Beiträge von magister999

    Hinzu kommt noch die anteilige Abschreibung.


    Aber nicht zu vergessen: maximal sind 1250,00€ Arbeitszimmerkosten absetzbar. (= Anteilige Schuldzinsen, Abschreibung, Grundsteuer, Hausversicherung, Heizung, Strom, Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Kaminfeger)


    Völlig unabhängig von der 1250,00 €-Obergrenze der absetzbaren - falls das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Lehrer urteilt - Arbeitszimmerkosten sind die Kosten der Ausstattung (Schreibtisch, Teppich, Lampen, Gardinen, Bücherregale usw.). Diese sind stets in voller Höhe absetzbar oder - bei Einzelpreisen von über 400 € - abschreibbar.

    Es handelt sich formal tatsächlich um eine Genehmigung der Nebentätigkeit, in der Praxis aber eher nur um ein Anzeigen des Zusatzjobs.


    Kein vernünftiger Schulleiter wird Dir jedoch die Genehmigung versagen, denn bei Deinem geringen Deputat ist kaum vorstellbar, dass durch die Nebentätigkeit die Arbeit in der Schule beeinträchtigt wird. Das wäre nämlich ein Ablehnungskriterium.


    Gruß
    W.D.

    Für die Genehmigung von Nebentätigkeiten ist seit einiger Zeit allein die Schulleitung zuständig. (So etwas nennt sich "Abschichtung von Verwaltungszuständigkeiten")


    Das Formular muss der Schulleiter mit seinem KISS-Rechner aus dem Intranet herunterladen, falls im Schulsekretariat keine Formulare mehr vorhanden sind.


    Weiterhin schöne Ferien wünscht
    W.D.
    (Schulleiter)

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