Nein, das geht natürlich nicht, sondern du kannst einen deiner wenigen Tage zur Betreuung des Kindes nehmen (vermutlich vier in Bayern, aber das ist Bundesland und Einkommensabhängig). Du kannst dich dafür nicht krankschreiben lassen.
und selbst das sollte schwierig sein, denn die Kind-Krank-Tage sind dafür da, damit man das Kind betreuen kann. Da der Vater aber in dem Monat Elternzeit nehmen würde, ist die Betreuung gesichert.
(und jetzt bitte nicht mit "mit Mama ist es am Schönsten", denn das ist es allgemein, und wenn man sich _bewusst_ dafür entscheidet, erstmals (selbst) keine Elternzeit zu nehmen, kann man sich nicht alle Rosinen rauspicken.)
Ich weiß nicht, wie es in Bayern ist und ich bin wirklich dagegen, dass man sein Familienleben und Kinderplanung sowie Betreuungspläne (zb länger Elternzeit nehmen, damit es am Halbjahr passt usw...) an die Wünsche der Schule ausrichtet, aber meine Schule würde mir den Vogel zeigen, wenn man erstmals 14 Wochen weg ist (oder mehr bei Beschäftigungsverbot), dann zurückkommt, 3-4 Wochen unterrichten will (was denn? einfach so ein bisschen?) und dann geplant wieder weg bin (darf man die Elternzeit überhaupt einfach so taggenau nehmen, wie man will?).
Ich würde vermutlich nur Vertretung bekommen und die Schule wäre voll genervt, weil sie in dieser Zeit keine Vertretungslehrkraft bekäme...
und will man sich das selbst WIRKLICH antun? kleines Baby zuhause und für ein paar Wochen wieder ausziehen ? (wenn ihr jetzt 2 Wohnungen habt, gehe ich davon aus, dass ihr zum Beginn des Mutterschutzes deine Wohnung am Schulort kündigt?)
nur so Gedanken, ...
chili (meine beste Freundin steht genau in der selben Konstellation zur Zeit. Nur halt ohne Probezeit, da sie Angestellte ist und ihre Stelle (an der Uni) quasi jedes Semester mit irgendwelchen Gründen wegrationiert werden könnte. Da erscheinen 3 Wochen Restprobezeit relativ irrelevant...