Bitte etwas mehr Gelassenheit, lieber Kollege Hawkeye. Dani86 wollte ursprünglich nur wissen, ob sie sich bedenkenlos ein Tattoo im sichtbaren Bereich stechen lassen kann, bevor sie im Sommer ihr Referendariat antritt.
Allein diese Fragestellung zeigt, dass sie sich nicht ganz sicher ist, ob man mit sichtbaren Tattoos irgendwelchen Anstoß erregen kann oder nicht.
Da die meisten Antworten mehr oder weniger uneingeschränkte Begeisterung für Piercings und Tattoos äußerten, wollte ich mit meinen Beiträgen nur deutlich machen, dass - zurückhaltend gesagt - in Stil- und Geschmacksfragen eine große Bandbreite von Antworten denkbar sind.
Mia09 weiß inzwischen, dass sie gut daran getan hat, in England den Ring abzunehmen.
Wenn Dani86 ins Refendariat geht, kann sie im Vorfeld nicht wissen, wie ihre Mentoren, ihre Fachleiter, ihre Kolleginnen und Kollegen und ihre Schulleitung reagieren werden. Nicht alles wird verbalisiert werden, aber alles trägt zum Bild bei, das in die Bewertungen und Beurteilungen eingeht, die über Berufschancen entscheiden.
Es ist der Fragestellerin nicht wirklich gedient, wenn hier nur bekennende Piercing- und Tattooträger zu Wort kommen. Sie sollte auch erfahren können, dass - zumal sie die Zweifel ja selbst hat - sie möglicherweise auch Nachteile erfahren kann.
Die Frage nach dem Zusammenhang von Ansehen und Aussehen sollte man nicht so leichtfertig abtun; der präpotente Überlegenheitsgestus ist schlicht realitätsblind: wer bei Google nur einmal schnell die Begriffe "lehrer outfit", "lehrer dresscode" oder "lehrer auftreten" eingibt, erhält 146000, 23700 und 588000 Einträge. Trotz gegenteiliger Behauptungen ist dies ein Thema.
Sachliche Aufklärung zur Lehrereinstellung in Baden-Württemberg: Der größte Teil der Stellen wird ausgeschrieben, die Schulen führen die Bewerbergespräche und erstellen ein Ranking. Formale Einstellungsbehörde ist natürlich die Abt. 7 des Regierungspräsidiums - früher das Oberschulamt.
Aber letzten Endes bestimmt die Schule, wen sie haben will.
Bei den wenigen Stellen, die nicht ausgeschrieben werden, müssen die vorgesehenen Bewerber zum Beteiligungsgespräch an die Schule kommen. Auch hier muss die Schule eine Stellungnahme zur geplanten Einstellung abgeben.
Ob der Hinweis auf "ein paar flitzepiepen..." zur weiteren Klärung von Danis Frage beiträgt, lasse ich dahingestellt.