Beiträge von chilipaprika

    Der Mindestbeitrag der freiwilligen Pflichtversicherung trifft auf alle (und meine Antwort bezog sich auf das Kind, das sich alleine, ohne Einkommen, versichern würde).
    vor dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester sind Studierende pflichtversichert und nicht freiwillig. Das ist der Unterschied am Beitrag.


    Chili

    Hallo!


    Es hängt auch sicher vom Umfeld ab. Mitglied der LINKEN im Osten ist sicher weniger ein Problem als im Westen, Mitglied der GEW an einer Gesamtschule im Ruhrgebiet auch nicht im Vergleich zu einem Traditionsgymnasium einer konservativen Unistadt (oder Süddeutschland).


    Ich würde keine politische Aktivität scheuen, bei der Antifa erst recht nicht, aber ich muss während meines Referendariat _nicht unbedingt_ Kreisvorstand der KPD werden :D


    Dass die GEW - oder umgekehrt der PhV - ein Hindernis zur Einstellung sein könnte, habe ich immer als lachhaft empfunden. Mittlerweile will ich es in einigen Gegenden durchaus glauben. Aber eher nach dem Motto: (bei schulscharfen Ausschreibungen!) "Bei gleichen Voraussetzungen werden Kumpel bevorzugt".


    Chili

    WIE LANGE hat aber Michael kämpfen müssen?
    wieviele hätten den langen Weg auf sich nehmen wollen?
    Warum konnte überhaupt daran gezweifelt werden?


    Klar, jetzt hat er "gewonnen", aber der Staat bzw. das Land hat sich vorher das Recht genommen, überhaupt seine Fähigkeit anzuzweifeln...


    Chili

    Insofern du dort nicht verfassungsfeindlich auffällig geworden bist, kein Thema (Piratenpartei und
    so Späßchen) Schwieriger wird es dann bei Partizipation an Antifaaktionen u.ä. da dann deine Verfassungstreue
    angezweifelt werden könnte.


    ja, politische Arbeit ohne Substanz ist dem Staat immer lieber, als gegen Faschisten zu kämpfen. Eine tatsächlich interessante Besonderheit des deutschen Beamtentums (in einigen Bundesländern).


    In der Regel kein Problem.


    Chili


    Von einer Kollegin, die ein behindertes Kind geboren hat, weiß ich, dass die Private Krankenkasse zwar versucht hat, die Versicherung abzulehnen, damit aber nicht durchgekommen ist. Wie das gelaufen ist, müsste ich nochmal konkret nachfragen. Wie hätte denn dieses Kind in der GKV versichert werden können? Freiwillig mit Höchstbeitrag und das doppelt, weil der Arbeitgeber (Land) ja nichts dazu zahlt?


    Eine PKV kann kein Kind ablehnen, das während einer PKV-Mitgliedschaft geboren oder adoptiert wird. Es gibt eine Frist (2 Monate? aber nagel mich nicht darauf fest) und danach erlischt dein Anspruch. Bis dahin darf sie aber nicht ablehnen, selbst wenn sie sofort merkt, dass es finanziell nie gehen wird.


    Wenn man in der GKV freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitrag zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ohne Einkommen (Beispiel: Studis, die aus der Familienversicherung fallen, aber eben auch andere.... Arbeitslose ohne Leistungen, usw..) zahlt man zur Zeit ca. 160 Euro.
    Festbeitrag.
    Der Beitrag ist erst einkommensabhängig, wenn man mindestens 450 Euro verdient (und dann bezahlt man viel weniger als diese 160 Euro....)


    Chili

    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    A/ Fall A: Papa über Beitragsbemessungsgrenze und in der PKV, Mama Lehrerin in der PKV. Das macht doch keinen Unterschied, ob der Beitrag vom Kind bei PKV A oder B bezahlt wird, oder? (wegen Überschreitung der Grenze innerhalb des Jahres..) Entweder ist das Kind in der PKV oder allgemein von Anfang an (warum auch immer, Gründe egal) in der GKV?


    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    also jetzt nur als Nachfrage zu dem Punkt, irgendwie macht mich das Krankenversicherungssystem kirre.


    Chili

    Ja, es war eine reine Neugiersfrage. Egal, ob ich selbst mal in die PKV oder nicht gehe, werden meine Kinder wohl über den Papa in der GKV versichert werden.


    Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".

    Das hat glaube ich stark mit den Vertretungsstellen zu tun.


    An meiner NRW-Schule gab es ca. 60-70 LehrerInnen. 50 Planstellen. Also 50 "reguläre" LehrerInnen, 4 angestellt auf einer Planstelle.
    Wenn viele reduzieren, hat man viele Vertretungslehrkräfte. Da in NRW JEDER jederzeit ohne Angabe von Gründen reduzieren kann, ist es vielleicht einfacher als anderswo? (Vermutungen...)


    Dass die Gewerkschaften natürlich auch für die Vertretungslehrkräfte kämpfen, ist aber legitim, erhöht den Druck :)


    Chili

    Bei solchen Zahlen (200000 von 750 000) (Hast du bitte eine Quelle? sind es Vollzeitstellen? Sind es "feste Stellen" oder absolut alle LehrerInnen? Sind es die Zahlen von allen Menschen oder auf Vollzeitstellen gerechnet?)) sollte man aber bitte eins bedenken: regionale Zahlen.


    Wenn in Brandenburg (ich nenne nur ein Bundesland, das ich im Osten kenne) 50:50 verbeamtet / angestellt sind, okay. In ein paar Jahren wird es 20:80 in einigen neuen Bundesländern sein.
    Aber in einem Kollegium im Westen, sieht es anders aus, wenn 1 oder 2 (!!!) von 50 Planstellen angestellt sind. Die LehrerInnen, die dazu kommen, haben zumindest evnetuell vielleicht die Perspektive, mal auf eine Beamtenstelle zu wechseln, oder haben sich bewusst dafür entschieden, Vertretungsstellen zu machen (gar nicht so wenig, wie man denkt. Wechselnde Stundenzahl jedes Jahr, Sek I-LehrerInnen, die am Gym sein wollen, Leute, die in der Nähe bleiben wollen, und eben finanziell nicht davon abhängig sind...


    DAS ist doch ein gewaltiger Unterschied. und 600-800 Euro Netto Unterschied für dieselbe Arbeit und denselben Status...??


    Chili

    Den Anspruch auf ALG I hast du dir erarbeitet, nachdem du 2 Jahre in Folge sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen warst. Sonst nicht.


    "Nur" ein Jahr innerhalb von 2, aber es ist egal. Es geht darum: wenn ich einen Anspruch habe (weil erarbeitet), dann habe ich den auch.



    Zitat

    Auf ALLE Beamten trifft das aber auch nicht zu. Vorsicht mit Verallgemeinerungen ;)


    ups, stimmt. Ich meinte die verbeamteten Lehrkräfte, also A 11 und aufwärts :)
    und dass es andere Menschen gibt, die nicht verbeamtet sind, und es trotzdem gut haben, weiß ich natürlich auch.


    Chili

    Ich finde das ganz interessant, dass man die meisten Gesetze und Regelungen, die im eigenen Land gelten, als Fakten - so und nicht anders muss es sein - hinnimmt. Aber es muss nicht so sein. In Skandinavien ist es normal schon im Studium Kinder zu bekommen. In Deutschland ist es möglich, aber besonders einfach ist für Akademiker nicht vor Ende 20 / Anfang 30 Kinder zu bekommen. Dementsprechend ist dann ja auch das Durchschnittsalter von Akedemikereltern.
    Als Student habe ich sehr wohl schon gearbeitet, ich arbeite die ganze Zeit als Student. Ich studiere ja nicht aus reinem Spaß an der Freude (auch wenn intrinsische Motivation durchaus erwünscht und von Vorteil ist), sondern weil ich einer hochqualifizierten Arbeit nachgehen möchte. In Skandinavien zahlen Studenten, die nebenbei jobben, übrigens schon in die Arbeitslosenversicherung ein, da ihr(elternunabhängiges) BaFög als Einkommen zählt.


    Glaube mir, ich nehme wenige Sachen als "gegeben" hin, und noch weniger Bafög-Grenzen oder Sozialversicherungssachen. Aber beim Lesen deiner Postings (hier im Thread, allgemein im Forum schätze ich sehr dein Auftreten und würdest du nicht von einem Bundesland / Ecke Deutschlands kommen, wo ich ganz sicher keinen kennen, hätten wir uns mit hoher Wahrscheinlichkeit schon begegnen können ;) ) kam es mir nicht als "Wunsch" sondern als "Fakt" hingestellt vor.


    und weil ich doch ab und zu die Realität als gegeben hinnehmen muss, wollte ich das Ganze zusammenrücken.


    Ebenfalls schreibst du hier, dass Studierende in Skandinavien in die Sozialkasse einzahlen.
    Die Tatsache, dass Studierende in Deutschland nicht einzahlen, hat aber schon wieder nicht mit einem Sonderstatus für Studierende zu tun, sondern mit den Überbleibseln des patriachalischen Steuersystems zu tun, wo die Ehefrau, und dann alle Kinder in Ausbildung, ein bisschen Geld daneben verdienen dürfen, solange sie unter einer bestimmten Grenze bleiben. Heute 450 Euro, vor einem Monat noch 400 Euro).
    Elternunabhängiges Bafög, sofort. Höhere Bafög-Grenzen, sofort. längere (realistische) Bezugszeiten, sofort. aber auch solche Massnahmen müssten im Zusammenhang mit restlichen sozialpolitischen Massnahmen im Einklang sein. Ich bin gegen ein Studienhonorar, das Studierende gegenüber dem Rest der Bevölkerung bevorzugen.
    Wenn es für alle Menschen mit wenig Einkommen schwer ist, ein Kind zu haben, finde ICH, dass es Studierenden dabei sehr gut geht, weil sie neben der Flexibilität des Studiums im Normalfall (Bafög-Bezug) viel mehr haben, als andere Berufsgruppen.


    chili

    Nichts ist unmöglich, aber es ist nicht einfach.
    Dass dein BaFög verlängert wird, ist klar. Aber um wieviel? Und wenn das nciht ausreicht, weil dein Kind mit 2 Jahren immer noch nicht durchschläft oder ständig krank ist? Für das BaFög -Amt sind das leider keine Gründe, das BaFög zu verlängern.
    Schon bei kinderlosen Studenten kommt es vor, dass sie mal durch ne prüfung fallen oder aus anderen Gründen das Studium nicht in der Regelzeit geschafft haben. Da man als Student nicht ALG I oder II beziehen kann, hat man dann de facto kein Einkommen. Und das passiert nciht selten.
    Sorry chili, aber ich finde dich in dem Punkt etwas realitätsfern.


    Ja, aber was ist anders, als bei "normalen" Menschen?


    und dass Studenten keinen Anspruch auf ALG 1 haben, ist eine Mär. Wenn ich mir einen Anspruch erarbeitet habe, habe ich Anspruch darauf (wenn ich nachweise, dass ich eben nicht 40 Stunden die Woche arbeiten will / arbeite und dass mein Studium noch möglich ist.)
    Ich habe vielleicht als Studentin keinen Anspruch auf ALG 2, aber mein Kind, sowie auf Wohngeld, Mehrbedarf, usw.
    Das sind Sachen, die kommen, OBWOHL man eigentlich noch Studi ist.


    Mir geht es einzig und allein zu sagen, dass man es als Student mit Kind schwer hat. Jeder Mensch mit Kind hat es schwer, wenn es nicht gerade verbeamtet ist und also problemlos eine Kinderbetreuung meisten kann.


    Chili

    Tja, wenn man kein Einkommen, ist das Leben tatsächlich finanziell schwierig(er).
    Aber seien wir mal ehrlich: wenn man im Studium Bafög bekommt, darf man wegen Kinder länger Bafög beziehen, der Einkommensfreibetrag erhöht sich (massig), der Vermögensfreibetrag ebenfalls, und man kriegt auch noch dazu mehr Geld jeden Monat.
    Und ja, wenn das Bafög ausläuft und man hat keine Einkommensquelle (Job, ALG 1), dann ist es schwierig. Normal, oder?


    Aber selbst mit ALG 2 wird es ja zumindest in den ersten Jahren nicht sooo schlecht gehen, da man mit einem Baby nicht gezwungen wird, alles anzunehmen.


    Tut mir leid, musste sein. Der Vergleich "mit Einkommen" vs. "ohne Einkommen" ist ja auch zu simpel.


    Chili

    - es gehört zur jeweiligen Kulturgemeinschaft / Epoche genauso wie epische Texte ("braucht" man die später?)
    - Allgemeinbildung
    - es schult das Denken, sich mit Stilmitteln, usw.. zu beschäftigen
    - man braucht nicht DAS Gedicht, es ist immer exemplarisch


    - es steht auf dem Lehrplan / im Kerncurriculum ;)

    In NRW wird das Fach bis jetzt ganz oft fachfremd unterrichtet, was eigentlich gar nicht geht.
    In NDS haben sie auch nicht genug LehrerInnen, sie können nicht mal vernünftig ausbilden, weil zu wenig Personal.


    Generell: je höher der Migrantenanteil einer Stadt, fast immer desto höher der Bedarf, falls vorher die SchülerInnen in sehr eleganter Maniere in "Deutsch-Kursen" während der ReliStunde geparkt wurden. Jetzt haben sie ab der 7. (oder 8.?) Klasse Anspruch auf Praktische Philosophie.


    Chili

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