Ich möchte aus meiner Schulleitererfahrung die Verwaltungsabläufe im Fall von Erkrankungen von Kollegen schildern:
- Über jede Lehrkraft führt die Schule ein Abwesenheitsblatt. Dieses ist 5 Jahre lang aufzubewahren.
- Jede ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird in der Nebenakte zur Personalhilfsakte abgeheftet.
- Bei langfristigen Erkrankungen informiert der Schulleiter das Personalreferat im Regierungspräsidium (so heißt nämlich die "Regierungsbehörde", die tess erwähnt).
- Nur bei langfristigen Erkrankungen schickt der Schulleiter eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an das RP. Das Original bleibt an der Schule in der oben genannten Nebenakte.
- Schreiben der Schulverwaltung "flattern" nicht "ins Haus", sondern werden auf dem Dienstweg zugestellt. Das heißt, der Schulleiter händigt das Schreiben dem Kollegen aus. Eine Kopie des Schreibens kommt in die Personalhilfsakte.
- Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn beinhaltet auch das Recht, bei Langzeiterkrankungen die Frage der weiteren Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt überprüfen zu lassen.
- Auch eine Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung läuft auf dem Dienstweg.
Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass ein Schulleiter von einem solchen Vorfall, wie tess ihn schildert, nichts weiß. Entlarvend ist jedoch, dass er sagt, die Behörde werde sich sturstellen.
Gesetzt den Fall, der Schulleiter ist tatsächlich so kompetenzbefreit, wie Meike annimmt, wären in dieser Lage für mich die nächsten Schritte:
- Einsicht in die Personalhilfsakte, die Nebenakte und das Abwesenheitsblatt, am besten in Begleitung eines ÖPR-Mitglieds.
- Anruf beim RP, Abt. 7, Referat 73. Die Namen und die Telefonnummern des zuständigen Personalreferenten und der Sachbearbeiter stehen auf der Homepage der Abteilung 7. Falls es sich um einen Irrtum handelt, den es leider auch einmal geben kann, ist die Sache schnell zu klären.
- Information des BPR. Der Fall wird bei der nächsten routinemäßigen Dienstbesprechung des BPR mit der Abt. 7 besprochen, und man erhält eine Rückmeldung.
Wenn es "fast so aussieht, als wolle der Schulleiter die Angelegenheit nicht klarstellen", ist zu vermuten, dass hier mehr vorliegt, als uns tess mitteilt.