Beim Arbeitszimmer eines selbst genutzten Hauses ermitteln sich die Werte für das abzusetzende Arbeitszimmer aus den so genannten "Herstellungskosten" des Hauses, die zu 2% p.a. steuerlich geltend gemacht werden können - zuzüglich Nebenkosten natürlich.
Wie es bei einer Sanierung eines Hauses mit KfW-Mitteln aussieht, solltest Du wohl eher einen Steuerberater fragen. Das ist wirklich ein "Spezialfall", den nicht allzu viele User hier kennen dürften.
Wie finanziert wurde ist völlig irrelevant, wenn es um die steuerliche Absetzbarkeit für das Arbeitszimmer geht.
Im Grunde muss man "nur" folgendes tun:
1. Den prozentualen Anteil des Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche berechnen. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren immer gleich (es sei denn, man tauscht die Zimmer, baut an oder ähnliches).
2. Die Herstellungskosten des Gesamtgebäudes ermitteln ... hierzu gehört alles, incl. der Nebenkosten, was du für die "Herstellung" des Hauses ausgegeben hast ... Kaufpreis des Hauses, Kosten der Sanierung ... also bis du in das fertige Objekt eingezogen bist. Hiervon kannst du jedes Jahr zwei Prozent absetzen ... natürlich musst du mit dem Faktor aus 1. rechnen, wenn du von den Kosten des gesamten Objektes auf die anteiligen - absetzbaren - Kosten des Arbeitszimmers kommen willst. Dieser Wert bleibt auch in den Folgejahren ... (siehe 1.)
3. Die jährlichen Unterhaltskosten bzw. Instandhaltungskosten des Gesamtgebäudes ... hierzu gehört dann alles, was "im laufenden Betrieb" anfällt ... also neben (anteilig prozentual aus 1.) den Heizungs- und Stromkosten auch Reparaturen am Haus. Variiert von Jahr zu Jahr und musst du aus den laufenden Rechnungen ermitteln.
4. Was im Arbeitszimmer selbst anfällt ... also z.B. Boden legen, Wände streichen, ... kannst du zu 100% absetzen (ggf. über mehrere Jahre abschreiben, also die Nutzungsdauer verteilen ... zum Teil musst du das so tun, zum Teil lohnt sich das wegen der Deckelung lt. 6.) ... dafür natürlich aus den anderen Räumen (also z.B. den Wohnzimmerfußboden) gar nichts (auch nicht prozentual aus 1.).
5. Auch die jährlich anfallenden Zinsen für die Finanzierung des Gesamtgebäudes, also der Herstellungskosten aus 2., kannst du natürlich (prozentual nach 1.) absetzen ... Jahr für Jahr.
6. Die Gesamtkosten für das Arbeitszimmer ... also die Summe aus 2. bis 5. ... ist auf 1250 Euro im Jahr gedeckelt.
Es lohnt sich - wenn man das noch nie gemacht hat - wenn man sich einmalig ein Buch o.ä. zum Thema Steuern besorgt ... da steht sowas sehr gut erklärt und aufgeschlüsselt drin. Sollte die 20 (?) Euro wert sein.
Zum Hinweis von Susannea ...
Die Absetzung der haushaltsnahen Dienstleistungen und der (Lohnkosten der) Reparaturen am Haus (Rechnung und Überweisung zum Nachweis) machst du natürlich - Jahr für Jahr - NUR aus deinem Privatanteil - also OHNE Arbeitszimmer - in der Steuererklärung geltend ... denn den prozentualen Anteil des Arbeitszimmers aus diesen Kosten hast du ja schon beim Arbeitszimmer berücksichtigt (Punkt 3. ... und da ist der Spareffekt deutlich größer).
Und Vorsicht im 1. Jahr ... die Sanierung selbst steckt - je nach dem, wie das bei dir abgelaufen ist (Abrenzung Sanierung zum laufenden Unterhalt bzw. Instandsetzung) - ja auch schon mit in den Herstellungskosten drin (und wird damit über die laufenden gleichbleibenden 2% pro Jahr abgesetzt) und fällt damit für diese Art der Absetzung eh weg.
Viel Spaß