Beiträge von magister999

    Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Beim Schulamt möchte ich nicht unbedingt anrufen. Wahrscheinlich wird die zusätzliche Arbeit eh als selbstverständlich betrachtet und wegen der paar Stunden möchte ich dann auch nicht riskieren, da einen komischen Eindruck zu hinterlassen.


    Du brauchst keine Scheu vor dem Schulamt oder anderen Vorgesetzten zu haben. Die sind für Dich da und nicht umgekehrt. Wenn Du mehr arbeitest, hast Du auch Anspruch auf Bezahlung. Lehrer sind keine Bittsteller.


    Konkret: Ich hatte an meiner Schule im letzten Schujahr (wegen Personalmangel) Angestellte mit Zeitvertrag auf KV-Stellen. Im Arbeitsvertrag war die Wochenstudenzahl festgelegt. Jede Stunde, die darüber hinaus geleistet wurde, wurde als MAU-Stunde bezahlt. (Für Nicht-Baden-Württemberger: MAU = Mehrarbeitsunterricht)


    Ich habe es als meine Fürsorgepflicht als Schulleiter angesehen, diese Dinge mit den Kollegen im Vorfeld abzuklären und die MAU-Formulare für sie auszufüllen, denn die TV-L-Bezahlung ist sowieso schlecht genug.


    Und lass Dir nicht einreden, es sei kein Geld im MAU-Topf: das Gegenteil ist richtig.

    Du hast das völlig richtig verstanden. Wenn das Bundesverfassungsgericht die anhängigen Klagen im Sinne der Lehrer entscheidet, zahlt das Finanzamt automatisch die dann zuviel einbehaltene Steuer zurück. Ein Einspruch ist definitiv nicht notwendig.


    Dasselbe gilt auch für die Steuererklärung 2009, die wir alle zur Zeit machen. Das FA wird die Aufwendungen auch in diesem Jahr streichen (wegen der noch immer gültigen Rechtslage), es wird aber den Steuerbescheid in diesem Punkt offenhalten.


    So stand es in den Mitteilungen der Berufsverbände, und genau so steht es auch in den "Steuertipps".

    Spontaner Einfall:


    Probiere einmal den Vergleich der Fabeln "Wolf und Lamm" von Äsop, Luther, Lafontaine, Lessing (dort allerdings, nicht ohne tiefere Bedeutung "Der Wolf und das Schaf") und Helmut Arntzen.


    Wenn Du die Unterschiede herausgearbeitet hast, bist Du mitten im Thema.

    Hat schon einmal jemand bedacht, dass alle diese von uns Lehrern als sprachliche Fehler angesehenen Äußerungen eventuell nichts anderes als die Weiterentwicklung der Sprache kennzeichnet, die alle lebenden Sprachen betrifft?


    In den fünfziger und sechziger Jahren war das Deklinations-"e" im Dativ noch sehr viel gebräuchlicher als heute. Heute steht nur noch im Lied der "Brunnen vor dem TORE", ansonsten steht er vor dem Tor.


    Der Genitiv ist schon weitgehend verschwunden, und statt Dativobjekten finden sich häufig präpositionale Objekte.


    Alle sprachlichen Systeme neigen dazu, Redundanzen abzuwerfen.


    Die Anglisten kennen das Phänomen noch aus dem Studium. Noch bei Skakespeare hatten die Verben Flexionsendungen. (Und die einzig verbliebene, das "s" in der 3. Person Singular Präsens, wird in dem BSE [=bad simple English], das viele Schüler sprechen, konstant ignoriert.)

    Gerechte Modelle wird es wahrscheinlich nie geben, die Gruppen- und Einzelinteressen stehen massiv dagegen.


    In Baden-Württemberg glaubte man, das Problem der Arbeitszeigerechtigkeit - kostenneutral, versteht sich - dadurch lösen zu können, dass man das "Spreizdeputat" eingeführt hat. Das heißt, dass der Schulleiter einer "belasteten" Lehrkraft bis zu zwei Wochenstunden erlassen kann, wenn er gleichzeitig "weniger belasteten" Kollegen die Stunden zusätzlich aufbürdet. Damit ist der schwarze Peter an die Einzelschule heruntergereicht. - Ich kenne (in meinem Landesteil) keinen einzigen Schulleiterkollegen, der dieses "Modell" praktiziert.

    [FoNziE]: HATTE? Wieso?


    Meike.: Er hat sie gemeuchelt.


    magister: Wann?


    Shakespeare:


    Die ganze Welt ist Bühne
    Und alle Fraun und Männer bloße Spieler.
    Sie treten auf und geben wieder ab,
    Sein Leben lang spielt einer manche Rollen
    Durch sieben Akte hin. Zuerst das Kind,
    Das in der Wärtrin Armen greint und sprudelt;
    Der weinerliche Bube, der mit Bündel
    Und glattem Morgenantlitz wie die Schnecke
    Ungern zur Schule kriecht; dann der Verliebte,
    Der wie ein Ofen seufzt, mit Jammerlied
    Auf seiner Liebsten Braun; dann der Soldat,
    Voll toller Flüch und wie ein Pardel bärtig,
    Auf Ehre eifersüchtig, schnell zu Händeln,
    Bis in die Mündung der Kanone suchend
    Die Seifenblase Ruhm. Und dann der Richter
    Im runden Bauche, mit Kapaun gestopft,
    Mit strengem Blick und regelrechtem Bart,
    Voll weiser Sprüch und Allerweltssentenzen
    Spielt seine Rolle so. Das sechste Alter
    Macht den besockten, hagern Pantalon,
    Brill auf der Nase, Beutel an der Seite;
    Die jugendliche Hose, wohl geschont,
    'ne Welt zu weit für die verschrumpften Lenden;
    Die tiefe Männerstimme, umgewandelt
    Zum kindischen Diskante, pfeift und quäkt
    In seinem Ton. Der letzte Akt, mit dem
    Die seltsam wechselnde Geschichte schließt,
    Ist zweite Kindheit, gänzliches Vergessen,
    Ohn Augen, ohne Zahn, Geschmack und alles.
    (Wie es euch gefällt, II,7)


    magister: Zwischen dem 4. und 5. Akt?

    Ich danke philosophus und meike für ihre differenzierenden Stellungnahmen.


    Ich habe nicht erwarten können, dass meine Beiträge einen solchen Aufruhr erzeugen würden, der sich bis zum Gegensatzpaar "anzugtragende Nulpe" / "kompetenter Individualist" steigert. Von den sonstigen verbalen Rundumschlägen ganz abgesehen.


    Ich glaube, dass die Wirklichkeit einfach vielfältiger ist als die hier häufig vorgeführten Verallgemeinerungen: Da gibt es den "kompetenten Anzugträger" ebenso wie die "individualistische Nulpe". Lassen wir doch bitte die Beschimpfungen und Diffamierungen der jeweils Andersdenkenden.


    Mein letzter Satz in meinem ersten Posting ("Wenn ich bei einer Stelllenbesetzung ....) hat wohl den Sturm ausgelöst. Ich habe den - zum Verständnis notwendigen, jedoch für mich selbstverständlichen - Zusatz "bei ansonsten gleich guter Leistung, Eignung und Befähigung" vergessen. Asche über mein Haupt für dieses Versäumnis!


    Aber hat jemand festgestellt, dass ich diesen Satz als Potentialis und ganz bewusst nicht als Realis formuliert habe? Tatsächlich ist der Fall bei den Stellenbesetzungen an meiner Schule noch nicht vorgekommen.


    Dieser Satz war übrigens die einzige Ich-Botschaft meines Beitrags. Ich habe nur von sichtbaren Tattoos und Piercings gesprochen, nicht über meinen eigenen Kleidungsstil. Die Vorstellung, dass ich in der Schule einem Dresscode das Wort reden würde, ist absurd.


    Auch die Ansicht, dass die Ablehnung sichtbarer Tattoos und Piercings mit eingeschränter Fähigkeit zum aufrechten Gang korreliert, ist lächerlich.


    Zu meiner Person nur soviel: Glaubt ihr, ich wäre viermal (16 Jahre lang) zum Personalrat oder jetzt als Schulleiter als Vorstandsmitglied der Direktorenvereinigung gewählt worden, wenn ich mich vor Vorgesetzten und Ämtern verbiegen würde?

    Bitte etwas mehr Gelassenheit, lieber Kollege Hawkeye. Dani86 wollte ursprünglich nur wissen, ob sie sich bedenkenlos ein Tattoo im sichtbaren Bereich stechen lassen kann, bevor sie im Sommer ihr Referendariat antritt.


    Allein diese Fragestellung zeigt, dass sie sich nicht ganz sicher ist, ob man mit sichtbaren Tattoos irgendwelchen Anstoß erregen kann oder nicht.


    Da die meisten Antworten mehr oder weniger uneingeschränkte Begeisterung für Piercings und Tattoos äußerten, wollte ich mit meinen Beiträgen nur deutlich machen, dass - zurückhaltend gesagt - in Stil- und Geschmacksfragen eine große Bandbreite von Antworten denkbar sind.


    Mia09 weiß inzwischen, dass sie gut daran getan hat, in England den Ring abzunehmen.


    Wenn Dani86 ins Refendariat geht, kann sie im Vorfeld nicht wissen, wie ihre Mentoren, ihre Fachleiter, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Schulleitung reagieren werden. Nicht alles wird verbalisiert werden, aber alles trägt zum Bild bei, das in die Bewertungen und Beurteilungen eingeht, die über Berufschancen entscheiden.


    Es ist der Fragestellerin nicht wirklich gedient, wenn hier nur bekennende Piercing- und Tattooträger zu Wort kommen. Sie sollte auch erfahren können, dass - zumal sie die Zweifel ja selbst hat - sie möglicherweise auch Nachteile erfahren kann.


    Die Frage nach dem Zusammenhang von Ansehen und Aussehen sollte man nicht so leichtfertig abtun; der präpotente Überlegenheitsgestus ist schlicht realitätsblind: wer bei Google nur einmal schnell die Begriffe "lehrer outfit", "lehrer dresscode" oder "lehrer auftreten" eingibt, erhält 146000, 23700 und 588000 Einträge. Trotz gegenteiliger Behauptungen ist dies ein Thema.


    Sachliche Aufklärung zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg: Der größte Teil der Stellen wird ausgeschrieben, die Schulen führen die Bewerbergespräche und erstellen ein Ranking. Formale Einstellungsbehörde ist natürlich die Abt. 7 des Regierungspräsidiums - früher das Oberschulamt.
    Aber letzten Endes bestimmt die Schule, wen sie haben will.


    Bei den wenigen Stellen, die nicht ausgeschrieben werden, müssen die vorgesehenen Bewerber zum Beteiligungsgespräch an die Schule kommen. Auch hier muss die Schule eine Stellungnahme zur geplanten Einstellung abgeben.


    Ob der Hinweis auf "ein paar flitzepiepen..." zur weiteren Klärung von Danis Frage beiträgt, lasse ich dahingestellt.

    Zitat

    Original von Hawkeye


    b) Wenn eine Stellenbesetzung in meinem Bundesland nach Metall und Farben am Körper ausgerichtet wären, wäre es der Anlass für Verwaltungsbeschwerden, weil es wie gesagt keine Rubrik Körperschmuck gibt - wohl aber Rubriken mit den Noten deiner Prüfungen und Beurteilungen. Letzterer entscheiden über die Stelle.


    Beamtenstellen werden nach "Eignung, Leistung und Befähigung" (Landesbeamtengesetz) vergeben. Prüfungsergebnisse und Beurteilungen sind wichtige Kriterien, die zur Feststellung von Eignung, Leistung und Befähigung heranzuziehen sind, sie sind aber nicht die ausschließlichen Kriterien. Es ist richtig, nirgendwo ist von "Metall und Farben am Körper" die Rede.


    Nicht die Kriterien sind die Entscheider, sondern Menschen sind es.


    Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass jeder Schulleiter weiß, dass Einstellungsentscheidungen in gerichtsverwertbarer Weise begründet sein müssen.

    Mir fällt in diesem Zusammenhang nur ein, dass schon die alten Römer zu der Erkenntnis gekommen waren, dass man über Geschmack nicht streiten kann.


    Ich erlaube mir zwei Anmerkungen, die angesichts der stark individualistisch geprägten Diskussion hier ketzerisch erscheinen mögen:


    Das Ansehen unseres Berufsstands hat sich in den letzten 40 Jahren dramatisch verändert. Dies hat eine ganze Fülle von vielen verschiedenen Ursachen, aber ein Faktor davon ist sicherlich das Aussehen und Auftreten von einigen unserer Kolleginnen und Kollegen. Es ist unbestreitbar, dass es einen Zusammenhang zwischen unserem Aussehen und unserem Ansehen gibt.


    Wenn ich bei einer Stellenbesetzung die Auswahl zwischen Kollegen mit und ohne Piercings und sichtbaren Tattoos hätte, würde ich den Ungepiercten den Vorzug geben.

    Zitat

    Original von silke111


    habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass der höchstsatz an versorgungsbezügen nach 40 dienstjahren 75% der letzten bezüge beträgt?


    Das war mal in der "guten alten Zeit" so. Für alle heute Aktiven wird die Maximalpension 71,75 % nach 40 Dienstjahren mit Volldeputat betragen.

    Nein, Du machst keinen Verlust, wenn Du die Bescheinigung nicht an das LBV schickst. Du bekommst das Geld dann bei Deiner Steuererklärung im nächsten Jahr zurück.


    Das LBV kann auf der Bescheinigung sehr wohl sehen, welche Tarife Du abgeschlossen hast, wenigstens steht es auf dem Schrieb meiner Versicherung drauf. Aber das spielt für die Steuerberechnung keine Rolle, weil ja nur der Betrag berücksichtigt wird, der dem Leistungsumfang der GKV entspricht, und dieser Betrag ist extra ausgewiesen.

    Liebe Kollegin/ lieber Kollege,


    ich kann eventuell weiterhelfen. In der Zeitschrift "SchulVerwaltung spezial", Sonderausgabe 2/2005 findet sich ein hilfreicher Aufsatz zum Einstieg in das Thema.


    Wenn Sie die Zeitschrift nicht kennen (ich vermute, dass sie fast nur von Schulleitern gelesen wird), kann ich Ihnen vielleicht eine Kopie zukommen lassen.


    Persönliche Kontakte bitte per PN

    In Baden-Württemberg bekommt jeder Kollege im Januar eine neue Gehaltsmitteilung. Dieser liegt auch ein Infoschreiben zum Thema Bürgerentlastungsgesetz bei.


    Jeder Kollege hat nun genau zwei Möglichkeiten:


    Entweder er tut jetzt nichts, dann kann er seine Krankenversicherungskosten mit der Steuererklärung 2010 im nächsten Jahr geltend machen,


    oder er schickt jetzt den Nachweis, den ihm seine PKV übermittelt hat, an das LBV. Personalnummer nicht vergessen!


    In diesem Fall werden die Versicherungskosten schon im laufenden Jahr beim Steuerabzug berücksichtigt.


    Natürlich ist es möglich, dass die Schule die gesammelten Nachweise des Kollegiums verschickt. So machen wir es an meiner Schule auch mit den Lohnsteuerkarten und den ELENA-Formularen.

    Kauf Dir am besten das Handbuch, das exakt so heißt wie der Titel dieses Threads. Gib die drei Wörter bei Google ein, dann wirst Du bereits im obersten (Werbe-) Eintrag sehen können, dass auch die Siftung Warentest diesen Ratgeber zum Testsieger gekürt hat.


    Deine Arbeitszimmerkosten für 2009 streicht Dir das Finanzamt sofort. Der einzige Vorteil für Dich: Du musst keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, weil wegen der anhängigen Verfahren der Steuerbescheid in diesem Punkt offen bleibt.

    Ich sehe Mitarbeitergespräche grundsätzlich positiv. (Das Negative für mich als Schulleiter ist der Zeitaufwand.)


    Natürlich kommt es darauf an, wie es durchgeführt wird und was daraus gemacht wird. Für mich ist das MAG etwas grundsätzlich anderes als ein Beurteilungs- und Beratungsgespräch im Zusammenhang mit einer dienstlichen Beurteilung, es ist vielmehr eine Chance zum wechselseitigen Feedback. Es ist eine vertrauensbildende Maßnahme und für mich die Möglichkeit, im schulischen Alltag nicht wahrnehmbare Interessen, Wünsche und Bedürfnisse des jeweiligen Kollegen kennenzulernen.


    Das MAG strukturiere ich anhand eines Themenkatalogs, den ich mit meinem ÖPR abgestimmt habe. Transparenz ist wichtig; deshalb wird der Termin für das MAG vereinbart und der Kollege erhält den Fragenkatalog zu seiner Vorbereitung.


    Warum die GEW zur Zurückhaltung rät, erschließt sich mir als Nichtmitglied nicht. Sollte diese Zurückhaltung auf die Auffassung zurückgehen, dass wir als Lehrer doch alle in einem Boot sitzen (und wir deshalb keine Leitung brauchen), so unterschlägt diese Metapher doch die Tatsache, dass auch im Ruderboot immer einer dabei ist, der die Richtung und die Schlagzahl vorgibt.


    Solange das MAG nicht verbindlich vorgeschrieben ist, fertige ich auch keine Protokolle an; es kommt auch kein Vermerk in eine Akte.


    Warum haben die Kollegen solche Angst vor den Personalakten? In die dürfen grundsätzlich nur solche Vorgänge aufgenommen werden, die die Kollegen zuvor zur Kenntnis bekommen haben. Wer dies nicht glaubt, möge bitte von seinem Recht Gebrauch machen, in seine Personalakte Einsicht zu nehmen.

    Liebe KolllegInnen,


    die wichtigsten amtlichen Informationen zur Versetzung bekommt Ihr online bei http://www.lehrer-online-bw.de.


    Achtung: Frist zur Abgabe aller "stellenwirksamen Änderungswünsche" - Versetzungen gehören dazu - ist der erste Schultag nach den Weihnachtsferien, also der 11.01.2010


    Am erfolgreichsten scheint mir eine Versetzung im Rahmen der "schulscharfen Stellenausschreibung"; ich empfehle vorherige Erkundigungsgespräche mit den Schulleitern. Gerade bei den Ausschreibungsstellen haben die Schulen die letzte Entscheidung, wen sie haben wollen. Der Einfluss der Schulleitungen bei der Versetzung ist also nicht zu unterschätzen.


    Wann man Bescheid bekommt? Warum sprecht Ihr nicht mit Euren jeweiligen Personalreferenten im Regierungspräsidium? Ich weiß es aus meinem Umgang mit dem RP Tübingen, dass Versetzungen Vorrang vor Neueinstellungen haben.




    Die Länge einer Begründung spielt keine Rolle; kurz, sachlich, präzise - wer liest schon gerne Jammergeschichten?


    Beim allgemeinen Versetzungsverfahren kann es auch hilfreich sein, den Bezirkspersonalrat einzuschalten.

    Liebe/r SunnyGS,


    Es lohnt sich auf jeden Fall, sich mit dem Thema Steuererklärung zu beschäftigen. Die Thematik ist aber zu komplex, um sie in einem kurzen Forenbeitrag zu erklären.


    Grundsätzlich sind alle von Dir aufgeführten Punkte relevant, aber erstens in verschiedenen Kategorien (Werbungskosten / Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen) und in unterschiedlichem Ausmaß (Absetzung / Abschreibung / begrente vs. unbegrente Absetzbarkeit)


    Zwei Tips für den Einsteiger:


    Es gibt sehr gute Publikationen zum Thema. Ich kenne einen hervorragenden Loseblatt-Ratgeber - der mehrmals im Jahr aktualisiert wird - inclusive Computerprogramm für die Steuererklärung, aber ich will hier keine Werbung machen. Einen Steuerberater zu beauftragen kommt natürlich ebenfalls infrage.


    Lege Dir einen Belegordner zu und sammle regelmäßig alle einschlägigen Belege.


    Freundliche Grüße und viel Erfolg
    W.D.

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