Nehmen wir Kollegin XY aus Bayern. Sie ist verheiratet, 2 Kinder und Anfang 50, also mittlerweile in Gehaltsendstufe. Da sie für zwei Kinder Kindergeld bekommt, hat sie einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent, bekommt Familienzuschlag und Ehezuschlag. Zudem Weihnachtsgeld. Da kommen nach Abzug PKV ca. 44000 netto im Jahr in Steuerklasse 1 raus. Um das gleiche in der freien Wirtschaft zu verdienen, müsste ein Jahresgehalt von über 76000 Euro her.
Ein kleiner sachlicher Fehler ist in diesem Beispiel enthalten: Die Kollegin XY ist verheiratet. Demzufolge kann sie nur in Steuerklasse 3 (falls ihr Ehemann deutlich weniger verdient als sie), in Steuerklasse 4 (falls beide Gehälter etwa gleich sind) oder in Steuerklasse 5 (falls sie das kleinere Gehalt bezieht) sein. Die Steuerklasse 1 ist Alleinstehenden vorbehalten. (Allerdings ist bei 1 und 4 das Ergebnis ziemlich dasselbe.)
Zum Thema "Ungerechtigkeit in der Lehrerbezahlung" noch eine Anmerkung:
Früher, als die Hochschullandschaft noch nicht durch- bzw. totreformiert war, galt folgendes: Im öffentlichen Dienst werden Absolventen der Fachhochschulen (das waren z. B. Ingenieurschulen, Pädagogische Hochschulen usw.) im sogenannten gehobenen Dienst eingruppiert, die Absolventen der Universitäten dagegen im sogenannten höheren Dienst. Damals galt auch, dass ein FH-Studium in der Regel 6 Semester dauert, ein Universitätsstudium dagegen mindestens 8 Semester.
Die Besoldungsstufen im gehobenen Dienst sind A9 bis A12, dazu gibt es Das "Spitzenamt" A13 .
Die Besoldungsstufen im höheren Dienst sind A13Z bis A16.
Früher war es auch so, dass nur der höhere Dienst das Referendariat kannte. Wenigstens in Baden-Württemberg war es so, dass die Junglehrer berufsbegleitend einmal wöchentlich Seminarveranstaltungen hatten. Irgendwann meldeten sie sich dann zur zweiten Dienstprüfung an.
Heute ist es noch immer so, dass Beamte des gehobenen Dienstes (Inspektoren in der öffentlichen Verwaltung, in der Finanzverwaltung usw.) in A9 ihren Dienst beginnen; eine Ausnahme gibt es: technische Beamte (in Bauämter, bei den Vermessungsämtern usw.) starten in A10.
Es war das historische Verdienst der GEW, für ihre Klientel nach und nach die Einstufung nach A11 (Hauptlehrer GHS) erreicht zu haben, einschließlich der Beförderungsstufe A12 (Oberlehrer GHS) . Irgendwann kam dann A12 als Eingangsstufe - und auch als Endstufe. Jetzt fiel den Kollegen auf, dass sie zwar die höchstmögliche Stufe des gehobenen Dienstes erreicht hatten, aber keine Beförderungsmöglichkeiten mehr in Aussicht hatten.
Und heute ist fast alles anders: In vielen Bundesländern gibt es keine Pädagogischen Hochschulen mehr, das heißt, dass alle Lehramtsstudenten die Universität besuchen. Die Ausbildung ist wissenschaftlicher (?) geworden, dauert länger, häufig auch schon 8 Semester, wie früher schon an der Uni.
Und jetzt kommt die Ungerechtigkeit (ob gefühlt oder objektiv, sei dahingestellt) ins Spiel: Wenn alle Lehrer die "gleiche" Ausbildung haben, müssten sie auch gleich bezahlt werden. Manche Länder haben bereits den Einstieg gemacht, andere zögern. Da die Bezahlung der Lehrer in allen Bundesländern der größte Einzelposten im Haushalt darstellt, kann man sich ausmalen, welche Anstrengungen nötig sind, um die Ungleichheiten der Lehrerbesoldung zu beenden.