Beiträge von magister999

    Hasi007:


    Neid wird es immer geben, dies kann man in allen Kollegien erleben. Tröste Dich mit der alten Weisheit: Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten.


    Als Schulleiter habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Kollegen Schwierigkeiten haben, eine dienstliche Beurteilung zu akzeptieren, die ihnen nicht das allerbeste Zeugnis ausstellt. (Dieses Phänomen - ausgerechnet in einer Branche, für die es alltäglich ist, andere Menschen zu beurteilen - ist auch schon häufig in der Literatur abgehandelt worden.)


    kathrinchen71:


    Gymnasiallehrer sind im sogenannten höheren Dienst eingruppiert (Besoldungspruppen A 13+Z bis A 16: Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor). Früher war es so, dass es eine Regelbeförderung vom Eingangsamt zum ersten Beförderungsamt gab, und die Wartezeit richtete sich nach "Eignung, Leistung und Befähigung" (Landesbeamtengesetz).


    Weil die Beamtengesetzgebung mittlerweile Ländersache ist, kann ich im Folgenden nur von den baden-württembergischen Regelungen sprechen. Die früher übliche Regelbeförderung ist abgeschafft. Das geltende Recht sieht vor, dass die Verleihung eines "höherwertigen Amts" (Gesetzestext) nur zulässig ist, wenn es mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Deshalb werden die Beförderungsstellen mit den damit verbundenen Aufgaben ausgeschrieben. Die Liste wird an allen Gymnasien im jeweiligen Regierungsbezirk am Schwarzen Brett veröffentlicht. Wer sich für die Stellen interessiert, muss ein Bewerbungsformular abgeben. Der Schulleiter fertigt dienstliche Beurteilungen aller Bewerber an und erstellt ein Ranking. Die Beförderung wird vom zuständigen RP ausgesprochen.


    Bei der Einführung dieser Ausschreibungspraxis war es die Absicht des Ministeriums, künftig alle A-14-Stellen im Ausschreibungsweg zu vergeben. Der Hauptpersonalrat konnte aber erreichen, dass etwa 30 % der Stellen nach dem alten Verfahren (nach Wartezeit und Note) vergeben werden, um nicht jene Kollegen dauerhaft unbefördert ausgehen zu lassen, die schon lange ordentliche Arbeit leisten, aber keine Spitzennoten erreicht haben.


    Neu ist auch, dass der "Stellenkegel" (= 35 % in A 13, 65 % in A 14), an der Einzelschule nicht überschritten werden darf. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass man auf die Pensionierung von älteren Kollegen warten muss, bis die Schule wieder eine Ausschreibungschance erhält.

    Ich nehme an, dass Du auf Deine Frage kaum zuverlässige Antworten bekommst, weil diejenigen, die eine überdurchschnittliche Kleiderschrankfüllung haben, nicht darüber reden wollen. Stil heißt auch, im richtigen Moment zu schweigen.


    Stell Dir einfach einmal vor, welche Reaktionen zu erwarten wären, wenn einer hier bekennen würde:


    xx Anzüge
    yy Kombinationen
    zz Hemden
    aa Krawatten
    bb Manschettenknöpfe
    cc Jeans
    dd Polos
    ee Pullover
    ff Schuhe


    Ich möchte mir die Diskussionen nicht vorstellen.

    Zitat

    Ohne den Schulleitern zu nahe treten zu wollen: Die haben keine Arbeitsverträge mit uns (Es war ja die Rede von einem BAT Vertrag, also TV-L,oder?), was die dazu sagen (und wissen) ist leider fast immer sowas von egal...


    Ich protestiere entschieden. Wer keine Ahnung hat, kann auf Nachfrage gerne vollständig aufgeklärt werden; oder er sollte einfach den Standard-Ratschlag von Dieter Nuhr befolgen:


    Die TV-L-Verträge, die das Regierungspräsidium ausfertigt, werden dem Vertragslehrer im Dienstzimmer des Schulleiters ausgehändigt und bei dieser Gelegenheit unterschrieben. In diesem Zusammenhang muss der Schulleiter die vorgeschriebenen Belehrungen durchführen und den Vertragslehrer förmlich verpflichten. Von den drei Ausfertigungen des Vertrags erhält eine der Lehrer, die zweite bleibt in der Personalakte des Lehrers an der Schule, die dritte geht an das Regierungspräsidium.


    Natürlich kann ich nur für die Situation an Gymnasien in Baden-Württemberg sprechen: Hier wissen die Schulleiter sehr genau, was in den TV-L-Verträgen steht.


    Zu lunafees Frage: Bei uns gehen KV-Verträge in der Regel bis zum Schuljahrsende am 31.07., das heißt, die Sommerferien werden nicht bezaht. Wenn der Vertrag aber bis Dezember 2010 läuft, bedeutet das auch bezahlte Sommerferien.

    ... zum Beihilfeantrag:


    Wenn Du zum ersten Mal einen Beihilfeantrag ausfüllst, musst Du sowieso einen Nachweis Deiner PKV beifügen, auf dem die prozentualen Kostenübernahmen dokumentiert sind. Aus diesen Angaben müsste eigentlich alles hervorgehen.


    (Die Nachweispflicht hat zwei Gründe: Seit neuester Zeit MUSS jeder Mensch eine Krankenversicherung haben. Früher gab es Beamte, die sich die Versicherungsprämien ersparten und die nicht von der Beihilfe getragenen Kosten selbst bezahlten. Der zweite Grund: Vor gaaaaanz langer Zeit gab es Beamte, die einen höheren Prozentsatz bei der PKV versichert hatten und an Krankheiten noch Geld "verdienten". Aus diesem Grund wurde die Nachweispflicht ursprünglich eingeführt.)


    In die schmale Spalte "Standardtarif / Basistarif" würde ich entweder "S" oder "B" eintragen, bei Zusatztarif "PfK" und gegebenenfalls weitere sinnvolle Abkürzungen.

    Jetzt bin ich verunsichert.


    Ich werde mich mit Äußerungen zu diesem Thema solange zurückhalten, wie ich nicht mit meinem Juristen in der Schulaufsicht und mit meinem Versicherungsvertreter gesprochen habe.


    Ist die Rechtslage so eindeutig, wie Ihr hier schreibt, oder sind nur verschiedene Interpretationen im Spiel?

    Zitat

    Original von Meike.
    hat der Jurist dabei eigentlich auch die versicherungsrechtliche Frage beachtet?


    Wir hatten hier gerade den Fall einer Sportkollegin, die 10 Tage krankgeschrieben war und am 6. wieder erschien. Der ist in der Sporthalle die schwere Tür zugefallen, auf den Daumen, der doppelt gebrochen ist. Die Versicherung macht einen Riesenaufstand. Sie hätte sich bei ihrem Arzt wieder "gesundschreiben" lassen müssen und die Krankenkasse informieren. Ob sie die sauteure Daumen-OP jetzt selber zahlen muss, ist in Verhandlung...


    Was Juristen im Einzelfall konkret bedenken, weiß ich natürlich nicht. Ich bezweifle aber, ob es bei PKV-Versicherten überhaupt eine "Gesundschreibung" gibt, zumal ja die "Krankschreibung" (die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) nur an die Schule, nicht aber an die private Krankenversicherung geht. Bei Kassenpatienten ist das grundsätzlich anders.


    Ich vermute, dass die Sportkollegin gesetzlich versichert ist.

    Als ich einmal einen ähnlichen Fall an der Schule hatte, bat ich meinen Verwaltungsjuristen in der Schulabteilung um Rechtsauskunft.


    Antwort: Wer krankgeschrieben ist, muss nicht arbeiten, aber er darf es, wenn er es für sinnvoll hält. (Im konkreten Fall ging es um die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung.)

    Nachdem dieser Thread wieder aktualisiet wurde, habe ich mich köstlich über die "Typischer-Fall-von-Lehrer"-Klischees amüsiert. Einzelbeispiele scheinen immer wieder die Berechtigung dieser Klischees zu bestätigen.


    Aber diese Outfit-, Möbel- und Auto-Styles sind bisher nicht erwähnt worden, obwohl es sie auch bei Lehrern gibt:


    Outfit: Windsor, Dressler, Boss, Burberry, Tyrwhitt
    Schuhe: Allen Edmonds, Dinkelacker, Tricker's, Loake, Church
    Auto: Daimler-Benz, Porsche, Jaguar
    Möbel: Cor, Hülsta, und viele andere neben Ikea


    Es gibt auch in unserem Beruf jede Menge Individualisten neben solchen,die sich bloß dafür halten.

    An meiner Schule verlangen wir von allen Schülern, die an außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen, dass sie die Schülerzusatzversicherung (Haftpflicht- und erweiterte Unfallversicherung) abschließen.


    Ausgenommen sind davon nur jene Schüler, deren Erziehungsberechtigte der Schule gegenüber schriftlich erklären, dass sie für diese Risiken selbst Versicherungen abgeschlossen haben.


    Die Schülerzusatzversicherung gilt auch bei Praktika in den Ferien.

    Was den Umgang mit der Krankmeldung betrifft, gilt das weiter oben Gesagte.


    Ob Du als Beamtin in der GKV bleiben willst oder nicht, ist Deine eigene Entscheidung. Ich empfehle Dir aber, die beiden grundsätzlich verschiedenen Versorgungssysteme genau zu prüfen. Sprich mit Deinen Versicherungsberatern und lass Dir verschiedene Szenarien durchrechnen. Esrt danach kannst Du entscheiden, ob es sinnvoll ist, den GKV-Beitrag in voller Höhe selbst zu bezahlen, denn als Beamtin bekommst Du keinen Arbeitgeberanteil für den GKV-Beitrag.

    Solange Du Angestellte warst, musstest Du bei Krankheit ab dem ersten Tag der Schule eine Krankmeldung abgeben. Dieser "Kleine" Zettel enthält keine Diagnose, sondern nur die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Schulleitung muss diesen Zettel in einer Hilfsakte aufbewahren; in der Personalakte hat die Krankmeldung nichts zu suchen.


    Der "große" Zettel (mit den Diagnoseziffern gemäß ICD-10) geht bei Beschäftigten im Arbeitnehmerverhältnis an die Krankenkasse. Den braucht sie wegen der eventuellen Lohnfortzahlung bei längerer Krankheitsdauer, denn der Anspruch auf Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber ist zeitlich begrenzt.


    Bei Beamten sieht es etwas anders aus. Die Schule braucht die Krankmeldung (wie gesagt: nur den "kleinen" Zettel, denn Diagnosen gehen die Schule nichts an) erst, wenn die Erkrankung länger als eine Woche dauert. Du bekommst bei längeren Erkrankungen immer Dein volles Gehalt - und eben kein Krankengeld von der Krankenkasse. Bei ganz langer Krankheitsdauer kann die personalverwaltende Dienststelle vom Amtsarzt die weitere Dienstfähigkeit überprüfen lassen.


    Deine private Krankenversicherung braucht also den "großen" Zettel nicht. Sie leistet aufgrund der eingereichten Rechnungen, und dort sind ja auch die Diagnosen angegeben.


    Der langen Rede kurzer Sinn: der "große" Zettel ist bei Beamten für den Reißwolf.

    Zitat

    Original von schule2050


    Wissen setzt Bildung voraus


    Jetzt definiere bitte einmal Deine Begriffe. Dein Satz ist für mich ziemlich nahe am GAU, am größten anzunehmenden Unsinn.

    Zitat

    Original von juna


    vor Gericht vertreten dürfen wir aber nur die, deren Ereignis mindestens drei Monate vor Beginn der Mitgliedschaft stattgefunden hat."


    wohl eher: "mindestens drei Monate NACH Beginn der Mitgliedschaft".


    Keine Rechtsschutzversicherung der Welt kann sich die gegenteilige Regelung leisten.

    Zitat

    Original von fliegenpilz
    ich bin seit 38 Jahren (engagierte) Lehrerin, aber dass es bei uns in Bayern eine Schulaufsicht gibt, wäre mir neu.
    Ich werde mich auch nicht krank schreiben lassen, vor allem, da mich meine Schüler brauchen, die nach über einem Jahr der Repression den Mut hatten sich mir zu offenbaren und damit die Sache ins Rollen brachten.


    Du hast das Recht auf Deine eigene Meinung, unbestreitbar.


    Selbst wenn es Dir neu ist: in jedem Bundesland gibt es für die Schulen die vorgesetzten Dienststellen unterhalb der Kultusministerien, ob sie jetzt Bezirksregierung, Regierungspräsidien oder Ministerialbeauftragte (so in Bayern) heißen. Sie sind u.a. zuständig für die Fach- und Dienstaufsicht.


    Meine Meinung zu Deiner Einstellung: Dein pädagogisches Ethos ist lobenswert, aber wenn Dich die Morddrohung gesundheitlich belastet, brauchst Du Hilfe. Auf diese Hilfe verzichten zu wollen, ist kein Heldentum, sondern einfach nur unklug.


    Das sagt Dir einer, der noch älter ist als Du.

    Unglaublich, wie sich Dein Schulleiter verhält. Hat es in Bayern in den letzten Jahren keine Fortbildung für Schulleiter im Umgang mit Krisensituationen gegeben?


    Zwingend erforderliche Handlungsschritte:


    1. Anzeige bei der Polizei. Auch wenn der Junge nicht strafmündig ist, wird eine Akte angelegt.


    2. Jugendamt informieren. Das Gesetz verpflichtet uns dazu. Ausschluss aus der Schule und Überweisung an eine andere Schule zwingen uns (wenigstens in Baden-Württemberg) zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.


    3. Meldung beim Krisenteam der Schulaufsicht. Dort sind Psychologen und Juristen tätig.


    Wenn Dein Schulleiter nichts tut, begeht er einen Fehler. Dann rufst Du selbst bei der Schulaufsicht an.


    Dass Dich die Drohung belastet, ist absolut verständlich. Du solltest professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Verschleppe Dein Trauma nicht. Geh zum Arzt, lass Dich krankschreiben und kläre mit ihm ab, welche Therapie für Dich in Frage kommt; mit einem Schlafmittel ist es nicht getan. Der Beruf braucht Dich als gesunden Menschen.

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