Beiträge von step

    Hallo Muensteranerin,


    also ich habe nach deinem Beitrag mal auf der Homepage des Ministeriums nachgesehen ... da hat sich nichts geändert ... weder ist die OBAS geändert worden ... noch ist die Infobroschüre (Stand 1. Juni 2010) aktualisiert worden ... und die Anlage Studienleistungen taucht auch weiterhin bei den Ausschreibungen auf.


    Demnach gilt nach wie vor die 1/3-Regelung etc. ... so wie es da drin steht ...


    Und dafür brauchst du keine Extrabescheinigungen ... du füllst einfach die Anlage mit allen belgten Veranstaltungen aus ... legst z.B. die Studienordnung dazu, damit man ggf. nachsehen kann, ob die SWS stimmen ... ggf. hast du ja noch einen Leistungsnachweis der Uni ... oder die Scheine zu den Prüfungen ... jede Uni macht da ja etwas anderes ... Zeugnisse sind ja sowieso dabei ... und wenn du dann auf die 13/20/22 SWS kommst ist alles paletti mit dem Zweitfach.


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Schnuppe
    Das Problem ist, dass es sich hier ja nicht um das "normale" Referendariat handelt, sondern um die so genannte OBAS.


    Richtig ... man macht als SE das "normale" Referendariat, das auch die "normalen" Referendare machen ... plus mehr Unterricht ... plus Bildungswissenschaften ... plus zusätzliche Prüfung am Ende des 1. Jahres ... und erst die Prüfung zum 2. Staatsexamen ist dann für alle, SE und "normale" Referendare, gleich.


    Ich vermute aber mal, dass das mit dem Nicht-Anerkennen nicht an der bestandenen 2. Staatsprüfung liegt, und damit nicht daran, dass man richtiger Lehrer ist, sondern eher etwas mit dem "Nicht-Abwerbe-Pakt" der BL untereinander zu tun hat.

    Zitat

    Original von Azami1986
    Ich persönlich denke, dass Seiteneinstegier irgendwie stiefmütterlich behandelt wird. Das liegt daran, dass bei einigen Stellenausschreibungen vermerkt wird, dass sie nicht für den Seiteneinstieg geöffnet sind.


    Hallo Azami,


    also daraus eine stiefmütterliche Behandlung abzuleiten ... ich halte das für völlig normal ... man darf schließlich den Hintergrund nicht vergessen. NUR weil es zu wenige Lehrer gibt, gibt es überhaupt die Möglichkeit für den Seiteneinstieg. Das dann die SE nur in dem Umfang genommen werden, wie wirklich notwendig ... also nicht alle Stellen für sie geöffnet werden ... das wäre in jeder anderen Branche genau so ... ohne gleich von schlechterer Behandlung sprechen zu können ... Gelernt vor Ungelernt ...


    Ich sehe es eher anders herum ... die SE werden nicht einfach nur als Aushilfen beschäftigt ... ggf. auf Dauer ... sondern haben die Möglichkeit, vergleichsweise schnell einen anderen Beruf zu erlernen und einen vollwertigen Abschluss zu erhalten, der ihnen sogar die Möglichkeit gibt, auf Wunsch noch weiter zu kommen ... wie die regulär Ausgebildeten. Ob das immer attraktiv ist ist eine andere Frage, aber die Möglichkeit besteht ...


    In welchem anderen Beruf hast du sowas zurzeit?


    Und was die Verwaltung angeht ... ja, die behandelt zum Teil stiefmütterlich ... aber nicht nur die SE, sondern alle Lehrer ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von confusepc
    Heute sind leider keine weiteren Stellen ausgeschrieben worden. Wie ist das eigentlich, wird die Datenbank 1x täglich aktualisiert oder mehrmals täglich - sprich kann man es sich sparen heute weiter nachzuschauen?


    Hallo confusepc,


    ja, weiteres nachsehen kannst du dir sparen.


    LEO bzw. LOIS werden morgens gegen 6 Uhr aktualisiert. Wenn du dich bei LOIS als Bewerber registriert und deine Suchkriterien eingegeben hast, bekommst du die passenden Stellen morgens gegen 6:15 Uhr direkt in dein email-Postfach geliefert.


    Nur der Vollständigkeit halber ... weil es hier hin passt ... falls das mal infrage kommt ... VERENA wird permanent aktualisiert ... auch am Wochenende. Bei Registrierung bekommst du hier aber auch nur einmal am Tag ... so gegen 2 Uhr ... die passenden Stellen direkt ins email-Postfach.


    Aus eigener Erfahrung aber noch der Tipp ... immer auch selbst noch einmal in LOIS direkt selbst suchen ... es ist schon vorgekommen, dass doch nicht alles in der persönlichen email drin war ... oder erst viel später ...


    Gruß,
    step.

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    Original von Azami1986


    ... ich würde gerne Eure Meinung dazu hören, wie die Einstellungschancen für Seiteneinsteiger - besonders an beruflichen Schulen - sind. Vor allem wenn man sich auf die MINT-Fächer bewirbt.
    ...
    Und wie würden die Einstellunschancen nach dem Ref. aussehen? Oder werden Seiteneinsteiger grundsätzlich eher abgelehnt?


    Hallo Azami,


    ich weiß nicht genau , wie das bei euch in BW geregelt ist ... deiner Frage nach zu urteilen wird dort nicht schulscharf, sondern zentral eingestellt (richtig?) ... aber was grundsätzlich die Einstellungschancen für Seiteneinsteiger angeht gibt es doch bestimmt ein Papier des Ministeriums dazu ... sowie Erfahrungen aus den letzten Jahren, was den Bedarf angeht. MINT-Fächer werden eigentlich in allen BL gesucht ... also wenn es damit keine Einstellungschancen gibt, womit dann?


    Deine letzte Frage verstehe ich insofern nicht, als das du nach dem Ref. ja fertiger (richtiger) Lehrer mit 2. Staatsexamen bist ... dann hast du es doch geschafft ... wieso also dann noch Vorbehalte genen dich als SE bzgl. der Einstellung?


    Gruß,
    step.

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    Original von Sonnenkönigin
    Sie meinte, dass ich ja kein Abi abnehmen könne, weil ich nur PE mache. Frage mich halt, woher sie das wissen kann, ob es da irgendwelche rechtl. Grundlagen gibt.


    Vielleicht kennt sie einfach nur die APO-GOSt (Link weiter oben im Beitrag von philosophus) ... darin ist alles bzgl. der Abiturprüfungen geregelt ... und kommt daher zu dieser Aussage ... weil das "eigentlich" so gedacht bzw. rechtlich geregelt ist.

    Zitat

    Original von thunderdan
    Was heisst denn "muss in der Regel"? Wann gibt es Ausnahmen? Und was heisst das jetzt für einen LiA (also Lehrer In Ausbildung), der gerade OBAS macht? Müsste doch bedeuten, dass der (also ich z.B.) in der Regel;) keine Abiturprüfungen abnehmen darf. Dann würde es auch keinen Sinn machen, wenn ich einen Kurs in der 13 überhnehme, oder?


    Hallo thunderdan,


    ja, genau so verstehe ich das auch. Mag auch ein Grund dafür sein, warum man mir bisher immer gesagt hat, nach Möglichkeit beschränkt man den Unterrichtseinsatz für SE ... wie für Referendare ... auf die Einführungsphase und meidet die Qualifikationsphase. Aber da kann man als SE während der OBAS ja mit leben ... denke ich.


    Was ich mich da schon viel eher ... grundsätzlich ... frage ... welchen Sinn macht dann die PEF für den Lehrer in der Oberstufe ... aus der Sicht aller Beteiligten. Denn wenn er mit seiner PEF fertig ist ... nach Rechtslage ... APO (siehe Link oben im Beitrag von philosophus) ... würde das ja bedeuten, dass er unter normalen Umständen zwar seine Kurse in der Qualifikationsphase unterrichten kann, aber in der Regel ... also wenn nicht gerade besondere Umstände vorliegen ... kein Abi abnehmen darf.


    Das hätte dann ja weitreichende Konsequenzen ... für die SuS und den PEF-Lehrer ...


    Die SuS hätten dann ... von Ausnahmen abgesehen ... in der Regel einen anderen Lehrer im Abi als ihren Fachlehrer, den sie in den 2 Jahren davor hatten, weil der nur PEF gemacht hat und die rechtlichen Voraussetzungen der APO nicht erfüllt ... also den SuS das Abi nicht abnehmen darf.


    Die SL muss dann ... in der Regel ... in ihrer Planung beachten, dass sie die PEF-Lehrer nicht als verantwortlichen Prüfer im Abi einsetzen darf ... in den eigenen Kursen ... höchstens mal als Schriftführer ... wenn überhaupt ... und die SL wird auch schlecht jede Abiprüfung als Ausnahme von der Regel deklarieren können.


    Und da wir dieses Thema schon mal an anderer Stelle hatten ... was sage ich den SuS von wegen wer ich bin, das ich erst die Ausbildung mache usw. ... wenn ich als SE neu an die Schule komme. Spätestens wenn es auf das erste Abi der SuS zugeht erfährt doch dann jeder, dass ich kein richtiger Lehrer bin ... die Lehramtsbefähigung nicht habe ... und es deshalb kein Abi bei mir geben darf.


    Richtig ? ... in der Theorie natürlich - lt. APO ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von thunderdan
    Also, als ich mich letztes Jahr beworben habe, war das so, dass die Stellen immer am Mittwoch neu eingestellt wurden. Hat sich das dieses Jahr etwa geändert?


    Genau, thunderdan, das ist ... zumindest für dieses Ausschreibungsverfahren ... also ab dem 3. November ... geändert worden ... es wird so gemacht, wie es sonst eigentlich nur für die Sommerferien üblich war ... täglich. Das wurde eine Woche vorher angekündigt, dass es im Moment so läuft ... und der Hinweis steht auch auf der LEO und der LOIS Startseite. Sobald der Hinweis verschwindet dürfte es wieder ausschließlich der Mittwoch sein ... obwohl es Ausnahmen eigentlich immer schon mal gegeben hat, nur waren dann auch die Bewerbungsfristen dementsprechend lang.

    Zitat

    Original von NeeChee
    Nun ist ja in Hessen z.B. die Altergrenze bei 50. Würde es funktionieren, dass er sich in NRW sozusagen als Lehrer ausbilden lässt und sich danach eine Stelle in Hessen sucht und dann da noch verbeamtet wird? Oder ist das zu einfach gedacht? :rolleyes:


    Und warum dann nicht gleich nach Hessen? Oder ist das jetzt zu einfach gedacht? Bzw. was spricht dagegen ... schultechnisch gesehen ... also abgesehen von evtl. privaten Dingen?

    Zitat

    Original von callum


    Lehrerlaubnis / Lehrbefugnis heißt das.


    ?(


    Also ich habe mal eben in den Veröffentlichungen aus der "Bibel der Schulverwaltung" ... also im Amtsblatt ... nachgesehen bzw. gesucht ... wen's interessiert 424-6.05.10-47989/06 .... und demnach hat das Ding tatsächlich überhaupt keinen Namen. Da steht nur, dass Lehrkräfte ohne Befähigung zu einem Lehramt ... eine einjährige pädagogische Einführung erhalten. Dann kommt der ganze "Quark" bzgl. Sinn und Ablauf ... und am Ende heißt es lapidar: "Über die Teilnahme an der pädagogischen Einführung stellt das Studienseminar für Lehrämter an Schulen eine Bescheinigung aus." Das war's ...


    Finde ich aber blöd, dass das Ding nicht einmal einen Namen hat ... :D

    Hallo sportys,


    wenn eine Stelle nicht für den Seiteneinstieg geöffnet ist, dann kann die SL zwar einen SE zur Besetzung bei der BR vorschlagen, diese MUSS aber ablehnen!


    Nachträgliche Änderungen in der Ausschreibung ... egal welcher Art ... sind unzulässig ... geltende Rechtslage.


    Die Schule muss z.B. neu ausschreiben, wenn sie ... doch öffnen will ... anders öffnen will ... andere Fächer ausschreiben will ... die Reihenfolge der Fächer ändern will (wichtig bei SE) ... usw. Notfalls ... wenn sie sich "vertan hat" ... muss die Schule die Stelle (trotz Bewerber) leerlaufen lassen und einen neuen Anlauf nehmen ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Hugo
    Nachdem ich nun noch etwas recherchiert habe, scheint es in NRW alternativ zu OBAS auch die Möglichkeit zu geben, sich ein vorhandenes Diplom (bei mir halt in Chemie) als 1. Staatsexamen anerkennen zu lassen und dann das normale Referendariat wie ein Lehramtskandidat zu durchlaufen. Ist diese Möglichkeit sinnvoller (mal vom Finanziellen abgesehen)? Oder ist OBAS der sinnvollere Weg? So richtig sind mir glaube ich die Unterschiede noch nicht klar...


    Hallo Hugo,


    nein ... genau das gibt es nicht mehr ... als SE die Anerkennung des 1. StEx zu bekommen und damit dann direkt ins Ref. zu gehen. Das ist Geschichte ...


    Anerkennungen gibt es nur noch (vorläufig, das endet demnächst mal - nach jetzigem Stand) zur erleichterten Aufnahme eines Lehramtstudiums ... der Weg wäre dann: Anerkennung von Teilen des vorhandenen Studiums für das Lehramtsstudium in beiden Fächern ... alles was fehlt, nachstudieren ... nicht nur fachlich, auch Pädagogik etc. ... Studienabschluss = 1. Staatsexamen machen ... und damit dann ins Ref. gehen.


    Du hast heute also nur noch die Wahl zwischen OBAS oder dem ganz normalen kompletten Lehramtsstudium (unter Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen).



    Gruß,
    step.

    Hallo,


    also wenn es keinen sachlichen Grund dagegen gibt ... sowas wie in der Richtung ... seitens der SL "so jemanden wie sie wollen wir hier nicht haben" ... oder du erklärt hast "hier komme ich eh nicht hin" ... bewerben.


    Gibt natürlich unterschiedliche Konstellationen ... kommt immer auf die Umstände an. Wie thunderdan schon sagte kann es sein, dass du ja gar nicht weißt, warum du nicht eingeladen bzw. angenommen wurdest. Und nicht zu vergessen ... die Entscheidung der AK ist in der Hinsicht ja immer eine relative zwischen den aktuellen Bewerbern und keine absolute gegenüber dir. Unter den Blinden ist der Einäugige ... außerdem bist du heute ja auch ein paar Monate weiter als beim letzten MAl ...


    Habe die Erfahrung selbst schon gemacht ... nichts negativ dabei gewesen. Hatte das 1. AG im Dez. von mir aus abgesagt ... dann im Juli wieder beworben ... andere Stelle - gleiche Schule ... und wieder eingeladen worden ... ich bin dann auch hin ... und natürlich wollten die von mir wissen, warum ich damals abgesagt hatte ... leuchtete der SL ein ... und war auch nicht der Grund (definitiv nicht, der SL bot mir sogar an, mich SL-Kollegen zu empfehlen), warum ich die Stelle nicht bekam.


    Was mir evtl. auch noch passieren könnte ... die Ausschreibung einer Schule, an der ich vor einem Jahr im Dez. eine angebotene Stelle abgelehnt habe ... aber auch da würde ich mich u.U. wieder bewerben. Das hängt lediglich von der Auswahl ab, die sich mir insgesamt an ausgeschriebenen Stellen bietet ... wobei ich mich bis jetzt nicht beschweren kann ... wenn dann auch die BR Düsseldorf mal in die Pötte gekommen ist ... und ich hätte ja nichts zu verlieren. Ich habe die SL vor einigen Monaten mal getroffen ... und direkt von mir aus angesprochen ... für sie war das "völlig normal", "schade, dass es nicht geklappt hat" und sie "hätte auch Fehler mit den Stellen damals gemacht". Warum sollte ich mich also nicht doch wieder bewerben ... müßte dann ggf. im AG sicher gut begründen können, warum ich damals Nein gesagt habe ...



    Fazit ... EINDEUTIG ... ruhig WIEDER BEWERBEN!


    Viel Erfolg,
    step.

    Hallo zusammen,


    ich antworte mal auf alle "Frühaufsteher" gemeinsam ... es geht hier um die Funktionsstellen (A15) ... also um die Stellen, in denen Lehrer zusätzlich zu ihrem Lehr-Job auch Dinge machen, die verwaltungstechnisch anfallen ...


    Also der Abteilungsleiter, der für mehrere Klassen/Stufen tätig ist und dort berät, koordiniert, usw. ... also im Prinzip Dinge macht, die ein normaler Klassenlehrer auch macht ... nur halt deutlich mehr davon und auf einer anderen Ebene.
    Diese Position hat für mich auf jeden Fall was mit lehren zu tun ... da gehört für mich also definitiv ein Lehrer hin! Die Verwaltungstätigkeit ist untergeordnet ... und jemanden für diese Position an der Schule einstellen ... der von Schule, Lehre etc. keinen Schimmer hat ... aber knicken-lochen-abheften kann ... hielt ich für keine gute Idee ...


    SL ... da ist die Verwaltungsfunktion schon deutlich ausgeprägter ... aber trotzdem ... auch diese Funktion hat mit lehren zu tun. Und dazu halte ich es für notwendig, dass die SL selbst Lehrer ist ... wie sollte er sonst seine Leute ... "beurteilen" können ... "helfen" und "unterstützen" ... vernünftig mit den Seminaren zusammenarbeiten ... wissen, wovon er redet ... selbst tun, wovon er redet! Nicht umsonst hat man bei den SL trotz der vielen neuen Aufgaben nach wie vor eine gewisse Stundenzahl als Lehrverpflichtung. Und nebenbei ... die SL die ich privat kenne, würden alle gerne weniger Verwaltung ... aber dafür wieder mehr Zeit für Dinge haben, die direkt und indirekt nur mit der Lehre zu tun haben.


    Die Funktionsstellen HEUTIGER Prägung haben also immer auch mit lehren zu tun ... ein gewisser Teil, wenn sich sogar der deutlich überwiegende, wird gelehrt ... und deshalb macht es meiner Meinung nach auch (sachlich) Sinn, dass man da nur als Lehrer hin darf. Wer denn sonst?
    Verwaltungsangelegenheiten, Schulrecht etc. kommen "ja nur in gewissem Umfang dazu" ... oder sollten etwa Verwaltungsfuzzis solche Stellen besetzen ... incl. der Stunden, die die Stelleninhaber auch unterrichten müssen ... der Sachbearbeiter - der sich vielleicht von der BR an die Schule hat versetzen lassen - macht dann auch Unterricht oder wie ...
    Und das man festlegt, dass sich da nur Lehrer bewerben dürfen ... und eben zum Beispiel keine PEFler ... das IST eben so ... der Lehrer hat nun mal eine andere Ausbildung ... und dann ist das auch völlig ok ...



    Worüber man reden sollte ... ich denke muss ... ZUKÜNFTIG ... ist, dass man die ganzen Lehrer, die irgendwie Funktionen innehaben, von dem Verwaltungsanteil befreit ... die nur noch das behalten, was wirklich direkt mit SuS, Unterricht etc. zu tun hat ... alle Verwaltungsaufgaben aller Funktionsstellen gebündelt werden ... und es dann eine Verwaltungsposition an Schulen gibt. Das würde grundsätzlich Sinn machen ... dann hätte diese Funktionsstelle auch nichts mehr mit lehren zu tun ... und was sollte dann ein Lehrer dort ... das wäre dann etwas für einen Verwaltungsassistenten ... so gibt es ihn übrigens an einigen Schulen schon - und das nicht nur an Privatschulen (haben so jemanden eigentlich immer). Und ich würde dabei sogar soweit gehen, dass ich auch einen Großteil der Verwaltungsarbeiten von den BR zu den Schulen legen würde ... alles was direkt mit der jeweiligen Schule und dem dortigen Personal zu tun hat ... dann würde auch die Distanz ... raumlich, sachlich, personal ... zwischen Schule und Verwaltung verschwinden ... alle hätten ihren Ansprechpartner vor Ort ... und auch einen gehörigen Teil der Entscheidungsbefugnisse würde ich an die Schulen legen ... usw. ... dann würde auch diese Floskel "selbständige Schule" langsam mal mit Inhalt gefüllt .... und wäre nicht mehr nur Pseudoetikett.


    Die Einstellung von SE - mit allem was dazu gehört - würde ich übrigens auch der BR wegnehmen ... aber nicht an die Schulen legen - das wäre viel zu aufwendig, wenn sich jede Schule mit all den Einzelheiten beschäftigen müsste ... das würde ich direkt zum Ministerium legen ... dann gäb es auch nicht mehr den Unsinn, dass es jede BR so macht, wie sie meint ... obwohl das Gesetz für alle gleich ist.



    Und ... was die "Lehramtsbefähigung" der Lehrer angeht ... was haben eigentlich die PEFler ... wie nennt sich das ... ??? ... ich meine ich hätte da mal irgendwo was gelesen, bei denen hieße das dann "Lehrbefähigung" ... oder war es "Lehrerlaubnis" ... ??? ... zur Unterscheidung zwischen Lehrern (2. StEx) und Lehrern (PEF, usw.) ... hat da jemand was parat ... kann das nicht mehr finden ... wohl schon verwaltungstechnisch abgelegt ... Ablage P. ;)



    Gruß,
    step.


    P.S.: Ob man sich eine solche Funktionsstelle ... "Verwaltungszwangsjacke" ... mal abgesehen von der schlechten Bezahlung für die viele Mehrarbeit ... als Angestellter wirklich antun sollte ...

    Zitat

    Original von callum
    Man muß eine Lehrbefähigung haben.


    Das heißt ein 2. Staatsexamen oder ein 2. Staatsexamen gleichgestellten Abschluß.


    Mit der PEF kann man sich nicht auf Beförderungsstellen bewerben.


    "Irgendwo" in den OBAS-Infos steht sinngemäß, dass man mit dem erfolgreichen Abschluss (= 2. Staatsexamen) eine Lehramtsbefähigung erwirbt, mit der man sich auf Funktionsstellen bewerben kann.


    Das man eine Lehramtsbefähigung braucht, um mehr tun zu dürfen, als "nur" zu lehren ... das steht "irgendwo" in den Schulgesetzen drin ... macht ja auch Sinn, dass man dafür wirklich Lehrer sein muss ... und nicht nur als Lehrer arbeiten darf.


    Und auf der Internetseite unseres (zukünftigen) Arbeitgebers findet man hier:


    http://www.schulministerium.nr…he_Einfuehrung/index.html


    "Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte/r erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden."



    Von einer Sondermaßnahme für Seiteneinsteiger auf Funktionsstellen ... z.B. SL ... ist mir (noch) nichts bekannt .... aber bei dem Andrang der da unter den Lehrern herrscht, SL zu werden ... wer weiß ... ;)

    Zitat

    Original von HansQ35
    Irgendwie ist das ein komisches Verfahren ...


    ... ist es also möglich, dass mehrere OBAS-Aufnahmeanträge von verschiedenen BR'en parallel geprüft werden? Kann es also sogar sein, dass der Antrag in Dortmund abgelehnt wird und in Köln angenommen wird?


    Komisches Verfahren ... ja ... weil die Kinderkrankheiten nicht ausgemerzt werden.


    Mehrere Anträge ... theoretisch ja ... allerdings leiten die SL die Unterlagen in der Regel erst weiter, wenn der Bewerber "die Stelle angenommen hat" ... praktisch also eher nein ... es sei denn, man hat mehreren SL gesagt, dass man kommt.


    Unterschiedliche BR - verschiedene Ergebnisse ... ja, ist möglich ... dann muss man denen ggf. "gehörig auf die Finger klopfen" ...

    Zitat

    Original von Flipper79
    ich kann es nur von mir sagen (kein Seiteneinstieg, NRW).


    Und genau da liegt der Casus Knacktus ... weil das Einstellungsverfahren beim Seiteneinstieg ein völlig anderes ist.


    Die SL kann dem SE nämlich gar kein Angebot machen ... und vorlegen ... was dieser dann unterschreiben kann. Die SL kann einen SE nur der BR zur Besetzung vorschlagen. Die BR prüft dann alle Unterlagen ... und macht dann ... wenn ihr denn alles paßt ... dem SE ein Angebot (auch noch kein Vertrag, sondern ein Angebot zur OBAS/PEF - mit einer Annahmeerklärung). Dafür hat der SE dann 3 Tage Zeit, dieses Angebot anzunehmen.


    Das Problem für SE ergibt sich daher vor allem daraus, dass die Angebote der BR "ihre Zeit brauchen" ... die Schulen aber gerne sofort wüßten, ob man denn definitiv auch kommt ... weil diese ja dann auch den nachfolgenden Bewerbern absagen ... die wiederum ja auch gerne wüßten, ob sie denn noch eine Chance haben ...


    Rechtlich verbindlich ist daher eine Zusage an die Schule nicht ...


    Eine vernüftige Lösung für dieses Problem ... gute Frage!

    Zitat

    Original von Pommes1
    Die schreiben da doch glaub ich, dass man "möglichst" diese Anzahl von SWS
    nachweisen soll.


    Hallo Pommes,


    keine Ahnung, wo das genau steht ... ABER ... die geforderten SWS für die 1/3-Regelung MUSST du haben. Wo es etwas großzügiger gehandhabt wird ist bei der Frage, was du zum Nebenfach zählen kannst.


    Deshalb ... auf jeden Fall die gesetzte Marke erreichen bzw. (besser noch) übertreffen ... und von vornherein "gut argumentieren", was wieso dazu zu zählen ist.


    Viele SL wissen, dass diese Einhaltung gefordert wird ... und ich kenne einige SL, die schmeissen dich gleich aus dem Bewerbungsprozeß raus wenn sie sehen, du hast die geforderten Stunden nicht. Da können die nämlich auch nichts dran machen ... und die bekommen nur Probleme, wenn das anschließend nicht geht.


    Also gleich auf Nummer sicher ... sorry ... korrekt - denn natürlich kommst du auf die geforderten Stunden ... gehen.


    Und so aufwendig ist das mit der Studienordnung nun auch wieder nicht ... sind bei mir im Auszug 10 Seiten auf 3 Blätter doppelseitig kopiert ... das Aufwändigste ist da eher schon, eine Studienordnung überhaupt (noch) zu haben bzw. zu besorgen ...


    Und "begründen" musst du die SWS ja nicht ... die führst du in der Anlage einfach auf ... und wer Spaß dran hat kann ja dann in der Studienordnung gucken, ob das stimmt. Begründen solltest du nur dann, wenn eine Veranstaltung dem Titel nach nicht gleich offensichtlich zu einem Fach gehört, weil es z.B. ein Spezialgebiet des Faches ist usw. ... Schule und Seminar haben da in der Regel kein Problem mit, aber die SB sind schließlich keine Experten auf deinem Fachgebiet ...


    Gruß,
    step.

    Zitat

    Original von Sissymaus
    Hab alles mitgeschickt! Das waren weit mehr als 20 Seiten, aber warum sollte ich etwas verschweigen?


    Keine Scheu ;) ... ich liege auch so bei rund 35 Seiten ...


    Das ist auch der Praxistipp des Personalrates: Alles mitschicken! Und die sollten es aus ihrer Erfahrung und der täglichen Arbeit am besten wissen, wie es am einfachsten und unkompiziertesten funktioniert ...


    Muss ja nicht alles einseitig und in Originalgröße sein ... also ruhig "komprimieren" ...


    Weiterer Tipp des Personalrates: Nicht den Fehler machen und denken ... "Haben die ja schon" oder "Liegt doch schon vor". Also ggf. auf Nachfrage bzw. wenn etwas in einem der 1000 auszufüllenden Formulare im Rahmen der Einstellung konkret noch einmal auftaucht ruhig nochmal mitschicken.


    Habe selbst schon von vielen SE direkt und indirekt gehört ... und von Personalräten ... dass wenn man das beherzigt es so gut wie nie zu Problemen in der Bearbeitung vom Eingang der Bewerbung bei der BR durch die Schule bis zur Einstellung und Bezahlung kommt ... auch wenn es trotzdem "seine Zeit braucht", die für den Außenstehenden nicht immer nachvollziehbar ist.


    Gruß,
    step.

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