Beiträge von magister999

    Ich sehe es genau so wie Herr Rau. Allerdings bin ich der Meinung, dass das Verb "gehen" überhaupt kein Objekt haben kann, sondern nur eine Ortsangabe. Demzufolge scheidet das Präpositionalobjekt aus. "Zu meiner Oma" ist eindeutig Ortsangabe.


    Anders ist es beim Verb "schreiben". Dieses Verb kann sowohl ein Akkusativ- als auch ein Dativobjekt haben: "Ich schreibe meiner Oma einen Brief."


    Zum Thema Sprachwandel: Etwas langsamer als der Genitiv scheint auch der Dativ auf dem Rückzug zu sein. Das Dativobjekt wird häufig durch ein präpositionales Objekt ersetzt. Statt "ich schreibe meiner Oma" heißt es dann "Ich schreibe an meine Oma".

    Der Weg zur Arbeit zählt zur privaten Lebensführung und kann daher nur bei den Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden.


    Anders ist es, wenn Du mit einem Teil Deines Deputats an eine andere Schule abgeordnet bist. Dann sind die Fahrten zwischen den beiden Schulen Dienstfahrten und Du hast Anspruch auf Reisekostenerstattung.


    Bei einem Vertretungsvertrag wird es natürlich schwierig sein, dass Du mit einem Teil Deiner Stunden an eine Schule abgeordnet wirst, die zwischen Deinem Wohnort und Deiner Schule liegt.


    Schade für Dich - insbesondere bei den heutigen Benzinpreisen - aber leider nicht zu ändern. Du kannst nur versuchen, die Zahl der Fahrtage zu verringern, indem Du Deinen Unterricht auf zwei bis maximal drei Tage legen lässt.

    Zitat

    Original von cano
    Hat der Schüler in den letzten Wochen gut mitgemacht, sollte er eine 2 bekommen.


    Das ist das Plädoyer eines Schülers, der in einem anderen Thread entdeckt und bereits gesperrt wurde. Er hofft hier auf die Honorierung des Last-minute-learning.


    Ich weise meine Kollegen in der Frage der Notengebung immer auf den Ermessensspielraum bei der pädagogischen Gesamtwürdigung der Schülerleistung hin. Von daher lehne ich eine Festlegung auf eine bestimmte Ziffer ab.

    Ich kann Dir definitiv sagen, wie das in Baden-Württemberg geregelt ist: Bei einer Beförderung gibt es das höhere Gehalt grundsätzlich ab Beginn des Monats, in dem die Urkunde ausgehändigt wird. Nicht der ausgeschriebene Termin, sondern ausschließlich das Datum der Aushändigung der Urkunde ist entscheidend.


    Aus diesem Grund habe ich Kollegen zur Urkundenentgegennahme auch schon in den Ferien einbestellt, wenn das Ferienende erst im Folgemonat war.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass andere Bundesländer hiervon abweichende Regelungen haben.

    Zitat

    Original von cano
    Das war jetzt der gleiche Lehrer


    War es nicht eher "derselbe Lehrer"?


    Ohne Dich jetzt niedermachen zu wollen, gebe ich Dir zwei Tipps für künftige Geschäftsideen: Lass Dich erstens beraten von Leuten, die von der Sache etwas verstehen, mit der Du Geld verdienen willst.


    Zweitens: Wenn Du mit schriftlichen Äußerungen auftreten willst, brauchst Du jemanden, der Deine Texte überarbeitet. Dieser Mensch muss in hinreichendem Maß solche Kleinigkeiten wie Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik, Satzbau und Stilistik beherrschen.


    Du kannst privat reden und schreiben, wie Du willst, aber wenn Du an die Öffentlichkeit gehst, sind sprachliche Mängel unverzeihlich.

    Das ist ganz einfach: in jedem Regierungspräsidium ist das Referat 72 zuständig für die Lehrereinstellung. Einfach anrufen und fragen. Alle Telefonnummern sind im Netz zu finden.


    Ich weiß es von meinem Amt, dass die Referenten alle Anfragen kompetent beantworten. Nur Mut!

    Zunächst ein Kalauer, auch wenn er wenig hilfreich ist: Prognosen sind dann besonders schwierig, wenn sie sich auf die Zukunft beziehen.


    Nun im Ernst: Ich rate dazu, das Referendariat zu machen. Nur dann hast Du eine abgeschlossene Berufsausbildung und die notwendige Voraussetzung für eine Dauerstelle.


    In den Kultusministerien schaut man bei den Lehrerbedarfsprognosen ganz stark auf den Geburtenrückgang. Meines Erachtens wird aber die sich abzeichnende Pensionierungswelle der Geburtsjahrgänge 1947 bis 1951 - die in Bayern sicherlich ähnlich zahlreich in den Schulen vertreten sind wie in Baden-Württemberg - nicht genügend berücksichtigt.


    Die Einstellungsbedingungen ändern sich fast jedes Jahr, und die besten Chancen hat immer der, der die wenigsten Mobilitätseinschränkungen hat.


    Omas, Tagesmutter, Arbeitsplatz des Partners usw. sind wichtige Faktoren, aber Du kannst nicht immer darauf bauen, dass Du alles nach Wunsch unter einen Hut bekommst.


    Du magst das bedauern, aber eine gewisse Flexibilität ist unerlässlich, wenn Du Dein Berufsziel erreichen willst.

    @ peselino:


    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch


    Zitat aus der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer in NRW, §15, Abschnitt 3:
    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.



    Das würde ich der Schulleitung und den Stundenplanmachern zeigen.


    Siehst Du eine Chance, dass Euer örtlicher Personalrat eine Dienstvereinbarung mit der Schulleitung über die Grundsätze der Stundenplanerstellung trifft? Dein Beispiel scheint mir ein Fall zu sein, den es nicht geben dürfte.


    Die Stundenverteilung Deiner Klasse 7 halte ich für pädagogisch unvertretbar. Eine Doppelstunde wäre sicherlich hinnehmbar, aber alle Stunden auf Montag und Freitag gelegt ist Unfug - und zeigt außerdem wenig Gespür der Stundenplanmacher.

    Zitat

    Original von neleabels


    Womit? Hamlet II, ii, 216?


    Denkst Du etwa an Hamlet II, ii, 208 ?:


    "Though this be madness, yet there is method in it."


    Ich hatte eher an die Stelle gedacht, die ich weiter oben aus "As you like it" angeführt habe.

    Die einzige Beruhigung, die ich Dir mitteilen kann, ist, dass Dein Gehalt nicht geringer wird.


    Der § 16 des TV-L legt die Verweildauer in jeder der 5 Stufen der Entgeltgruppe fest: Dort heißt es, dass bei der ersten Einstellung bei einem öffentlichen Arbeitgeber "grundsätzlich" - in Juristendeutsch heißt das aber: es gibt Ausnahmen! - in Stufe 1 eingestellt wird.


    In diesem Paragraph steht auch, dass die Verweildauer in Stufe 1 ein Jahr beträgt, danach rückt man in Stufe 2 auf.


    Allerdings sind in diesem § 16 so viele Ausnahmen eingebaut ("für die Tätigkeit förderliche Berufserfahrung", Probleme der Personalgewinnung, usw...), dass der Arbeitgeber ziemlich viele Freiheiten hat. (Konkrete Beispiele sind mir bekannt.)

    Hier sieht man wieder, dass "rechtens" und "gerechtfertigt" zwei Paar Stiefel sind.


    Zur Rechtslage: es stimmt, kein Lehrer kann gezwungen werden, an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Aber: solche Veranstaltungen werden ja nicht vom Schulleiter angeordnet. Ein Blick in die Verwaltungsvorschrift gibt Klarheit:


    "Die Gesamtlehrerkonferenz berät und beschließt mit Einverständnis der Schulkonferenz über die Grundsätze der in einem Schuljahr stattfindenden schulischen Veranstaltungen.
    ...


    Die Veranstaltungen werden vom Schulleiter genehmigt. Genehmigungen sind nur im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich, es sei denn, die teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen verzichten vorher ganz oder teilweise auf Reisekostenvergütung."


    Die Schule hat also jedes Jahr die Möglichkeit, bei der Beschlussfassung über die außerunterrichtlichen Veranstaltungen zu entscheiden, welche Veranstaltungen angeboten werden. (Bei der Aufzählung der verschiedenen Schulveranstaltungen in der VV heißt es überall "kann" durchgeführt werden, bloß beim Schullandheim heißt es, "soll" durchgeführt werden. Ich weiß, dass viele Schulen ihre Angebote exakt auf die Dinge beschränken, die der Reisekostenetat hergibt, ich weiß aber auch von Schulen, die mehr veranstalten. An dem letzten Halbsatz des Zitats aus der VV liegt der Hase im Pfeffer: Die Kultusverwaltung geht davon aus, dass manchen Kollegen bestimmte Veranstaltungen so wichtig sind, dass sie auch eigene finanzielle Beiträge dazu leisten.


    Auf Änderung der VV zu drängen ist meiner Meinung nach aber eher Sache der Hauptpersonalräte, der Gewerkschaften und Verbände als Sache des einzelnen Kollegen.


    An einer Stelle kann ich Schubbidu nicht zustimmen: Nach der geltenden Rechtslage ist die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen Dienstpflicht und kein Ehrenamt.


    Interessant ist auch, dass bei der Vergütung unser Arbeitgeber einen gewaltigen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten macht: Geht eine Teilzeitbeamtin ins Schullandheim und versieht dort jeden Tag einen 24-Stunden-Dienst, erhält sie keine höhere Vergütung, während eine Teilzeitangestellte für die Dauer des Schullandheims die volle Bezahlung bekommt.

    Einfach "Ich fahre nicht" zu sagen kommt weder im Kollegium noch bei der Schulleitung gut an. Üblicherweise gehören Schullandheimfahrten zum pädagogischen Programm der Schule, und es ist in guten Schulen üblich, dass die Belastungen mit außerunterrichtlichen Aktivitäten möglichst gleichmäßig auf alle Schultern verteilt werden. Eine pauschale, unbegründete Weigerung ist schlicht unkollegial.


    Für die Ablehnung müssen m. E. der Schulleitung und ggf. dem Personalrat (beide unterliegen dem Verschwiegenheitsgebot) nachvollziehbare Gründe genannt werden. Den Eltern bist Du aber keine Rechenschaft schuldig.


    Der einfachste Grund sind eigene kleine Kinder, die zu versorgen sind.
    Gesundheitliche Gründe können eine Rolle spielen.
    Die Pflege von Familienangehörigen ebenso.


    Was Nele sagt, ist äußerst wichtig: Wenn keine volle Reisekostenerstattung möglich ist, MUSS kein Lehrer mit Schülern auf Reisen gehen.

    Zitat

    Original von susannekrüger
    . Habe gestern zaghaft und freundlich um Hilfestellung hier im Forum gebeten und direkt eine echt blöde Antwort bekommen.


    Höflich und zaghaft mag Deine Frage schon gewesen sein, aber inhaltlich war sie völlig unklar. In welchem Zusammenhang von "Bringschuld" die Rede gewesen sein soll, konnte niemand erraten. Mir fallen spontan die folgenden Sachverhalte ein, die Bringschulden der Schüler sind:


    Pünktliche Anwesenheit zum Unterricht
    erledigte Hausaufgaben
    rechtzeitige Vorlagen von Entschuldigungen und Beurlaubungsanträgen
    Mitarbeit im Unterricht
    Rückgabe von Lernmitteln
    usw.


    Deine Replik auf die erste Antwort war aber auch nicht sehr dezent. Man wirft nicht mit Steinen, wenn man selbst im Glashaus sitzt, d. h. man kreidet anderen keine R-Fehler an, wenn man selber Sb-Fehler macht. Oft geht es in Foren sehr schnell zu, oder man ist oberflächlich beim Korrekturlesen.


    Ich bin sicher, dass Du hier viele guten Anregungen und Antworten erhalten kannst, wenn Du auf oberlehrerinnenhafte Besserwisserei verzichtest.

    Ich kann nur ahnen, warum Du an den Lehrerberuf denkst.


    Wenn Du an der Uni erfolgreich studieren willst, musst Du ein hohes Maß an intrinsischer Motivation mitbringen. Die Profs sehen es nicht als ihre Aufgabe an, Dich zu motivieren. Deine Ahnungslosigkeit in Bezug auf das Mathematikstudium ("Was ist höhere Mathematik?") zeigt mir, dass Dir einiges fehlt.


    Pauschale Antwort zum Schwierigkeitsgrad: hoch.


    Mein Rat: Lass es, Du wirst nur scheitern, wenn Du nicht bereit bist, deutlich mehr als in Deiner Schulzeit zu arbeiten.

    Muss in NRW am Ende der Dienstlichen Beurteilung keine Note stehen wie bei uns in B-W?


    Dass die Verkürzung der Probezeit keine Auswirkungen auf die weitere Laufbahn hätte, glaube ich nicht. Ich weiß es allerdings nur aus meinem "Ländle": Das Ende der Probezeit heißt hier Datum der Anstellung, und von diesem Datum an rechnet die Mindestwartezeit für ein Beförderungsamt.


    Außerdem: Als Lebenszeitbeamter bist Du beim Immobilienerwerb ein günstigeres Risiko bei Deiner Bank.


    Ich würde zum Schulleiter gehen und ihn auf das Missverhältnis zwischen Text und Gesamturteil hinweisen. Bei uns muss im Übrigen auch zu Protokoll genommen werden, ob der Beurteilte sich (schriftlich) zu der Beurteilung geäußert hat. Eine solche Äußerung MUSS zu den Personalakten genomen werden.


    Mach Deinem SL deutlch, dass vier Augen immer mehr sehen als zwei, vielleicht sieht er, wenn ihm an Deiner Mitarbeit, Deiner Arbeitszufriedenheit und und an Deiner dienstlichen Entwicklung gelegen ist, dass er sein Gesamturteil nachbessern muss. Ich habe bei solchen Zeugnissen häufig in den Schlusssatz hineingeschrieben, dass ich die Verkürzung der Probezeit bzw. die vorzeitige Anstellung mit Nachdruck befürworte.

    Zu 1: Wenn die Stunden nur verlegt sind, das heißt wenn die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden unverändert bleibt, ist kein MEHRabeitsunterricht angefallen, dann gibt es auch keine MAU-Stunden.


    Zu 2: Wenn jede einzelne Stunde im Klassenbuch dokumentiert ist, kann man sie auch zählen. Für die die Vertrags-Wochenstunden übersteigende Zahl gibt es MAU-Vergütung.


    Konferenzen, selbst wenn sie lang oder häufig sein sollten, gehören nach der Rechtslage zu den üblichen Lehrerpflichten und werden nicht extra vergütet.


    Noch etwas, auch wenn Du danach nicht gefragt hast: Geht ein angestellter Lehrer mit Teildeputat ins Schullandheim, hat er für diese Zeit Anspruch auf volle Bezahlung!


    Besprich die Sache am besten mit Deinem Schulleiter. Er muss schließlich das MAU-Formular unterschreiben und an das LBV schicken.

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