Beiträge von chilipaprika

    OT:

    Hm, also ich schreibe bei uns mit am Stundenplan und wir sind ein BK mit ca 110 Kollegen. Es wird schon immer Rücksicht auf die Wünsche der Kollegen genommen, denn dann ist die Zufriedenheit höher und die Ausfallquote geringer. Ich hab auch eine Kollegin, die ist single und korrigiert gerne nachts. Die hat frühestens zur 4. Stunde und dann halt auch mal die 10. dafür.


    Oh!
    Ich gehe mal Haribos kaufen und stelle den Versetzungsantrag!!
    :D


    Vor ein paar Jahren hat die damalige Schulleitung erklärt, dass von Wünschen zum Stundenplan abzusehen ist, wenn es sich nicht um zwingende Gründe handelt (damit meinte er eben Kinder oder Pflege). Schließlich würde ja jeder gerne zur 2. kommen und nach der 6. Schluss haben. Ab sofort seien alle Wünsche bei der Schulleitung abzugeben.
    Ich als Vollzeit-Korrekturlerin mit Pendeln (ich weiß, mein Privatvergnügen) habe es dann mit dem Zettelchen gelassen, den ich die Jahre davor abgegeben hatte. (Wunsch: mindestens einmal die Woche nicht zur 1. Stunde. Dieses (mindestens) eine Mal "Ausschlafen" rettet mich WIRKLICH. Nachmittagsunterricht auch bis zur 10. ist wiederum gar kein Problem, Freistunden machen mir nichts aus).


    In Gesprächen mit Kollegen weiß ich: es gibt tatsächlich Kollegen, die ihre 25 Stunden jeden Tag von der 3. zur 6. haben wollen (klappt logischerweise gar nicht), aber es gibt auch diejenigen, die grundsätzlich lieber zur 1. haben (weil sie eh mit schulpflichtigen Kids aufstehen), aber nachmittags gerne zu Hause oder so sind. und es gibt die Kollegen wie mich und deine Korrekturkollegin: Schlafbedürfnis, leicht verschiebener Biorhythmus, usw...


    In dem Halbjahr, wo ich im Übrigen kein einziges Mal "spät" hatte, bin ich jedes 2. Wochenende zusammengebrochen und war in den kleinen Ferien durchgehend krank (Grippe zu Ostern und Pfingsten, genial).
    Ich habe jetzt zur Zeit abwechselnd mittwochs und donnerstags spät. und drei Nachmittage Unterricht. auch mal zur 10. Stunde. Ergebnis: Ich mache an einem 4. Nachmittag freiwillig eine AG. WEIL es mir gut geht.
    Ich warte nur, dass der Schulleitung eine Korrelation des Glücks / der Zufriedenheit mit der Arbeitsleistung auffällt. (Im Übrigen wie bei uns zur Zeit im Gespräch bei der Verteilung der Fächer/ Stufen aufs Deputat)

    Ich kenne mich arbeitsrechtlich nicht aus, mir wurde aber kürzlich erzählt, dass ein Kollege geklagt hatte, weil er als Teilzeitlehrer Aufsichten machen musste. Der Planer war davon ausgegangen, dass dann die Hälfte der Aufsichten okay wären und die Begründung, dass der Klagende Recht bekam war eben die, dass man zu Konferenzen komplett da sein muss, also entsprechend an anderer Stelle etwas wegfallen muss, damit es halbwegs gerecht bleibt. Also nicht Vierzehnfünfundzwanzigstel Aufsichten, sondern gar keine. Vielleicht gilt sowas auch für pädagogische Tage?

    Hallo!


    Vorausgesetzt, mit "Aufsichten" meinst du tatsächlich die Pausen- und Hofaufsichten und nicht Klausuraufsichten:


    Ich (Vollzeit) hoffe sehr, dass du dich verhört hast oder dass es nur in deinem Bundesland so ist. Zumindest nicht in NRW. Sollte es so sein, bin ich zwei Tage später auf Teilzeit mit 24 von 25,5 Stunden. Das wäre sowieso schon viel schlauer. Hatte ich auch mal überlegt, da werden alle Vertretungsstunden bezahlt und nicht wie bei uns Vollzeitlern erst, wenn sich "genug" angesammelt haben (=nie, weil man besonders aufpasst).


    Unabhängig davon finde ich Vertretungsstunden am freien Tag unmöglich. Habt ihr kein Vertretungskonzept an eurer Schule? Tut euch mit allen Teilzeitkräften zusammen und überarbeitet es, falls nötig...


    chili

    Hallo!


    Hast du Fächer, die insbesondere am Nachmittag unterrichtet werden, die Wahlfächer sind bzw. auf Fachräume angewiesen sind (Sport, Informatik, usw...)


    Ich weiß nicht, wie die Reduzierung nach Empfehlung des Versorgungsamts funktioniert (warum hast du denn Gehaltseinbüsse, wenn es nicht freiwillig ist (gut, ich bin hier sicher sehr naiv. Im Fall von Krankheit bekommt man ja seine Bezüge weiter...) ), aber Reduzierung bedeutet nicht, dass es eine Vorgabe zur Verteilung der Stunden gibt. Das müsste sicher genauer / konkreter vorgegeben werden.


    Ohne den Hintergrund zu kennen und unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst, finde ich ehrlich gesagt die Unterrichtsverteilung vielleicht unglücklich (der Tag mit 1./2 - 7./8), es trifft fast immer jemanden im Kollegium. Es hängt auch von den Arbeitsbedingungen vor Ort.
    Ebenfalls weiß ich nicht, warum eine Reduzierung immer nachmittagsfrei bedeuten soll. Wenn es an deiner Schule regulären Nachmittagsunterricht gibt, muss er ja von jemandem gehalten werden...


    Wie gesagt, unter der Voraussetzung, dass du "nur" reduzierst und keine weiteren, medizinisch bedingten Vorgaben hast, ist es für einen Stundenplaner nunmal schwierig. Sicher gibt es in deinem Kollegium auch KollegInnen, die zur 1. nicht können (Kinder), nachmittags nicht können (Kinder), Nachmittagstermine haben (Mandatsträger), blockierte Tage (Abordnung, Fortbildung, ...) oder Stunden (Stillen?) haben und wenn bei dir nichts steht ausser deine Stundenzahl, ... Eine Reduzierung ist auch eine Erleichterung durch die Entschleunigung, richtigen Anspruch auf jeden Tag 1.-4. oder 5. am Stück wird es wohl kaum geben... :(


    Ich würde ein Gespräch mit dem Stundenplan-Team und dann Schulleitung suchen, versuchen, das Ganze zu klären (vielleicht haben sie eben nur an die Erleichterung durch Deputatsminderung gedacht?) und vermutlich ist es eher notwendig, dass du vom Versorgungsamt / Arzt konkretere Vorgaben bekommst, wenn es medizinisch angeraten ist.


    chili

    Huhu!
    Kann sich aber die 'Annahme' auf die Eltern / Schülern beziehen, die eben ablehnen können?
    Ich bin in NRW, es ist bei uns auch eine Dienstpflicht, man kann nicht ablehnen, darauf wurden wir auch aufmerksam gemacht.
    Kollegen, die mich aber nach jahrelanger Arbeit gegen meinen ausdrücklichen Willen aber wählen, ...?! Naja...

    Oh nein, ich hab nur noch eine Woche :(
    und garantiert nicht die Hälfte davon geschafft, was ich machen wollte. Komischerweise habe ich eher die Punkte "entspannen", "Film xy gucken", "Z treffen und mit ihm Kaffee trinken" von der TO-DO-Liste abgearbeitet als "8a korrigieren", "Q1 Erwartungshorizont und Korrektur" ... ahaha...
    Ich wünsche dir ein paar schöne richtig freie Tage, bevor der Kopf doch wieder in der Schule landet...


    Chili


    Wenn man an einer großen Gesamtschule ist, dann bekommt man sofort A15 mit Zulage. Zeit ebenfalls egal.

    Mmm, ist es nicht so, dass manchmal A15-Stellen auch für Leute mit A13 geöffnet sind (zum Beispiel, wenn sich kein anderer beworben hat...), man aber eben erstmals NICHT A15 bekommt, sondern die Zeit erstmals in den jeweiligen Stufen "abwarten" muss?
    So hatte ich es auch im Eingangsbeitrag verstanden. Man kann ja nicht, innerhalb von 2 Jahren A15 werden, selbst wenn kein anderer Mensch auf die Stelle beworben hatte.. Da spart das Land immer gerne am Geld (mit irgendwelchen laufbahnrechtlichen Begründungen...)

    Hallo!


    Ist es nicht toll? Du hast jetzt den perfekten Anlass, um eine absolut idiotische Aufteilung der Welt nach Geschlecht zu hinterfragen.
    Und ich rede nicht von Gender-Theorien für 2t-Klässler. Aber wer ist denn bitte auf die Idee gekommen, dass es Jungsbücher und Mädchenbücher gibt? Es gibt Bücher über Pferde, es gibt Bücher über Drachen, es gibt Bücher über das Mittelalter und so weiter...
    Kinder sollten sich für ALLES interessieren (dürfen), unabhängig ihres Alters. Sie sollten pinke Stifte haben dürfen, auch wenn sie Jungs sind und sie sollten Lego-Häuser bauen dürfen auch wenn sie Mädchen sind und die Lego-Schachtel den Stempel "für Mädchen / Prinzessinnen" nicht hatte.


    Schlage doch eine neue Aufteilung vor: nach Themen, nach Schwierigkeitsgrad, nach Typ (Comic, Roman, Sachbuch..) und dann kannst du sogar über unterschiedliche Buchtypen in der Klasse reden!


    Viel Erfolg,
    chili

    Die Ausgangsfrage war, ob man als Lehrer verpflichtet ist, sich in Erster-Hilfe fortzubilden. Wenn es eine Berufspflicht ist, dann hat der Arbeitgeber/Dienstherr die Kurse zu bezahlen. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Wir sind schließlich keine Freiberufler oder Selbstständige.
    Du legst wieder die typische Lehrer-Denke an den Tag, dass man "für die gute Sache" doch gerne privat (tief) in die Tasche greifen sollte. Nein, dann muss man nicht. Du kannst das individuell gerne tun und dich dann als "besserer Mensch" fühlen, aber daraus einen Vorwurf an alle abzuleiten, die das nicht tun, ist zumindest unkollegial.


    Gruß !

    absoluter Quatsch!
    Die Beiträge gingen auch in die Richtung, wo man überhaupt Erste Hilfe allgemein auffrischen kann.
    Ich fühle mich überhsupt nicht als besserer Mensch, weil ich einen Erste Hilfe Kurs selbst bezahlt habe.
    Ich habe es NICHT für die Schule gemacht, ich würde zb nicht diesbezügliche Ansprechspartnerin sein. Ich bin eher irritiert, dass soviele Menschen tatsächlich nicht in der Lage wären, Erste Hilfe zu leisten.
    Ich war schon in mehreren Unfällen auf beiden Seiten und halte das für absolutes Minimum, so allgemein im Leben. Ich bin sehr dankbar, dass Leute sich um mich kümmern konnten.

    Bei allem Verständnis für "ich mache nur, was mein Arbeitgeber bezahlt", sollte man sich aber _auch_ die Frage stellen, ob man das für den Job macht, oder weil es einem ein Bedürfnis ist, sowas zu können.
    Und dabei rede ich nicht davon, dass es mir auch ein Bedürfnis ist, eine Klausur schnell zu korrigieren, um mehr Freizeit zu haben.
    Selbst wenn ich keine Lehrerin wäre, würde ich es für mich als notwendig erachten, in der Lage zu sein, jemandem am Strassenrand Hilfe zu leisten.
    Ich habe vor Kurzem zb auch den Rettungsschwimmer, ich gehe oft und gerne schwimmen, ich fühle mich jetzt wohler, die Rettungskenntnisse vertieft und wiederholt zu haben. Für was auch immer. (und ich werde ziemlich sicher NICHT mit einer Klasse an den See...)
    Ob es ein Schüler, ein Kollege oder ein Unbekannter auf der Straße ist, dem ich helfen kann, hat mit mir als Mensch zu tun, und nicht nur damit, dass ich Lehrerin bin.

    Da mir meine (freiwillige, privat auf mich genommene) Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht erstattet werden konnte UND 90 % meines Kollegiums ziemlich sicher keinen "gültigen" Schein hat (die letzte (und einzige) Kollegiumsfortbildung ist mehr als 2 1/2 Jahren her), bin ich sicher, dass es in NRW keine Pflicht gibt.

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