sein? Bleibt man im Kreis oder kann es bundeslandweit sein? Problem ist nämlich, dass ich verheiratet bin und keine Lust auf eine Wochenendehe habe... Außerdem bauen wir gerade ein Haus und könnten uns eine zweite Wohnung unter keinen Umständen leisten


    Im schlechtesten Fall bundeslandweit. Aber s.o.: Einverständniserzielung.


    (Kein Trost, aber zur Info: Bei Umzug aus dienstlichen Gründen, sind Umzugskostenvergütungen zuzusagen. Zweiter Haushalt wäre dann außerdem steuerlich absetzbar.)



    PS: Gerade kommt mir ein schrecklicher Gedanke: Ich bin ja noch in der Probezeit, können die mich aus irgendeinem "fadenscheinigen" Grund auch noch rauswerfen?! (Okay, wahrscheinlich steiger' ich mich gerade etwas rein...Sorry )


    Probezeit wovon?


    In NRW explizit benannt: Eine Versetzung ist durch die örtliche Personalvertretung ZUSTIMMUNGSPFLICHTIG, d.h. diese wäre auch ein guter Ansprechpartner.


    Beste Grüße


    Michael

    Das bezieht sich aber ja nicht nur auf die Oberstufe, sondern auf alle Jahrgänge, so dass es ggfs so interpretiert werden kann, dass auch die unteren Jahrgänge eine "Bringschuld" haben.


    Sehe ich auch so, dass alle SuS eine Pflicht haben, zum Unterrichtsgeschehen beizutragen (der Paragraph ist ja sehr eindeutig).
    Der Begriff "Bringschuld" für SII lässt sich dadurch begründen, dass die Schulpflicht erfüllt wurde, somit eine "Freiwilligkeit" vorherrscht. Das entlässt aber nicht die SI aus der aktiven Mitarbeit, lediglich die Freiwilligkeit ist hier eingeschränkt, somit ist der Begriff "Bringschuld" unangebracht (daraus resultierend auch unterschiedliche pädagogische Ansätze).


    Beste Grüße


    Michael

    Hallo,


    vielleicht ist dies noch interessant (für NRW):


    Schulgesetz
    für das Land Nordrhein-Westfalen
    zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010


    § 42
    ...


    (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. [Hervorhebung durch mich].


    Beste Grüße


    Michael

    Hi,


    nach Durchsicht der OVP musst Du die HA fristgerecht abliefern, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden - §38. Du kannst dann die Prüfung einmal wiederholen. Die Note der HA wird dann übernommen, wenn sie mindestens 4 ist (§ 41).


    Also, eine 5 in der HA (die 10% der Gesamtnote ausmacht §37), ist verkraftbar, aber sicher nicht anzustreben ;)


    Beste Grüße


    Michael

    Hi Mara,


    Es macht doch keinen Sinn eine weitere Note, die ja nur den Schnitt der Noten des ersten Halbjahres darstellt noch einmal zu verrechnen.


    Es gäbe evtl. die Idee zu sagen: 1. Hj und 2. Hj. - beide gleich gewichtet = Endnote. [Die Frage ist also, sind Noten diskret oder kontinuierlich?]


    Und nicht möglich ist es einer Schülerin, die im ersten Halbjahr eine 5 hatte, im 2. Halbjahr eine 2 zu geben! Die Endnote bezieht sich auf das ganze Schuljahr und dieses Beispiel ist rechnerisch kaum möglich.


    Das ist genau der Punkt der Frage. Ich persönlich denke schon, dass es möglich ist, eben weil wir nicht rechnerisch argumentieren (dürfen/sollen - Modalverb nach Wahl einsetzen).


    Beste Grüße


    M.

    Frage: Kann es seitens der Eltern / des Schülers Probleme ergeben? Immerhin ist er deutlich abgesackt (Note wäre durch entsprechende Aufzeichnungen meinerseits zu belegen).


    Hi Flipper,


    kommt darauf an, was Du unter "Probleme" verstehst ;)
    Im schlimmsten Falle kommt es zu einem Widerspruch gegen diesen Verwaltungsakt und dann hättest Du hohen Aufwand mit der Begründung (Vorlage Reihenplanung usw.). Im weniger dramatischen Fall der Rücksprache durch Eltern/Schüler kannst Du Deine Note begründen und gut ist. Du musst - sofern Du bei Deiner Note bleibst - unbedingt mahnen!


    Beste Grüße

    Hallo Sarek,


    dass die Leistungen des gesamten Jahres in die Jahresendnote einfließen, ist unstrittig. Dies ist auch durch Schulgesetz, APO etc. gedeckt. [Dass damit implizit auch die Halbjahresnote Berücksichtigung findet, ist ebenfalls klar/sinnvoll/praktisch/gewollt].


    Das, was Du als "keinen Sinn machen" bezeichnest, ist m.M. nach (und vermutlich auch nach h.M.) Usus: ein Verrechnen der Halbjahresnote (mit welchem Verteilungsschlüssel auch immer), um auf eine Endnote zu kommen.


    Ruhe: ich denke, dass dies die Grauzone sehr schön deutlich macht: sicherlich kann SL argumentieren, die Leistungen des Halbjahres sei zu berücksichtigen, kann allerdings nicht verlangen, die Halbjahresnote dazu heranzuziehen (auch wenn es dort eine Korrelation geben kann/wird) - auf den Hinweis, welche gesetzl. Grundlage die SL dafür heranzieht - bin ich scharf ;)


    Sonnige Grüße


    Michael

    Hi Flipper79,


    danke für die rasche Antwort.


    Wie geschrieben: da gibt es die wildesten Formen und Begründungen. Aber ich kann keine belastbare Grundlage finden. Allein aus den Sätzen des Schulgesetzes würde ich ebenfalls davon ausgehen, dass eine Jahresnote unabhängig von Halbjahresnoten ist, da eine Ausbildungseinheit aus dem Schuljahr besteht. Eine Halbjahresnote hätte demnach lediglich "informierenden" Charakter. Diese Sicht wird aber von der schulischen Praxis nicht gedeckt, da erlebe ich (auch bei mir selbst), dass es zu irgendeiner Verrechnung kommt.
    Daher meine Frage nach einem Erlass, Ordnung o.ä., in dem es belastbare Ausführungen gibt.


    Beste Grüße!

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