Beiträge von step

    Zitat

    Original von wossen
    step:


    Nuja, das mit den zwei Ausbildungsschulen, das kann ich noch irgendwie nachvollziehen



    Hallo wossen,


    das nehme ich dir nicht ab! Das würde ja bedeuten ... so verstehe ich deine Aussage ... machen wir mal ein kleines Gedankenspiel ... sprich du in meiner Position:
    Du bewirbst dich bei einer Schule (Gy), die dein Erstfach ausgeschrieben hat ... SE geöffnet ... und stellst fest, dass die das Fach (Technik) noch gar nicht haben. Aus dem Kontakt mit der SL kommt heraus, dass die um das Problem wissen ... dieses Fach gerne einführen wollen (denkst Technik am Gy ... gute Idee) ... keinen Lehrer bekommen da es kaum Technik Sek II gibt. Die SL redet mit dem zuständigen Seminar ... ein zweites muss beteiligt werden (kaum Seminare, die das ausbilden) und die sagen ... Problem erkannt - Gefahr gebannt ... wir kennen das Problem (wie soll man auch Lehrer dafür bekommen, wenn es das kaum gibt ... weder an Schulen noch an Seminaren ... wie soll da Nachwuchs ausgebildet werden) ... wir regeln das von uns aus mit einer anderen Schule ... also zwei Seminare, davon das zweite nur für Technik und dazu 6 Stunden eine andere Schule. Der SL ist mit allem einverstanden ... er muss ja auch in den sauren Apfel beißen und noch weitere 6 Stunden auf seinen OBASler zu verzichten ... und dann kommt "die nette BR" und sagt: Das geht gar nicht, weil die OBAS zwei Ausbildungsschulen nicht zuläßt. Aus die Maus!


    Du weißt jetzt aber, z.B. hier aus dem Forum, dass es längst OBASler gibt, die genau das haben ... zwei Seminare, zwei Schulen ... vergleichbare Gründe. Und in dieser Situation sagst du jetzt: Ok, akzeptiert, dass das abgelehnt worden ist "das kann ich noch irgendwie nachvollziehen." Sorry ... nehme ich dir nicht ab!


    Ich empfand meine Reaktion ... sauer zu sein und eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln zu können ... als völlig normal, weil hier in gleicher Situation mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn entweder es geht lt. OBAS, oder es geht nicht. Oder, wie lolalupe geschrieben hat: "Wie blöd ist das denn?"


    Und letztendlich ist das die Verwaltung, die ihren Job zu machen hat ... die sind für uns da ... und wenn die das nicht können, dann gehören die Leute da auch nicht mehr hin (Ursache, warum die da oft am falschen Platz sitzen und "Ärger" machen ... klar: Peter-Prinzip). Und dann ist es völlig normal, wenn man sich wehrt ... denn die hätten zu klären gehabt ... ähnlich wie jetzt bei der Sonnenkönigin ... ob das geht ... und das ggf. zur Prüfung weiter zu reichen ... und nicht, dass die Bewerberin erst das Ministerium ins Boot holen muss ... so wie wir das hier schon mal gehört haben ... dass ist doch ein Armutszeugnis fürs Dezernat 46 der BR.


    Da könnte man schon fast fragen, ob da nicht lt. Beamtenrecht Dienstvergehen vorliegen ... denn da gibt es so einen Paragraphen, nach dem ein Beamter unter bestimmten Voraussetzungen seinen nächsthöheren Dienstvorgesetzten einzuschalten HAT. Was mich jetzt übrigens ganz spontan an die Aussage des PR erinnert, der bei der Info im April dabei war. Irgendwann meinte er bzgl. der Probleme mit der BR ... ohne konkret zu werden ... das der PR sich bei DIESER Arbeit der BR eigentlich wundern würden, warum es noch keine Klagen von Bewerbern wegen OBAS gäbe ... aber sie warten quasi darauf!



    Der Vollständigkeit halber der Rest der Geschichte: Ich wußte genau, dass ich nur den SL (der sich von sich aus ja nicht gewehrt hatte, aber seine Idee gerne weiter verfolgt hätte) nochmal hätte anrufen müssen, meine Recherchen mitteilen und spätestens mithilfe des Miniteriums zum Erfolg hätte kommen können - vorausgesetzt, der SL hätte mitgemacht. Ich wußte nämlich einerseits, dass es nur mich als Kandidaten gab ... und der SL mich auch gerne genommen hätte ... PR einschalten ging übrigens nicht, weil ich noch nicht als Vorschlag bei der BR lag, weil der SL das alles vorher abklären wollte ... andererseits hatte ich inzwischen erfahren, dass die gleiche BR ... also das gleiche Dezernat mit dem gleichen Dezernenten ... den gleichen Fall ... nur andere Fächer ... ungefähr zur selben Zeit genehmigt hatte. Wenn ich also tätig geworden wäre, hätte ich die Stelle wohl bekommen und nehmen müssen ... warum sonst intervenieren.
    Die Frage war nur ... wollte ich das? Antwort ... nach ein wenig Bedenkzeit: Nein! Grund ... ich sag es mal so, wie ich es erst am Do in einem Auswahlgespräch auf die Frage, was ich mir als Lehrer nicht wünsche ... u.a. gesagt habe (mit noch ein bischen Erklärung drum herum): "Ich wünsche mir keinen Schisser als SL!" Kam übrigens gut an ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Danke, Step, du bist der Beste, ich verleih dir nen Orden!


    Hallo Sonnenkönigin,


    danke für die Blumen ... den Orden ... klar, nehme ich gerne ... vorausgesetzt, den bekommt nicht so einfach "jeder Hinz und Kunz" ...


    :laola:



    Ich meinte übrigens nicht, dass da im Nachhinein eine Regelung gekippt wird ... das geht im übrigen nicht ... da gibt es so etwas wie Vertrauensschutz oder Bestandsschutz oder wie das heißt.


    Ich meinte nur, dass es immer passieren kann, dass man in der Zukunft noch etwas nachholen muss, was man heute nicht machen braucht. Aber nicht, dass man z.B. mal rausfliegt, weil dann plötzlich andere Vorraussetzungen gelten als es in der Vergangenheit der Fall war, die man jetzt aber nicht erfüllt.


    Insofern wäre es vergleichbar, weil es genau das schon gegeben hat ... die Verpflichtung zum "Nachholen" von Ausbildung.



    Gruß,
    step.

    Hallo zusammen,


    also wenn man sich das mal "nüchtern" betrachtet, was da bei der Sonnenkönigin abgeht ... das ist ja echt der Hammer.


    Wie sie uns hier schon geschrieben hat, hat sie einen deutschen FH-Abschluß und einen englischen Hochschulabschluß (8 Semester).


    Das Sonderprogramm, wie es Sissymaus in Anspruch nimmt (gilt noch bis 1.10.2010), geht bei ihr nicht ... weil sie 1. nicht ans BK gehen will (geht hier ums Gy) ... und 2. (selbst wenn es ein BK wäre) sie nicht die Fächer hat, die in der Sonderregelung drin sind.


    Jetzt braucht sie also, um rein zu kommen ... OBAS oder PEF ... einen Hochschulabschluß. Gibt also ... ist "eigentlich" ganz einfach ... zwei Möglichkeiten: Entweder man erkennt den englischen Hochschulabschluß an ... oder, wenn der alleine nicht reicht, muss man gucken, in wie weit man den deutschen Abschluß noch draufaddiert. Von letzterem, zwei Abschlüsse für die Quali heranzuziehen, hatte ein PR bei der Info im April in MG berichtet.


    Und was macht das zuständige Dezernat 46 der BR: NICHTS! Ups sorry, doch, sie sagen NEIN!


    Da muss man dann als Bewerber selbst beim Ministerium anrufen, damit die das dann prüfen (wobei die sofort eine vorl. Antwort hatten) bzw. die Juristen beauftragen, das endgültig zu klären. Wäre das nicht eigentlich die Aufgabe des Dezernats bzw. letztendlich die Verantwortung/Pflicht des Dezernenten gewesen ... zu prüfen bzw. an übergeordneter Stelle nachzufragen bzw. verbindlich durch die Rechtsabteilung prüfen zu lassen, was Sache ist?


    Nach der Geschichte mit dem Nichtanerkennen von eindeutig und vollständig erbrachten Leistungen in "Bildungswissenschaften" (weil komplettes LA Studium vorlag) ... und der Sache mit den angeblich lt. OBAS nicht möglichen zwei Ausbildungsschulen (obwohl es bereits praktiziert wird) ... nun der dritte Fall dieser Art innerhalb kürzester Zeit ... wo bei der BR ... ja was ... ??? ... "gewürfelt wird" ???


    Was lernen wir daraus: Sich Entscheidungen der BR nicht gefallen lassen, die offensichtlich unsinnig sind oder willkürlich gefällt werden ... wenn möglich den PR ... notfalls das Ministerium ... einschalten.


    Traurig ... aber wahr!


    Viel Glück,
    step.


    P.S.: Warum erinnert mich das so stark an das "Peter-Prinzip" im öffentlichen Dienst ...

    Hallo Sonnenkönigin,


    na dann kannst du ja vielleicht froh sein, dass du nicht in dem "Laden" gelandet bist. Unter aller Kanone ...


    "Das würden sie bei der BR nicht durchkriegen" ... HALLO ??? Dafür ist die SL da, das vorher zu klären, wenn sie Zweifel daran haben. Und nicht dann diese Zweifel als Begründung für eine Entscheidung heranziehen ...


    Auch dir klar vorher zu sagen, ob sie von ihrer Seite OBAS wollen ... oder mit PEF zufrieden sind. Es war doch Zeit genaug da ... dein Vorgespräch ist doch schon ein paar Tage her ...


    Was soll "Blödsinn" sein, dass die das nachher wieder zurücknehmen würden?


    So stimmt das ... Sonnenkönigin. Die Schule entscheidet ob ihr PEF reicht oder ob sie OBAS fordert ... gemeinsam mit dem Kandidaten, sozusagen. Und die BR muß das dann so akzeptieren.


    ABER die BR entscheidet, ob sie die Voraussetzungen des Bewerbers für PEF bzw. OBAS überhaupt anerkennt ... wobei PEF da ja nach dem was man liest bzw. hört kein Problem ist ... die OBAS aber schon öfter wegen nach Meinung der BR nicht vorhandener Voraussetzungen nicht genehmigt wurde, sondern deshalb "nur" die PEF ... was aber für einen Bewerber, der gar nicht mehr will, ja kein Problem darstellt.


    Gruß,
    step.


    @ Sonnenkönigin: PN beachten!

    Also da kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.


    Es gibt so viele Schulen, die schon heute mit Eltern etc. gerade im Bereich von Förderung und AGs zusammenarbeiten ... die freuen sich, wenn jemand von außen kommt und etwas anbieten will.


    Und das hätte ja auch für dich Vorteile. Du könntest dir z.B. Dinge raussuchen, die auch dir persönlich Spaß machen - Hobby ... du wärst zeitlich nicht so stark eingebunden ... hättest mit den ganzen administrativen Dingen in deinen Fächern nichts am Hut ...


    Also wenn ich genügend Kohle hätte ...


    Und ... wie schon gesagt wurde, du tritts nicht in Konkurrenz zu den regulären Lehrern. Das wäre auch atmosphärisch eher problematisch ...


    Hallo Sonnenkönigin,


    es ist schon so, wie ich es geschrieben habe ... hat mir bisher jede SL, der PR und auch auf der Info wurde das so erzählt bzw. bestätigt.


    Was die Schule den Nicht-Regelbewerbern macht ist KEIN Angebot - im Sinne von rechtlich verbindlich etc., so wie es bei Regelbewerbern der Fall ist (da legt die SL eigenmächtig einen Wisch vor - OHNE Rücksprache mit der BR - und den unterschreibt der Regelbewerber). Die Schule kann nichts bei der BR durchwinken ... die BR winkt durch oder nicht ... die Schule kann sich, z.B. bei Unstimmigkeiten o. ä., für den Bewerber einsetzen ... ggf. auch der PR ... aber das letzte Wort bei Nicht-Regelbewerbern hat IMMER die BR. Die Vertragsausstellung ist nur noch eine formale Angelegenheit, richtig. Aber vorher hat dem SE auch die BR ein Angebot gemacht ... vergleichbar dem Wisch, den der Regelbewerber von der SL vorgelegt bekommt ... bei der OBAS ist das die Annahmeerklärung ... bei PEF ? ... erst dann ist es verbindlich seitens der BR ... aber nicht, wenn die Schule sagt sie hätten dich gerne und du sagst du kommst.


    Bei Vertretungen gibt es soweit ich weiß keinen vergleichbaren Wisch, aber auch da hat die BR das letzte Wort (bei VERENA steht: entscheiden die SL und die Schulaufsichtsbehörde). Wenn die SL sagt ok wir nehmen sie als Vertretungslehrer und du zustimmst bedeutet das rechtlich gar nichts, denn wenn die BR aus welchen Gründen auch immer etwas dagegen hat, bekommst du auch den Job nicht - egal, was dir die SL vorher erzählt hat.


    Das ist ja gerade der Widerspruch, den man immer wieder findet. Es steht an allen Ecken und Enden, die Schulen sollen eigenständiger werden ... könnten selbständig entscheiden ... usw. ... aber letztendlich können die ohne den Segen der BR gar nichts, wenn es um Personalfragen geht ... es sei denn, du hast ein 2. Staatsexamen.


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    .. weshalb die meisten Gymnasien ja schon auf Gesamtschulniveau abgesackt sind - schade, dass es beim Seminar nicht auch so ist ...


    ??? , was meinst du damit, Sonnenkönigin.


    Beim Seminar ist es schade, dass das Gymnasialniveau nicht auf Gesamtschulniveau abgesackt ist ... das ist doch eh das gleiche Lehramt ... was hier als Lehramt oft angegeben ist ... Sek I .... Sek II ... gibt es so in NRW nicht ... das wäre in dem Fall das Lehramt GyGe ... Gymnasial- und Gesamtschullehrer (nicht die, die nur bis Klasse 10 machen) werden zusammen ausgebildet ... also gleiches Niveau - egal, welches?


    Oder wo stehe ich da auf der Leitung?


    Gruß,
    step.


    Hallo Sonnenkönigin,


    schwer zu sagen ... aber eines sollte man immer bedenken: Die Schule kann nur Regelbewerbern ein Angebot machen ... nicht aber den Seiteneinsteigern ... das kann nur die BR. Die sagt ja auch schon mal: Nein!


    Solange man also nichts von der BR hat, ist auch nichts fest ... und solange man nichts unterschrieben hat, von deiner Seite auch nicht.


    Ich meine, hier im Forum gab es schon mal einen Beitrag, wo jemand nicht nur ein Angebot von der BR bekommen hatte. Und nach Rücksprache hatte er/sie wohl jeweils 3 Tage Zeit, das Angebot anzunehmen.


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Nachtrag


    Hi Wossen,


    aber irgendwann gibt es doch wieder ausgebildete Spanischlehrer - kann ich dann wieder abdanken?


    Genau das ist die Frage aller Fragen, die HEUTE niemand beantworten kann.


    Wie ich schon mal in einem früheren Beitrag geschrieben habe ... es gab eine Zeit, da sind auch ohne Ende Nicht-Lehrer angeworben worden und die durften ohne Lehramt unterrichten. Dann kam man ... Jahre später ... auf die Idee, dass das so doch nicht bleiben kann. Dann wurden diese Leute verpflichtet ... und mußten zum Teil nach mehr als einem Jahrzehnt Lehrtätigkeit ihre Ausbildung nachholen.


    Hatte so ein Beispiel in meiner Familie ... meine Mutter ist mit 22 nur mit einer abgeschlossenen Ausbildung in den Schuldienst ... mit Anfang 30, inzwischen mit zwei kleinen Kindern und fast 10 Jahren Berufserfahrung ausgestattet, mußte sie dann plötzlich nachstudieren und danach auch ihr Staatsexamen ablegen. Sie hätte auch gehen können ...


    Fazit: Man weiß nie, was da eventuell doch nochmal aus dem Ministerium kommt ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    ... aber Stufe 4/5


    Hallo Sonnenkönigin,


    maximal geht bei Einstellung Stufe 4 ... Anrechnung 6 Jahre Berufserfahrung ... steht in der Infobroschüre zur OBAS ... nehme mal an, das gilt auch für die PEF - zumindest nirgendwo etwas anderes gelesen.


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von pintman
    ... nenne dich doch einfach Lehrer.


    :rotfl:


    Sehe ich auch so ...


    Du kommst ja auch anders daher als der Referendar ... der fällt ja schon dadurch auf, dass er erst einmal da sitzt und guckt ... auch in anderen Klassen ... später einzelne Stunden hält ... und erst zum Schluß macht er den Unterricht regelmäßig ohne Mentor alleine in der Klasse.


    Du bist gleich voll dabei ... also Lehrer.



    Und dem Kollegium gegenüber ... hatte ich schon mal ... da habe ich bei der LK gesagt: Ich bin Ingenieur ... unterrichte XY ... und mache nach 2 Jahren Ausbildung parallel zum Unterricht mein 2. Staatsexamen als Lehrer.


    Was mir gerade einfällt ... was sage ich den Eltern ... ok ... Chef!


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von pintman
    OBAS und PE kann man ja nicht gleichzeitig machen. Der gedachte Weg sieht nach der PE schon die OBAS vor. Daher machen alle auch erst nur die PE und anschließend OBAS.


    Hallo pintman,


    der "gedachte Weg" ... erst PEF, dann OBAS ... das wird häufig praktiziert, ist aber nicht der ursprüngliche Weg im Sinne des Erfinders - sprich Ministerium - und was die Sonnenkönigin meint.


    Beim MSW heißt es ... (findet man direkt auf der Internetseite - Leherausbildung - Seiteneinstieg) sinngemäß ... bei Vorliegen der Voraussetzungen OBAS ... wenn diese nicht vorliegen bzw. wenn man OBAS nicht will, dann PEF.


    Und danach sucht die Sonnenkönigin: Leute, die PEF machen, weil sie die OBAS nicht machen wollen. Nicht diejenigen, die erst PEF machen und dann OBAS - aus welchen Gründen (da gibt es einige) auch immer.


    Mich hat man z.B. in einem Auswahlgespräch explizit gefragt: Sie können OBAS machen oder PEF, was möchten sie? Da ging es aber um eine Sek I Stelle. Es kann also immer noch sein, dass es diese Wahl bei der Sek II nicht gibt, so wie die Sonnenkönigin von ihrem Telefonat mit der Hotline berichtet hat. Das kann auch der Grund sein, warum einige OBAS nach der PEF machen müssen ... und da wären wir dann auch bei dem "gedachten Weg", von dem du schreibst. Beim MSW findet man das aber nicht :(


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von pintman


    Nur für die ersten 3(?) Jahre. Danach kann man auch einen Antrag auf Versetzung stellen.


    Hallo pintman,


    ja - 3 Jahre nach Abschluss der OBAS sind korrekt. Wie heißt es so schön im Behördendeutsch: Vorher wird einem Antrag auf Versetzung nicht zugestimmt.
    Wichtig in diesem Zusammenhang also für die "ursprüngliche Frage aus dem "Ausland"": Man legt sich beim Einstieg in die OBAS für 5 Jahre fest ... was die Schule angeht ... andererseits hat man daher nach der OBAS nicht nur irgendeine, sondern die ausbildende Schule sicher. Also nicht irgendwelche befristeten Vertretungen, wie Decouvertes schrieb ... und nicht wissen, wie es weiter geht.


    Auf den ersten Blick scheint ein grundsätztlicher Unterschied auch zu sein, dass in Hessen alles zentral abläuft, während in NRW die Schulen für sich selbst handeln - auch wenn das letzte Wort immer noch die BR hat.


    Gruß,
    step.

    Hallo Decouvertes,


    wenn ich mir deine Fächer ansehe ... beides zwar keine expliziten Mangelfächer in NRW, aber es haben immer wieder Schulen Probleme, jemanden für Englisch zu finden.


    Und was die "Gleichstellung mit einem Beamten" angeht: Wenn du dein 2. Staatsexamen gemacht hast, bist du ganz normaler Lehrer ... wie nach Studium und Referendariat. Ob du dann verbeamtet wirst hängt nur davon ab, ob du die Voraussetzungen erfüllst, wie z.B. das Alter.


    Beamtenbestimmungen können natürlich überall von heute auf morgen geändert werden ... aber wenn du im OBAS Programm drin bist hast du Bestandsschutz und wirst zumindest ganz normaler Lehrer und die Entfristung des Vertrages steht - wie hier schon von einigen berichtet wurde - bereits da drin. Du bist andererseits auch an die Schule gebunden, die dich eingestellt hat ... die rechnen ja fest mit dir ... du besetzt von Anfang an eine Planstelle der Schule ... und sonst würden die sich ja nicht die Arbeit machen.


    Gruß,
    step.

    Hallo zusammen,


    sicherlich mag es da irgendwann zu Veränderungen in der Seiteneinsteigerausbildung kommen ...


    Aber zum einen sind OVP-B und OBAS nun auch nicht Lichtjahre voneinander entfernt ... und die OVP-B stammte ja von Rot-Grün (2003) ... zum anderen wird ein Bedarf an Seiteneinsteigern - je nach Fach - ja weiterhin vorhanden sein.


    Und für alle diejenigen, die bereits drin sind, gilt ja eh "Bestandsschutz" ... und wir haben hier ja auch schon gehört, dass es bereits in den Verträgen drin stand, dass diese bei Bestehen der 2. Staatsprüfung entfristet werden.


    Von daher würde ich mir nicht allzu große Sorgen machen ... und je größer der Mangel im eigenen Fach, desto besser :D


    Gruß,
    step.

    Hallo Sonnenkönigin,


    dürfte es denn dann nicht ... logischerweise ... gar keine PEF am BK geben ... sprich der SL hätte dir gleich sagen müssen/können, dass das gar nicht geht ... denn am BK gibt es doch auch die Sek II und nur ein Lehramt für alles ... so wie Gy/Ge auch.


    ???
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin


    Nach ein paar Jahren merkt das ja eh keiner mehr - man sieht´s nur am Titel - statt Studienrat steht da nur L. i. A. - Gemeinheit eigentlich.


    Hallo Sonnenkönigin,


    schon ein paar Tage her dieser Eintrag ... aber gestern fiel mir während einer längeren Autofahrt plötzlich ein: Wieso eigentlich? ?(


    Du hast Sprachen studiert ... hat man euch da nicht auch irgendeinen Titel verliehen?


    Ich habe es sonst ja überhaupt nicht so mit Titeln ... aber meine Diplomurkunde ist auch bei meinen Zeugnissen dabei ... und wenn die besagten Herren/Frauen dann StR, OStR, etc. sind ... und das auch zeigen wollen ... das kann ich auch ... dann bin ich eben Herr L.i.A. UND Diplom-Ingenieur. Und im Gegensatz zu deren "Beamtenstatusbezeichnung" und meiner "Angestelltenstatusbezeichnung" ist dieser Titel sogar hart erarbeitet ... und ein Diplom sogar so "toll", dass es viele Unis jetzt sogar wieder einführen wollen.


    Gruß,
    Diplom-Ingenieur step.


    :laola:

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    "Wir müssen sehen, dass wir sie erfolgreich durch die 2 Jahre kriegen. Egal wie - und vor allem unbeschadet. Was dann passiert, steht auf einem ganz anderen Blatt."


    Das hieße also doch, dass die einen da irgendwie durchboxen?


    Hallo Sonnenkönigin,


    das war das Zitat eines Schulleiters ... für den war das klar ... von Seiten der Schule ... und er sprach für sich und sein Kollegium. Das heißt aber nicht, dass das Seminar auch so denkt ... darüber wurde hier ja weiter oben diskutiert.


    Zu bedenken auch:
    Jede Schulleitung sieht das anders. Es gibt Schulen die voll hinter den Seiteneinsteigern stehen und unterstützen die wo sie nur können ... in anderen Schulen stehen die Seiteneinsteiger ziemlich alleine da. Das gilt ebenso für die Kollegien.


    Deshalb ist es gar nicht dumm auch mal im Gespräch zu fragen, wie sich denn die Schule vorstellt, wie das laufen soll ... ob die Erfahrungen haben ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin


    Und ein Auswahlgespräch müssen die abhalten, auch mit den Kandidaten, die ihnen nicht genehm sind. Außerdem muss man doch erst die "Offiiziellen auf seine Seite bringen", selbst wenn es keine Gegenkandidaten gibt.



    Hallo Sonnenkönigin,


    nein, die müssen nicht mit allen Kandidaten ein Gespräch abhalten. Die können einladen, wen sie wollen ... sie müssen nur alle Lehrer einladen, wenn sie überhaupt Seiteneinsteiger einladen. Wenn sich nur Seiteneinsteiger beworben haben, können die völlig frei entscheiden, wen und wieviele sie einladen. Und wenn es keine Gegenkandidaten gibt ... also nur einen Bewerber ... dann gibt es auch kein Auswahlgespräch ... keine Auswahlkommission ... da keine Auswahl ... dann kann der Schulleiter das ganz alleine machen - mit Seminarvertreter natürlich, wegen der Prognosegeschichte.


    Viel Glück,
    step.

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