Hallo Betroffene,
ich habe das Problem zwar nicht ... und gehe auch davon aus es auch nicht zu bekommen ... aber wenn ich die OBAS bzw. die Info's dazu lese ... das finde ich gar nicht widersprüchlich ... oder unklar.
Für die OBAS sind zwei Jahre Berufserfahrung notwendig ... klare Aussage.
Und dann steht das irgendwo in den ganzen Info's drin, dass diese zwei Jahre auch im Schuldienst absolviert werden dürfen ... fragt mich jetzt nicht wo genau, aber ich weiss ich habe es dort "irgendwo" gelesen.
Es stand nicht dabei, wie die zwei Jahre im Schuldienst vor der OBAS absolviert werden müssen bzw. dürfen. Also würde ich einmal davon ausgehen, dass das egal ist - Hauptsache man kommt auf die 24 Monate ... mit Vertretungsunterricht ... päd. Einführung ... etwas genaueres wird es eh erst geben, wenn die BR konkret entscheiden muss.
Das größere Problem würde ich eher darin sehen, ob man nach der päd. Einführung überhaupt noch seitens des Landes NRW die Möglichkeit zur OBAS bekommen muss ... und da ja bekanntlich die Seminarplätze jetzt plötzlich doch knapp werden ...
Ich kann mich nämlich z.B. erinnern, dass es in dem einen Jahr nach OVP-B und vor OBAS einen Passus in der "Einstellungsverordnung" gab (die übergangsweise bis zum Inkrafttreten einer neuen Ausbildungsverordnung galt), dass Angestellte mit fristlosen Verträgen - und darunter fällt man nach bestandener päd. Einführung - bei entsprechenden Kapazitäten die Möglichkeit bekommen sollen, eine Ausbildung zum 2. Staatsexamen machen zu können. Das kann aber auch im Umkehrschluß heißen: Keine Kapazität, keine Ausbildungsmöglichkeit.
Nach der Übergangsphase hat man letztes Jahr allen die Möglichkeit gegeben, das zu tun ... einmalig, wenn man sich bis zum XY Tag bewirbt ... aber da gab es ja auch ein Jahr lang gar keine OVP-B bzw. OBAS.
Der Nachteil der schlechteren Bezahlung bei päd. Einführung gegenüber OBAS wurde ja gerade erst geändert.
Wie das in der Zukunft aussieht ... ??? Und das Land ändert das mal gerne von jetzt auf gleich ... siehe damals mit den Anerkennungen usw. usw.
Ich war auf jeden Fall damals gewarnt durch diese Klausel und durch bekannte Schulleiter etc., die mir vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit berichten konnten, und hatte mich daher damals nicht beworben in dieser Zeit. Wäre gut gegangen ... weiß man heute ... aber wenn nicht ...
Gruß,
step.