Hallo Seiteneinsteigerin,
seien wir realistisch: Diese Frage wird dir niemand heute seriös beantworten können. Weil keiner weiss, was morgen gilt.
Ein Beispiel: Ich kenne mehrere Schulleiter persönlich aus dem Bekanntenkreis meiner Mutter (Lehrerin). Als es 2008 keine Ausbildung für Seiteneinsteiger gab, ich aber gerade so weit war, mich jetzt bewerben zu wollen, riet man mir zur Vorsicht. Grund war ein Passus in dem sinngemäß stand, dass nur bei freien Kapazitäten die Leute aus der päd. Einführung in eine Nachfolgeregelung der OVB-P gehen können. Es bestand also die Gefahr, dass ich nie das 2. Staatsexamen machen könne, wenn ich jetzt mit päd. Einführung einsteige. Darauf haben die mich hingewiesen ... kann klappen, kann aber auch nicht ... kann niemand vorhersagen. Also habe ich mich nicht beworben ... am Ende wäre es gut gegangen, weil es eine Sonderregelung gab ... aber wenn nicht hätte ich mich schwarz geärgert.
Allein schon wenn man bedenkt das die Politik seit 2003 wußte, dass die alte Regelung 2008 endet, aber nicht rechtzeitig mit einem Nachfolger in die Pötte kam, zeigt, dass da auch absolut gar nichts irgendwie verläßlich, logisch, vorhersagbar etc. ist.
Ein Beispiel aus der Vergangenheit: In den 60er Jahren wurden auch Lehrer als Seiteneinsteiger gesucht. Die durften erst einmal munter unterrichten. Es hieß, sie bräuchten - insbesondere nachdem sie z.B. bereits 10 Jahre unterrichtet hatten, nie wieder irgendeine Ausbildung etc. nachholen - macht ja auch keinen Sinn, wenn die bereits 2 Schülergenerationen erfolgreich zum Schulabschluß geführt hatten. Plötzlich hieß es doch ihr müßt, wenn ihr verbeamtet werden wollt, euer Studium in großen Teilen nachholen. Und ihr habt keine Nachteile, wenn ihr nicht vorher euer Abi nachmacht, ihr werdet genau so eingestuft wie alle anderen, weil ihr ja schon ewig unterrichtet. Es wäre für viele relativ einfach und lukrativ gewesen, dies im Paket zu tun (Abi + Studium), aber man brauchte ja nicht. Also ab an die PH und nachstudieren ... neben dem Unterricht. Als es dann an die Verbeamtung der ersten Absolventen ging ... ruckzuck gab es eine neue Regel: Wer Abi hat, kriegt doch mehr ... also werden die anderen ihr Leben lang 1-3 Stufen niedriger eingestuft. Basta!
Soviel zur Verläßlichkeit von solchen Regelungen ...
Und davon mal ganz ab: Wer sagt denn, dass die OBAS in dieser Form nicht schon 2011 kassiert wird? Es ist doch nicht 100% unwahrscheinlich, dass sich eine neue Landesregierung etwas neues einfallen läßt. Es gibt dann zwar Bestandsschutz ... der gilt aber nur für die, die gerade da drin sind.
Wie schon einmal gesagt ... selbst eine Glaskugel wird dir bei dieser Frage wahrscheinlich nicht helfen können ...
Ich weiß, dass ist extrem unbefriedigend ... aber als jemand, der seit über 20 Jahren solche Dinge von Lehrern und Schulleitern bewußt wahrnimmt ... im privaten Rahmen auf Feten, Parties, in pers. Gesprächen ... kann ich dir versichern: Das ist so ... über solche Dinge könnte selbst ich nur vom Zuhören bereits ein Buch schreiben ... du kommst aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus.
Schulbehörde , Schulministerium, ... auf der einen Seite ... Verläßlichkeit, Logik, Klarheit, ... auf der anderen Seite ... das sind zwei Welten, die passen definitiv auch nicht nur ansatzweise zueinander.
Gruß,
step.