Der Anscheinbeweis (nach Hoegg) könnte helfen.
Beiträge von chilipaprika
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kann man als Aufstocker Werbungskosten geltend machen? weil dann könnte es einige Alleinstehende betreffen, die pendeln müssen. Als ich ALG 1 bekommen habe, habe ich zwar gekürzt bekomnen, weil ich einen Nebenjob hatte, aber gleichzeitig richtig viel Freibetrag aufgrund von Pendeln bekomnen.
chili
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Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?
Ich bin in NDS, aber es wird wohl sehr ähnlich sein.
Anwärterbetrag Gym : Brutto: 1195 und gequetschte
Auszahlungsbetrag Netto (LSK 1, ledig, blabla): 1139.
GKV: 205 Euro.Also ein "bisschen" weniger als eine halbe Stelle im ÖD...
Erfahrungsstufen gelten nicht bei der Anwärterbesoldung..
Chili
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ja, ich erwarte nicht, dass jedes neue Seminar die Welt erneuert.
Aber so zu tun, als ob man tatsächlich eine Umfrage SO machen könnte und dass sinnvoll sei, das finde ich nicht nur fahrlässig... Dann müssen sich viele (Uni-)Pädagogen nicht wundern, dass ihr Fach so einen schlechten Ruf hat. -
ja, das möchte ich auch wirklich unterstreichen.
Was soll denn bitte dabei rauskommen??? -
Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.und nein, du wirst wohl die 200 Euro bezahlen müssen
Wenn du bis Mai ein bisschen Freizeit hast, empfehle ich Schichtarbeit oder irgendwas, wo du Geld zur Seite legen kannst. Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige. Zur Reduzierung empfehle ich dann, "so nah" wie möglich an der Schule zu ziehen.Chili
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NRW unterscheidet nicht zwischen "mit 1. Staatsexamen" und "mit 2. Staatsexamen", zumindest nicht bei Gym.
indy: Ich habe deine PN bekommen, sehe sie aber IM Forum nicht, kann also nicht da antworten.
Aber: im Prinzip schließt sich der neue Vertrag an den alten an. Wenn du also damals schon in E 12 warst, Stufe 2, dann machst du dort weiter. Das Ref wird nämlich nur als 6 Monate Stufe 1 anerkannt.
Da es sich aber um denselben Arbeitgeber handelt, darfst du nicht zurückgestuft werden. (WENN es sich um die selbe EG handelt!)Chili
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das ref wird in NRW mit nur 6 Monaten anerkannt. Das heißt, wenn keine anderen beruflichen Erfahrungen vorliegen (aber NRW ist sehr großzügig bei Anerkennungen), bliebe es bei Stufe 1.
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Gibt es bei euch etwas zu Elternhospitationen? Dass sie angemeldet werden sollen?
Auf jeden Fall sonst: Hausrecht. Der Besuch war offensichtlich nicht angekündigt noch genehmigt (Zeitpunkt: Unterricht).
Chili
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Doch, in NDS geht es. Es gab - hier oder im referendarforum - schon Threads von Leuten, die das machen wollen bzw. die drin stecken.
Ich würde es nicht machen. Die Belastung ist nicht die Hälfte, es ist nicht geug Zeit und Möglichkeit, sich zu entwickeln und Fortschritte zu machen, kein Mensch wird real für dich Verständnis haben.
Mach dein Ref jetzt in Vollzeit oder später. aber in Kenntnis davon, dass es eine VOLLzeitbeschäftigung sein wird, die kaum teilbar ist.Chili
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doch, es geht.
Unter bestimmten Voraussetzungen. aber es sind absolute Ausnahmen.Da ich allerdings 3 Monate lang keine Versicherung hatte und KEINE Versicherung finden konnte, die mich aufnahm, weiß ich: es geht leider. Aber nicht für normale Deutsche.
Chili
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Liebe Sommerwiese,
Ich habe ja nur die Informationen benutzt, die du genannt hattest.
Normalerweise meldet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von der Krankenkasse ab, wenn ein Vertrag zu Ende ist (also: Abmeldedatum, das du im Forum geschrieben hast, lässt auf Ende eines Jobs schließen. Vereidigung lässt auf Beginn eines anderen Jobs schliessen).
Dann schreibst du, dass dein Arbeitsvertrag bis zum 31. März war. Schreibst aber nirgendwo, dass er aufgehoben wurde. Es lässt sich also daraus schließen, dass du dem nachgehst. Dass der Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis und die Verbeamtung sich auf diese selbe Stelle / auf den selben Arbeitnehmer beziehen, steht nirgendwo. Nebenjobs sind ja nicht verboten, sondern nur halt schwierig oder genehmigungspflichtig. Ich habe mich nur gewundert, wie beides ging.Aber schön, dass cawero geholfen hat. Da wir zeitgleich geschrieben haben, haben wir zwar ziemlich genau dasselbe geschrieben (entweder bist du noch gesetzlich versichert (über deinen Job oder freiwillig) oder eben durch deine Verbeamtung...)
Chili
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dann verstehe ich die Aufregung nicht... wenn du eine versicherungspflichtige Beschäftigung hattest, dann BIST du gesetzlich versichert...
wenn dein Arbeitgeber dich irrtümlich abgemeldet hat, dann ist er doch schuld, er meldetdich nach und gut ist (schliesslich hast du in februar beiträge bezahlt)
wie regelst du es denn aber, neben dem beamtenverhältnis einen Nebenjob zu haben, der vermutlich viel Zeit in Anspruch nimmt, wenn du 'soviel' verdienst. (ich weiß, kein direkt kausaler Zusammenhang, aber trotzdem häufig...)Chili
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Provokante Fragen zum Anregen des Denkprozesses:
Du hattest einen Job bis zum 31. Januar, über den du krankenversichert warst.
Du hast ab dem 16./18. Februar einen Job, über dem du dich krankenversichern kannst.
und du machst dir keine Gedanken darüber, dass du ohne Job keine Krankenversicherung hast?
Soweit mein Kenntnisstand: die GKV muss dich für eine Übergangszeit (6 Wochen) weiter versichern. Zu welchem Tarif weiß ich nicht, aber deine Mitgliedschaft ist nicht zum 31. Januar geendet. Da hat nur dein Arbeitgeber der GKV mitgeteilt, dass ER dich nicht mehr versichert.
a) du warst arbeitslos gemeldet? -> lief darüber
b) du warst in dem Zeitrahmen weder unter 25, noch verheiratet, noch in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis? Dann musst du dich selbst versichern. Basistarif der GKV. Für die 2 Wochen bis zum Anschluss zur PKV ca. 80-100 EUro.Chili
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"immer" will ich nicht sagen, weil ich keine Glaskugel habe und ich der Meinung bin, man kann es nie wissen.
Allerdings ist Mathe ein Hauptfach, durchgängig mindestens 4-stündig unterrichtet. Nur: es kann sein, wenn du später nicht so flexibel bist, dass eine Schule 2 Bewerbungen hat und den Mathe-Physiker bevorzugt, oder Mathe-Erdkunde, weil sie gerade auch Erdkunde sucht.
Bedenk aber eins: mit Mathe in der Kombi kann es sein, dass du jahrelang (und damit meine ich keinen Übergang) 20 Stunden die Woche Mathe unterrichtest und dann 5-6 Stunden Politik / Geschichte.Englisch ist zur Zeit je nach Bundesland ein (sehr) gesuchtes Fach. Wenn du Englisch in der Dreier-Kombi nimmst, an einem Auslandsaufenthalt und einer Bili-Qualifikation (manchmal geht es im Studium, manchmal im Ref) koppelst, bist du für Schulen mit bilingualem Zweig sehr attraktiv. Andererseits gibt es zur Zeit schon sehr viele Schulen, die bili aufbauen, und bis du fertig bist, warten sie nicht gerade auf dich.
Ich würde auf mein Bauchgefühl hören, ob ich das Fach auch zu 3/4 meiner Zeit unterrichten könnte...
Chili
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ich habe keine Erfahrung mit dieser Kombi aber der Rat:
DU willst eine 3er-Kombi auf dich nehmen, weil du an 2 Fächern hälst, die du (zurecht) für nicht ausreichend hälst.
Eine 3er-Kombi ist meiner Meinung nach nicht in der Regelstudienzeit schaffbar (wo wäre denn sonst der Sinn der Regelstudienzeit?), aber dafür hast du einen Mehrwert für spätere Einstellungen (und deine Wunschfächer dabei).Wenn du Mathe schaffst, dann mache Mathe. Es ist deine "einzige" Absicherung mit Geschichte und Politik in der Fächerkombi. und wenn du 2 Jahre mehr brauchst... ist doch egal, wenn es dir 10 Jahre prekäre Beschäftigung nach dem Ref erspart? (ich meine damit nicht, dass du sofort eine Stelle bekommst. aber halt schneller..)
Chili
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Du meinst, ob ich das als Schreibunterlage verwenden darf, wenn der Schreibtisch voll ist?
Pausi
Auf den Büchern, die mir gehören, kleben Zettelchen mit Notizen (Post-Its beschädigen durchaus Bücher, wenn sie zulange kleben), oder ich habe drin geschrieben (weil sich zum Beispiel Daten geändert haben und ich ändere es direkt am Buch), oder ich habe zwischen allen Seiten soviele Arbeitsblätter zwischen den Seiten, dass der Bucheinband sich "vergrößert" hat.
Etwas, was ich mit Büchern, die mir nicht gehören, nie tun würde.
Grundsätzlich verstehe ich das Prinzip, dass ich meine Arbeitsmaterialien nicht kaufen müsste, aber im Endeffekt tue ich es doch, weil ich eben damit arbeiten will. -
darfst du auf Büchern schreiben, die dir nicht gehören?
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Wovon es abhängt, weiß ich nicht, aber ich kenne - NRW, aber nicht Dortmund - Referendare, die einen Teil ihres Refs ausschliesslich in der Oberstufe gemacht haben (Fächer: Russisch, Italienisch, Pädagogik, Philosophie).
Ich kenne sogar eine, die ihr Ref nur in der Oberstufe gemacht hat (Deutsch, Philosophie), was aber damit zusammenhängt, dass sie nur den Sek II-Abschluss gemacht hat (eine Zeit lang wurde in NRW differenziert zwischen Sek II und Sek II /Sek I.)Ich habe an einem Gymnasium gearbeitet, das fast nur eine Oberstufe hatte und wenig Mittelstufe (Oberstufengymnasium), da hatten die Refs ihre Zuweisung mit 2 Schulen erhalten.
Chili
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Dass die Verträge befristet sein sollen, keine Frage (obwohl mir durchaus andere Modelle einfallen würden. So könnten 1-2 "Lehrkräfte" pro Schule durchaus dafür da sein, Aufsicht zu machen. Es ist (fast) IMMER mindestens 25 Stunden in der Woche von den 30 Schulstunden am Vormittag zu vertreten.).
Aber trotzdem ist es ein Unding, die Ferien nicht zu bezahlen.
a) Mein Vertrag endet vor den Ferien, die Ferien werden bezahlt.
b) Mein Vertrag endet vor den Ferien, ich habe nach den Ferien einen anderen Vertrag, die Ferien werden selbstverständlich bezahlt
c) ich kriege "Urlaubsgeld". Statt mir 2,5 Ferientage (für normale Arbeitnehmer) pro gearbeiteten Monat zu geben, will ich das Geld dafür. und die Krankenversicherung. oder die Krankenversicherung im Anschluss für die entsprechenden Tage.
Für LehrerInnen müsste man natürlich die Ferienzeit neu berechnen, da _eigentlich_ die Jahresarbeitszeit als Grundlage für unseren Lohn zählt.
d) einen Zuschlag zu Beginn jeder Vertretung: wenn ich von heute auf morgen eine 11. Klasse übernehme, muss ich mich einarbeiten, auch wenn ich nur 4 Wochen unterrichte.Chili
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