Beiträge von step

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    Original von sportys
    ... dass ich schon jetzt nicht mehr meine reguläre Kündigungsfrist einhalten könnte, sollte ich eine OBAS-Stelle zum 01.02. bekommen. Das bereitet mir jetzt schon Kopfzerbrechen...


    Hallo sportys,


    das Problem mit der Kündigungsfrist im alten Job ... ist ein Problem, da man mit der Ausbildung bei OBAS (PEF) definitiv nur zum Halbjahr anfangen kann ... Einstellungstermin für das nächste Halbjahr ist für die Seiteneinsteiger übrigens bereits der 25.1.2011. Und es liegt in der Natur der Sache, dass es im Frühjahr immer noch knapper ist als im Sommer. Kann mich erinnern das im letzten Jahr einige Seiteneinsteiger die Zusage von der BR zwischen Weihnachten und Anfang Januar erhielten ... um dann 3-4 Wochen später anzufangen.


    Letztes Jahr gab es es in NRW aber im November auch sehr viele sog. "Frühbucherstellen" ... dabei geht es um Stellen, die erst zum Sommer frei werden, aber schon im November ausgeschrieben werden ... und nicht erst im Mai. Das hat mit den Referendaren zu tun ... es werden viel mehr im Frühjahr fertig als im Sommer und so will man denen bereits frühzeitig ein Angebot machen können bevor sie in andere BL flüchten. Diese Stellen sind natürlich bei den Refs nicht so nachgefragt wie die zum Halbjahr - folglich ist hier die Chance für SE auch höher. Wenn es bei diesem Verfahren bleibt ... das wäre dann vielleicht für besonders problematische Kündigungssituationen eine Alternative.


    Ein Nachteil - eigene Erfahrung - dieser Frühbucherstellen soll aber nicht verschwiegen werden. Wenn es bei der Einstellung irgendwelche Probleme gibt ... und sei es nur ein "formaler Fehler" ... da läßt sich die BR laaaaange Zeit mit der Bearbeitung ... ist ja bis zum Sommer Zeit - eilt ja nicht ... und wenn dann etwas definitiv eingestampft wird ... da gehen Monate verloren, in denen viele weitere Bewerbungsmöglichkeiten ungenutzt (man braucht ja keine Stelle mehr) vorbeiziehen ...


    Gruß,
    step.

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    Original von MarioW53
    ... aber ich glaube, dass diese Stellen am wenigsten ausgeschrieben wurden in den letzten Monaten - leider...


    Hallo MarioW53,


    es war ja auch kein Ausschreibungstermin seit Mai 2010 ... aber mit diesen Stellen ist zu rechnen ... ich habe sie im Nov. 2009 und Mai 2010 auch zuhauf gesehen ... genau so wie eine Verlängerung dieser Maßnahme nicht sonderlich überraschend kommt ... insbesondere bei der Arbeitsmarktlage nicht. Man sollte sich halt nur nicht darauf verlassen, dass das immer wieder verlängert wird, sondern zuschlagen.
    Ich würde auch davon ausgehen, dass die Behörde in diesem Punkt einen sehr guten Überblichk hat ... mal abgesehen von dem Widerspruch in sich ... Behörde - Überblick ;) ... weil die Leute, für die dieses Programm infrage kommt, ja oft im Vorfeld schon Anerkennungen beantragen ... weil Anerkennungen hier noch gebraucht werden.


    Gruß,
    step.

    Hallo zusammen,


    also was die regulären Ausschreibungen angeht gibt es überhaupt keinen Grund, Frust zu schieben ... alles im Plan!


    Der nächste turnusmäßige Einstellungstermin ist der 1.2.2011. Die Ausschreibungen hierzu kommen im November 2010. Das war schon immer so ... rechnet mal Anfang bis Mitte November damit ... denn die Auswahlgespräche finden ab dem 8.12.2010 statt. Da ist auch keine Veränderung aufgrund des Regierungswechsels zu erkennen bzw. zu erwarten ... das sind Verwaltungsvorgänge die gewissen Zwängen unterliegen (Schuljahresanfang, Halbjahresanfang, Seminarausbildung) und wo die "politischen Mitarbeiter" nicht direkt die Finger im Spiel haben.



    Ein anderer Punkt sind die seit Beginn des Schuljahres unbesetzt gebliebenen 674 Stellen ... diese hätten natürlich längst wieder ausgeschrieben werden können ... denn diese sind ja vorhanden, frei, und des öfteren fällt deswegen auch Unterricht aus. Diese Stellen haben übrigens nichts mit den Vertretungsstellen unter VERENA zu tun ... der Buchhalter würde sagen verschiedene Konten. Warum diese nicht schon längst wieder ausgeschrieben wurden ... gute Frage ... und wie ich schon an anderer Stelle ausführlich erläutert habe, liegt dies (im Normalfall) nicht an den Schulen, da diese im Gegensatz zu der ständigen Behauptung der "selbständigen Schule" genau das eben nicht sind ... d.h. wenn eine Schule eine freie Stelle hat darf sie diese nicht nach Belieben ausschreiben, sondern dies muss immer erst wieder durch die BR freigegeben werden. Und wenn die Betroffenen ... also SuS und deren Eltern ... sich nicht wehren ... an der richtigen Stelle ... dann ist halt die Versuchung groß, durch Nichtfreigabe Geld zu sparen ... Unterrichtsausfall - wen interessierts ... die BR ganz offensichtlich ... nachweislich ... nicht!
    Was diese Stellen angeht wäre ein wenig Frust natürlich verständlich ... insbesondere wenn man Schulen hat bei denen man sich bewerben würde bzw. schon hat ... wo Bedarf an den eigenen Fächern vorhanden ist ... Stellen frei geblieben sind ... Unterricht ausfällt ... aber das habe ich mir abgewöhnt. Denn gegen das, was im Lehrerleben noch so alles auf einen zukommt ist das eher die "harmloseste Stufe" ... "Pipifax" ... und dann wäre man später ja dauergefrustet ...


    MarioW53 hat kürzlich erwähnt, dass diese freien Stellen im letzten Jahr in größerer Zahl zwischen den Hauptausschreibungen auftauchten ... warum das so ist bzw. war ... ??? ... vor wenigen Jahren gab es diese Möglichkeit übrigens noch gar nicht ... da gab es zwei Hauptausschreibungstermine mit je einem Nachausschreibungstermin und das war es dann ...



    Was die angekündigten zusätzlich zu schaffenden Stellen angeht ... erst war von 1100, inzwischen ist von 1525 die Rede ... die stehen tatsächlich im Nachtragshaushalt für 2010 drin (Dezember). ABER ... "können besetzt werden, sobald der Landtag den Nachtragshaushalt ..." ... diese Aktion ist für Dezember geplant ... aber wir haben eine Minderheitsregierung - da wiß man nie ... dürfte also alleine deshalb diese Jahr nichts mehr werden damit ... typischer "politischer Unfug" ...


    Ach so ... zu LEO und LOIS ... die Ausschreibungen dort passieren immer zeitgleich ... d.h. in LEO erscheinen alle Stellen, in LOIS nur die davon für den Seiteneinstieg geöffnet sind ... LOIS ist also eine Teilmenge von LEO - würde der Mathematiker sagen.



    Also ... Ruhig Blut!


    Gruß,
    step.




    P.S.:
    sportys: Deinen Frust kann ich nachvollziehen ... habe selbst zwei Schulen "an der Hand", die mich gerne hätten, aber wegen Stellen zurzeit nicht können ... an anderen Schulen fehlen Lehrer und mind. eines meiner Fächer fällt in mehreren Klassen aus, obwohl "Stelle(n) frei" ... an den Anfang des Jahres von der BR wegen einer Formalie "gekippten Vertrag" zum 23.8.2010 denke ich dabei schon gar nicht mehr ... bring aber alles nichts. Da die Bewerbungsunterlagen bereits grundsätzlich überarbeitet sind lese ich jetzt zur "Vorbereitung" so Bücher wie "Auf die Lehrer kommt es an" oder "Arbeiten Sie nie härter als ihre Schüler" usw. ... paßt zur Situation ... und wenn es dann endlich losgeht ist dafür sicher keine Zeit mehr ...

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    Original von MarioW53
    Tja, die Stellenausschreibungen verharren schon seit einigen Wochen im mageren Bereich, vielleicht tut sich ja noch mal was nach den Ferien... :(


    Wobei man sich dann aber schon fragen müsste, ob das noch zum Besetzungsversuch für die fast 700 freigebliebenen Stellen zählt ... und nicht schon zu den regulären Ausschreibungen, die ja jetzt eh kommen.


    Klar ... geht auch um diese Stellen ... sind ja nach wie vor frei ... aber wenn man die wirklich hätte so schnell wie möglich besetzen wollen ... da hätte man bis heute ja bereits rund 2 Monate Zeit zu gehabt.


    Wollte "man" halt nicht ... gab ja auch so gut wie keine Proteste seitens der Leidtragenden ...

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    Original von callum


    Die Aussage finde ich ganz unfair - man darf nicht vergessen, daß es nicht nur am SL liegt !


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    Dachte eigentlich, ich hätte klar gemacht, dass es (ging um die (Nicht-)Ausschreibung freier Stellen an der Schule) GAR NICHT an der SL liegt - ... wie kann das unfair gegenüber der SL sein, wenn ich diese "in Schutz nehme", weil sie gar nicht dafür verantwortlich ist ...

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    Original von koag


    hast du darüber ein paar mehr Infos?


    Hallo koag,


    nicht mehr als das, was man auf den Internetseiten der Gewerkschaften findet bzw. mitverfolgen konnte.


    Kurz ... es gibt bisher keinen Tarifvertrag (Tarifsystem, Eingruppierung etc.) für Lehrer ... und seit über einem Jahr wird darüber verhandelt ... gab ja auch schon Warnstreiks von Lehrern ... nachdem im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst vor 2 Jahren festgelegt wurde, dass es sowas in Zukunft geben soll. U. a. auch deshalb, weil immer mehr Lehrer Angestellte sind ... und es inzwischen Bundesländer ohne jegliche Lehrerverbeamtung gibt. Da sich auch bei den Beamten etwas tun muss wegen des Übergangs zu den Bachelor/Master-Abschlüssen wird es da also Bewegung geben. Zurzeit sieht es so aus, dass die Gewerkschaften unabhängig von den Änderungen in der Beamtenbesoldung so schnell wie möglich ein System für die Angestellten abschließen wollen ... während die Arbeitgeber offensichtlich erst die neuen Beamtenregelungen abwarten wollen.


    Das sich da was tun wird sieht man auch an den Äußerungen von Frau Kraft in NRW zu dem Thema "angestellte Lehrer" ... die würde sich da nicht ungezwungen aus dem Fenster lehnen wenn sie nicht eh schon sicher wüßte, dass da was kommt ... die Frage ist nur was da am Ende bei heraus kommt.


    Und aus dieser Auseinandersetzung stammt auch die Forderung der Gewerkschaften im Rahmen der Höhe der Tarife nach einem Unterschied zwischen "Lehrern" (gemeint sind alle, die als Lehrer arbeiten) und "ausgebildeten Lehrern" (gemeint sind alle mit 2. Staatsexamen). Wäre ja auch nachvollziehbar und fair ...


    Für mehr Infos einfach mal auf die Gewerkschaftsseiten surfen ... habe das in letzter Zeit auch nicht mehr alles verfolgt ...


    Gruß,
    step.

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    Original von Sissymaus
    ... das ist ja ärgerlich! Und unfair!


    Hallo Sissymaus,


    ja, ist es ... und das gleich mehrfach ... während der aktiven Zeit ... bei der Berechnung der Pension ... und, wenn man vorher noch Angestellter war, nochmals ... dann noch Kinder dabei ... da bekommt man als Frau dann für die Kinder plötzlich nichts ... hätte man dagegen ständig faul mit dem A... zuhause gesessen ...


    Im Grundsatz könnte man sagen, dass immer der unfair behandelt wird, der sich zwei Sachen gleichzeitig aufhalst ... also z.B. arbeiten und Kind(er) ... bzw. mit zwei Systemen zu tun hat ... also z.B. erst als Angestellter rentenversichert war und dann verbeamtet wird.


    Am Ende wird man dann immer besch..., weil dann "plötzlich" das Eine das Andere negativ beeinflußt. Selbst wenn dafür früher mal nachträglich Beiträge entrichtet wurden - weg! Wer immer schön mit dem A... zuhause gesessen hat ... der kann sich dagegen plötzlich mal für die Summe X überhaupt erst Ansprüche (lebnenslang!) sichern.


    Ach so ... und ganz besonders wichtig natürlich ... so etwas wird immer erst nachträglich offensichtlich bzw. geändert ... zum Teil, nachdem man Jahre vorher sogar aufgefordert wurde, doch mal darüber nachzudenken, dies und jenes zu tun, weil das die und die Vorteile hätte ... haha.


    Und gerade bei Lehrern ... insbesondere Lehrerinnen - wegen der Kinder - ... kann das ziemlich übel ausgehen ... wenn man sich z.B. Teilzeit gönnt (egal wann - wenn die Kinder klein sind oder am Ende seiner Laufbahn) ... und am Ende staunt, welchen Mist man sich bzgl. seiner Pensionshöhe damit eingebrockt hat ... weil es bei vielen Dingen dann z.B. nicht anteilsmäßig zugeht (wäre ja logisch), sondern entweder ... oder nichts!


    Gruß,
    step.


    P.S.: Solche Dinge sind natürlich auch der Hintergrund, warum andere und ich selbst mir von der PEF abraten. Heute heißt es so ... aber morgen? Zumal es da ja sogar den Präzedensfall gibt ... und wenn es am Ende nur um Kohle geht. Jetzt in der Unterschied marginal bis null ... aber wenn selbst die Gewerkschaften einen Unterschied fordern ... welcher Verhandlungsführer auf Arbeitgeberseite läßt sich denn bei den demnächst anstehenden Verhandlungen über ein neues grundsätzliches Tarifsystem für Lehrer ein solches Sparpotential (für die Nichtinhaber des 2. Staatsexamens) entgehen? Ich glaube da nicht dran ...

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    Original von Sissymaus


    Ja schon, aber nur wenn einen das Kind bzw die Betreuung am beruflichen Weiterkommen tatsächlich gehindert hat! Soweit ich das weiß jedenfalls...


    Hallo Sissymaus,


    ja, habe ich auch mal irgendwo gelesen ... und das wäre dann analog zur Bundeswehr ... man darf zeitgleich nichts anderes getan haben. Und es macht "Sinn" ... denn ich kann mich erinnern, dass es bei meiner Mutter auch solche Entscheidungen gab - nach Beamtenrecht. Da wurden ihr Anrechnungen wegen ihrer beiden Kinder versagt, weil sie nicht wegen der Kinder zuhause geblieben ist, sondern weiter gearbeitet hat ... und - wenn man denn so will - so dämlich war und einen Arbeitsplatz für ein Kindermädchen geschaffen und komplett privat bezahlt hat. Was man übrigens zeitnah nicht wußte, sondern erst 30 Jahre später so gehandhabt wurde ...


    Gruß,
    step.

    Hallo textmarker,


    danke für die Hinweise ... insbesondere den Musterantrag ... kannte ich bisher so nicht.


    Ich will nur noch die Info ergänzen, die ein Personalrat auf einer Infoveranstaltung im April gegeben hat. Demnach sollte man alle diese Dinge, die sich auf die spätere Einstufung beziehen (also Berufserfahrungen und deren Nachweise), ruhig schon der Bewerbung beifügen. Diese wird dadurch zwar noch ein wenig dicker, aber dadurch kann man sich u.U. solche "Nachverhandlungen" sparen. Die Sachen gehen dann sofort mit zur BR, wenn die Schule den Besetzungsvorschlag macht ... und wandern dann gleich mit zu den Abteilungen, die sie brauchen. Nachreichen ... bzw. später dann Einspruch erheben ist immer aufwändiger.


    Noch folgende Ergänzung dazu: Ein weiterer Tipp des PR war ... "nie davon auszugehen, dass die irgendetwas ja schon haben - egal woher." Daher "immer schön brav abliefern", was die lt. Info, Erlass, Bestimmung, Anforderung ... haben wollen ... selbst wenn man es "doch schon mit der Bewerbung abgegeben hat" oder "wegen einer vorherigen Tätigkeit ja schon dort vorliegt". Weil schon dort vorliegen ... was ist "dort - im Sinne von Ort" ... BR ... LBV ... Abteilung X oder Y ... das kann "irgendwo" sein aber eben nicht da, wo man es gerade haben will. Und bis die Behörde etwas von A nach B ... die Kommunikation bei LizzyB zwischen BR und LBV bzgl. ihrer Einstufung - hier im Thread geschildert - ist ein Paradebeispiel dafür. Und bevor dann "Mist" passiert, um den man sich dann wieder kümmern muss ... lieber nochmal einreichen, "das erspart ihnen Arbeit und schont ihre Nerven!"



    Gruß,
    step.

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    Original von Sonnenkönigin


    Klassenbücher haben wir z. B. für die Oberstufe gar nicht und von Schulverweis kann keine Rede sein!


    Hallo Sonnenkönigin,


    da ich (noch) nicht DRIN bin (arbeite dran - Urlaub ist aber auch nicht schlecht :D ) ... da mag die Frage für den einen oder anderen "blöd" klingen ... aber ...


    1. Gibt es heutzutage keine "Kursbücher" in der Oberstufe mehr ... die täten es ja auch ... taten es zumindest zu meiner Zeit ... zugegeben ein paar Tage her ... der "arme Stufenleiter" musste immer alle "Schandtaten" der SuS aus den ganzen Kursbüchern zusammentragen ... daher dauerte es in der Regel ein paar Tage länger als in der Mittelstufe ... aber da kam was. OK ... harmlos gegenüber heute ... in der Sache ... aber vom Prinzip her ...


    2. Schulverweis ... wieso geht das nicht ... oder wird es nur nicht praktiziert? Oberstufe muss ja nicht sein ... seine Schulpflicht kann man auch woanders erfüllen (müssen) ...


    So ... muss in die Sonne :P ,
    step.

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    Original von Flipper79
    Früher (bevor die Schule wöchentlich einstellen durften)



    Hallo zusammen,


    auch wenn wir schon an anderer Stelle darüber gesprochen ... damit hier keine falschen Vorstellungen aufkommen ... die Schulen dürfen gar nichts!
    OK ... ganz so schlimm ist es nun auch wieder nicht ... aber in diesem Zusammenhang mit den Stellenausschreibungen hört man das immer wieder ... die Schulen dürfen (wöchentlich) ausschreiben ... und das ist schlichtweg nicht wahr ... auch wenn es die BR natürlich gerne haben, wenn das möglichst viele glauben ...
    Wir haben ja schließlich auch die SELBSTÄNDIGE SCHULE ... hahaha :rotfl:


    Was hat sich gegenüber früher geändert ...


    1. Es gibt nicht mehr nur diese 4 bzw. 6 (2 Haupt- + 2 * je max. 2 Nachtermine) Ausschreibungstermine, die von oben vorgegeben sind.
    2. Die Schule kann sich die Lehrer selbst aussuchen ... dafür wurden die AG erfunden.
    3. Die Schule darf bestimmen, was ausgeschrieben wird.


    Grob ... die Schule bekommt nicht mehr wie früher irgendeinen Lehrer zugewiesen ... und der u.U. auch noch die Fächer hat, die man gar nicht braucht.


    Was hat sich gegenüber früher NICHT geändert ...


    1. Die BR weist die Stellen zu.
    2. Die BR bestimmt, ob überhaupt und wenn ja wann (und wie oft) ausgeschrieben wird.
    3. Die Schule hat auf Anweisung der BR innerhalb einer (meist sehr knappen) Frist mitzuteilen, welche Fächer ausgeschrieben werden sollen.


    Was diese "bösen Gerüchte" bzgl. selbständige Schule und Stellenausschreibungen speziell angeht ...


    1. Die Schule entscheidet NICHT, ob eine freie Stelle an der Schule ausgeschrieben wird.
    2. Die Schule entscheidet NICHT, wann eine freie Stelle ausgeschrieben wird.
    3. Die Schule entscheidet NICHT, ob eine bereits ausgeschriebene und nicht besetzte Stelle wieder ausgeschrieben wird. Sie kann dies wünschen, damit hat es sich dann aber auch ...
    4. Selbst dann, wenn die Schule eine fehlerhafte Nichtbesetzung gar nicht zu vertreten hat ... wenn z.B. die BR im Laufe des Besetzungsverfahrens Mist baut ... kann die Schule NICHTS tun. Eine eigentlich selbstverständliche Wiederausschreibung ... gibt es nicht.
    5. Auch wenn die Schule z.B. auf eine Stelle zwei Bewerber hat, die sie beide gerne hätte und auch bekommen könnte, auf eine zweite Stelle aber keinen "Wunschbewerber", kann sie NICHTS tun - "schieben" ist nicht. Sie kann die zweite Stelle leerlaufen lassen und hoffen, dass sie diese neu ausschreiben darf und der zweite Bewerber aus der ersten Stelle ... aber mehr als beten ist nicht.


    Es entscheidet IMMER die BR ... ob ... und wann. Die Schulen sind also in etwa so selbständig wie der Insasse einer JVA beim Thema Freigang. Ja gibt es, aber wann und wie und wie oft ...


    Sieht man ja auch zurzeit sehr deutlich, dass das so ist. Hinter den 674 freien Stellen stehen Schulen ... zum Teil Unterrichtsausfall ... und SchulleiterInnen. Welcher SL könnte es sich erlauben, freie Stellen an seiner Schule nicht auszuschreiben ... wenn er wirklich die Gewalt darüber hätte ... und die Verantwortung. Mal abgesehen von solchen Fällen, wo es situationsbedingt Sinn macht ist, bis zum nächsten Referendariatsende zu warten. Das werden einige Fälle sein, z.B. bei "Allerweltsfächern", aber nicht Massen ... insbesondere dort nicht, wo es um Mangelfächer geht.


    Welcher SL würde sich vor seine SuS sowie die Eltern stellen und Unterrichtsausfall in MINT oder Englisch rechtfertigen können, wenn er gleichzeitig freie Stellen an seiner Schule hat? Und vor allem wie wollte er das rechtfertigen? Rechtfertigen, dass er es nicht einmal versucht, jemanden zu bekommen ... und das wo jeder weiss, dass auch zum nächsten Halbjahr der Bedarf der Schulen insgesamt größer sein wird als die Zahl der Absolventen ... dass man auch auf Seiteneinsteiger zurückgreifen muss ... was man aber auch prima außerhalb der Hauptbewerbungszeiten tun kann.


    Könnte jetzt ohne Ende Beispiele liefern ... aber das Prinzip ist immer dasselbe ... und daher schreibe ich ja auch in letzter Zeit öfter, dass der Druck dahin muss, wo er etwas bewirken kann ... nämlich zur BR ... nur leider wissen das sehr sehr wenige Betroffene ... aber diejenigen, die es wissen, erreichen auch meistens was ...


    Die Schulleitungen sind diesbezüglich nur die "Prügelknaben" der BR. Und in einer sehr unbequemen Sandwichposition ... auf der einen Seite die BR (wo sie auch noch gute Miene zum bösen Spiel machen sollte - sie will ja was von denen) ... auf der anderen die Schulgemeinschaft, die Erwartungen an sie hat (u.U. die gleichen, wie sie selbst auch) ... und kaum Möglichkeiten, obwohl sie eine "selbständige Schule" leitet. Im Optimalfall müsste die SL der BR die Füße küssen :liebe: ... und die SuS bzw. deren Eltern der BR die Hütte einrennen (am besten mit "qualifizierter" Hilfe) :explodier: ...


    Warum will wohl kaum noch ein Lehrer SchulleiterIn werden?


    Gruß,
    step.

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    Original von koag
    Titelseite RP von heute: "will die NRW-Regierung noch in diesem Jahr 1525 Lehrer zusätzlich einstellen" (Zitat)


    In Anlehnung an die zurzeit unbesetzten aber (trotz Unterrichtsausfall) nicht ausgeschriebenen Stellen könnte man natürlich "böse" sein und entgegnen: Wenn man denn dann die Stellen auch mal ausschreibt ... :D


    Aber halt ... was habe ich da gerade bei der RP noch gelesen ... vielleicht liegt hier ja der Grund für die Nicht-Ausschreibungs-Misere .... (Zitat) ... Minister Jäger bei der Amtseinführung der neuen RP Lütkes (Düsseldorf) ...


    Schwarz-Gelb habe "die Bezirksregierungen personell ausgeblutet"


    "Wir wollen leistungsstarke und kompetente Bezirksregierungen. Das geht auf Dauer nur mit einer deutlichen Personalverstärkung."


    Um dieses Ziel schnellstmöglich zu erreichen, wolle das Land "den Bezirksregierungen noch in diesem Jahr bis zu 25 Millionen Euro aus dem laufenden Haushalt zur Verfügung stellen."


    Na dann kann ja demnächst nichts mehr schief gehen in dem BR-Laden ... :laola:



    Ups ... wäre vielleicht eine Alternative ... Bewerbung bei der BR ... welche Quali braucht man denn da? :D


    Nachdenklich,
    step.

    Hallo zusammen,


    also zunächst einmal, wie Flipper79 richtig bemerkt hat, werden die neuen Refs - also die, die sich dann erstmals für den Einstieg Feb. 2011 bewerben können - bis November fertig ... die ersten hatten bereits ihre Prüfung in den letzten Tagen. Daher kommen die regulären Stellenausschreibungen auch im November ... die AG finden ab 8.12.2010 statt (bis dahin müssen die Seminare alles durch haben, weil zu diesem Tag die Ergebnisse vorliegen müssen - auch wenn es die Zeugnisse erst im Januar gibt).


    Gleiches gilt übrigens im Sommer ... die Refs. werden bis Mai fertig ... ab Mai sind dann die regulären Ausschreibungen für die Stellen zum Schuljahresanfang ... im Juni die AG, bis zu denen die Seminare die Ergebnisse haben müssen (Sissymaus kommt wahrscheinlich deshalb auf Ende August, weil es dann erst die Zeugnisse gab bzw. gibt ... Prüfung war dann aber schon spätestens im Mai ... evtl. sogar schon im März).


    Soweit läuft also zurzeit alles völlig normal ...


    ABER ... ausgeschrieben werden kann theoretisch immer, wenn Stellen unbesetzt sind. Daher wunder es natürlich sehr, dass lt. MSW zum 27.8.2010 674 Stellen unbesetzt waren ... die auch wieder ausgeschrieben werden können ... diese Stellen sind ja auch bereits seit 25.8.2010 eingeplant im Haushalt etc. ... aber so gut wie nichts kommt. Und das, ob wohl ich nicht nur eine Schule kenne, an der tatsächlich auch Unterricht ausfällt, weil es freie Lehrerstellen gibt. Das ist aber eher ein Politikum ... welches halt solange gut funktioniert, solange sich die Betroffenen nicht beschweren ... und damit meine ich jetzt nicht diejenigen, die sich bewerben würden, sondern die Betroffenen - also SuS und dernen Eltern.


    Hinzu kommen im übrigen weitere neue Stellen. Auf der PK am 27.8.2010 hieß es noch 1100, im Nachtragshaushaltsentwurf sind es sogar 1525 ... und die sind sogar schon für den Dezember 2010 voll drin. Wie das funktionieren soll ... gute Frage ... denn bei rechtzeitiger Ausschreibung - die ja dann schon im Oktober, also vor den regulären Ausschreibungen sein müsste - könnten sich ja noch nicht einmal die bereits frisch geprüften Refs. bewerben ... also so gesehen noch unverständlicher, warum nicht schon längst zumindest die unbesetzten Stellen drin sind.


    Ich vernute mal ... wieder alles nur heiße Luft ... die 674 Stellen werden ausgeschrieben ... die 1525 neuen Stellen ebenfalls ... und natürlich die sowieso regulär zum Halbjahr frei werdenden ... aber alles erst im November ... und dann auch nicht - insbesondere auch von den neu (ab Dezember vorhandenen) geschaffenen - bereits alle zum Februar, sondern viele erst zum September 2011. Zumindest würde es mich nicht sonderlich überraschen, wenn es so käme und bis November "tote Hose" wäre ... lasse mich natürlich auch gerne einmal von der Verwaltung überraschen - positiv natürlich.


    Gruß,
    step.

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    Original von LizzyB
    So, ich nehme dann mal alle positiven Äußerungen zurück und behaupte das Gegenteil. Saftladen!!! :evil:


    Also bei der BR angerufen, und was ist? Joah, da wären die Infos von der BR wohl noch nicht bei deim LBV angekommen oder noch nicht verarbeitet worden oder so...


    maaaaaan, ich könnt mich auuuufregen! :evil:


    Hallo LizzyB


    *Ironie an*
    sag mal, du bist doch erst seit dem 23.8. bei dem Laden und wir haben gerade einmal den 23.9. und du hast schon eine Abrechnung und bekommst auch schon Geld ... das sind doch fast schon paradiesische Zustände. Außerdem hast du doch bestimmt einen Mann der gut verdient ... also worüber beschwerst du dich?
    *Ironie aus*


    Spaß beiseite ... aber nach einem Monat schon eine Abrechnung und Geld ... da frag mal etwas ältere Kollegen, die können dir wahrscheinlich noch ganz andere Geschichten erzählen ...


    Und die Antwort von der BR klingt sogar glaubwürdig ... dass die beim LBV erst einmal die Gruppe und Stufe 1 bezahlen, wenn noch gar nichts in Stufenhinsicht bearbeitet ist ... denn unter Stufe 2 geht ja gar nicht, wenn man OBAS macht.


    "auuuufregen" ... das solltest du dir echt überlegen ... und dir lieber ganz ganz schnell ein extrem dickes Fell für solche Dinge anlegen ... denn solche Dinge werden dich den Rest deines Arbeitslebens auf Schritt und Tritt begleiten ... es sei denn, es ändert sich einmal grundlegend etwas ... aber das haben ältere Kollegen schon vor 30 Jahren gehofft ...


    Ruhig Blut,
    step.

    Hallo cecelia,


    du kommst zwar aus Hessen ... aber in deiner Situation können Infos aus anderen Bundesländern wahrscheinlich nicht schaden, um dir ein eigenes Bild machen zu können.


    http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Chancen/index.html


    Sicher sind einige Dinge in diesen Betrachtungen mit Vorsicht zu genießen ... andererseits sind die Schülerzahlen bis zu deinem Einstig bereits bekannt ... und die Studierneigung der Lehramtsstudenten wurde durch frühere Prognosen dieser Art auch nur sehr unerheblich beeinflußt - sonst hätten wir heute gewisse Mangelfächer nicht. Was natürlich unberücksichtigt ist sind politische Entscheidungen, die einen solchen Arbeitsmarkt von heute auf morgen auch mächtig aufmischen können ... positiv oder negativ.


    Einfach mal lesen (incl. der 3 Links auf der Seite im Text) ...


    VG,
    step.

    Hallo zusammen,


    möchte hier noch zwei weitere Aspekte ergänzen, die bisher noch nicht so zur Sprache gekommen sind bzw. die man meiner Meinung nach in seine Überlegungen mit einbeziehen sollte. Was man dann daraus macht ...


    1. Selbst wenn man bereits an der Schule Vertretungsunterricht gemacht hat ... und sogar eine Stelle passend ausgeschrieben wurde ... man sollte immer daran denken, dass einem die Stelle nicht 100% sicher ist. Es kann immer "unpassende Umstände" geben (will gar nicht weiter auf die zig Möglichkeiten eingehen), die dann dazu führen, dass man doch nicht zum Zuge kommt (obwohl das "eigentlich" vorher "klar" war). Also nicht blind darauf vertrauen ... wäre nicht der erste Fall "bösen Erwachens" ...


    2. Vorher an einer anderen Schule Vertretung gemacht zu haben kann hilfreich sein ... muss es aber nicht. Ich habe selbst ... obwohl nie Vertretung gegeben ... ein AG gegen zwei Mitbewerber "gewonnen", die beide über mehrjährige Vertretungerfahrung verfügten ... und das lag nicht am Zweit- und Drittfach. Ohne in Details zu gehen ... was ich darüber später im Gespräch mit der SL über dieses AG bzw. mich erfahren habe ... lag es an vielen Dingen, die ich mal mit "Affinität zu allem, was irgendwie mit Schule zu tun hat" umschreiben würde. Dürfte meiner Meinung nach ... an meinen eigenen Ansprüchen gemessen ... einem erfahrenen Vertretungslehrer nicht passieren, gerade in diesen Punkten gegen einen "Nobody" ...


    Gruß,
    step.

    Hallo srans,


    stimmt ... in der Beschreibung der PEF steht das so drin ... deshalb hätte ich auch gedacht, dass das nicht geht.


    Allerdings ... da es da keine Prüfung gibt ... nur eine Teilnahmebescheinigung des Seminars ... vielleicht hängt das vom Einzelfall ab ... und liegt daher im Ermessen des Seminarleiters. Da gibt es ja auch solche und solche.


    In besagtem Fall stehen da immerhin mehrere Jahre Vertretungsunterricht zu Buche ...


    Vielleicht kommt es ja auch wieder ganz anders ... wir werden es sicher erfahren, wenn es erst einmal losgegangen ist.


    Gruß,
    step.

    Hallo srans,


    ja, man kann als Seiteneinsteiger mitten im Halbjahr anfangen.


    Bei OBAS beginnt die Ausbildung aber grundsätzlich nur zum Halbjahr ... bis dahin muss/darf man dann Vertretung machen. Wie das vertraglich dann geregelt wird ... ??? ... aber so hat man es mir in einem AG seitens SL und Seminar gesagt.


    Bei der PEF kann man ganz offensichtlich jederzeit einsteigen ... wann diese dann endet ... ??? Die Sonnenkönigin wird das ja jetzt ... wenn bei ihr nun endlich alles glatt geht und der Vertrag kommt und auch gültig ist ;) ... "testen" können, vielleicht verrät sie uns ja dann auch dieses Geheimnis ... vorausgesetzt, die im Seminar wissen das überhaupt, wie das läuft. ;)


    Gruß,
    step.


    N.B.: Man beachte, wie wenig Stellen seit dem 27.8. (674 unbesetzte Stellen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens, die wieder ausgeschrieben werden können) ihren Weg zu LEO/LOIS gefunden haben ... andererseits den hohen Stand und den starken Anstieg in den letzten Tagen bei VERENA (und das, obwohl rund 400 Lehramtsstudenten Sek II keinen Seminarplatz bekommen haben)



    Hier kommt doch gar keine Ausnahmeregelung zum Tragen!


    Es steht da doch eindeutig ... schwarz auf gelb ... "Die Anerkennung ergeht unter der Auflage ..." ... damit ist es KEINE VOLLANERKENNUNG! Steht da auch nicht ... da steht nur Anerkennung ... der Teufel steckt im Detail ...


    Er muss Fachdidaktik nachholen ... das findest du unter § 3.3 in der von dir zitierten Regelung ... und weiter oben, wo der Paragraph anfängt ... da steht: "§3 Teilanerkennung im Rahmen einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt" ... also TEILanerkennung.


    Unter "§4 Anerkennung als Erste Staatsprüfung für ein Lehramt "... gemeint ist VOLLanerkennung ... da wird dann in §4.2. aufgeführt, dass das erbrachte Studium auch die Fachdidaktik enthalten muss ...


    Da dein Freund die Fachdidaktik nachholen muss fällt er unter §3.3 und nicht unter §4.2 ... finde ich extrem eindeutig!



    Bis Februar 2009 gab es für die gleichen Zeugnisse, wenn anerkannt wurde, immer eine VOLLanerkennung ... es gab keine Unterscheidung, nur ja oder nein ... mit der konnte man dann ins Ref. gehen ... oder sich direkt auf OVP-B Stellen, also berufsbegleitende Ausbildung, bewerben ... man hatte die Auswahl.


    Das ist heute nicht mehr so!


    Mit der Anerkennung, wie sie dein Freund hat, kann man das Fehlende nachstudieren ... deshalb TEILanerkennung. Dabei ist es egal, ob fachliche Dinge fehlen oder eben "nur" Pädagogik ... nur die EW Sachen werden automatisch im Ref. gemacht (wie bei OBAS auch) ... und ins Ref. gehen. Ob man direkt ins Ref. gehen kann (und bis zum 2. Staatsexamen nachholen kann/muss) oder erst nach dem Nachstudieren hängt dann davon ab, was bzw. wieviel zur VOLLanerkennung fehlt.
    Man kann sich mit dieser Anerkennung aber nicht mehr direkt auf Stellen mit berufsbegleitender Ausbildung ... also OBAS (Nachfolger des OVP-B) ... bewerben wie früher ... weil es eben keine VOLLanerkennung mehr ist.


    Wenn es heute Stellenausschreibungen gibt, die für "VOLLanerkennung ..." geöffnet sind ... da kommt der Unterschied dann besonders zum Vorschein. Da kann sich - rechtlich - bewerben, wer noch eine alte (bis Feb. 09 beantragt) Anerkennung hat ... ohne Auflagen ... also VOLLanerkennung. Wer eine Anerkennung unter Auflagen hat ... der kann sich zwar bewerben, aber spätestens die BR haut das dann alles wieder in die Tonne ... weil eben nur eine TEILanerkennung vorliegt. Deshalb bewirbt man sich seit November 2009 für die berufsbegleitende Ausbildung OBAS ja auch ganz ohne Anerkennung direkt mit seinem Hochschulabschluss.

    Zitat

    Original von StephanNRW
    Also eine Vollanerkennung hatte er definitiv bekommen ...


    Der muss jetzt lediglich bis zum Abschluss seines zweiten Staatsexamens den pädagogischen Anteil nachholen (glaube das waren vier Seminare).


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    VOLLanerkennung (des 1. Staatsexamens) ... aber den pädagogischen Anteil nachholen müssen (fehlt also offensichtlich im abgelegten Studium) ... der definitiv Bestandteil (des 1. Staatsexamens) ist ... Sorry ... da erübrigt sich jeder weitere Kommentar.

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