Neid wird es immer geben, dies kann man in allen Kollegien erleben. Tröste Dich mit der alten Weisheit: Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich erarbeiten.
Als Schulleiter habe ich die Erfahrung gemacht, dass viele Kollegen Schwierigkeiten haben, eine dienstliche Beurteilung zu akzeptieren, die ihnen nicht das allerbeste Zeugnis ausstellt. (Dieses Phänomen - ausgerechnet in einer Branche, für die es alltäglich ist, andere Menschen zu beurteilen - ist auch schon häufig in der Literatur abgehandelt worden.)
Gymnasiallehrer sind im sogenannten höheren Dienst eingruppiert (Besoldungspruppen A 13+Z bis A 16: Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor). Früher war es so, dass es eine Regelbeförderung vom Eingangsamt zum ersten Beförderungsamt gab, und die Wartezeit richtete sich nach "Eignung, Leistung und Befähigung" (Landesbeamtengesetz).
Weil die Beamtengesetzgebung mittlerweile Ländersache ist, kann ich im Folgenden nur von den baden-württembergischen Regelungen sprechen. Die früher übliche Regelbeförderung ist abgeschafft. Das geltende Recht sieht vor, dass die Verleihung eines "höherwertigen Amts" (Gesetzestext) nur zulässig ist, wenn es mit der Übernahme von zusätzlichen Aufgaben verbunden ist. Deshalb werden die Beförderungsstellen mit den damit verbundenen Aufgaben ausgeschrieben. Die Liste wird an allen Gymnasien im jeweiligen Regierungsbezirk am Schwarzen Brett veröffentlicht. Wer sich für die Stellen interessiert, muss ein Bewerbungsformular abgeben. Der Schulleiter fertigt dienstliche Beurteilungen aller Bewerber an und erstellt ein Ranking. Die Beförderung wird vom zuständigen RP ausgesprochen.
Bei der Einführung dieser Ausschreibungspraxis war es die Absicht des Ministeriums, künftig alle A-14-Stellen im Ausschreibungsweg zu vergeben. Der Hauptpersonalrat konnte aber erreichen, dass etwa 30 % der Stellen nach dem alten Verfahren (nach Wartezeit und Note) vergeben werden, um nicht jene Kollegen dauerhaft unbefördert ausgehen zu lassen, die schon lange ordentliche Arbeit leisten, aber keine Spitzennoten erreicht haben.
Neu ist auch, dass der "Stellenkegel" (= 35 % in A 13, 65 % in A 14), an der Einzelschule nicht überschritten werden darf. Das kann im Einzelfall dazu führen, dass man auf die Pensionierung von älteren Kollegen warten muss, bis die Schule wieder eine Ausschreibungschance erhält.