Beiträge von magister999

    Angeblich sei nun ein monatlicher Zuschuss, der die Größenordnung von 40,99 EUR überschreitet, beihilfeschädlich.

    Ich habe noch einmal in die NRW-Beihilfevorschriften sowie in die aktuellste Version der zugehörigen Verwaltungsvorschrift geschaut - und nirgends eine Erwähnung dieser ominösen Zahl 40,99 € gefunden. (Quelle: recht.nrw.de)


    Ich kann dir nur sagen, dass diese Kappung in Baden-Württemberg nicht existiert.


    Mein Familienfall ist ähnlich wie deiner: Meine Frau ist Rentnerin, privat versichert, Jahresrente weniger als 18.000 €, PKV-Zuschuss deutlich mehr als die von dir ins Spiel gebrachten 40,99€, aber deutlich weniger als die Hälfte des aktuellen Monatsbeitrags in der PKV.


    Eines muss man aber auch wissen zum Thema 18.000€-Grenze: Es geht nicht nur um die Rente, sondern um Einkünfte nach dem EStG (die sieben Einkunftsarten dieses Gesetzes muss ich nicht aufzählen) Nur soviel: Falls du Einkünfte aus Vermietung haben solltest, ist die Grenze eventuell schnell erreicht.

    Aus den NRW-Beihilferichtlinien:


    "Berücksichtigungsfähige Personen

    Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind berücksichtigungsfähig, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr vor der Antragstellung 18.000 Euro nicht übersteigen. Zu diesen Einkünften zählt der der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG). Die Regelung, wonach zusätzlich die Differenz zwischen dem Besteuerungsanteil und dem Bruttorentenbetrag hinzuzurechnen war, ist entfallen. Entscheidend ist ausschließlich der Gesamtbetrag der Einkünfte."


    Der Zuschuss der DRV zur PKV ist dabei unerheblich; wichtig ist die 18.000€-Grenze.


    Alles klar?

    Hallo DreisamD,


    für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag sind folgende Paragraphen einschlägig:


    §23 Beamtenstatusgesetz

    §31 Landesbeamtengesetz BW


    Frist beachten: Kündigung ist zulässig mit 6 Wochen Frist zum Quartalsende. - Ob dem Entlassungswunsch zum beantragten Termin, eventuell zum Schulhalbjahr oder erst am Ende des Schuljahrs, entsprochen wird, entscheidet der Dienstherr. (In deinem Fall das RP Freiburg)


    Zu deinem Ansinnen, dich neu zu bewerben, hat CDL schon alles Wichtige gesagt. Ich gebe Dir aus meiner Erfahrung als Schulleiter nur noch zwei Ergänzungen:


    1. Nach der Entlassung stehst du mittellos dar: Als ehemaliger Beamter erhältst du kein ALG I, sondern nur Hartz IV.

    2. Selbst wenn du es schaffst, in die Bewerberliste zu kommen - ich weiß im Moment nichts über die Antragsfristen -, muss dir klar sein, dass du mit sehr vielen Neubewerbern (und auch mit vielen Altbewerbern) konkurrierst, die eventuell sehr viel bessere Noten haben können als du.


    Du schreibst in deinem Ausgangspost, dass du viele Stellen an Gymnasien nicht mehr annehmen konntest, weil du an der GMS bereits zugesagt hattest. Weißt du, wie der Kampf um eine gute Stelle an einem Gymnasium heute aussieht? Mein Nachfolger in meiner Schule hat mir berichtet, dass er im letzten Jahr auf eine ausgeschriebene Stelle 95 Bewerbungen hatte!


    Mein Rat an dich: Bleib an der GMS, mach das Beste daraus, und versuch nach mindestens fünf Jahren, dich auf eine gymnasiale A14-Ausschreibungsstelle zu bewerben. Ich weiß, dass das die RPs Gymnasiallehrer aus Gemeinschaftsschulen grundsätzlich nicht wegversetzen wollen, aber ich weiß auch, dass es im RP Stuttgart bisher genau einmal geklappt hat, dass ein GMS-Lehrer an ein Gymnasium versetzt wurde. - Was braucht man dazu: ein Alleinstellungsmerkmal (beispielsweise Erfahrung im Aufbau einen Schulorchesters, Betreuung einer erfolgreichen Jugend-forscht-Gruppe, erfolgreiche Mitarbeit am Schülerforschungszentrum, Trainerlizenz in einer angesagten Trendsportart o.ä.) , einen Schulleiter an deiner Wunschschule, der hinreichend genau begründen kann, dass er genau dich braucht, Glück.


    Anmerkung zum Beitrag #9: Versetzungen und Beförderungen werden im RP entschieden und im BPR erörtert. Es empfiehlt sich deshalb, ein Mitglied des BPR (egal ob PhV oder GEW) zu Rate zu ziehen. Der ÖPR kann in dieser Sache wenig für dich tun.

    Ich bin kein Kenner, aber eine Flasche Jameson und gelegentlich auch Glenmorangie habe ich im Schrank.


    Beim Lesen der bisherigen 32 Beiträge musste ich unwillkürlich an meine Studenten- Sponti- und (brave!) 68er-Zeit denken: Damals galt der Spruch "Arbeit ist der Untergang der trinkenden Klasse!"


    Zum Wohl!

    Hallo hellopanda,


    bei diesen speziellen Fragen empfehle ich dir den Weg, bei dem du die die korrekten Auskünfte bekommst:


    Ruf ein Mitglied des Bezirkspersonalrats an und schildere ihm/ihr deine Situation. Der BPR kommt regelmäßig im RP zusammen und hat Zugang zu allen Referenten. Das BPR-Mitglied, das du beauftragt hast, bespricht dein Anliegen mit den zuständigen Referenten und gibt dir danach präzise Auskunft.


    Die Namen und die Kontaktdaten deines BPRs findest du auf der Homepage deines Regierungspräsidiums. Wenn ich dein RP wüsste, hätte ich dir auch gleich den Link angegeben. Du findest den Link auch selbst bei google: einfach bpr stuttgart oder bpr karlsruhe oder usw. eintippen...


    Alles Gute für dich, W.

    Hallo teacherBW,


    vermutlich interessierst du dich für eine der ausgeschriebenen 284 Stellen:


    https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Stellen/Suche/Bgy


    Falls der Schulleiter deiner Wunschschule tatsächlich ein besonderes Interesse an deiner Bewerbung hat, hat er dies bei der Stellenbeschreibung vermutlich berücksichtigt. Es kommt gelegentlich vor, dass eine Stelle exakt auf eine Person hin zugeschnitten wird (falls der ÖPR dem zustimmt). Ein Beispiel in der jetzigen Beförderungsrunde dafür ist die Stelle am Gymnasium Blaubeuren.


    Da die Bewerbungsfrist am 31.01. endet, nehme ich an, dass du den Versetzungswunsch schon vor langer Zeit mit der Wunschschule besprochen hast.


    Den Rat, den Seph gegeben hat, ausführlich mit deinem jetzigen Schulleiter zu sprechen, kann ich nur unterstreichen. Den Wunsch nach einem Perspektivgespräch wird er dir kaum versagen können.


    Wenn dein Schulleiter bereit sein sollte, dich ziehen zu lassen, dann weiß er womöglich auch, dass er dich mindestens mit 1,5 beurteilen muss. Ganz wichtig ist auch, dass der Beurteilungstext sich auch mit den Kreuzchen bei der Befähigungsbeurteilung deckt. Bei einer 1,5-Beurteilung müssen erfahrungsgemäß etwa je die Hälfte der Kreuzchen in den Spalten C und D sein. Mit überwiegend A- und B-Kreuzchen hast du keine Chance.


    Ich weiß von Freunden aus dem BPR, dass bei der Beförderungsentscheidung im RP die Zahl der D-Kreuzchen den Ausschlag gibt, falls man zwischen mehreren Bewerbern entscheiden muss. (Das weiß zum Beispiel nicht jeder Schulleiter!)


    Mach dir keine Sorgen, dass du wegen des Wechselwunschs schlechter als sonst beurteilt wirst. Dein Schulleiter müsste ausführlich darlegen, warum er deine Leistungen schwächer wertet als bisher.

    Modal Notes hat alles auf den Punkt gebracht.


    Nur eine kleine Anmerkung, die für Mrs Pace und den ÖPR wichtig ist: Die Verteilung der SL-Stunden ist keine Angelegenheit für den ÖPR. Es gibt hier keine Mitbestimmung.


    Allenfalls bei der Verteilung der Poolstunden für besondere Aufgaben kann der ÖPR Vorschläge machen oder Anregungen geben. Der Schulleiter ist an diese jedoch nicht gebunden, er vergibt diese Stunden im "pflichtgemäßen Ermessen".

    Lieber mariomustermann,


    da wir wissen, in welcher Stadt du wohnst, empfehle ich dir mal ein Informationsgespräch bei der Bank in der Herrenstraße 2-10. (Da man hier keine Werbung machen darf, sage ich den Namen der Bank nicht.)


    Was sie dir zum Thema Hausratversicherung sagen werden, lässt dich sicherlich staunen. (Keine jährlichen Prämien, sondern alle paar Jahre mal eine Umlage!)


    Falls du irgendwo eine Bankverbindung hast, die dich Geld kostet, sprich einfach mal das Thema Kontoführungsgebühren an. Auch hier wirst du staunen. (Null)

    Ich habe eine Termin beim Personalrat und hole mir dort erstmal die Infos.

    Ich hoffe, dass du mit "Personalrat" den Bezirkspersonalrat meinst; der muss im RP den STEWI zustimmen. Dein örtlicher Personalrat hat in diesem Verfahren überhaupt keine Funktion.


    Noch eine Anmerkung: Jede Deputatskürzung hat Auswirkungen auf dein künftiges Ruhegehalt. Den vollen Satz erreicht man nur dann, wenn man immer mit Volldeputat gearbeitet hat.

    Lieber Kollege Karko,


    mein Rat geht dahin, dass Du Dich direkt und unverzüglich mit dem/der zuständigen Fachmann/Fachfrau in dem gewünschten Regierungspräsidium ins Benehmen setzt.


    Wo willst Du hin? In Baden-Württemberg gibt es vier Regierungspräsidien: Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen. Alle sind im Internet zu finden.


    Die Lehrerversetzungen (auch bundesländerübergreifende) werden in jedem RP im Referat 73 bearbeitet. Ruf dort an, Telefonnummern stehen auf der Homepage, schildere Deinen Fall.


    Und warte nicht zu lange. Der Stichtag für die STEWI (= stellenwirksame Änderungen) ist der erste Arbeitstag nach den Weihnachtsferien!


    Alles Gute für Dich!

    Genauso ist es ... es gibt mehrere Fotos und Facebook Beiträge, die das einwandfrei bestätigen das sie in Italien und Belgien war!

    Vielleicht sind meine Ansprüche an sprachliche Richtigkeit (Ausdruck, Rechtschreibung, Zeichensetzung) altmodisch, aber wenn ich im Beitrag von Luckie31 vier Fehler finde, habe ich doch erhebliche Zweifel, dass sie eine Grundschullehrerin ist.

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