Beiträge von magister999

    Negatives? Du hast als Beamter kein Streikrecht, das ist wahr. Du bekommst, wenigstens in Baden-Württemberg, Mehrarbeitsstunden erst ab der vierten Stunde im Monat bezahlt, während LiA's jede Überstunde bezahlt bekommen.


    Es ist bestimmt nicht negativ, dass Du mehr netto hast. Dass Du in die PKV darfst/musst, kann man kontrovers diskutieren, wenn man will. (Ich will es nicht.)


    Flexibilität? Auch ein Beamter auf Lebenszeit, also nach der Probezeit, ist nicht lebenslänglich an sein Beamtentum gebunden. Es ist durchaus möglich zu kündigen, wenn man sich unbedingt der rauen Luft der sogenannten freien Wirtschaft aussetzen will. In diesem Fall wird man vom Staat bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert, so dass man am Ende des Berufslebens ebenso viel Rente erhält, wie wenn man nie Beamter gewesen wäre.

    Zitat

    Original von Meike.


    Wie, lieber magister, du hast deine Mitarbeiter nicht schriftlich angewiesen eine Verpflichtung zu unterschreiben, nach der sie diese Unterlagen nicht verlieren, nicht auf dem Tisch liegen lassen und sie außerdem sowieso in einer nur ihnen bekannten kryptischen Symbolschrift zu führen haben, und dass sie außerdem jederzeit ihre Tür dem schulischen Datenbeauftragten zu öffnen und ihm alles Papier des Hauses - des Gatten, Kindes, der Oma - zur Ansicht zur Verfügung stellen? Nein? Das ist aber schlampig! :);)



    Vorsicht, Meike., wenn irgendein Jurist aus der Schulverwaltung hier mitliest, setzt er Deine Idee sofort um. Juristen verstehen keinen Spaß!

    Meike. hat alles präzise gesagt.


    Ich kann hier als Baden-Württemberger nur ergänzen:


    zu 1.: Du kannst jedes Personalratsmitglied Deines Vertrauens zu Dienstgesprächen mitnehmen.


    zu 3.: Das Schulgesetz müsste Dir bekannt sein. Lies noch einmal § 41 . Dort findest Du die Aufgaben des Schulleiters.

    Da scheinen die verschiedenen Bundesländer ausnahmsweise in gleicher Weise vorzugehen.


    Auch in Baden-Württemberg gilt seit 01.02.2010 eine neue Verwaltungsvorschrift zum Thema Datenverarbeitung und Datenschutz.


    Ich finde es höchst eigenartig [Liebe Kollegen, ich hoffe, Ihr erkennt das subtil Ironische dieser Formulierung], dass ich als Schulleiter jetzt jedem Kollegen die Benützung seines Computers auch für die Verarbeitung von Schülerdaten, vulgo Notenverwaltung, schriftlich genehmigen muss, nachdem er schriftlich erklärt hat, die Datenschutzmaßnahmen einzuhalten.


    (Außerdem müssen die Schulleitungen ein ausführliches Verfahrensverzeichnis aller EDV-Vorgänge mit Schülerdaten mit Angabe aller Zugriffsberechtigten und Angabe aller Schutzmaßnahmen erstellen!!)


    Wo sind wir denn eigentlich? Seit es Schule gibt, haben Lehrer Noten erteilt, aufgeschrieben, verrechnet, in Zeugnisnoten verwandelt; in neuzeitlicher Sprache haben sie Daten verarbeitet. Jedem Lehrer war selbstverständlich klar, dass er mit seinen Aufzeichnungen sorgfältig umzugehen hat.


    Zugespitzt sieht es so aus: Wenn ein Kollege seine Noten wie zu alten Zeiten ausschließlich handschriftlich in seine Notenhefte oder Notenbüchlein einträgt, Durchschnitte und Zeugnisnoten mit dem Kopf oder mit dem Taschenrechner ausrechnet, greift die neue VV nicht. Verwendet er aber einen Computer ...


    Toll, dass die Juristen hier einen Regelungsbedarf gesehen haben.


    Fazit: Die Institution des Amts des Datenschutzbeauftragten löst die Probleme, die es vor der Einrichtung des Amtes gar nicht gab.

    In den letzten beiden Stunden gab es mehr als 20 neue Beiträge zum Nutellathema.


    Wir sitzen wohl alle an unseren Rechnern und wollen EIGENTLICH den Unterricht für morgen vorbereiten.

    Zitat

    Original von Meike.
    Wenn man schön brav mit dem Finger isst, GIBT es keine Reste im Nutellaglas.


    Damit hat sich auch die Löffel-Frage erledigt.

    Manche Leute halten bei dieser Aktion den Gebrauch eines Löffels für empfehlenswert.


    Damit können wir vermeiden, dass als nächstes eine Hygiene-Diskussion ausbricht.

    Kann es sein, dass die angestellte Kollegin kein volles Deputat hat?


    Es ist tatsächlich so, dass teilzeitbeschäftigte Lehrer im Arbeitnehmerverhältnis (= neudeutsch für: Angestellte) für die Zeit der Teilnahme an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen einen (tarifvertraglichen) Anspruch auf volle Bezahlung haben, unabhängig davon, ob die Veranstaltung in den Ferien liegt oder nicht.


    Für Beamte, auch für teilzeitbeschäftigte, gilt das leider nicht. Hier argumentiert das Land: Zu den Aufgaben eines Lehrers gehört auch die Teilnahme an außerunterrichtlichen Veranstaltungen. Wieso soll es dann Extrabezahlung zum Gehalt geben?


    Wenn Deine Sprachreise eine Schulveranstaltung ist, hast Du jedoch Anspruch auf Dienstreisekostenerstattung.


    Im Übrigen holst Du einen weiteren Teil Deiner Kosten bei der Steuererklärung wieder.

    Das kann vorkommen.


    Eingestellt wird immer nach Bedarf. Es gab in Baden-Württemberg in der Vergangenheit auch Jahre, in denen man - je nach Fächerkombination - auch mit 1,3-Examen keine Stelle bekommen konnte.


    Es gibt eine ganze Reihe von ausgebildeten Sportlehrern, die in andere Betätigungsfelder abgewandert sind: Therapieeinrichtungen, Sportgeschäfte, Fitnessstudios, Sportmarketing, Trainerjobs.


    Lass Dich nicht entmutigen: Gute Leute sind fast immer irgendwo untergekommen.

    Die Verteilung der Lehraufträge fällt grundsätzlich in die Verantwortung des Schulleiters.


    Es sind jedoch in der Praxis alle Formen der Mitwirkung und Nichtmitwirkung denkbar:
    Berücksichtigung der Wünsche der einzelnen Kollegen
    Absprachen innerhalb der Fachschaften
    Zuweisung der Lehraufträge ohne Berücksichtigung von Wünschen (aus vielerlei verschiedenen Gründen)


    Wichtig ist, dass die Entscheidungen transparent gemacht werden. Alles andere beschädigt das Klima an der Schule.


    Es gibt keine Regel, ob ein Kollege alle seine Fächer oder nur eines in der Oberstufe unterrichten muss/darf/soll. Das hängt von zu vielen verschiedenen Faktoren ab; nicht nur vom Wollen des Kollegen, sondern nicht zuletzt vom Bedarf der Schule.

    Das Beamtenversorgungsgesetz unterscheidet zwischen "Dienstunfall" und "Wegeunfall".


    Ein "Dienstunfall" setzt eine Dienstreise oder einen Dienstgang voraus. Vollen Ersatz für Sachschäden an Autos gibt es dabei nur, wenn der Gebrauch des "privateigenen Kraftfahrzeugs" (Deutsch des Gesetzestexts) vor Antritt der Dienstreise schriftlich genehmigt wurde.


    Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind "Wegeunfälle". Hier gibt es nur begrenzt Ersatz für Sachschäden, in B-W max. 332,34 €. In der VerwV des Finanzministeriums wird man auf die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung hingewiesen.


    In allen Fällen, also sowohl bei Dienst- als auch bei Wegeunfällen, greift die Unfallfürsorge (§30 BeamtVG) bei Körperschäden. Deshalb müssen alle Unfälle, die einen Bezug zum Dienst haben, der Dienststelle gemeldet werden.


    Worauf bisher noch kein Forist hingewiesen hat: Nicht von anderer Seite erstattete Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit bzw. nach Hause nach der Arbeit können als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

    Zitat

    Original von nofretete
    Na ja Magister, da geht es euch wohl ganz gut.


    In NRW zahlt man bei A12 nicht schlappe 90Euro sondern 300Euro.


    Finde ich nicht in Ordnung, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.


    Dazu eine kleine Anmerkung: Gestern sah ich in Berlin einen Bus, der mit der Aufschrift "Nett hier. Aber waren Sie schon einmal in Baden-Württemberg?" Sympathiewerbung für das "Musterländle" machte.


    Als ich heute nofretetes Beitrag las, war mir klar, dass wohl etwas dran sein muss.


    Die Beihilferegelungen in den Bundesländern spiegeln wohl auch die unterschiedliche Finanzkraft der Länder wider. Wenn B-W nicht durch den Länderfinanzausgleich NRW stützen würde, wäre die Situation dort vielleicht noch ungünstiger.

    Zitat

    Original von maik


    Hmm, meinen die damit den Wisch von der PKV, wo steht, dass sie mich zu 50 % versichern?


    Genau so ist es. Die PKV bestätigt Dir, dass Du für Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauskosten jeweils zu 50% versichert bist. Dein Beihilfeanspruch beträgt 50%, wie Du schreibst. Damit sind Deine Kosten im Rahmen der Beihilfeverordnung und Deines Versicherungsvertrags in der PKV zu 100% abgedeckt. Jetzt brauchst Du im Beihilfeantrag auch nichts einzutragen in der Spalte "Kostenerstattung von anderer Seite". (Das greift nur, wenn Du Kosten für einen Ehepartner geltend machst, der in der GKV versichert ist und von seiner Versicherung nicht alles erstattet bekommt.)


    Anders als in der Vergangenheit verlangt die Beihilfestelle heute den Nachweis der PKV - nachdem per Gesetz heute jedermann gezwungen ist, krankenversichert zu sein. Früher gab es für Beamte nämlich auch die Möglichkeit, auf die PKV völlig zu verzichten und die Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt waren, (aus eigenem Vermögen) selbst zu bezahlen. Andererseits war es auch möglich, bei der PKV einen höheren Prozentsatz zu versichern und damit an Krankheiten quasi zu verdienen.


    Alles klar?


    Weiter oben gab es reichlich weltfremde Aufregugen über die Kostendämpfungspauschale. Ganz schnell die aktuellen Zahlen aus Baden-Württemberg:


    A6 - A9: 75 Euro
    A10 - A12: 90 Euro
    A13 - A16: 120 Euro
    B3 - B 6: 180 Euro
    B7 - Ende: 270 Euro


    Wer sich darüber aufregen will, soll einmal vergleichen, was ein GKV-Versicherter alles nicht erhält bzw. was er an Praxisgebühr, IGEL-Leistungen und Arzneimittelgebühren bezahlen muss. Dass ein frustrierter Beihilfebezieher von "Schweinen" spricht, erschließt sich mir nicht ganz. Er/Sie möge sich in seinen Landtag wählen lassen, damit er/sie dem Ministerium, das diese Rechtsverordnung erlassen hat, auf die Finger klopfen kann.

    Es freut mich, dass ich Dir helfen konnte.


    Zu Deinen weiteren Fragen: Für die Reisekosten aus Anlass der Bewerbergespräche gibt es von Schulen und RP keine Reisekostenvergütung.


    Wenn Du BPLK bist, solltest Du Dich beim Bundesverwaltungsamt informieren. Auf die Schnelle sehe ich, dass auf der HP "Auslandsschulwesen" eine Reihe von Richtlinien verlinkt sind, z.B. Richtlinie IV, "Zuwendungen für Reisekosten".


    Ein weiterer Link ist speziell für Rückkehrer.


    Sollte es für Wiedereingliederung / Bewerbung keine Hilfestellung zu den Kosten geben, liegt es m. E. an Dir, geeignete Ideen zu entwickeln.


    Grundsätzlich: eine ausführliche Bewerbungsmappe mit guten Referenzen schafft den ersten Eindruck. Was hältst Du von einem Bewerbergespräch in Form einer Videokonferenz? Das sollte doch mit Internet und Webcam zu schaffen sein. Wenn Du das willst bzw. kannst, musst Du das Deiner Wunschschule plausibel erklären.


    Mehr fällt mir im Moment nicht ein dazu.

    Da ich mit dem Verfahren der Stellenausschreibung vertraut bin, kann ich vielleicht ein bisschen zur Klärung der offenen Fragen beitragen:


    Je enger eine eine Stelle ausgeschrieben ist, desto weniger Bewerber lesen sie. Beispiel: Ist D / F ausgeschrieben, erscheint die Stelle auch nur dann auf der Liste, wenn nach D / F gesucht wird.


    Ist die Stelle mit beliebiger Fächerkombination ausgeschrieben, erscheint sie bei jedem Suchvorgang, als z. B. auch, wenn jemand die Kombination Ch / Sp in die Suchmaske eingibt.


    Warum Ausschreibung "beliebig/beliebig"? Wir machen im Ländle die Erfahrung, dass Stellen im ländlichen Raum schwieriger zu besetzen sind als in den vermeintlich attraktiven großen Städten und Universitätsstandorten. So kommt es, dass manche Schulen mehr als 10 Bewerbungen auf eine Stelle erhalten, Schulen im ländlichen Raum dagegen ganz ganz wenige, manchmal auch gar keine. Mit der offenen Ausschreibung erhöhen die Schulen ihre Chancen, dass sich Bewerber bei ihnen melden.


    Es ist zwar richtig, dass das RP die Einstellungsbehörde ist, aber es wird niemand ohne die Beteiligung der Schule eingestellt. Das heißt: Die Schule führt die Bewerbergespräche und erstellt danach ein Ranking. Sie legt also fest, in welcher Reihenfolge das RP den Bewerbern eine Einstellungszusage geben soll.


    Jetzt folgt ein weiteres Problem: Viele Interessenten bewerben sich an mehr als einer Schule, und wenn sie dann auch von mehreren Schulen auf Platz 1 gesetzt werden, haben die Bewerber die freie Auswahl, welche Stelle sie annehmen wollen.


    Ihr seht, das Verfahren ist sehr bewerberfreundlich.


    Allerdings müssen alle formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Dagwood spricht von einem "versiebten zweiten Staatsexamen". Wenn das bedeutet, dass es nicht bestanden wurde, dann ist die Bewerbung aussichtslos, dann gibt es keine Einladung zum Bewerbergespräch. Wenn es nur "schlechte Note" bedeutet, dann kommt es zu einer sorgfältigen Prüfung des Einzelfalls.


    Und was spricht denn schließlich gegen Aulendorf? Lasst euch von den Diskussionen um den Fortbestand der Schule nicht beeindrucken, denn wer erst einmal eine feste Stelle hat, bleibt im Staatsdienst. Ich weiß, dass bei der Schließung eines Aufbaugymnasiums 1992 alle Kollegen die Zusage bekamen, dass sie an ihren Wunschort versetzt werden. Ich kenne einige dieser Kollegen, und jede Versetzung fiel wunschgemäß aus.


    Noch etwas zu Aulendorf - und für alle Schulen in der Nachbarschaft in Oberschwaben - : Der Freizeitwert der Gegend ist sehr hoch: Bodensee, Alpen, Schweiz, Vorarlberg - alles in weniger als einer Stunde zu erreichen.


    In zwei Stunden ist man in Stuttgart, München oder Zürich, in einer Stunde am Flughafen Memmingen oder Friedrichshafen.


    Abschließend: kleine Schulen haben ihren eigenen Reiz und bieten exzellente Möglichkeiten für hohe Arbeitszufriedenheit.

    Um Dir bei Deiner Frage helfen zu können, wäre es sehr hilfreich zu wissen, in welchem Bundesland Du arbeitest.


    Ich nehme an, dass Du nicht in Baden-Württemberg bist. Den Begriff "Supervertrag" gibt es hier nicht.


    Was ich aber sicher weiß: Hier bei uns gibt es keine Notenvorgaben, die die Schulleiter einhalten müssen. Es gibt hier auch keine sieben Notenstufen wie in Bayern.

    Zitat

    Original von sternle78



    Eine Kollegin meinte dass SIE es gar nicht mehr werden kann da sie schon mitte 50 ist. Stimmt das ?


    Da gibt es keine Vorschriften. Vielleicht denkt Deine Kollegin an eine Regelung im Beamtenrecht: Man muss das letzte Amt drei Jahre lang gehabt haben, damit es pensionswirksam wird.


    Ich kenne in unsrem Bundesland einige Kolleginnen und Kollegen, die den Schulleiterposten erst im Alter zwischen 55 und 59 angetreten haben.


    Zu Deinen Ängsten: Wenn Du Deine Arbeit richtig machst, brauchst Du vor Überaktiven keine Angst zu haben. Ein gesundes Selbstvertrauen und gegebenfalls die Unterstützung des örtlichen Personalrats sind sicherlich hilfreich.


    Vielleicht wartet Deine Neue nur darauf, dass sie ihr Gestaltungspotential ausleben kann. Sie wird schnell auf den Boden der Realität zurückkommen.


    Ich rate zur Gelassenheit.

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