Beiträge von chilipaprika

    Verstehe ich, wenn z.B. 30 Grundschüler leider auch von der Teilzeitklassenlehrkraft Übergangsempfehlungen benötigen oder dergleichen, aber bei ner popeligen LK???

    ich bin nicht die Gesetzesmacherin.
    ICH würde aus Lehrkräftekonferenzen alle "Mitteilungsteile" wegstreichen und fordern, dass die Leute einfach eine Liste unterschreiben, dass sie das gelesen haben.
    Meinetwegen flipped classroom-mässig ein Multiple Choice in der LK und dann nur noch Diskussionspunkte zulassen :D

    ach so, falsch verstanden, ich dachte, es ging um den Antrag beim Förderverein.


    Mit BuT kenne ich mich nicht aus, ich wusste nicht, dass es im Nachhinein geht, denn (wie oben angedeutet): ich plane nichts, wo ich nicht im Vorfeld die Finanzzusage UND das Geld habe.)

    Das ist bei uns eine DinA-Seite am Ende der Veranstaltung für die komplette Klasse, ja, genau da machen wir das.

    Das ist nett vom Förderverein, aber ich werde nie verstehen, wie Menschen (hier: Lehrkräfte) sich darauf verlassen können / bereit sind, sich darauf zu verlassen, dass es im Nachhinein übernommen wird.
    Was macht man denn sonst bei einem Nein? Man muss doch vorplanen!
    ICH empfände es als Förderverein wie "Pistole auf der Brust" "Jetzt bitte übernehmen, sonst muss ich noch im Nachhinein die Eltern um Geld bitten". Da die meisten kostenpflichtigen Aktivitäten auch bedeuten, dass man die Schule verlassen muss, dann braucht man so oder so die Erlaubnis der Eltern, dann ist der Mehraufwand auch nicht die Welt!

    wie? Können zur Zeit Eltern keine Anträge stellen?
    Und wäre es bei einer entsprechenden Regelung so, dass alle Eltern meiner Lerngruppe Mitglied sein müssten, wenn ich einen Zuschuss für den Kinobesuch möchte?

    Es war zwar nicht Thema deines Beitrags, aber ein Impuls von mir: Es geht auch das Kollegium nichts an zu wissen, wer Mitglied ist / nicht ist. Auch nicht zur Aktivierung à la "wäre super, wenn mehr Kolleg*innen dem Beispiel von X und Y folgen würden."

    schräg, weil "deine" Quelle älter ist.
    Aber scheint so zu sein.

    Ich kannte auch nur die Regelung ab dem ersten Tag, ich bin aber in NRW (sowohl Angestellte, Beamte, Schule und nicht-Schule).

    mmm




    (2) Zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, ist für die notwendige Dauer der Abwesenheit Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge zu bewilligen. Der Anspruch besteht längstens für sieben Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 18 Arbeitstage im Kalenderjahr. Für alleinerziehende Beamtinnen und Beamte besteht der Anspruch längstens für 14 Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 36 Arbeitstage im Kalenderjahr. Die Beaufsichtigungs-, Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit des Kindes ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen. Absatz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

    (Hervorhebung durch mich)

    aber eigentlich hört man doch immer davon, dass es eben Lehrermangel gibt

    10 Euro in das Phrasenschwein.

    Ich kann mit meinen Fächern und meine Vorbildung für eine Schulform nicht plötzlich an eine andere Schulform andere Fächer und Kinder einer anderen Altersgruppe unterrichten.
    "Lehrer" ist ein Oberbegriff und einige Unterkategorien werden schmerzlich vermisst, andere nicht.

    VERMUTLICH wird man in einigen Jahren weiterhin Informatik- und Physiklehrkräfte vermissen.
    Wie es mit SozPäd aussieht? Stand nicht hier, dass es auch schon jetzt keinen realen Mangel an sich gibt?

    Vor ein paar Jahren gab es in NRW einen super Mangel in dem Bereich SozialPädagogik und ganz viele Pädagogik-Lehrkräfte haben die Möglichkeit erhalten, einen Aufstockungskurs zu machen und können jetzt Sozialpädagogik unterrichten. Also ist der Mangel vermutlich so weit besiegt, dass es nicht mehr an jeder Schule so ist, dass man jeden Quereinsteiger nehmen würde, der anklopft.

    Im allgemeinbildenden Bereich gab es auch eine Phase mit Bedarf in Latein und in Spanisch. Ich vermute, vor 10 Jahren wurden zig 25-30jährige Spanisch-Leute eingestellt und sie besetzen die Plätze.

    1) Die Qualifikation ist für Menschen, die eine vollständige Lehramtsqualifikation aus dem Ausland bringen.

    2) Der TE hat einen bayrischen Abschluss, unter anderem in Geschichte. Falls Geschichte in Bayrischen Unis nicht auf Bairisch gelehrt wird, wird er einen Abschluss auf Hochdeutsch haben, was ihn höchstwahrscheinlich von dem Sprachkurs ausschließt, weil er damit schon das Sprachniveau bescheinigt bekommen hat, das jetzt das Kursziel wäre.

    Für das Studium gibt es auch andere Bundesländer. In NRW gibt es für Gym und BK keinen BEd sondern normalen BA/BSc und Zulassungsvoraussetzungen für den MEd und das könntest du sicher eruieren, kurz nachholen (also Zulassung unter bestimmte Voraussetzungen) und studieren.

    ich sehe keine Probleme!!
    nur: ich dachte, es sei eine allgemeine(re) Regel, da ich es schon in zwei Schulen in zwei verschiedenen BL so kenne, dass es wirklich nur mit besonderem Antrag geht.
    Ach: und in meinem Ref-Bezirk war das auch für die Ref-Examen verboten, das weiß ich von einigen Schulen und ich habe selbst bei drei Examina (drei Schulen) nach dem Tag vor der Tür der Schule angestossen.
    Bei meinem Examen waren alle Autofahrende und ich trinke selbst gar nichts, so dass wir tatsächlich im Lehrerzimmer geduldet wurden, es gab aber einen Spruch und einen Blick auf die Fläschchen.

    Du bist in Mitterschutz aber hoffentlich erfährst du Begleitung von medizinisch und psychologisch geschulten Personen, die genau dazu eine Einschätzung geben können.

    Du bist zur Zeit NICHT krankgeschrieben, WEIL du im Mutterschutz bist, wärst es aber.

    Du könntest rückmelden, dass du genau das nicht einplanen kannst aber zur Zeit das Gefühl hast, dass es schwierig und langwierig sein könnte…

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