Beiträge von magister999

    TMFKAW ist mir zuvorgekommen. Ich empfehle Waldmeister einen Crashkurs im Schulrecht, um die Begrifflichkeiten eindeutig zu fassen.
    Bei einer Dienstbesprechung wird grundsätzlich kein Thema "bearbeitet"; die Bearbeitung, d.h. Diskussion und Beschlussfassung zu einem Thema ist Gegenstand einer Konferenz.


    Ich nehme ab, dass in Niedersachsen vergleichbare Vorschriften gelten wie in Baden-Württemberg. Hier steht in der Konferenzordnung des KM bereits in § 1, Absatz 3, dass die Regelungen der Konferenzordnung für Dienstbesprechungen NICHT gelten.


    Mein Vor-Schreiber hat schon ein paar gute Beispiele für ein Dienstbesprechung genannt, deshalb von mit nur noch ein weiteres. Thema kann also nicht sein "Wie wollen wir zukünftig die Pausenaufsichten regeln?" sondern allenfalls "Probleme bei der Pausenaufsicht (aus gegebenem Anlass) und Bekräftigung der diesbezüglichen Regelungen".

    Fossi 74 schreibt:


    "... bei reinen Beamtenvereinen wie dem Philologenverband bist Du als Angestellter sowas wie der Dreck unterm Fingernagel."


    Diese Aussage ist zwar meinungsstark, aber ahnungslos; auf gut schwäbisch auch: "saudomms Gschwätz"


    Beim Philologenverband Baden-Württemberg gibt es ein sehr aktives Arbeitnehmer-Referat; die Mitglieder sind in den Bezirkspersonalräten und auch im Hauptpersonalrat vertreten

    Nehmen wir Kollegin XY aus Bayern. Sie ist verheiratet, 2 Kinder und Anfang 50, also mittlerweile in Gehaltsendstufe. Da sie für zwei Kinder Kindergeld bekommt, hat sie einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent, bekommt Familienzuschlag und Ehezuschlag. Zudem Weihnachtsgeld. Da kommen nach Abzug PKV ca. 44000 netto im Jahr in Steuerklasse 1 raus. Um das gleiche in der freien Wirtschaft zu verdienen, müsste ein Jahresgehalt von über 76000 Euro her.

    Ein kleiner sachlicher Fehler ist in diesem Beispiel enthalten: Die Kollegin XY ist verheiratet. Demzufolge kann sie nur in Steuerklasse 3 (falls ihr Ehemann deutlich weniger verdient als sie), in Steuerklasse 4 (falls beide Gehälter etwa gleich sind) oder in Steuerklasse 5 (falls sie das kleinere Gehalt bezieht) sein. Die Steuerklasse 1 ist Alleinstehenden vorbehalten. (Allerdings ist bei 1 und 4 das Ergebnis ziemlich dasselbe.)


    Zum Thema "Ungerechtigkeit in der Lehrerbezahlung" noch eine Anmerkung:


    Früher, als die Hochschullandschaft noch nicht durch- bzw. totreformiert war, galt folgendes: Im öffentlichen Dienst werden Absolventen der Fachhochschulen (das waren z. B. Ingenieurschulen, Pädagogische Hochschulen usw.) im sogenannten gehobenen Dienst eingruppiert, die Absolventen der Universitäten dagegen im sogenannten höheren Dienst. Damals galt auch, dass ein FH-Studium in der Regel 6 Semester dauert, ein Universitätsstudium dagegen mindestens 8 Semester.


    Die Besoldungsstufen im gehobenen Dienst sind A9 bis A12, dazu gibt es Das "Spitzenamt" A13 .
    Die Besoldungsstufen im höheren Dienst sind A13Z bis A16.


    Früher war es auch so, dass nur der höhere Dienst das Referendariat kannte. Wenigstens in Baden-Württemberg war es so, dass die Junglehrer berufsbegleitend einmal wöchentlich Seminarveranstaltungen hatten. Irgendwann meldeten sie sich dann zur zweiten Dienstprüfung an.


    Heute ist es noch immer so, dass Beamte des gehobenen Dienstes (Inspektoren in der öffentlichen Verwaltung, in der Finanzverwaltung usw.) in A9 ihren Dienst beginnen; eine Ausnahme gibt es: technische Beamte (in Bauämter, bei den Vermessungsämtern usw.) starten in A10.


    Es war das historische Verdienst der GEW, für ihre Klientel nach und nach die Einstufung nach A11 (Hauptlehrer GHS) erreicht zu haben, einschließlich der Beförderungsstufe A12 (Oberlehrer GHS) . Irgendwann kam dann A12 als Eingangsstufe - und auch als Endstufe. Jetzt fiel den Kollegen auf, dass sie zwar die höchstmögliche Stufe des gehobenen Dienstes erreicht hatten, aber keine Beförderungsmöglichkeiten mehr in Aussicht hatten.


    Und heute ist fast alles anders: In vielen Bundesländern gibt es keine Pädagogischen Hochschulen mehr, das heißt, dass alle Lehramtsstudenten die Universität besuchen. Die Ausbildung ist wissenschaftlicher (?) geworden, dauert länger, häufig auch schon 8 Semester, wie früher schon an der Uni.


    Und jetzt kommt die Ungerechtigkeit (ob gefühlt oder objektiv, sei dahingestellt) ins Spiel: Wenn alle Lehrer die "gleiche" Ausbildung haben, müssten sie auch gleich bezahlt werden. Manche Länder haben bereits den Einstieg gemacht, andere zögern. Da die Bezahlung der Lehrer in allen Bundesländern der größte Einzelposten im Haushalt darstellt, kann man sich ausmalen, welche Anstrengungen nötig sind, um die Ungleichheiten der Lehrerbesoldung zu beenden.

    Druckpapier, Laminierfolien, Klebestifte und all das Zeug sind Verbrauchsmaterialien. Und aus mit diesen Hilfsmitteln hast du deine (!) persönlichen (!) Unterrichtsmaterialien hergestellt.


    Wie der Begriff "Verbrauchsmaterial" besagt, können die Sachen nach Gebrauch (im günstigsten Fall) abgeheftet und wieder gebraucht (von dir!) oder auch entsorgt bzw. verbrannt werden.


    Wenn deine Schulleitung das Ansinnen geäußert hat, dass du die Materialien deiner Nachfolgerin übergeben sollst (die sie möglicherweise wegwirft), dann ist sie wohl - Verzeihung - mit dem Klammerbeutel gepudert.


    Liebe kekseundkuchen, Du kannst zum Abschied dich für die Unterstützung bedanken, die dir in dieser Schule bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien widerfahren ist, indem du für die Abschlusskonferenz Keks und Kuchen stiftest.

    Ich kann noch ganz aktuelle Zahlen nachreichen:


    Lehrereinstellung 2019


    Kontingente für schulbezogene Stellenausschreibungen (Ausschreibungsverfahren Ländlicher Raum und Hauptausschreibungsverfahren) für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Gymnasien):


    RP Stuttgart 173
    RP Karlsruhe 80
    RP Freiburg 63
    RP Tübingen 30


    Land BW 346


    Kontingente für die Einstellung in den öffentlichen Schuldienst (Gymnasiale Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen):


    RP Stuttgart 62
    RP Karlsruhe 24
    RP Freiburg 27
    RP Tübingen 36


    Land BW 149



    Die Einstellungszahlen im Jahr 2020 werden sich vermutlich im selben Rahmen bewegen. Zu dem was "Realschullehrerin" sagt, dass die Freigabe der bisherigen Schulleitung wohl das Hauptproblem sei, kann ich aus meiner Erfahrung antworten. Freigabe oder keine Freigabe spielt dann keine Rolle, wenn der Bewerber von der Schule, an der er sich beworben hat, direkt angefordert wird (Bewerberranking Platz 1).


    Ein ganz hübscher Nebeneffekt tritt hinzu. Wenn ein Kollege im normalen Versetzungsverfahren versetzt wird, gilt ein eventueller Umzug als privat veranlasst. Wird ein Kollege von einer Schule angefordert, ist der Umzug dienstlich veranlasst, und die Umzugskosten werden im gesetzlichen Umfang voll vom Staat bezahlt!

    Hallo Frederick89,


    Was Seph aus Niedersachsen meint, dass sich bei deinem Anliegen "schlicht um eine Versetzung" ginge, trifft nicht ganz auf die baden-württembergische Realität zu.


    Da ich auch nach meinem Ruhestand noch einige Jahre im Bezirksverband meines Berufsverbands aktiv tätig war, kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass die Versetzung von einer GMS zu einem Gymnasium die absolute Ausnahme ist; sie ist grundsätzlich nicht vorgesehen.


    Der einzige Fall, der mir bekannt ist - und weil er so einzigartig war, wurde er in unseren Verbandsgremien ausführlich besprochen - lief so ab: Der versetzungswillige Kollege hat sich bei der "schulscharfen" Stellenausschreibung (jetzt weiß ich bloß nicht mehr, ob es bei der ersten Ausschreibung für den ländlichen Raum oder aber bei der Hauptausschreibung war) auf eine der ausgeschriebenen Stelle beworben. Bei dem Bewerbungsgespräch in der Schule hat er einen solch guten Eindruck hinterlassen, dass der Schulleiter ihn auf Platz 1 des Bewerberrankings gesetzt hat. Damit hat er die Stelle bekommen.


    Mein Rat also: Arbeite an deiner Bewerbungsmappe, nimm Kontakt mit einem Mitglied des Bezirkspersonalrats auf (egal oder PhV oder GEW, je nach persönlicher Präferenz)), beachte die Termine in KuU oder auf der KM-Homepage.


    Ich wünsche dir viel Glück.

    Sehe ich es richtig, dass die Klagen über die Lehrergehälter vorwiegend von denen geäußert werden, die noch ziemlich jung sind?
    Hier war z.B. öfter von A13 Stufe 6 die Rede.


    Vergesst nicht, dass ihr alle über kurz oder lang bis in die Lebensaltersstufe 12 vorrückt. Ein Blick in die Besoldungstabellen ist hilfreich. Für viele ist auch A14, A15 oder A16 eine Option.


    Die Endgrundgehälter von 5300 bis 7300€ sind nun wahrlich kein Grund zum Jammern. Die Pensionen erst recht nicht!


    Nebenbei: Auch als Lehrer kann man sich gute Autos leisten, wenn man will. Mein Cabrio hat über 60000€ und mein Kombi über 45000€ gekostet. Und meine Pension liegt mehr als 1000€ über dem "Jammergehalt" von A13 Stufe 6.

    ein persönlicher termin wäre eine idee-ob er sich zeit für mich nehmen wird...er weiß schließlich, was kommen wird....
    ;0)
    ich bin unsicher, ob ich dem gewachsen wäre...ich bin mittlerweile recht emotional bei dem thema...

    Mach einen Termin aus, sag, dass es dringend ist. Für Deine Emotionen musst Du Dich nicht schämen. Dezernenten und Schulleiter haben Verständnis für belastende Situationen, das darfst Du mir glauben.


    Noch mal mein dringender Rat: Mach was! Wenn Du nicht aktiv wirst, hast Du nicht genug getan.

    Liebe C.,


    ich kann Dir natürlich nur berichten, wie ein solches Problem, wie Du es beschreibst, in meinem (ehemaligen, weil ich ja längst im Ruhestand bin) kleinen Wirkungskreis in meinem kleinen Regierungsbezirk im Süden Baden-Württembergs gelöst werden könnte:


    1. Formularbasierte Versetzungsanträge sind zunächst einmal eben Verwaltungsvorgänge, die auch verwaltungsmäßig abgearbeitet werden müssen/können/sollen....


    2. Wichtig ist, dass man für sein Anliegen eine starke Unterstützung bekommt. Zunächst ist hier die Schulleitung gefragt. Der /die Schulleiter ist regelmäßig im Kontakt mit dem Personalreferenten der Schulabteilung des Regierungspräsidiums. Wenn der Dein Anliegen unterstützt, ist das schon sehr hilfreich.


    3. Versetzungen sind mitbestimmungspflichtig. Der Dezernent muss alle Versetzungsanträge mit dem Bezirkspersonalrat erörtern. Das heißt für Dich, dass es sehr sinnvoll sein kann, mit einem Mitglied (oder gleich mit dem/der Vorsitzenden) des BPR Kontakt aufzunehmen. Persönliche Gespräche sind erfahrungsgemäß besser als Briefe!


    4. Was hindert Dich, mit dem zuständigen Dezernenten das persönliche Gespräch zu suchen? Die Leute in den Schulverwaltungen sind keine Unmenschen, sondern Dienstleister für die Schulen und die Kolleginnen und Kollegen! Persönliches Gespräch heißt für mich aber nicht ein Telefonanruf, sondern ein vereinbarter Besuchstermin im Amt. Aus meiner eigenen Erfahrung als Schulleiter weiß ich, dass auf diesem Weg einige Male Lösungen gefunden wurden, die vorher nicht denkbar waren.


    Ich wünsche Dir alles Gute!

    Liebe Wasserstof-odersowasähnlichfalschgeschriebenes,


    ich habe alle Deine Beiträge in beiden Diskussionsfäden gelesen. Ich kommentiere sie nicht.


    Wenn es Dir mit dem Studium tatsächlich ernst sein sollte, hielte ich es für besser, Du würdest so schnell wie möglich das passende Studium aufnehmen, anstatt hier im Forum nutzlos Deine Energie zu verschwenden.


    Wenn Du Sek1-Lehrerin werden willst, rate ich Dir zum Studium in einem Bundesland, wo es noch die PH gibt; dort ist das Studium erfahrungsgemäß mit größerer Erfolgsaussicht zu bewältigen.


    Du kannst vom Alter immer noch verbeamtet werden. Etwa 2,5 Jahre des Studiums sowie das Referendariat werden angerechnet , sodass Du insgesamt auf gut 35 Dienstjahre kommen kannst. Das ergibt - bei Volldeputat! - einen Ruhegehaltssatz von ca. 62%.


    Wenn Du fleißig/gut bewertet/motiviert/karriereorientiert bist, kannst Du durchaus bis zur Besoldungsstufe A15 aufrücken. Und dann kannst Du dich auch einer stattlichen Pension (62% von 6600 € ergeben etwa 4090 € Bruttopension) erfreuen.


    Was gibt es da noch zu zögern? (Ein paar persönliche Baustellen sehr ich noch in Deinen Beiträgen; aber auf diese will ich hier nicht eingehen.)

    Hallo Heike 74,


    solche Fragen stellt man doch nicht im Internet, denn da wissen viele zwar einiges, aber oft wenig genaues.


    Für Dich ist Deine Anstellungsbehörde das Regierungspräsidium Karlsruhe. Zuständig ist das Referat 72. Die Homepage findest Du hier:


    https://rp.baden-wuerttemberg.…Ref72/Seiten/default.aspx


    Ganz unten auf der Seite findest Du als pdf die Namen und Telefonnummern der Mitarbeiter/innen.


    (Um genau zu sein: Herr Brandner Tel. 0721 926 4470 bedient Dich kompetent und rechtssicher.)


    P.S. Mich wundert immer wieder, dass Kolleginnen und Kollegen um ihre vorgesetzte Behörde ein Gewese machen, als ob sie es mit den Ämtern in Kafkas Romanen zu tun hätten.


    Ruf einfach an!

    Deshalb auch die Frage - ich kann aus der Notenverordnung nichts Entsprechendes herauslesen.

    Doch, das kann man. Das Wichtigste steht in § 7, 2: Die "pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der ... erbrachten Leistungen". Das ist der zentrale Begriff. Genau da ist das Können und die Erfahrung jedes einzelnen Lehrers als PÄDAGOGE und FACHEXPERTE gefragt.


    Dass die Schule bzw. die Gremien gemäß §2, 1 "ergänzende Regelungen" treffen können, ist dem Zeitalter der Partizipation geschuldet.


    Wir sollten froh und glücklich sein, dass die NVO keine detaillierte Anweisungen gibt. Ob die einzelne Lehrkraft wöchentliche/monatliche/vierteljährliche Aufzeichnungen über jeden einzelnen Schüler macht oder nicht, wird von niemandem kontrolliert. Auch globale Eindrucksnoten sind zulässig. Wichtig ist jedoch, dass der Lehrer die mündliche Note hinreichend differenziert begründen kann.


    Die Verwaltungsgerichte (ich kann hier nur für Baden-Württemberg sprechen) unterstützen im Übrigen grundsätzlich die pädagogische Verantwortung des einzelnen Lehrers, wenn es zu Einsprüchen gegen eine Zeugnisnote geht.


    Pädagogische Verantwortung ist etwas anderes als ein pseudogenaues Taschenrechnerergebnis. (Nele hat das weiter oben gut ins Bild gefasst.)

    Ich erlaube mir mal eine von der Mehrheitsmeinung abweichende Ansicht:


    Die ab 01.06.2018 gültige Besoldungstabelle für Niedersachsen weist in der Stufe 12, die jeder Lehrer irgendwann erreicht, die folgenden Werte aus:


    A13: 5073,52 € plus Strukturzulage (A13Z) 91,36 €
    A14: 5619,92 €


    Die Differenz beträgt somit brutto 455,04 € monatlich. Das ist erheblich mehr als die Zahlen, die in den bisherigen Beiträgen herumgeistern. (Der Zeitgeist goutiert wohl gerne fake news.)


    Ich vertrete immer noch die Auffassung, dass jeder ordentliche Gymnasiallehrer mindestens als Oberstudienrat in Ruhestand gehen sollte. Bei einem durchschnittlichen Pensionssatz von ca 70% bei lebenslangem Volldeputat bleiben auch beim Ruhegehalt immer noch mehr als 300 € pro Monat mehr als bei einer A13-Pension.


    Was die Zusatzaufgabe bei der A14-Ausschreibung betrifft, so gilt in meinem Bundesland die Regel, dass man die Aufgabe nicht lebenslang ausüben muss, sondern dass man sie nach fünf Jahren wieder abgeben kann. Kollegen, die nach dem sogenannten Treppenmodell nach A14 kommen und deshalb länger auf die Beförderung warten mussten, haben ja keine Zusatzaufgaben übernehmen müssen.


    Wer meint, dass man in A13 dauerhaft mit Anrechnungsstunden rechnen kann, wenn man Zusatzaufgaben übernimmt, macht die Rechnung möglicherweise ohne den Wirt: Ich habe in meinen 15 Jahren als Schulleiter erlebt, dass der Topf mit den Anrechnungsstunden gekürzt wurde. Ebenso wurde die Altersermäßigung gekürzt. Eine politische Tendenz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen habe ich in meiner gesamten Berufstätigkeit als Lehrer nie erlebt. (Falls es jemand genau wissen will: als ich 1975 als Studienassessor anfing, belief sich das Volldeputet auf 23 Stunden!)


    Dann muss man auch noch bedenken, dass gelegentlich auch neue Aufgaben an die Schulen herangetragen werden, die auch mit Anrechnungen honoriert werden sollen. Der Schulleiter kann den Kollegen nicht garantieren, dass sie immer im selben Umfang wie bisher berücksichtigt werden können. Die Intervention beim ÖPR hilft dann auch nicht, denn rechtlich vergibt der Schulleiter die Stunden nach pflichtgemäßem Ermessen; eine Mitbestimmung ist dabei nicht gegeben. (Dennoch habe ich bei meinen Entscheidungen in dieser Angelegenheit auf das Einvernehmen mit meinem ÖPR gezielt.)


    Daher mein Rat an Racket-O-Katz: Schlag die A14-Stelle nicht aus. Es lohnt sich.

    Weiß eigentlich jemand, wie es in BaWü geregelt ist?
    Wie oft muss man mündliche Noten machen?

    Solange ich Schulleiter war, habe ich von allen Mitgliedern meines Kollegiums verlangt, dass sie die einschlägige Notenbildungsverordnung kennen. Wer weder im PhV noch in der GEW war - die Mitglieder hatten ja ihr persönliches Exemplar der Schulrechtssammlung ihrer Organisation! - konnte die NVO im Lehrerzimmer einsehen bzw. sich den nachstehenden Link kopieren:


    http://www.landesrecht-bw.de/j…od.psml&max=true&aiz=true

    Liebe Kiwikiri,


    wenn Du Dir Gedanken machst, was "über die Gewerkschaften angeleiert werden" könnte, gibt es da viele Projekte, die meines Erachtens dringlicher sind als die Förderung von Fitnessstudios:


    - Übernahme der angestellten Lehrkräfte (wie Du wohl auch eine bist) auf Beamtenstellen
    - Rücknahme der massiven Beihilfeverschlechterungen für die neuen Beamten
    - Angleichung der Wochenarbeitszeit der Beamten an den Tarifbereich; das heißt Deputatsabsenkung für alle Lehrkräfte
    - Bezahlung der Vertretungslehrkräfte auch in den Sommerferien
    - Einstellung der neuen Lehrer unmittelbar nach dem Ende des Referendariats und nicht erst am Schuljahrsbeginn
    - Absenkung des Klassenteilers
    - mehr Einstellungen mit dem Ziel einer 110%igen Lehrerversorgung (Poolstunden, Vertretungen usw.)


    Alle diese Forderungen liegen seit langem auf dem Tisch, und es ist wahrlich eine Schande, dass ein im Bundesvergleich so reiches Land wie Baden-Württemberg gebetsmühlenhaft darauf antwortet, dass dafür kein Geld da sei, die Schuldentilgung habe Vorrang.


    Mein Tipp für Dich: Organisiere Dich in einem Berufsverband oder in einer Gewerkschaft; es sind wirklich dicke Bretter, die noch gebohrt werden müssen. Damit erreichst Du mehr als in diesem Forum.

    Vor drei Jahren ließ ich mein Haus neu streichen. Von zwei Malern habe ich mir Angebote erstellen lassen.


    Ich habe das (erhebliche) teuere Angebot genommen.


    Grund 1: Der Betrieb hat einen guten Ruf; den Malermeister kenne ich schon seit Jahren; sein Sohn, der Juniorchef, hat an meiner ehemaligen Schule (bevor ich mich als Schulleiter in die nähere Umgebung verabschiedete) Abitur gemacht, ist auch Malermeister geworden und hat ein Studium zum Betriebswirt des Handwerks absolviert.


    Grund 2: Keim-Farbe. Wer ein bisschen im Internet surft, findet die entscheidenden Gründe für diese Wahl schnell. Ich muss dazu keine Links posten, das könnte als Werbung angesehen werden. - Die Maler haben die Farben in meiner Garage angerührt, es wurde niemals davon gesprochen, dass dies kompliziert sei oder so. Das waren eben Profis -


    Der Auftrag wurde termingerecht und sehr sorgfältig ausgeführt. Das Ergebnis ist hervorragend.


    Fazit: Man kann noch gute Handwerker finden, wenn man den entsprechenden Preis zu zahlen bereit ist.

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