Hallo alias,
dass i.E. bedeutet, dass die Schule noch im Aufbau ist, war schon immer so. Dieses Kürzel gab es schon lange vor der Reform zur Verkürzung der Schulzeit, hat also gar nichts damit zu tun ... und da es auch schon Schulen mit Sek I i.E. gab und gibt auch nichts mit dem Einführungsjahr der Oberstufe.
Darüber hinaus hat mich erst im letzten November eine Schulleiterin im Auswahlgespräch gefragt, ob ich das i.E. hinter Sek II bemerkt hätte ... dieses bedeute ja, dass die Schule noch nicht alle Jahrgangsstufen in der Oberstufe habe ... also im Aufbau sei ... und wie ich mir eine solche Aufbauarbeit für die Jahrgangsstufe 12 im nächsten (und nach 1 Jahr dann auch für die 13) vorstelle ... dargestellt anhand meiner Fächer.
Da brauche ich keinen Beweis mehr ... und auch keinen Kollegen aus der Sek II i.E. ... die wird das schon wissen
Wieso die "Reform der gymnasialen Oberstufe" mit Verkürzung auf 12 Jahre keine Reform sein soll?
Ganz einfach ... du sprichst von Reform der Oberstufe ... die Oberstufe ist aber überhaupt nicht reformiert worden! Sie bestand bisher ... und besteht auch zukünftig ... aus 3 Jahren ... einem Einführungs- und zwei Qualifikationsjahren.
Die Reform ... Verkürzung auf 12 Jahre ... betrifft die Verkürzung von 9 auf 8 Jahre zum Erreichen des Abiturs nach den 4 Jahren Grundschule ... aber nur am Gymnasium ... und diese wird durch die Reform/Verkürzung vor dem Eintritt in die Oberstufe erreicht. Die Oberstufe selbst hat damit also gar nichts zu tun.
Was früher am Gymnasium in den Klassen 5-10 gemacht wurde, wird jetzt in den Klassen 5-9 gemacht (weitere Einzelheiten z. B. bzgl. der Stundentafel, dass da z.B. ca. 10 Stunden verloren gegangen sind etc. erspare ich uns jetzt hier). Deshalb haben die Kinder ja jetzt plötzlich in diesen Jahrgängen 5-9 so viele Unterrichtsstunden mehr als früher - worüber sich so viele Eltern beklagen - um das Pensum in 1 Jahr weniger als vorher zu schaffen (theoretisch).
An der Oberstufe hat sich überhaupt nichts geändert ... früher nach Klasse 10 ... zukünftig nach Klasse 9 ... geht es in die dreijährige Oberstufe - am Gy.
Das heißt wir haben zukünftig die Situation, dass die Oberstufe ... mit dem Abschluß (Zentral-) Abitur ... an der Gesamtschule die Klassen 11-13 umfaßt (wie bisher am Gymnasium auch) ... am Gymnasium ist die "gleiche" Oberstufe dann in den Jahrgängen 10-12 angesiedelt.
Folglich ist an Haupt-, Real- und Gesamtschule die Sek I von Klasse 5-10 ... am Gymnasium von Klasse 5-9. Die Sek II an der Ge von 11-13, am Gy von 9-12.
Die Schüler machen also an der Ge wie bisher überall nach 13 Jahren ihr Abi (nach 3 Jahren Oberstufe), am Gy zukünftig nach 12 Jahren (nach 3 Jahren Oberstufe).
An der Ge verändert sich gar nichts ... da ist nichts reformiert worden ... und die sind daher auch nicht gefordert. Die 10. Klasse ist wie bisher Abschlussklasse für diejenigen, die die Qualifikation für die gymn. Oberstufe nicht schaffen (oder nicht wollen) ... wer sie erhält, kann dann in die Oberstufe an der Ge (oder am Gy) wechseln. Das Gy muss dagegen jetzt 6 Jahre Mittelstufe in 5 Jahre packen. Die 10. Klasse am Gy ist daher zukünftig in Doppelfunktion 1. Oberstufenjahr für die Abiturienten und gleichzeitig 10. Abschlußjahr für diejenigen, die nach der 10 abgehen.
Was du dann bzgl. Realschulen und Gesamtschulen ... gilt auch für Hauptschulen ... sagst ... ist nicht logisch, weil für die ändert sich überhaupt gar nichts! Die machen ihre 6 Jahre Mittelstufe und vergeben ihre Abschlüsse und Qualifikationen (die Änderung der Stundentafel erspare ich uns auch hier) - wie bisher!
Es gibt dann zukünftig nur folgenden "Sonderfall" ... denn was macht ein Schüler einer Haupt- oder Realschule mit einer Qualifikation für die Oberstufe ... in welche Klasse wechselt er?
Richtig ... er kann entweder in die 11. Klasse der Gesamtschule gehen (1. Jahr Oberstufe) ... oder er geht in die 10. Klasse des Gymnasiums (ebenfalls 1. Jahr Oberstufe). Damit ergibt sich beim Wechsel ans Gymnasium (gilt übrigens auch für den Gesamtschüler mit Quali nach Klasse 10, der nicht in die Oberstufe der Ge geht, sondern ans Gy wechselt) der Sonderfall, dass der Schüler zweimal die Klasse 10 besucht ... einmal als "normale 10. Klasse" an seiner alten Haupt- oder Realschule, und einmal als "1. Oberstufenjahr" am Gymnasium.
Und jetzt frag mich bitte nicht, ob ich das belegen kann. Ich weiß das entweder, weil ich es irgendwo gelesen habe in den endlosen Weiten der Infoflut des Schulministeriums ... oder weil es in Gesprächen mit mir persönlich bekannten Lehrern oder Schulleitern oder Schülern, die von diesen Änderungen betroffen sind, gefallen ist, wenn wir im privaten Kreis über Schule ... Schule ... Schule diskutiert haben.
Gruß,
step.