Beiträge von chilipaprika

    Hallo!


    Dass der Kollege aus Gutmütigkeit anders handelt als ich es gerade will, ist keine Frage. Nur bin ich Vertretungslehrerin und er der Kollege.
    Es ist allerdings egal, da ich selbst mit seinem Raster "ich gebe Punkte für die Einhaltung von Rändern, Absätzen und so weiter" auf keine gescheite Note komme. Ein Dank an den Raster also.


    Ich habe schon alle Wikipedia-Quellen markiert und an den Seiten der Arbeit (kopierte Fassung) getackert und markiert.


    Bei einem "normalen" Text würde ich selbst bei katastrophaler Unverständlichkeit mir die Mühe machen, alles aufzuzählen und zu korrigieren. Darauf haben die SchülerInnen ein Anrecht.
    Ich weiß allerdings nicht, ob Schüler (in so einem Fall) überhaupt Anspruch auf eine Korrektur haben. Das werde ich wohl nächste Woche klären müssen, ich hab eh genug Anderes zu tun erstmal.


    Danke,


    Chili

    Die Arbeit hat 8 Seiten, die 6 Seiten auf Deutsch sind "Umformulierungen" von Wikipedia.
    Ein Kollege meinte, es "sei schon eine eigene Leistung, umzuformulieren" und ich solle gucken, wo ich Punkte rauskriegen kann. Nur habe ich ehrlich gesagt keine Lust, Stunden damit zu verbringen, einen Text zu korrigieren, wenn ich eine rechtliche Grundlage hätte, mich zu weigern.
    So oder so kommt sie selbst mit bestem Willen, den ich nicht bringen werde, auf eine 5 oder 5+.


    Das mit selbst Übersetzen geht nicht, weil die deutschsprachigen Teile schon umgeschrieben / gekürzt wurden, also nicht 1:1-Plagiat..


    Chili

    Hallo!


    Ich habe gerade einen neuen Kurs (12. Klasse) übernommen und damit auch die Korrektur / Bewertung einer Facharbeit. Die Arbeit liegt mir jetzt vor und 2 Seiten sind in der Fremdsprache geschrieben.
    Es handelt sich um einen Anfängerkurs, so dass ich selbstverständlich keine grandiosen Kunststücke erwartet hatte.


    Allerdings ist der komplette Text offensichtlich das Ergebnis einer technisch unterstützten Übersetzung (da die deutsche Fassung von Wikipedia stammt, tippe ich auf Google). Ich - Muttersprachlerin - kann den Text kaum verstehen, die Satzstellung ist katastrophal, der Wortschatz ist unglaublich komplex, die Hälfte der Verben sind im Passé simple (unbekannte Form), im Futur simple (eine Woche vor Abgabe der Arbeit eingeführt), im Passé antérieur (wird an der Uni eingeführt), die Redewendungen sind höchstens mit Wörterbuch für jedes Wort zu schaffen...


    1) MUSS ich den Text korrigieren ? (also sprachliche Verbesserung am Rande oder besser auf einem Nebenblatt den Text neu schreiben)


    2) MUSS ich der Schülerin einen Fehlerraster anbieten à la "hier könntest du daran arbeiten"?


    3) DARF ich die Korrektur verweigern und einfach drunter schreiben "Plagiat, Unterschleif, Tschüss..." ?


    Schöne Grüße,


    Chili

    dann musst du aber damit rechnen, dass 20 Schüler ständig fragen " war das okay wenn man sowas geschrieben hat?" "wieviel punkte hat man bei der und der Antwort"
    Ausserdem möchtest du vielleicht nicht alles besprechen, wenn du evtl Nachschreiber hast.


    Chili

    Noch besser aber ist es, in der vorletzten Stunde vor den Ferien zu schreiben, um in der letzten Stunde dann die Arbeit zu besprechen. Denn dann musst du dir für die letzte Stunde auch nichts überlegen (Besprechung der Arbeit) und hast die Ferien korrekturfrei. ;)


    À+

    Hallo!


    ich will hier wirklich wirklich keine Debatte aufmachen, aber:
    ja, eine 6. Klasse Französisch korrigiere ich in 2 Tagen neben der Schule,
    aber nein, eine 8. Klasse in Deutsch schaffe ich nicht.


    und ich finde es auch pädagogisch sinnvoll, dass Schüler (und deren Eltern) _verstehen_, dass man eine Klassenarbeit nicht "einfach so" zwischendurch korrigiert.


    Chili

    Die Kids werden meckern aber ich finde es immer ganz praktisch


    -> du kommst gar nicht in diese Spieleversuchung
    -> du hast am nächsten Tag / die Stunde darauf keine 10 SchülerInnen, die dich fragen, ob du schon korrigiert hast (klar doch, über Nacht 30 Arbeiten..)
    -> du hast dann 2 Wochen zum Korrigieren


    manchmal geht es auch gar nicht anders, da die Klassen nunmal maximal 2 Arbeiten pro Wochen schreiben dürfen..


    Chili

    @ Sonnenkönigin:


    Kennst du Menschen, bei denen die Entfristung verwährt wurde, obwohl die Prüfungen bestanden wurden?


    Ob du es glaubst oder nicht: es gibt auch Referendare (und gerade nicht so wenig..), die die Prüfung auch nicht bestehen.


    und nein: SeiteneinsteigerInnen werden nicht misstrauisch beäugt. Genauso wenig wie AusländerInnen, Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, Männer, Behinderte oder alle, die sich sonst paranoisch verhalten. Kein Mensch wird überall von jedem mit offenen Armen empfangen. und Kein Mensch wird per se abgelehnt.
    Dazu gehören immer zwei.


    Chili

    Hallo!


    In Deutsch würde ich ab der Unterstufe ein Erwartungshorizont schreiben (das am Anfang durchaus eher einem Beispiel ähnelt), in Französisch erst im 3./4. Lernjahr. Was soll man denn sonst schreiben: die richtigen grammatikalischen Formen?


    Bei Französisch-Arbeiten hatte ich mich immer an den Beispielen des Verlags orientiert (Achtung, sie sind in der Regel viel zu umfangreich) und Klassenarbeiten von Kollegen. Eine alte Arbeit ist eine super Vorlage.


    Chili

    das gilt nur, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.
    Also würde es hier nicht gelten.


    und: warum sind denn bitte OBASlern benachteiligt? Sie haben ein schwieriges Ausbildungsprogramm, keine Frage. Aber: sie haben die sichere Aussicht auf eine Entfristung, bekommen eine Planstelle von Anfang an, da wo ReferendarInnen erstmal das Ref machen und sich dann noch mal bewerben müssen.


    Chili

    Hallo Susannea!


    Seid ihr in Berlin nicht angestellt im Ref?
    Oder ist es auch noch dazu eine Mischform "angestellt" aber ohne Beiträge in die Sozialversicherung?


    @Andere:


    Merkt ihr nicht, dass es nicht um Tricksen geht, "wir" haben uns durch jahrelanges Arbeiten (und nicht nur 4 Stunden Jobben für die Zigaretten im Studium) nunmal den ALG 1-Anspruch erarbeitet und der Staat spart sich während des Refs einfach eine Menge Geld, indem wir nicht mal die Möglichkeit haben, in die Sozialkasse einzuzahlen?
    Wir ARBEITEN (im Ref), dürfen aber danach kein ALG 1 bekommen?


    Die Staatsobrigkeit sollte manchmal aufhören.
    Ja, es ist nicht das Beste der Welt, sich absichtlich (oder ohne nachzudenken) in ALG 2 reinzumanövrieren. Aber ALG 1 ist auch unser Recht, FALLS es eben keinen direkten Job im Anschluss gibt.


    Chili

    ja, weswegen dann die "ganze Arbeit" um den Antrag sich manchmal selbst für einen Tag lohnt, weil damit später einiges gerettet ist.
    Wenn meine Beratung vor ein paar Monaten richtig ist, rette ich mich dadurch nach dem Ref nicht nur vor ALG 2, sondern auch vor der PKV, sollte ich mich im Ref in der PKV versichern. Weil mein Anwartschaftszeitraum in der GKV lange genug ist und ich ALG 1 hätte.


    Chili

    @ Davidos:


    Hast du DaF/DaZ/IKP?
    Wenn eine Schule dich will und zum Beispiel ausschreibt, dass eine solche Qualifikation aufgrund des hohen Migrantenanteils und der notwendigen Deutschförderung notwendig wäre, würde es deine Chancen erhöhen.
    (Obwohl es auch genug Deutsch-Staatsexamens-Leute mit DaZ/DaF haben).
    Hast du Erfahrung in dem Bereich?


    Chili

    Nein, es gibt Planstellen. und das wars.


    Einige Planstellen sind auch für SeiteneinsteigerInnen geöffnet. Das bedeutet, dass Menschen, die den Seiteneinstieg (egal ob PEF oder OBAS) machen wollen, sich auch bewerben dürfen, und dann je nach Bewerbungslage berücksichtigt werden können.
    Die Entscheidung für PEF oder OBAS fällt dann nach DEINEN Voraussetzungen.


    Die Tatsache, dass einige Planstellen nicht für SeiteneinsteigerInnen geöffnet sind, liegt nur daran, dass die Schulen einfach wissen, dass sie genug BewerberInnen haben werden (oder zu Not jeden "beliebig/beliebig" nehmen, weil sie auf keinen Fall einen Seiteneinsteiger wollen, aus welchen Gründen auch immer).


    Wenn eine Stelle für SeiteneinsteigerInnen geöffnet ist und zum Beispiel so ausgeschrieben ist:
    "1. Mathe / Physik
    2. Mathe / beliebig
    3. Physik / beliebig"
    heißt das, dass zuerst alle Menschen mit 2. Staatsexamen in Mathe / Physik eingeladen werden müssen, bevor eine Person mit 2. Stex in Mathe, dann 2. Stex in Physik und DANN können SeiteneinsteigerInnen in Frage kommen.


    Wenn eine Schulleitung jemanden ohne 2. Staatsexamen nimmt, obwohl es "reguläre" BewerberInnen gäbe, dann muss sie es begründen.


    Chili

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