Beiträge von m_a

    Ich beziehe das mal nicht auf mich, denn meine Angabe ist sehr konkret und nachlesbar, im Gegensatz zu spekulativem Geraune. Ich habe auch keineswegs die Unterscheidung zwischen Beamten und Angestellten getroffen, denn der Erlass bezieht sich explizit auf beide Gruppen. Wer sich dann noch die Mühe macht, den genannten Abschnitt 5.1 zu lesen, wird erleuchtet: "...ist Mehrarbeit nicht vergütbar, wenn die Zahl der Unterrichtsstunden im Kalendermonat weniger als 4 und soweit sie mehr als 288 im Kalenderjahr beträgt. Für die Berechnung der Mehrarbeitsvergütung ist die Zahl der wöchentlich geleisteten Mehrarbeits-Unterrichtsstunden ohne Belang. Erteilt ein Lehrer im Monat mindestens 4 Mehrarbeitsstunden, so wird der Mehrarbeitsunterricht von der ersten Stunde an vergütet". Auch dies schrieb ich bereits. Mehrarbeit =>4 alle geleisteten Stunden vergütet. Stunden <4 = Pech.


    [Das schließt natürlich nicht irgendwelche (exotischen) Einzel-/Schulregelungen aus, die durch andere Stundenmodelle zu anderen Berechnungen kommen! Aber der grundsätzliche Sachverhalt sollte damit klar sein]


    Darüber hinaus weiß ich sogar - ganz sokratisch - was der Unterschied zwischen nichts wissen und nicht wissen ist ;)


    Schönes Wochenende



    was aber bestimmt kein böser Wille ist, weil jeder erst mal von seiner Situation ausgeht und - ganz unsokratisch- nicht weiß, was er alles nicht weiß
    Philosophische Grüße! :wink2:

    Noch mal ich,


    hier werden verschiedene Dinge durcheinander geworfen. Die Ausbildungsordnung hat doch nichts mit der Mehrarbeit zu tun. Die Mehrarbeit wird erst ab der 4. Stunde (im Monat) vergütet. Das findet ihr in der BASS 21-22 Nr. 21 Abschnitt 5.1


    Grüße

    Moin,


    vielleicht hilft euch das hier weiter: http://www.brms.nrw.de/startse…Mehrarbeit_PR-Version.pdf


    Aus der (zumindest meiner) Praxis: Es wird sehr wohl zwischen Teil- und Vollzeit unterschieden (macht ja auch irgendwie Sinn). Mit Erreichen der 4. gegebenen Stunde (innerhalb eines Monats) werden dann alle Stunden als Mehrarbeit abgerechnet. Geleistete Stunden <4 = Pech!


    Beste Grüße


    P.S.: Wieso sollten LiA's keine Mehrarbeit leisten dürfen/können/müssen ?(

    Nach meinen Informationen darf das Passwort gar nicht an Schüler rausgegeben werden


    Hi,


    dachte ich auch, besonders nach der diesjährigen ZP Deutsch, die der von 2009 entsprach ;)


    Aber auf http://www.standardsicherung.s…e/zp10/pruefungsaufgaben/


    steht:


    "Prüfungsaufgaben aus den vorangegangenen Prüfungsjahren stehen den Schulen hier zum Download zur Verfügung. Die zum Download nötigen schulspezifischen Zugangsdaten können die Schulleitungen über die Schulverwaltungsseite des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erhalten. Die Schulleitungen wurden gebeten, diese Zugangsdaten den Lehrerinnen und Lehrern sowie auch den Schülerinnen und Schülern bekannt zu machen. Schülerinnen und Schüler, die sich mit den Aufgaben vertraut machen wollen, wenden sich daher an die jeweilige Fachlehrkraft oder die Klassenlehrererin bzw. den Klassenlehrer." (Herv. durch mich).


    Beste Grüße


    m.

    Hi Panic,


    das Kennwort bekommst Du von allen Kollegen, die in irgendeiner Form an der ZP beteiligt sind (nötigenfalls muss die SL einen Zugang beantragen) . Da das über die Schulnummer läuft, kann Dir hier niemand weiterhelfen. Wenn Du dann eingeloggt bist, kannst Du dann alle(!) eingestellten ZP zu "Lehr- und Lernzwecken" herunterladen.


    Beste Grüße

    Hallo in die Runde!


    Da ich nach den Ferien wieder eine Co-Klassenleitung (Neuner) übernehme, möchte ich gerne am Anfang verschiedene Rituale/Klassenfindungsprozesse einführen, um mir dadurch das Leben leichter zu machen. Wer kann aus seinem Erfahrungsschatz berichten, was hilfreich, nützlich, witzig sein kann?


    Viele Grüße


    Michael

    Hi Gollum,


    ich bin beides und kenne keine rechtliche Grundlage, die dazu etwas aussagt. Ich sehe da auch keine juristischen Probleme. Falls Du allerdings alleiniger Klassenlehrer bist (bei uns sind es immer Teams), würde ich das thematisieren, da eine Klassenleitung viel zusätzliches und tiefer gehendes Engagement erfordert, das u.U. nicht noch zusätzlich (neben Praxis- und Unterrichtsschock, Seminaren, Prüfungen etc.) geleistet werden kann.
    Sofern Du also denkst, dass das von Dir nicht zu leisten ist, entweder die entsprechenden Stellen in der Schule (wenn guter Draht besteht), ansonsten über Hauptseminar ansprechen (lassen).
    Falls Du die Leitung übernimmst, wirst Du aber auch viele schöne Erfahrungen machen. Ich jedenfalls freue mich über die morgige Entlassfeier "meiner" Zehner ;)


    Beste Grüße

    Hi SternEntdecker,


    ich zitiere aus der OBAS:


    § 2 - Voraussetzungen


    "(1) An der berufsbegleitenden Ausbildung kann unbeschadet der Regelung des § 4 teilnehmen, wer
    1. einen an einer Hochschule nach § 10 Absatz 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet, [...]"


    Der §10 Absatz 2 Satz 1 Lehrerausbildungsgesetz lautet:
    "(2) Die Studienabschlüsse sind an Universitäten zu erwerben oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport einschließlich der Bildungswissenschaften an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln."


    Ich interpretiere dies als ein "Nein".


    Beste Grüße


    m_a

    Ich meine das folgende: Füllst du in Excel aus (nur für deine Unterlagen, bekommen schüler nicht) wie viele Punkte Schüler 1 - Schüler 27 jeweils für Aufgabe 1a, 1b etc erhalten?


    Ja, genau so.
    Ich habe das große Glück, dass wir die Deutsch-Kurse parallel laufen ließen und ein Kollege für die Klausuren die entsprechenden Excel-Tabellen angefertigt hat - dies mit allem Schnick&Schnack :thumbup:


    Beste Grüße


    Micha

    Hi Flipper79,


    meinst Du einen "Erwartungshorizont"?
    Für Deutsch mache ich dies über Calc (=Excel), denn dort kann ich mir direkt einen Fehlerquotienten errechnen lassen und sogar die Note wird mir vorgeschlagen.
    Für Philosophie mache ich dies über Writer (=Word), habe dort den Erwartungshorizont (der sich - in Hinblick auf Punktevergabe - an die Abiturvorgaben anlehnt), den ich dann entsprechend mit zurück gebe.


    Oder meinst Du etwas anderes?


    Beste Grüße


    m_a

    Hi Nele,


    dann habe ich Dich evtl. nicht richtig verstanden. Ich hatte Deinen Satz eher "metaphorisch" gedeutet. Aus dem Handgelenk ist aus verschiedenen Gründen schwierig, die mangelnde Transparenz führt nicht unbedingt zu wohlwollender Kooperation - wie in diesem konkreten Fall deutlich wird. Es war auch nicht explizit von "Sonntagsarbeit" gesprochen worden.


    "Zwingend" kann bedeuten, dass auch an einem Jubeltag, der an einem Sonntag gefeiert wird, entsprechende Mehrarbeit zu leisten ist - warum denn nicht?



    Die von Dir genannte Arbeitszeitverordnung ist leider irreführend, da Lehrerinnen und Lehrer explizit ausgenommen sind:
    "(2) Diese Verordnung gilt nicht für [...] 3. Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen," ;)



    Beste Grüße


    Micha

    Hi,

    Das heißt aber noch lange nicht, dass einfach so aus dem Handgelenk Sonntagsarbeit angeordnet werden kann...


    Doch, ich befürchte schon! Folgender Runderlass ist dazu einschlägig "Mehrarbeit und nebenamtlicher Unterricht im Schuldienst. RdErl. d. Kultusministeriums v. 11. 6. 1979".
    Daraus: "2. Verpflichtung zur Leistung von Mehrarbeit. 2.1 Nach § 61 LBG ist der Lehrer verpflichtet, über seine individuelle Pflichtstundenzahl hinaus Mehrarbeit zu leisten, wenn zwingen­de dienstliche Verhältnisse es erfordern. Die Verpflichtung des Lehrers zur Übernahme von Mehrarbeit erstreckt sich auf regelmäßige und gelegentliche Mehrarbeit im Schuldienst."


    Eine der Veranstaltungen ist in der Stadt und einige unserer Schüler führen etwas auf mit Unterstützung der Lehrkräfte.
    Die andere Veranstaltung findet zwar auf dem Schulgelände statt, über Aufführungen unsererseits weiß ich bis dato nichts.


    Damit scheint klar, dass es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Und auf dem Schulgelände muss nicht zwangsläufig eine Aufführung stattfinden.


    Ausrichter ist beide Male die Stadt. Ich finde es halt schwierig, die Leute zu "verpflichten". Dass man eventuell freiwillig da hingeht, ist eine andere Sache, aber es sollte eben freiwillig bleiben, zumal es einen adäquaten Ausgleich nicht gibt. Adäquat wäre meiner Meinung nach ein ganzer Schultag; es gibt aber, wenn überhaupt, nur einen Ausgleich von ein bis zwei Stunden.


    Ich kann den Unmut verstehen. Wir haben am Samstag Schulfest gehabt, trotz der Anwesenheitspflicht (= Anordnung) hatte ich nicht das Gefühl von Zwang, da es eine gemeinsame Veranstaltung war.
    Insgesamt hat sich in Deinem Fall die SL offenbar nicht besonders geschickt/transparent verhalten. Andererseits wissen wir aus eigener Erfahrung, wie das mit "freiwilligen Diensten" ist. Hinzu kommt, dass die SL - sofern es sich um eine Schulveranstaltung handelt (wovon ich ausgehe) - Anwesenheit anordnen kann. Und vielleicht könnt ihr beim Ausgleich nachverhandeln?! Dies wäre eine Aufgabe für den Lehrerrat ;)


    Beste Grüße

    Hi Mikael,


    JA! Die Schule MUSS die Organisationshohheit haben, sonst ist es keine Schulveranstaltung.


    Der Begriff ist dafür nicht passend, da er aus einem anderen Kontext stammt. Treffender ist "organisatorischer Verantwortungsbereich". Und da denke ich nach wie vor, dass dies auch im Rahmen einer Stadtfeier sein kann (die Schule präsentiert sich mit einem Stand oder die SuS führen etwas auf ...), dazu muss sie nicht das gesamte Stadtfest verantworten, sondern lediglich eben den zu verantwortenden Teil.
    Ebenso bei Theaterbesuchen: der Besuch fällt unter die organisatorische Verantwortung der Schule (ergo=Schulveranstaltung), das Theater fällt nicht darunter ;)



    Beste Grüße

    Für NRW wäre die (ADO) "Allgemeine Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen" Anlaufstelle.


    Dort §9 Abs. 1:
    "(1) Zu den Aufgaben der Lehrer und Lehrerinnen gehören auch die üblichen mit Unterricht und Erziehung zusammenhängenden Arbeiten. Sie überwachen z. B. die Teilnahme der Schüler und Schülerinnen am Unterricht, beaufsichtigen und korrigieren Schülerarbeiten, achten auf die Erledigung der Hausaufgaben, erteilen Noten, fertigen Zeugnisse aus und führen Unterrichtsnachweise in Klassenbüchern bzw. Kursheften. Sie wirken mit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen, Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts [Herv. durch mich] (z. B. außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten, Schulfeste)."


    Grundsätzlich denke ich auch, dass eine Stadtveranstaltung eine Schulveranstaltung sein kann. Dann kam mir noch der Gedanke, dass dann ja auch ein "beweglicher Ferientag" anfällt, der vielleicht einen solchen Einsatz wettmacht.

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