Beiträge von step

    Das Hochhandeln macht man beim Unterschreiben des Vertretungsvertrages oder wie läuft das in der Regel?

    Beim Unterschreiben ist weder Zeit dazu, noch hast du die zuständigen Entscheidungsträger dabei. Das passiert in der Regel in der Schule und die haben da gar nichts mit zu tun. Da läuft alles hinterher.


    Ich habe z.B. meinen Vertretungsvertrag ein paar Tage vor Beginn in der Schule unterzeichnet - aber auch nur, weil ich eh da hin wollte und mit dem zu vertretenden Lehrer sprechen. Das wäre auch am 1. Tag 5 MInuten vor meiner ersten Unterrichtsstunde gegangen. Im Vertrag steht nur die Gruppe, nicht die Stufe. Die dürfte dann in der Abrechnung stehen ... wenn dann mal eine kommt. Wenn ich nicht einverstanden bin, kann ich mich dann mit der BR auseinandersetzen ... und bei Erfolg wird nachgezahlt.

    Da kannst du dir das selbst ausrechnen. Realschule müsste Gruppe 11 sein.

    Realschule müsste Gruppe 10 sein. Vertretung ist immer eine Stufe niedriger, als es laut OBAS wäre.


    Habe ich jetzt auch ... OBAS ab Sommer ... schon im Annahmeanschreiben stand Gruppe 13 (keine Stufe dabei) ... jetzt mache ich Vertretung am Gy ... überwiegend Sek II ... damit Gruppe 12 (Stufe weiss ich noch gar nicht, habe ja auch erst vor 7 Wochen angefangen ;) )

    Jetzt kommts aber: Mein NF umfasste nachweislich 64 SWS (genauso viele SWS wie in meinem Hauptfach!) - es gibt also scheintechnisch keinen Grund, das nicht als Erstfach anerkennen zu lassen! Meine Argumentation ist dann also: "Euch kann es eigentlich egal sein,
    dass ich mein universitäres Zweitfach zum schulischen Erstfach erklären
    möchte, da ich Eure Kriterien (laut Email SWS) erfülle."

    Hallo sookie,


    dran bleiben! Das sehe ich genau so ... das sollte völlig egal sein, wo die Stunden am Ende herkommen - Hauptsache, sie wurden gemacht.


    Und es hat hier im Forum - meine mich dunkel erinnern zu können - auch schon Hinweise gegeben, dass es Fälle gab, in denen die benötigten Stunden zusammengekratzt wurden ... und ich habe mal auf einer Seiteneinsteigerinfo auch so etwas mitbekommen, dass man da auch Stunden aus einem Zusatzstudium heranziehen könne. Warum dann nicht ein "Nebenfach" entsprechend berücksichtigen, wenn der Umfang außerordentlich hoch ist.
    Problem ist nur, dass bei solchen Dingen dann - leider - sehr viel im Ermessen des zuständigen Dezernenten liegt ... deshalb, wie gesagt, dran bleiben!


    Viel Erfolg,
    drücke die Daumen,
    step.

    step: Ich habe mal verglichen - die Formulierungen im Erlass haben sich seit dem letzten Jahr tatsächlich verändert. Es ist z.B. das "affine" Fach (zumindest in diesem Wortlaut) nicht mehr aktuell.

    Die Affinität IST nach wie vor aktuell ! Sie steht - wie gehabt - in der Infobroschüre ... also in der "Anleitung, was man tun muss" ... Punkt 3.7. Wenn dem nicht so wäre hätte man ja auch gar keine Chance auf den Seiteneinstieg, wenn man nicht exakt ein Schulfach studiert hat.



    Man könnte das Ganze auch mal anders betrachten ...


    Gehen wir mal vom Bewerber aus ... der braucht 2 Fächer. Das 1. Fach des Bewerbers muss entweder sein studiertes reines Schulfach sein ... oder ein dazu affines Fach. Das muß er dann darlegen, dass das so ist (lt. Info 3.7). Das 2. Fach des Bewerbers ergibt sich aus der 1/3-Regelung. Hier kann es ja nach Studium mehr als eine Möglichkeit geben - es geht alles, was die 1/3-SWS für das Lehramt (also 13/20/22) übertrifft.


    Die Schule schreibt nun nach Bedarf eine Kombination aus zwei gesuchten Fächern oder einem gesuchten Fach und einem beliebigen Fach aus. Für die Schule ist es völlig egal, ob der Bewerber die Kombi A/B oder B/A hat.


    Wenn wir das jetzt gegenüberstellen ... dann kann sich der Bewerber - ausgehend von seinen beiden Fächern - auf 4 mögliche Varianten der Ausschreibung der Schulen bewerben: Bewerbererstfach/Bewerberzweitfach, Bewerbererstfach/beliebig, Bewerberzweitfach/Bewerbererstfach oder Bewerberzweitfach/beliebig. Das "beliebig" steht in der letzten Variante für den Seiteneinstiegsbewerber aber auch fest, denn es ist automatisch das 1. Fach des Bewerbers, also sein aus dem Studienhauptfach rein oder affin abgeleitetes Schulfach.



    Der einzige Unterschied zu früher ist, dass es bisher die letzten beiden Bewerbungsmöglichkeiten für Seiteneinsteiger in der OBAS nicht gab, d.h. das 2. Fach des Bewerbers durfte nie das erste ausgeschriebene Fach der Schule sein. Das war aber Schwachfug ... weil es in der Praxis für Bewerber und Schule völlig egal ist, an welcher Stelle der Ausschreibung welches Fach steht. Es schränkte nur die Bewerbungsmöglichkeiten der Seiteneinsteiger und die Besetzungsmöglichkeiten der Schulen ein. Und die haben dann angefangen zu tricksen ("Fächer drehen") und damit der BR doppelte Arbeit gemacht ... deshalb jetzt die Rückkehr zur alten Variante (also so wie es zu Anerkennungszeiten geregelt war).


    Das heißt aber eben nicht, dass die Affinität jetzt wegfällt, denn die gilt immer noch für das 1. Fach des Seiteneinstiegsbewerbers. Nur ist es im Gegensatz zu früher jetzt egal, ob es das erste oder zweite ausgeschriebene Fach ist. Und nur deshalb steht es jetzt nicht mehr im Ausschreibungstext (bzw. im Erlass), weil sich der immer nur auf das erste von der Schule ausgeschriebene und geöffnet Fach bezieht. Nirgendwo sonst ist die Affinität gestrichen worden ...

    "Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfach vorhanden sind. Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien-und Prüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesen werden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfaches einen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen."

    Das paßt doch genau auf das, was ich bereits beschrieben habe ... sehe da keinen Widerspruch.


    [Erster Satz] Hauptfach des Bewerbers, welches auch das ausgeschriebene Fach ist ... über das 2. Fach wird in dem Fall nichts weiter gesagt, ergibt sich dann automatisch aus der 1/3-Regelung ... und da kann es ja auch mehrere Möglichkeiten geben ... deshalb steht ja in den Unterlagen irgendwo etwas von Festlegung der Fächer zusammen mit Schule und Seminar und gibt es das 3. (optionale) Fach in der Studienleistungsliste.


    oder


    [Zweiter Satz] Ausgeschriebenes Fach ist Zweitfach des Bewerbers ... dann muss das Hauptfach des Bewerbers ein anderes Schulfach abdecken. Das kann also dann logischerweise nicht auch ein Zweitfach sein ... und das wäre es z.B. auch bei zu wenig SWS für ein Erstfach ... denn sonst hätte man ja nur zwei Zweitfächer aus seinem Sudium kreiert.

    Wie gings denn aus? Meinen Informationen nach fängt man immer wieder bei Stufe 1 an. Wäre ja aber nett, wenns anders wäre.


    Ist anders ... steht irgendwo hinten in der Infobroschüre zur OBAS auch drin ... weil man für die OBAS die 2 Jahre Berufserfahrung benötigt, ist dort überhaupt nur der Verdienst ab Stufe 2 (bis 4 - max. möglich bei Einstellung) aufgeführt.

    Es klingt bei Dir schon so, als müsste man als Seiteneinsteiger für seinen Beruf leben, damit man überhaupt eine Chance hat, die Ausbildung zu überstehen.

    Aus meiner jetzigen Sicht ... ich unterrichte zurzeit als Vertretung genau die Stundenzahl, beide Fächer und die Klassen/Jahrgangsstufen (Sek I und Sek II), die ich ab Sommer im Rahmen der OBAS unterrichten werde ... habe aber noch kein Seminar, noch keine Unterrichtsbesuche, noch keinen Kurs Bildungswissenschaften ... das kommt also alles noch oben drauf ... ich sag mal: DAS wird in den ersten beiden Jahren wohl so sein - schätze ich ;)


    Bereits aktive Seiteneinsteiger können da natürlich viel besser Auskunft drüber geben ... fürchte nur, die sind zurzeit zu beschäftigt, um hier regelmäßig vorbei zu schauen ...

    Eine Frage noch: Gibt es außer der offiziellen OBAS Regelung und der Infobroschüre vom Ministerium noch weitere "grundlegende" Texte? In diesen beiden finde ich nämlich keine entsprechenden Paragraphen für die Infos, die Ihr mir gegeben habt (und die ich Euch natürlich glaube - aber man will's ja immer gern selbst nachlesen ;)

    Hallo Sookie,


    genau DAS ist ja das Problem X(


    Es gibt die OBAS, die Infobroschüre dazu und den aktuellen Einstellungserlass ... mehr nicht.


    Die Infos, die hier sonst so im Forum herumgeistern, beruhen auf persönlichen Erfahrungen und Informationen, die Einzelne bei der BR in ihrem speziellen Fall erfragt haben ... und die dann - freundlicherweise - hier "veröffentlicht" wurden. Aktuellstes Beispiel ist die prinzipielle Bewerbungsmöglichkeit auf Ausschreibungen Zweitfach/beliebig, die bei mir persönlich vor 1 Jahr noch zur Ablehnung durch die BR führte ... und nichts der erwähnten 3 Schriftstücke verändert wurde.


    In deinem speziellen Fall - wegen der Anerkennung etc. - ist daher ein Anruf bei der BR unumgänglich ...


    Gruß,
    step.

    Da ja nicht mehr das Unterrichtsfach zwingend studiert sein muss sondern auch ein affines Fach ausreicht.

    Hallo nochmal,


    als "affiner Bewerber", der das ganze Prozedere schon hinter sich hat ... und das mit dem Hauptfach seines Studiums ... es war notwenig detailliert nachzuweisen, dass ich mit den Inhalten meines Studium auch die Inhalte des Schulfachs komplett abdecke ... und mind. auf die 60 SWS komme. Man kann sich da auch an den Inhalten des entsprechenden Lehramtsstudiums orientieren (in den Infos ist die Affinität zum Schulfach gefordert).


    Und ich bekam - selbst auf Nachfrage - von der BR im Vorfeld kein grünes Licht ... ich durfte mich bewerben ... und nachdem Schule und Seminar der Meinung waren, dass das geht, und ich "stellenannahmewillig" war ... da ging dann alles zur Prüfung an die BR ... und die hat dann zugestimmt.


    Fazit: Nicht das Hauptfach studiert ... dann müssen Inhalte und SWS passen ... prinzipiell kann man vor den Bewerbungen - und sollte man auf jeden Fall auch - bei der BR nachfragen ... endgültige Gewißheit gibt es aber - leider - erst mit der Annahmeerklärung.


    Gruß,
    step.

    Wenn ich Englisch als Erstfach unterrichten will, spielt es eine Rolle, dass ich es "nur" im 1. NF studiert habe?

    Hallo sookie,


    ja, das spielt eine Rolle ... und das könnte schon der Knackpunkt sein!


    Was das Erstfach des Bewerbers angeht ... dieses muss entweder als Hauptfach studiert sein ... oder affin ... als Richtschnur kann man sagen, dass man auf ungefähr die SWS kommen muss, auf die auch ein entsprechender Lehramtsstudent kommen würde ...


    Zwei Nebenfächer ... also zweimal die 1/3-Regelung nutzen ... geht nicht. Es muss erst einmal ein "starkes Fach" vorhanden sein ... orientieren kann man sich am SWS-Umfang der Regelbewerber ... bei Lehramt Gy/Ge also rund 60 SWS ... erst dann greift für das 2. Fach des Bewerbers die Zweitfachregelung.


    Daran ändert auch die jetzt nach allen hier im Forum ausgetauschten Infos vorhandene Möglichkeit, sich auch mit dem zweiten Bewerberfach auf Erstfachausschreibungen zu bewerben, nichts. Das Bewerbererstfach ... also das dann zweite Fach der Ausschreibung (meistens "beliebig") ... ergibt sich dann nämlich automatisch aus dem ersten Bewerberfach, das aufgrund der vorherigen Ausbildung festliegt - also das "starke", in der Regel das studierte, Fach ist.


    Gruß,
    step.

    ... zum einen wurde meine derzeitige Vertretungsstelle vorzeitig beendet ... und das sehr kurzfristig.
    ...
    Nun habe ich von einer anderen Schule ab Sommer eine Elternzeitvertretung angeboten bekommen, aber auch hier stellt Arnsberg sich quer. Die Stelle sollte über 25,5 Stunden sein und zwar über das ganze Schuljahr. Jetzt wird sie aufs Halbjahr befristet und die Stundenanzahl gekürzt. Ich nehms langsam persönlich.

    Hallo CountThe Stars,


    wie Seiteneinsteiger? schon gesagt hat: Nicht persönlich nehmen.


    UND ... dran denken ... dass dich die Annahme einer Vertretungsstelle nicht von der Vergabe einer SE-Stelle ausschließt. D.h. ... wenn du die Vertretung jetzt annimmst und dann im laufenden Verfahren zum Sommer eine Stelle mit OBAS angeboten bekommst ... dann nimmst du die an und kündigst die Vertretung, noch bevor sie angefangen hat. Dann stehst du "auf der anderen Seite" ... denn die Schule, bei der du dann die Vertretung "hinwirfst" ... das meinst du dann ja auch nicht persönlich und da solltest du auch "keine Skrupel" haben! Du kannst ja nun mal gar nicht dafür, dass das System so ist wie es ist ...


    Gruß,
    step.

    Hallo CountTheStars,


    dann nimm doch deine Zeugnisse und die Studienordnung und lass die Scheine ganz weg, wenn welche fehlen ... da geht dann doch alles draus hervor ... habe noch nie gehört, dass bei dieser Kombi dann doch noch Scheine verlangt wurden ... zumal es in vielen Studiengängen bzw. an vielen Unis so etwas gar nicht gab. Und wenn es bei dir mit den SWS in beiden Fächern eh nicht knapp wird - verstehe das so, dass du quasi zwei Erstfächer hättest ... und außerdem ist die Studienordnung weitaus kostengünstiger zu besorgen ...


    Porto ... 1,45 Euro ... DIN A4 bis 500g und 2 cm Dicke ... kannst also noch was zupacken, wenn du willst :D


    Gruß,
    step.

    Bis zum 10.6. sollten ja alle Ausschreibungen online sein. Dann kann ich mich entscheiden wo ich überall hin schreibe und kann schon abschätzen wie viele Bewerbungen für eine Stelle vorliegen.


    ...für den großen Bewerbungsstapel den ich dann zur Post schleifen muss ;-).

    Geh' ruhig von 1 Woche vor dem 10.6. aus ... denn im Hauptverfahren sind die Endfristen immer fast gleich, da ja irgendwann Schluß sein muß wegen des weiteren Ablaufs ... und Ausschreibungen müssen mind. 1 Woche drin sein. Üblich waren früher 2 Wochen und so ziemlich alle Ausschreibungen erschienen auf einen Schlag, aber im letzten Verfahren waren viele Stellen tatsächlich nur 1 Woche online ... dann kam ein Loch bis zu den AG des Hauptverfahrens ... und danach kleckerweise immer wieder einige Stellen nach.


    Mit dem Abschätzen ist das übrigens auch nicht so einfach ... es sind schon SE an Stellen gekommen, nachdem 10 und mehr Regelbewerber abgesagt haben ...
    Und solange man nur schickt hält sich der Aufwand ja (finanziell) noch in Grenzen. Ich habe meine Bewerbungen fast alle persönlich im Sekretariat abgegeben - da sieht das schon anders aus ...


    Heißt für mich also, ich müsste entweder Scheine oder aber die Studienordnung beilegen, oder? Wie habt ihr das gehandhabt? Weiß im Übrigen nicht mal, ob ich noch eine für mich gültige Studienordnung besitze. Wäre ich damals wohl ein wenig sorgfältiger gewesen, wäre jetzt vieles einfacher....

    Genau das heißt das! Du MUSST es halt irgendwie belegen können ... Scheine - die könntest du ja scannen, verkleinern, doppelseitig, ... damit es nicht so viel Papier wird ... Studienordnung - die entscheidenden Seiten, wo die zu belegenden Veranstaltungen drauf stehen, kopieren und wenn man dann deine Eintragungen aus der Liste dort wiederfindet ist alles im grünen Bereich.


    Wichtig ist, dass der 1. Schuß sitzt ... das steht sogar irgendwo in dem Bewerbungsprozedere, dass die Schulen keine Unterlagen nachfordern ... kommt zwar trotzdem vor, aber wenn nicht alles dabei ist sortieren viele SL solche Fälle schon direkt aus. Weiterer Punkt ... wenn du die Stelle bekommst geht deine Bewerbungsmappe an die BR zur Prüfung ... und spätestens die brauchen dann die Nachweise ... und man weiß nie, wie der Sachbearbeiter gerade drauf ist. Dazu gehört z.B. auch, dass man irgendwo mal klarstellt, dass Vorlesung XY mathematischen Inhalt hat, wenn man sie unter Fach: Mathematik aufführt, sie aber nicht "Matheirgendwiegedönse" heißt - woher soll der arme Sachbearbeiter das wissen?


    Ist das 1. Fach eindeutig - weil Studienfach = Schulfach - dann könnte es aber zumindest für das 2. Fach wichtig sein, weil es da wirklich auf die SWS wegen der 1/3-Regelung ankommt ... es ist also wichtig, das irgendwoher die SWS belegt werden können.


    Was das angeht also eher die "Nummer sicher" fahren ... für wen das im Laufe des Bewerbungsverfahrens nicht wichtig ist, der braucht sich diese Dinge im Anhang ja nicht anzusehen.


    An die Studienordnung kommt man übrigens immer noch heran ... im schlimmsten Fall versteckt sie sich in der Bibliothek der Uni in den "Amtlichen Mitteilungen".



    Viel Erfolg!

    Bin mir im Moment noch unschlüssig, ob ich mich auf alles bewerben soll was möglich ist oder eben nur die in jeder Hinsicht besten Angebote wahrnehmen sollte. Hatte mich Anfang des Jahres schon einmal auf eine Stelle beworben und auch gleich eine Einladung zum AG bekommen. ...
    AG super gelaufen, der Schulleiter meinte danach alle fanden mich am besten und hätten keine Bedenken dass ich ich das schaffen würde mit der OBAS, aber leider sei einer der Bewerber ein Regelbewerber mit Staatsexamen gewesen und deshalb hätte er die Stelle bekommen.


    Ich wusste da noch nicht wie das läuft und dachte wenn ich eingeladen werde dann gibt es wohl nur Seiteneinsteiger als Kandidaten und hatte mir deshalb von der Einladung schon einiges erhofft. Da war ich dann schon ein wenig geknickt. Man liefert die beste Leistung ab, alles ist super, kann 3 Mangelfächer unterrichten aber ....


    Ich würde mich an deiner Stelle zunächst einmal überall dort bewerben, wo es für dich prinzipiell infrage kommt. Du kannst auch erst einmal abwarten und gucken, wie sich die Anzahl der Regelbewerber bei "deinen Stellen" entwickelt ... und dann abschätzen, ob es Sinn macht. Wenn dann die Einladungen kommen kannst du immer noch "aussieben" ... und musst es u.U. sogar, weil sich im Hauptverfahren die Termine auch gerne überschneiden.


    Das Regelbewerber vorgehen ... das spricht sich auch erst langsam herum, dass das NICHT so ist. In der Regel natürlich schon, aber in "begründbaren Fällen" kann die Schule auch einen Seiteneinsteiger einem Regelbewerber vorziehen.


    Die einzige IMMER einzuhaltende Regel ist, dass wenn die AK auch nur einen SE einläd (da ist sie völlig frei wen und wie viele der SE-Bewerber) MUSS sie auch ALLE Regelbewerber einladen.


    Wir hatten schon Berichte über solche Fälle (SE vor Regelbewerber) hier im Forum ... und mir ist es auch am Ende meiner Bewerbungen in einem Fall so gegangen. Der SL hatte mir das auch im Vorfeld angekündigt, dass das so kommen könnte ... und als die AK tatsächlich so entschieden hatte hatte er - bevor er mich darüber informiert hat - bereits mit der BR und dem PR abgeklärt, dass beide zustimmen würden, wenn ich die Stelle annehmen würde.
    Wie das genau gelaufen ist ... keine Ahnung, da könnte ich nur spekulieren ... und würde in dem speziellen Fall auch gute Begründungen finden. Als ich das dann z.B. am nächsten Tag bei dem AG an der Schule, die ich später ausgewählt habe, erwähnte ... da meinte der SL auch, wie das denn sein könne, denn das ginge doch gar nicht ... bis ihn der Seminarvertreter "aufklärte", dass das in einzelnen Fällen durchaus vorkomme.

    Also mein Fazit aus all dem wäre: Auf alles bewerben was passt, auf Einladungen hoffen und im Fall des Falles beten das wir mehr Glück mit den Sachbearbeitern haben als step ;)


    Ich würde aus Erfahrung noch ergänzen, sich vorher bei der zuständigen ... JEDER zuständigen ... BR erkundigen was geht, wenn der Fall nicht eindeutig liegt. Oder mit der SL darüber sprechen, dass die nachhakt - wenn sie Interesse zeigt. Dann ist das anschließend nämlich kein Glücksspiel mehr! Und inzwischen sind die Sachbearbeiter auch besser informiert als zu Beginn der OBAS, als - lt. BR - auch einige Fälle durchgerutscht sind, die nicht in die OBAS hätten kommen dürfen.


    Der Informationstipp gilt übrigens auch für den Fall, dass Gesetz bzw. Erlass gar nicht verändert wurden ... denn genau das ist ja jetzt der Fall: Obwohl OBAS und Einstellungserlass lauten wie vorher, geht das mit der Zweitfachbewerbung - lt. der o.a. Nachfrage bei der BR D - jetzt ... was bisher als "geht defintiv nicht ... steht doch eindeutig im Text der OBAS" ... abgelehnt wurde ... und was, wenn man den Text ganz wörtlich nimmt, ja auch tatsächlich nicht gehen dürfte. Ist also ganz klar eine Anwendungsfrage ... und das kann nun mal so und im nächsten Bewerbungsverfahren durchaus wieder anders gehandhabt werden ... und auch unterschiedlich von BR zu BR.


    Das Einzige was jetzt geändert wurde ist der Text in den Ausschreibungen - unten bei den Öffnungen ... Studienleistungen ... ja, ich gucke da "aus Jux und Dollerei" noch rein :D
    Wo füher stand, man müsse das Ausgeschriebene oder ein affines Fach studiert haben (also reines Erstfachstudium oder eben affin dazu) ... steht da nun, dass das studierte Fach einen Einsatz im ausgeschriebenen Fach möglich machen müsse. Und auch wenn da nirgendwo etwas wirklich Konkretes bzgl. der Zweitfachgeschichte steht, man kann das so interpretieren: Bei der Ausschreibung z.B. Mathe/beliebig läßt eben z.B. ein Physikstudium einen Einsatz im ausgeschriebenen Fach Mathe zu, denn das ist das 2. Fach des Bewerbers laut 1/3-Regelung der OBAS ... das 1.Fach des Bewerbers ist Physik.
    So konnte sich der Physiker früher eben nur auf Physik/beliebig bewerben ... heute auf Physik/beliebig und Mathe/beliebig.
    Allerdings dürfte es den Bewerbern mit nicht reinem Studium ihres 1. Faches auch bei dieser Regelung nicht erspart bleiben nachzuweisen, dass ihr Studium affin zum 1. Fach ist ... denn sonst hätte man ja nur zwei 2. Fächer lt. OBAS (Beispiel: Ingenieurstudium bei der Bewerbung an einer allgemeinbildenden Schule ... muss affin zum Schulfach Technik oder Ph oder Bio oder Ch sein ... siehe Bemerkungen dazu im Text der OBAS-Infobroschüre).



    Viel Erfolg bei euren Bewerbungen!


    Ist hier zufällig jemand, der sich als Seiteneinsteiger für Kunst bewerben will? Falls ja, einfach mal eine PN an mich schicken ... ;)

    ...
    Denn dieser Textabschnitt würde der Aussage der BR doch widersprechen. Oder lese ich das nur falsch?

    Hallo Seiteneinsteiger?,


    nein ... du liest das schon richtig!


    Man hat bisher die Einstellungsvorschriften auch exakt auf's Wort so befolgt, wie sie immer noch in der OBAS stehen ... und auch konsequent Bewerbungsvorschläge der Schule, die auf Zweitfach/beliebig lauteten, seitens der BR wieder eingestampft. Siehe "meine Geschichte" im vorherigen Beitrag ...


    Aber ... da ist Bewegung drin !!!


    Schon vor ein paar Monaten sagte mir ein Seminarvertreter nach einem AG, dass mir so etwas wie damals ("Zweitfachbewerbungsablehnung") in Zukunft nicht mehr unbedingt passieren müsse, weil man zumindest in seiner BR überlegt, auch die Zweitfachbewerbungen demnächst durchzuwinken - dann aber mit den klaren Erstfachanforderungen für das dann ausschreibungsmäßige Zweitfach des Bewerbers.
    Grund: Die Schulen umgehen das nach den bisherigen Erfahrungen eh mehr und mehr ... und machen damit der BR zusätzliche Arbeit ... dann kann man das auch gleich so handhaben. Und es gibt ja auch gar keinen plausiblen Grund, warum das (bisher) nicht geht.
    Ob und ab wann das gelte ... und bei welcher BR ("seine" ist bei OBAS immer ein wenig "Vorreiter" und hat auch auf meinen Tipp hin schon viele Bewerber prima behandelt und denen auch in "problematischen" Fällen sehr gut weitergeholfen) ... und bei welcher BR nicht ... das können man schwer sagen ... daher sollte ich ggf. nachfragen ... falls das überhaupt nochmal für mich relevant würde.


    Also ... wenn das in eurem Fall infrage kommt ... fragt vorher bei der zuständigen BR nach, ob ihr euch mit eurem Zweitfach auf eine Ausschreibung Zweitfach/beliebig bewerben dürft ... damit es nicht hinterher das böse Erwachen gibt.


    Ihr könnt je nach Sachlage auch die SL "beauftragen", bei der BR nachzufragen ... ;) ... die haben in der Regel den "schnelleren Draht" ... und wissen dann auch gleich Bescheid.


    Ihr glaubt gar nicht, wie unwissend die Schulen in puncto Ausschreibungen, Seiteneinsteiger, usw. sein können ... :(


    Gruß,
    step.

    Habe eben mit der BR Düsseldorf telefoniert. Bewerbungen auf Zweitfach/beliebig sind... Zitat: "ganz klar möglich, besonders wenn Prüfungsleistungen in diesem Fach vorliegen...." In meinem Fall also z.B. das Vordiplom in Chemie.


    step: welche BR war das denn die dich so geärgert hat?

    :explodier: :schimpf: :qualm: :neenee: :motz:



    Hallo Anatomiker,


    die BR, die mich so geärgert hat ... die mich als Bewerbungsvorschlag der Schule abgelehnt hat ... nach 3 Monaten Bearbeitungszeit (war eine Frühbucherstelle) ... weil ich mich auf Zweitfach/beliebig beworben hatte ... Düsseldorf !!!


    Und ... die BR hat der Schule und mir gar keine Chance gelassen, das auszubügeln - was "ganz einfach" möglich gewesen wäre (und auch häufig praktiziert wurde) - indem sie gleichzeitig der Schule die Stelle gestrichen (also nicht wieder zur Ausschreibung freigegeben) hat. Die Schule hat damals sogar noch schriftlich bekommen, dass sich dieser Bewerber NUR auf Erstfach XY/beliebig bewerben darf !!! Und ich war nicht der Einzige, bei dem diese Zweitfachgeschichte passiert ist.


    Das eigentlich Ärgerliche war, dass man ja gerade neue Vorschriften eingeführt hatte ... und die BR die "Einführungsprobleme" letztendlich auf dem Rücken von Bewerber, Schule und Seminar ausgetragen hat - obwohl man es hätte "freundlicher" regeln können ... oder sagen wir gemeinsam "partnerschaftlich" mit den Schulen (es gab Fälle, da wurde das so gemacht). Die hätten damals sogar schon beim Eingang des Bewerbungsvorschlages mit einem Blick sehen MÜSSEN, dass da was schief gelaufen ist ... ein Anruf und man hätte die Geschichte geregelt ... es waren ja noch 8 Monate Zeit.


    Ich war sogar ein zweites Mal - in einem anders gelagerten Fall - betroffen. Da haben das zuständige Seminar und die BR der SL eine definitiv falsche Auskunft gegeben ... und damit eine mögliche Einstellung bereits im Vorfeld verhindert. Ich hatte dann zur endgültigen Sicherheit selbst beim MSW nachgefragt ... "natürlich ginge das" ... "welches Seminar meint denn da Ahnung zu haben" ... "welche BR behauptet denn sowas" ... "um welche Stellennummer geht es denn". Das MSW hätte sich auch drum gekümmert ... aber das habe ich dann gar nicht mehr gewollt ... weil ein SL ("dieses Projekt wäre mir sehr wichtig gewesen"), der sich selbst nicht gekümmert hat (obwohl er die Infos hatte) ... und das (in der Sache negativ eingestellte) Seminar ... und DIESE BR ... die Drei zusammen ... das musste nun wirklich nicht sein. ;)


    Fazit war danach für mich, dass ich mit Düsseldorf wenn irgendwie möglich ... gefühlsmäßig ... nichts mehr zu tun haben wollte. Da aber meine jetzige "OBAS-Schule" (anderer RB) in meinem eigenen Ranking sowieso mit Riesenabstand auf Platz 1 lag gab der BR-Faktor dann doch nicht den Ausschlag ...


    UND ... ich bin KEIN Einzelfall ... einen Fall hier aus dem Forum kenne ich sehr genau, wo erst das MSW eingeschaltet werden mußte ... war also rechtmäßig, was da zunächst abgelehnt worden war ... und von einigen weiteren Fällen habe ich gehört (wenn man sich wegen der "Pannen" 15 Monate mit OBAS-Bewerbungen beschäftigt kommt einiges zusammen ;) ). Und im Gegensatz dazu auch von einigen SE Kenntnis erhalten, wie sich andere BR in gleich gelagerten Fällen verhalten haben ... ein Unterschied wie Tag und Nacht.



    Fazit für "euch (Noch-) Bewerber" ... grundsätzlich ... also unabhängig vom RB: Wenn der Fall nicht eindeutig ist, vorher bei der BR anrufen und nachfragen. Wenn die gewisse Dinge ... die ja häufig nicht in den Vorschriften stehen, sondern mehr eine "Handlungsanweisung" sind ... immer noch nicht zentral irgendwo mal klarstellen, dann sollen sie sich auch nicht über die vielen Anrufe der Bewerber beschweren. Wobei es für Bewerber schon nervig sein kann, bei der BR überhaupt mal jemanden zu erreichen. Aber: Dran bleiben !!!


    Zum Thema "Zweitfachbewerbung" speziell ... siehe mein nächstes Posting ;)


    Gruß,
    step.

    Ich bin momentan an einer Förderschule als Vertretungslehrkraft beschäftigt ...


    Gerne würde ich in den Seiteneinstieg,was aber wg. Fehlen eines Studiums verständlicherweise nicht geht. Darf ich an der PE teilnehmen?

    Hallo mjohannes,


    ja, du darfst an der PE teilnehmen ... du musst sogar, wenn du Seiteneinsteiger wirst (und nicht in die OBAS gehst/darfst).


    Und wieso geht das wegen Fehlens eines Studiums verständlicherweise nicht ?( Der Seiteneinstieg geht mit Unistudium, Fachhochschulstudium oder fachspezifischer Ausbildung.


    An Förderschulen geht bzgl. Seiteneinstieg aber zurzeit wirklich gar nichts - das hängt aber nicht mit (d)einem fehlenden Studium zusammen.


    Eine Übersicht über die Möglichkeiten findest du hier ...


    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote


    ... unter ... Möglichkeiten für den Seiteneinstieg (graphische Übersicht) ausgehend vom Studien- bzw. Berufsabschluss


    Gruß,
    step.

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