Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.
Aber nicht zu vergessen: maximal sind 1250,00€ Arbeitszimmerkosten absetzbar. (= Anteilige Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Hausversicherung, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kaminfeger)
Völlig unabhängig von der 1250,00 €-Obergrenze der absetzbaren - falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Lehrer urteilt - Arbeitszimmerkosten sind die Kosten der Ausstattung (Schreibtisch, Teppich, Lampen, Gardinen, Bücherregale usw.). Diese sind stets in voller Höhe absetzbar oder - bei Einzelpreisen von über 400 € - abschreibbar.