Beiträge von step

    @ step: Ich sprach aus der sicht von Lehrern, die auch Lehramt studiert haben.
    Die Lohnsteuerkarte mussten wir aber auch an die BezReg schicken. Die hat es dann ans LBV mit den erforderlichen Unterlagen weitergeleitet.


    Das hatte ich schon vermutet ... aber da wir hier im Bereich der Seiteneinsteiger sind ... und bevor das dann jemand liest und Panik bekommt, weil er keine Bewerbernummer hat oder vor Aufnahme der Beschäftigung niemand die Lohnsteurkarte haben wollte ... ;)


    Die Lohnsteuerkarte müssen Seiteneinsteiger übrigens auch mit den ganzen anderen Unterlagen zusammen (incl. der LBV-Bögen) an die BR schicken - wenn sie nicht eh schon dort liegt (bin ja mal gespannt, ob das bei mir klappt :schreck: ).


    Nur Vertretungslehrkräfte kriegen das alles in 99 % (oder 98 % ?) der Fälle erst direkt vom LBV ... was übrigens eine blöde Regelung ist, weil das dadurch zu zusätzlichen Problemen kommen kann. Was zudem völlig unnötig ist, denn die Bögen sind nicht so ein Geheimnis, dass sie der Vertretungsbewerber nicht auch direkt von der SL bekommen könnte - so wie er ja auch die Führungszeugnisanforderung usw. von der SL bekommt ... was außerhalb des Vertretungsbereiches eben alles die BR verschickt.


    Hallo Mijeniti,


    zunächst einmal: Tue am Besten NICHTS von dir aus, weil es eh irgendwo versandet :!: Warte, bis man etwas von dir haben will - die melden sich schon, wenn es auch manchmal dauert. Zu deinen Fragen ...


    Der Vertrag kommt in der Regel zur Schule und liegt dort spätestens am 1. Unterrichtstag ... ohne Unterschrift darfst du gar nicht vor die Klasse.


    Förderliche Zeiten ... ich entnehme deiner Frage, dass du diese Aufstellung noch nicht in der Schule ausgefüllt hast ... dann wirst du da "irgendwann" Post zu bekommen - oder auch nicht. Und selbst wenn du es - wie ich - bereits in der Schule ausgefüllt hast, ist das keine Garantie dafür, dass es in der BR ankommt bzw. berücksichtigt wird. Dann musst du das in die Hand nehmen, wenn du deine 1. Abrechnung hast und die Nichtberücksichtigung bemerkst. Dafür hast du aber auch 6 Monate Zeit - solange wird nachgezahlt ... muss ich z.B. auch noch tun :( , weil die Schule nichts (sie hatte meine komplette OBAS-Bewerbung mit allen Nachweisen) weiter gereicht hatte (nur "das ihrer Meinung nach Notwenige" zusammen mit dem Vertretungsantrag per Fax an die BR).


    Steuerkarte ... bloß schön zuhause lassen :!: Dafür ist das LBV zuständig. Solange die BR dich aber dort nicht angemeldet hat und man dir eine Personalnummer verpaßt hat, kann man da mit dir nichts anfangen! Also schön warten, bis die dir ihre auszufüllenden Bögen schicken und zeitgleich deine Lohnsteuerkarte haben wollen. Das kann aber dauern ... und wundere dich nicht, wenn du dann schon einige Zeit unterrichtet hast.


    Es gibt eigentlich nichts weiter zu beachten ... schön warten, bis sich jemand meldet und man dir sagt, was zu tun ist ... so kannst du auch nichts falsch machen :P ...



    ... lediglich ein Punkt ist kritisch (unter der Voraussetzung, dass die LBV-Unterlagen nicht doch schon von der BR angefordert wurden - was vorkommt, aber nicht die Regel ist): Wenn sich das LBV zu lange Zeit läßt ... da gibt es im SGB so einen Passus wegen der Krankenversicherung und eine 2 wöchige Frist bzgl. der Anmeldung ... also wenn du kurz nach Aufnahme der Tätigkeit noch nichts vom LBV gehört hast, dann solltest du dich direkt bei deiner Krankenkasse melden. Die sollen dann dem LBV einfach eine Mitgliedsbescheinigung schicken - auch ohne deren Aufforderung und egal was die dir beim LBV vorher am Telefon gesagt haben (kannst du später leider nicht beweisen). Aber so haben die das Ding bekommen und du hast deine Krankenkasse noch als Zeugen. Erspart dir am Ende viel Arbeit und Ärger. Denn das LBV schert sich gerne mal um nichts ... und die sagen dir u.U. sogar am Telefon, dass du warten sollst, bis sie sich bei dir melden ("Sie müssen erst eine Personalnummer haben!") ... wollen dir dann aber später ein Fristversäumnis unterschieben.
    Bei mir haben das am Ende freundlicherweise die Rechtsabteilungen der beiden beteiligten Krankenkassen geregelt ... und weil ein klarer Gesetzesverstoß des LBV vorlag (ich hatte die sogar netterweise sofort darauf hingewiesen, was die aber offensichtlich nicht weiter interessiert hat) mussten die sich dann zwangsläufig bewegen.


    Gruß,
    step.

    Ich denke, du wirst dich aber wohl auf den ersten Arbeitstag einstellen können, da zuerst noch einige Unterlagen eingereicht werden müssen.


    Du solltest allerdings in den nächsten Tagen auch Post von der Bezirksregierung bekommen, die eben diese Unterlagen von dir fordern wird (unter anderem auch die Lohnsteuerkarte, aber auch polizeiliches Führungszeugnis, etc.). Warte einfach darauf. Mit dem Antrag kenne ich mich allerdings so rein gar nicht aus.


    Ob sie wirklich Post bekommt ... evtl. sind ja bereits mit dem Antrag schon alle Unterlagen eingereicht worden, z.B. der Personalbogen ... und auch der Antrag für das Führungszeugnis bereits in der Schule ausgehändigt worden ... aber das kann nur Mijeniti wissen ... mehr ist das nämlich erst einmal nicht.


    Und die weiteren Unterlagen wie z.B. die Lohnsteuerkarte fordert bei Vertretungslehrkräften in 99 % der Fälle nicht die BR an ... dafür ist das LBV zuständig, wo dich die BR erst einmal anmeldet ... und das kann dauern ... da sind ggf. die ersten Unterrichtstage oder - wochen bereits vorbei.


    Also ... wie CountTheStars schon sagte: Wenn jemand etwas will, wird er sich melden ... also nicht kirre machen :!: , wenn es in nächster Zeit keine Post gibt ... und der nächte Schritt wirklich erst der Vertrag am 1. Tag in der Schule ist - das wäre völlig im Rahmen.


    Und sollte am Ende etwas fehlen ... oder von der Schule nicht weitergereicht worden sein (z.B. die Unterlagen aus der Bewerbung für die Einstufung) ... dann kann man das hinterher entsprechend nachreichen.

    Für NRW: Hast du dich schon für eine feste Stelle beworben? Wenn ja: Du müsstest dort eine Bewerbernummer haben. An das Dezernat, das deine Einstellungsunterlagen für die feste Stelle hat, schickst du den Vertrag. Außerdem schreibst du einen Begleitbrief, in dem Du die Wochenstundenzahl etc. hineinschreibst. Die Anrechnung geht dann automatisch.
    Wenn du dich noch um keine feste Stelle beworben hast, schickst du diesen Vertrag einfach mit der Bewerbung zur BezReg.


    Bewerbernummer als Seiteneinsteiger ... also ich habe mich auch um eine Vertretungsstelle beworben, und das nach meiner OBAS-Annahme, und so ein Ding nie gehabt ?( ?( ?(

    Genau das darfst du nicht tun ... "freie Wirtschaft" ... Schule ist eine völlig andere Welt ... da sitzen absolute Personaler-Laien, denen auf's Auge gedrückt wurde, sich gefälligst um Vertretung für die ausfallenden Lehrer selbst zu kümmern ... da kannst du nichts "normales" erwarten.


    Und zum Teil gibst du dir die Antwort ja schon selbst ... wenn du sie anmailst, antworten sie schnell und freundlich ... aber auf deine Bewerbungen hörst du nichts - egal ob per email oder schriftlich. Das Vertretungsgeschäft läuft eben nach eigenen Regeln ... und wenn da nicht explizit steht, dass die Schule etwas schriftliches haben will ... email oder Unterlagen ... IMMER erst anrufen ist der beste Tipp, den man geben kann (kann man eigentlich auch immer erst mal tun). Dann hört man u.U. nämlich schon sofort, woran man ist. Manchmal fällt man schon von vornherein raus, dann weiß man das aber sofort, während man auf die Bewerbungsemail oder -unterlagen u.U. ewig nichts hört. Das ist noch nicht einmal böser Wille, das Vertretungsgeschäft ist halt ein unbeliebter Klotz am Bein ... und man leidet eben auch nicht unter Beschäftigungsmangel - auch die Damen im Sekretariat nicht.


    Montags rein und freitags unterschrieben ... ja, alles drin ... wobei du dann nicht den Vertrag, sondern den Antrag unterschreibst ... und da die Schule die Sachen alle da haben, geht das ggf. in Minuten, da erst einmal auch die BR außen vor ist.


    Und das man auch erst einmal gar nichts hört, aber plötzlich einen Anruf bekommt und dann die Anträge schon ausgefüllt auf dem Tisch liegen - selbst erlebt.


    Die Fächer spielen dabei natürlich auch eine große Rolle ... wenn man Fächer hat, wo auch das Angebot an gerade fertigen Lehrern groß ist, hat man als SE auch erst einmal schlechte Karten bei Vertretungen ... gerade in den letzten Wochen vor den Ferien, weil die Schulen natürlich zunächst einmal auf die Junglehrer hoffen, die gerade bei festen Stellen (noch) nicht zum Zuge gekommen sind. Genau so schnell kann so jemand aber auch plötzlich wieder abspringen, falls er doch noch fündig wurde ... und dann ist es wichtig, dass deine Bewerbung bereits da ist, weil viele Schulen die Vertretungsstellen gar nicht erst ausschreiben (was sie auch nicht tun müssen), wenn sie einen Kandidaten in petto haben.

    ... ich hab immer sofort ne Bewerbung geschickt, wenn die Stelle in VERENA auftauchte ...

    Vertretungsstellen sind sehr lästig für die Schulen ... und damit auch die Bewerbungen auf diese Stellen ... und jede händelt das Verfahren bei Vertretungen so, wie sie möchte ... daher - aus Erfahrung (Bewerber und SL) - IMMER erst einmal anrufen ...


    ... und hier im Forum suchen ... zum Thema Vertretungen hatten wir in den letzten Monaten öfter mal was.

    Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.


    Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.


    Wie finanziert wurde ist völlig irrelevant, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit für das Arbeitszimmer geht.


    Im Grunde muss man "nur" folgendes tun:


    1. Den prozentualen Anteil des Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche berechnen. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren immer gleich (es sei denn, man tauscht die Zimmer, baut an oder ähnliches).


    2. Die Herstellungskosten des Gesamtgebäudes ermitteln ... hierzu gehört alles, incl. der Nebenkosten, was du für die "Herstellung" des Hauses ausgegeben hast ... Kaufpreis des Hauses, Kosten der Sanierung ... also bis du in das fertige Objekt eingezogen bist. Hiervon kannst du jedes Jahr zwei Prozent absetzen ... natürlich musst du mit dem Faktor aus 1. rechnen, wenn du von den Kosten des gesamten Objektes auf die anteiligen - absetzbaren - Kosten des Arbeitszimmers kommen willst. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren ... (siehe 1.)


    3. Die jährlichen Unterhaltskosten bzw. Instandhaltungskosten des Gesamtgebäudes ... hierzu gehört dann alles, was "im laufenden Betrieb" anfällt ... also neben (anteilig prozentual aus 1.) den Heizungs- und Stromkosten auch Reparaturen am Haus. Variiert von Jahr zu Jahr und musst du aus den laufenden Rechnungen ermitteln.


    4. Was im Arbeitszimmer selbst anfällt ... also z.B. Boden legen, Wände streichen, ... kannst du zu 100% absetzen (ggf. über mehrere Jahre abschreiben, also die Nutzungsdauer verteilen ... zum Teil musst du das so tun, zum Teil lohnt sich das wegen der Deckelung lt. 6.) ... dafür natürlich aus den anderen Räumen (also z.B. den Wohnzimmerfußboden) gar nichts (auch nicht prozentual aus 1.).


    5. Auch die jährlich anfallenden Zinsen für die Finanzierung des Gesamtgebäudes, also der Herstellungskosten aus 2., kannst du natürlich (prozentual nach 1.) absetzen ... Jahr für Jahr.


    6. Die Gesamtkosten für das Arbeitszimmer ... also die Summe aus 2. bis 5. ... ist auf 1250 Euro im Jahr gedeckelt.



    Es lohnt sich - wenn man das noch nie gemacht hat - wenn man sich einmalig ein Buch o.ä. zum Thema Steuern besorgt ... da steht sowas sehr gut erklärt und aufgeschlüsselt drin. Sollte die 20 (?) Euro wert sein.


    Zum Hinweis von Susannea ...
    Die Absetzung der haushaltsnahen Dienstleistungen und der (Lohnkosten der) Reparaturen am Haus (Rechnung und Überweisung zum Nachweis) machst du natürlich - Jahr für Jahr - NUR aus deinem Privatanteil - also OHNE Arbeitszimmer - in der Steuererklärung geltend ... denn den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers aus diesen Kosten hast du ja schon beim Arbeitszimmer berücksichtigt (Punkt 3. ... und da ist der Spareffekt deutlich größer).
    Und Vorsicht im 1. Jahr ... die Sanierung selbst steckt - je nach dem, wie das bei dir abgelaufen ist (Abrenzung Sanierung zum laufenden Unterhalt bzw. Instandsetzung) - ja auch schon mit in den Herstellungskosten drin (und wird damit über die laufenden gleichbleibenden 2% pro Jahr abgesetzt) und fällt damit für diese Art der Absetzung eh weg.


    Viel Spaß :D

    Ich habe Englische Philologie und Soziologie studiert (Magister)


    Meine erste Frage bezieht sich auf Teilanerkennung bzw. direkten Seiteneinstig mit meiner Fächerkombi. In Englisch habe ich ab dem Hauptstudium keine Linguistikscheine mehr gemacht und auch Soziologie ist ja nur zum Teil dem Unterrichtsfach Sozialwissenschaften zurechenbar, möglicherweise auch Politik.


    Da ich mich zum nächsten Einstellungstermin (02.09.11) nicht bewerben kann, wüsste ich gerne, wann die nä. Bewerbungsphase wieder losgeht. Ist damit im Frühjahr zu rechnen oder erst wieder im nächsten Sommer?

    Zu NRW ...


    1. Grundsätzliche Anerkennungen, mit denen man sich dann auf schulscharfe Ausschreibungen bewerben kann, gibt es nicht mehr.


    2. Teilanerkennungen, mit denen man dann erleichtert ins Studium einsteigen kann, haben sich auch insoweit erledigt, dass es keine Uni mehr gibt, an der man nach dem alten Ausbildungsweg weiter studieren kann (Thema hatten wir erst kürzlich hier).


    3. Anerkennung FH ... fällt für dich flach.


    4. Bliebe nur der direkte Seiteneinstieg. Ich gehe mal davon aus, dass zwischen den Studiengängen "Englisch" und "Englische Philologie" ein (großer (?)) Unterschied besteht ... und damit verlassen wir bereits den Weg des "normalen Gangs". Was also den direkten Seiteneinstieg angeht, solltest du mal direkt bei einer BR nachfragen ... einfach weil dein 1. Schulfach schon nicht "eindeutig" ist. Ohne dieses 1. Fach ist der direkte Seiteneinstieg aber schon Essig - das wäre also der 1. Schritt, das einmal grundsätzlich zu klären. Die BR findest du über die LEO-Seite (oben) ... Dezernat 46, Lehreraus- und -fortbildung ist dafür zuständig.



    Solltest du nach dem Telefonat mit der BR wissen, dass du als 1. Fach "Englisch" nehmen kannst ... Ausschreibungen für Stellen kommen kontinuierlich ... speziell für SE auf LOIS ... die Hauptausschreibungstermine sind immer im November (zum Halbjahr) und Mai (zum Schuljahr).

    ... Brief vom Seminar direkt bekommen. Ich zitiere mal:
    "... Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben laden wir Sie hiermit herzlich zu den Veranstaltungen des Orientierungsseminars ein. Diese finden statt in der letzten Ferienwoche....und zwar am Mittwoch, 31. August bis Freitag, 2. September 2011 jeweils von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Bitte zeigen Sie uns Ihre Teilnahme...an."


    Das hört sich für mich wie eine zwangslose Einladung an... Obwohl in der Annahmeerklärung das Wort "verpflichtend" verwendet wurde...

    Kenne auch nur die Verpflichtung ... ich glaube, das steht auch irgendwo in einem Erlass drin ... und (telefonische Auskunft, als die Schule/ich uns nach dem Seminartag erkundigt haben) das dort "grundsätzliche Dinge" besprochen werden sollen ... eigentlich logisch, zumal wir ja dann in dieser neuen Ausbildungsvariante auch erst einmal bis November "frei" haben.


    Bei mir - war aber eine andere BR, scheint also unterschiedlich gehandhabt zu werden - stand das in der Bestätigung der OBAS-Teilnahme, die ich nach der Annahme direkt von der BR bekommen habe ... Ort und Zeitpunkt dieser Orientierung ab 31.8. ... und Ort und Zeitpunkt der berufsbegleitenden Ausbildung ab 1.11..


    Und natürlich stand da auch eine "freundlichere Umschreibung der "Einweisung"" ;) : "Ich lade sie ... ein." ... und dann: "Bitte finden sie sich am 31.8. um 9.30 in ... ein." Vielleicht wollen die bei dir mit der Rückmeldung nur sicher gehen, dass du das Schreiben jetzt auch hast und Bescheid weißt - es ist immerhin Urlaubszeit und nicht jeder immer zuhause. Ich würde da einfach im Seminar anrufen, denn auch in den Schulferein ist da eigentlich immer jemand im Sekretariat zu erreichen ... und du wirst nicht der erste Überschneidungsfall sein.

    Wie erwartet muss ich vom 31.8. bis zum 2.9 von 9-15 Uhr zum Orientierungsseminar. Ich muss meine Teilnahme bestätigen, aber in der Annahmeerklärung der Bezirksregierung steht, dass das verpflichtend ist. Ist natürlich total blöd, dass sich das mit den Veranstaltungen der Schule überschneidet. Weiß die Schule da schon Bescheid oder muss man sich da erklären, warum man z.B. zur Konferenz nicht kommen kann?

    Teilnahme bestätigen ? ... Hast du da Post vom Seminar deswegen bekommen ?


    Ist mir nämlich bisher nicht bekannt, dass da was zu bestätigen ist ... auch weil, wie du sagst, es verpflichtend ist. Bei mir stand das Seminar für die Orientierungswoche im Brief der BR mit Ort und Uhrzeit drin, also habe ich da zu erscheinen - Punkt - ... denke ich ?(


    Bzgl. Schule ... die Schulen wissen (normalerweise) bereits im Vorfeld, wann diese Orientierungstage für die Seiteneinsteiger sind - zumal man diese Tage am Ende der Sommerferien (zum Halbjahr - keine Ferien - macht man das schon mal anders) ganz bewußt so legt ;) ;) ;) - ... also auch, dass es da Überschneidungen geben wird, wenn man Termine in die letzte komplette Ferienwoche legt ... aber trotzdem würde ich an der Schule Bescheid geben, weil das u.U. dann doch nicht "präsent" ist.

    ich denke, unter http://www.referendar.de wirst du eher gleichgesinnte finden.... viel spaß in münster!

    Oder eher nicht ... ich weiß selbst von Referendaren, dass sie bei referendar.de weg sind, weil ihnen das Niveau dort zu kindisch ist ... und das dürfte dann für (ältere) Seiteneinsteiger noch viel eher zutreffen. Das findet man auch hier im Forum in der Umfrage von stefan - wie man auf dieses Forum hier gekommen ist - ... da sind einige referendar.de-Niveau-Flüchtlinge dabei. :D


    Zudem soll das Verhältnis zwischen Referendaren und Seiteneinsteigern nicht immer einfach sein - habe ich zumindest des öfteren schon läuten gehört - von älteren OBAS- bzw. OVP-B-Semestern ...


    Und ich selbst weiß auch von so einigen Seiteneinsteigern - häufig aber per PN, da viele hier wohl "sehr schüchtern" sind ;) - ihren Seminarort durch dieses Forum, selbst wenn es (bereits bekannt) nicht mein eigener ist.



    Ach so ... C.B. und ich werden in Münster viel Spaß haben :tanz: ... Danke ... wir fangen sogar Ende des Monats schon in Gelsenkirchen damit an :D ... vielleicht gesellt sich ja schon vorher doch noch jemand zu uns beiden dazu ... bei 3 "Eingewiesenen" am gleichen Ort können wir doch schon einen Verein aufmachen ... oder waren es 7 ... oder war das die AG ... ?(

    Münster im Pott? :P

    Genau ... nach Münster im Pott zum Seminar ... da wird nur niemand ankommen ... weil es weder Münster im Pott ... noch - seit heute (?) - ein Seminar in irgendeinem Münster in NRW gibt. ;)


    Das ist halt das Los der Seiteneinsteiger, die zum kommenden Schuljahresbeginn eine Stelle an einer Schule im Ruhrgebbiet gefunden haben, die schon zum RB Münster gehört ... da ist es dann ein etwas weiterer Weg aus dem Pott raus nach Münster mitten ins Münsterland ... zum "Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung" :D


    Wird aber in den anderen RB auch vorkommen, dass man in eine ganz andere (entfernte) Gegend muss, weil die Seiteneinsteigerausbildung zentralisiert worden ist.

    Ich habe das auch mit der Kürzung auf 18 Monate mitbekommen - und laut Seminarleiterin, die ich schon vorab getroffen habe - solle das auch für mich bzw. die Seiteneinsteiger gelten. Das war sogar ein gemeinsames Gespräch mit dem Schulleiter, wo sie das meinte. Ich schaue jetzt auch gerade nochmal in meinen Vertrag rein - da steht auch eine Vertragszeit von 24 Monaten.
    Nun doch nicht? Naja, ich lass mich überraschen.

    Was das angeht brauchst du dich nicht überraschen zu lassen ... die 24 Monate für die Seiteneinsteiger ... schon mit der neuen OBAS, die im April erschienen ist, war das dann auch amtlich: Berufsbegleitender Vorbreitungsdienst dauert 24 Monate - wie bisher.
    Recht merkwürdig, wenn danach eine Semianrleiterin noch etwas anderes behauptet ... :X:


    Was zunächst verwirrend war: Wann beginnt genau der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst ... zentraler oder nicht ... mit den Referendaren oder nicht ... inzwischen wissen wir ja, das wir zwar am 31.8.2011 anfangen, aber die Ausbildung erst am 1.11.2011 beginnt ... und deshalb unsere Verträge auch über 26 Monate gehen (sollen), weil das Ausbildungsende nach 24 Monaten eben erst der 31.10.2013 ist.


    Du hast 24 Monate Vertragszeit ... das würde dann aber in der Tat nicht passen ... ?(


    Und was den Beginn angeht ... der ist auch definitiv ... steht schon seit Januar 2011 im entsprechenden Erlass ... 31.8.2011 ... da brauchst du also keine Angst zu haben, dass das plötzlich früher los geht. Müsste doch auch in deinem Vertrag stehen ... wenn du ihn schon hast ;) ... oder in dem Brief bzgl. der Seminarzuweisung ... dieses Datum ... ist - wie üblich - eine Woche vor dem Ende der Schulferien.


    Und was den Seminarort angeht ... Orientierungswoche ab 31.8. und Ausbildung ab 1.11. müssen nicht am gleichen Ort stattfinden ... das Ausbildungsseminar hängt davon ab, wo am 1.5.2012 Referendare anfangen (also nicht die, die jetzt am 1.11.11 kommen - mit denen haben wir nämlich nichts zu tun).

    Die alten Erlasse sind zwar nicht mehr gültig können aber als Orientierung
    durchaus nützlich sein. Von den FH-Abschlüsse wurde generell weniger anerkannt.
    Nur für einen kurzen Zeitraum bestand überhaupt die Möglichkeit sich zwei Fächer
    anerkennen zu lassen.

    Hallo Z_WOBB,


    in Ergänzung zu dem, was Textmarker bereits gesagt hat ... bei Fachhochschulabschlüssen wurde meistens per Erlass genau vorgegeben, welchen Abschluss man haben musste, um überhaupt die Möglichkeit des Seiteneinstiegs zu haben ... und das orientierte sich letztendlich am Bedarf.
    Das war also nicht so geregelt - wie bei den Universitätsabschlüssen - dass der pot. Seiteneinsteiger - unabhängig vom absolvieten Studium - nachweisen musste, dass er mit seinen Studienleistungen ein (bzw. mit der 1/3 Regelung dann zwei) Schulfächer unterrichten kann.
    Außerdem war der FH-Absolvent nie frei in der Wahl der Schulform.


    Den aktuellen Erlass findest du hier (und so wie ich das mal kurz überfolgen habe gelten die früheren Gepflogenheiten weiterhin):


    http://www.schulministerium.nr…EOTexte/Erlasse/FH_BK.pdf


    Gruß,
    step.

    Ich habe hier die ganze Zeit etwas mitgelesen und habe gerade meine Stundeneinteilung an einem Gymnasium bekommen. Insgesamt soll ich 20 Stunden Unterricht geben. Auch wenn das Hauptseminar erst nächstes Jahr anfängt kommt mir das etwas viel vor. Wieviele Stunden verbringt man dem im Haupt- bzw. Studienseminar?


    Hallo testkandidat,


    lt. alter Infobroschüre OBAS wären das "nur" 15,5 Stunden ... das kann natürlich immer etwas schwanken (wenn es denn dann im Mittel stimmt ;) ), aber du solltest tatsächlich mal an deiner Schule nachfragen, wie die auf die 20 Stunden kommen. Ist ja auch dein gutes Recht ... das aller Kollegen ... das ist auch nicht immer ganz einfach, da den Überblick zu behalten ... bei den ganzen Unterrichtsstunden, Entlastungsstunden, Vorgriffsstundenrückgabe usw. Bei uns an der Schule gibt es vor dem neuen Stundenplan, wenn die Unterrichtsverteilung steht, so eine mehrseitige Liste, wo jeder Kollege erfaßt ist ... da steht aber auch wirklich alles drin ... incl. der Vorträge aus dem letzten Halbjahr usw. ... und da habe ich mich auch gleich gefunden (die haben als Soll die 15,5 aus der Info genommen) und erfahren, dass ich trotz meiner 15 Unterrichtsstunden im nächsten Halbjahr sogar 0,irgendwas Stunden zuviel gebe, weil da Entlastungen eingerechnet sind - ich weiß nur noch nicht, was ich dafür tun muss/soll/darf/... :schreck:


    Hauptseminar beginnt am 1.11.2011 - nicht erst nächstes Jahr
    Fachseminare beginnen am 1.5.2012


    Für das Hauptseminar (alleine) und die Fachseminare (zusammen) rechnen die - sagte man mir am Telefon - jeweils 3 Stunden ... wieviel das dann wirklich ist ?( ... und vor allem, wie lange das einen am Seminartag beschäftigt (hängt ja davon ab, wie die planmäßig verteilt sind) ?(


    Nicht zu verachten sind auch die BiWi ... das soll in der Zeit liegen, wenn wir nur Hauptseminar haben ... daher ist davon auszugehen, dass wir an dem Seminartag auch ohne die Fachseminare vom 1.11.2011 bis zum 1.5.2012 "volles Programm" haben werden.


    Gruß,
    step.

    Hallo liebe LehrerInnen und StudentInnen!


    Ich studiere Spanisch und Ethnologie auf Magister und ziehe in Erwägung, mich über den Seiteneinstieg für den Vorbereitungsdienst zu bewerben. Dazu habe ich noch einige Fragen. Ist Spanisch immer noch Mangelfach? Wenn ja, wisst ihr in welchen Bundesländern? Wisst ihr, welche Regelung es für das zweite Fach gibt? Was bedeutet die 1/3 Regelung? Mein zweites Hauptfach ins Ethnologie. Ich habe im Rahmen von Ethnologie einige Inhalte gemacht, die vielleicht auf Geographie/ Erdkunde passen. (Migration, Entwicklungszusammenarbeit, nachhaltiges Wirtschaften, globale Zusammenhänge, Wechselwirkungen verschiedener Kulturen, etc.) Welche Rolle spielen Prüfungsinhalte des zweiten Faches für die Eignung?

    Hallo Sor-Juana,


    ... für NRW ... die Infos zum Seiteneinstieg findest du alle über LOIS ... unter "Rechtsgrundlagen" und "Allgemeine Informationen".


    Mangelfach Spanisch ... NOCH (!?) ... da sind viele Studenten und Referendare auf dem Weg ...


    1/3-Regelung ... du benötigst 13/20/22 SWS (je nach Lehramt) in deinem Studium, die fachlich dem Schulfach entsprechen (das ist 1/3 der SWS, die ein Lehrer im Studium für diese Lehramt hätte).
    Du müsstest nachweisen können, dass du tatsächlich die 1/3-Stunden mit den Inhalten hast, die auf das Schulfach passen - also dem Lehrplan entsprechen.


    Im Zweifel einfach mal vorab bei der BR anfragen, wie die das sehen ... Dezernat 46, Lehrerausbildung.


    Gruß,
    step.
    [OBASlerIn]

    ... Bachelor of Arts in der Fächerkombination Amerikanistik/Deutsche Literatur. Habe allerdings einen einjährigen USA Aufenthalt (inkl. Collegebesuch), 4 Jahre BErufserfahrung in einer amerikanischer Firma und sehr gute Sprachkenntnisse vorzuweisen.
    Gibt es in meinem Fall eine Chance als Seiteneinsteigerin im Fach Englisch mit Zweitfach Deutsch für SEK 1?

    Hallo Whaaa,


    ... für NRW ... das ist mal wieder eine so ganz spezielle Kiste ... da rufst du am Besten gleich bei der BR an und fragst persönlich nach ... Dezernat 46, Lehrerausbildung.


    Gruß,
    step.

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