Hallo!
Ich hoffe, meine Frage wird noch von sachkundigen Menschen gelesen, und nicht als neue Angriffsfläche verstanden.
In Euphorie nach einem besonders guten Tag letztens war ich in der Buchhandlung und hab mich spontan für ein Schulrechtsbuch (Hoegg). Das Ref fängt für mich erst in August an und seltsamerweise finde ich das Ganze ziemlich spannend.
Nur habe ich jetzt den einen Urteil gelesen, dass ein Lehrer seinen Button "Atomkraft? Nein Danke!" abnehmen MUSSTE und MUSS. Ob das in der Praxis gemacht wird, sei dahin gestellt, bei uns im Kollegium haben etliche den Button aber es war ein Urteil von Anfang der 80er, der aber laut Hoegg eben allgemein noch gilt.
Wie ist es denn zum Beispiel mit meiner GEW-Tasche ("Kulturtasche", grau mit roter Schrift, rotes GEW-Logo sichtbar). Eine Partei-Tasche würde ich nicht in die Schule nehmen, hatte mir aber bisjetzt keine rechtlichen Gedanken bezüglich der Tasche gemacht (allenfalls nur bei Schulwechseln nur gefragt, ob ich mich so schnell "oute" oder nicht.)
Die Tasche ist die einzige (die ich habe), die soviel mitnimmt, sie ist einfach, groß und gut tragbar. Ich sehe nicht ein, ganz viel Geld für eine andere auszugeben und genau die selbe Tasche aus LKW-Plane nur mit einem anderen Logo drauf, ist auch seltsam (und oft teurer..)
Was meint ihr?
Es geht mir hier nur um das RECHTLICHE. Mit dem Rest muss ICH klar kommen und vermutlich werde ich wohl die ersten Wochen einfach hoffen, dass ich nicht zuviel mitschleppen muss, dann habe ich noch 2 andere Umhängetaschen.
chili