Beiträge von sporty2907

    @all,


    mich würde interessieren ob jemand Erfahrungen zum Thema des Versetzungsantrags von Seiteneinsteigern hat?!
    Bei OLIVER steht dazu:
    Werkstattlehrer, Fachlehrer an allgemeinbildenden und Förderschulen, Seiteneinsteiger in der Sekundarstufe I mit Unterrichtserlaubnis und sonstige Lehrer, die versetzt werden möchten, wenden sich unmittelbar an ihre zuständige (personalaktenführende) Bezirksregierung.


    Könnte ich auch einen Laufbahnwechsel im Rahmen meiner Qualifikation vornehmen?


    Als Dipl. Sportler habe ich die Quali. alle Schulformen zu unterrichten, mit meinem Englisch auf Sek1. Päd. Einführung laufe ich jetzt entsprechend unter Sek1.
    - Kann ich in die Grundschule zurück?
    - Kann ich in die Sek2? (laut Diplom ja, bei Neueinstellung, aber wie funzt das aus dem baldigen unbefristeten Anstellungsverhältnis heraus?)


    Danke für jede Rückmeldung!
    Gruß

    Zitat

    Original von MarioW53
    Wobei dies aber in der Praxis durchaus auch gerne anders gehandhabt wird...


    jo...und kriegt der Erfüller davon Wind (er wird ja vom Ergebnis des Verfahrens schriftlich informiert) kann dieser klagen/Widerspruch einlegen...


    Gruß

    auch wenn es ein wenig off-topic ist, aber mit Ruhe und Kraft schon zu tuen hat:
    Wie seht ihr denn die Situation 1jährige Einführung vs. OBAs(ohne Verbeamtungschance, da zu alt)?


    Bin ich nach der 1jährigen Einführung und Lehrerlaubnis im 2.Fach dann zukunftstechnik schlechter ausgerüstet als mit der OBAs?


    In beiden Fällen ist das Gehalt TVL11 für Sek1!
    Ok, Funktionsstelle nur mit 2. Saatsexamen, aber wer will die schon haben!?
    Wie sieht es denn mit Versetzung, nach Ablauf der 3 jahresverpflichtung, aus? Stehen wir 1jährigen da schlechter da?
    Wie läuft das ab?


    Gruß

    Zitat

    Original von drey
    ich habe jetzt bereits über 20 bewerbungen geschrieben und wurde erst einmal eingeladen. ich zweifle so langsam an mir bzw. meinen qualifikationen. ich weiss zwar,


    Grundsätzlich unterliegt jeder Seiteneinsteiger einem "normalen" LAA / Erfüller in jedem Ausschreibeverfahren!!!
    Sprich: Gibt es einen auch nur im Ansatz akzeptablen Erfüller musss dieser deiner Person vorgezogen werden!


    MfG

    @all,


    mir ist zu Ohren gekommen das Studienleistungen für das Fach Bio Sek1 aus dem Sportdiplom /-wissenschaftsstudium anerkannt werden sollen!?
    Also z.B. Biomechanik etc. als Bio angerechnet wird.
    Kann das sein?


    MfG


    Einen Unterschied in der Bezahlung zwischen einem OBAsler ohne Verbeamtung (über 40) und einem mit Päd. Einf. gibt es nicht! Beide werden TVL. 11 bezahlt.
    Gruß

    Hallo,


    praktisch in der selben Situation wie der Threadstarter habe ich die Tage meinen Antrag auf Wechsel in die OBAs zurück gezogen!


    Ausser 2 Jahre verbiegende Arbeit, die dann noch mit einer Ausschlußprüfung nach dem ersten Jahr belegt ist (Bildungswissenschaftsprüfung), sehe ich nichts was für mich als 40 jähriger ohne Verbeamtungschance übrig bliebe.
    Man sagt zwar das der jetzige Status der einjährigen Einführung vertraglich als Rückversicherung gelten würde, sprich bei Nich- bestehen man in diese Situation zurückfallen würde; wer aber dirigiert denn dann einen vom Seminar als nicht fähig eingestuften OBAsler zurück in die Schule?


    Ich frage mich jetzt eher welche Rechte ich als Angstellter mit 1x Lehrerlaubnis und 1xLehrbefähigung habe, in z.B. Versetzungen etc.


    MfG

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