Beiträge von step

    warum musstest du 2 Jahre in der Stufe 2 bleiben, wenn du schon 3 Jahre Berufserfahrung hattest? normalerweise nur 1 Jahr oder?(also erst nach 5 Jahren Stufe 3) etwas spät ?
    ich habe immer gedacht, dass man z.B. nach 2 Jahren Berufserfahrung in die Stufe 2 kommt und dort nur 1 Jahr bleibt und dann direkt in die Stufe 3 rutscht oder sehe ich das falsch???


    So kenne ich das aber auch - habe ich irgendwo in den Einstufungsinfos gelesen: Nach der erstmaligen Stufeneinordnung fallen alle noch über die für die erreichte Stufe erforderlichen Mindestjahre vorhandenen Jahre weg und man muss dann die übliche Zeit in der Stufe verbringen, bis man automatisch in die nächste kommt.


    Also bei 2 Jahren kommt man in die Stufe 2 und muss dann die üblichen 2 Jahre dort verbringen, bis man in die Stufe 3 kommt ... und eben nicht nur ein Jahr, weil man dann die 3 Jahre für die Stufe 3 voll hätte. Die 3 Jahre hätte man bereits bei der Ersteinstufung haben müssen, um in die Stufe 3 zu kommen ... da aber nur 2 Jahre vorhanden waren kommt man in Stufe 2 und das überzählige Jahr verfällt.

    Was mich noch interessiert, wie habt ihr die Tätigkeiten belegt? Reicht da ein Zweizeiler der Institution, dass ich von dann bis dann beschäftigt war? Oder muss es direkt ein Arbeitsvertrag sein? Gibt man diese Dinge direkt mit ab, oder werden sie angefordert, wenn erwünscht?

    Direkt mit abgeben :!:


    Anfordern ist eine ungeliebte Tätigkeit, die seltenst - wenn überhaupt - stattfindet ... da wird nach Aktenlage entschieden. Steht - meine ich - sogar schon ganz am Anfang im "Leitfaden für Bewerber" ... das man die vollständigen Unterlagen schicken muss und die Schulen nicht nachfordern müssen und die Bewerbung dann als unvollständig gilt und damit ... und das setzt sich dann fort.


    Und so ist es mir bei meiner Vertretung auch gegangen ... ich habe alles der Schule gegeben, weil die SL das so wollte - obwohl es aus dem Schreiben an neue Vertretungslehrkräfte anders hervor ging (ich müsse das an die BR schicken) ... heraus kam Stufe 1. Wie ich später erfahren habe, hat die SL nur die "wichtigen Seiten" gefaxt ... und natürlich nicht die ganzen Beschäftigungsnachweise. Es war zwar alles in der Tabelle eingetragen, aber eben kein Nachweis dabei ... da ist Stufe 1 genau richtig - und angefordert wurde seitens der BR nie etwas.
    Das im Nachhinein nochmal zusammenstellen und an die BR schicken hätte man sich sparen können - auch die BR hätte sich nicht 2 Mal damit beschäftigen müssen - aber was machst du da zunächst mal, wenn die SL alles einbehält und sagt sie regelt das?



    Welche Nachweise ... ich würde grundsätzlich ALLES schicken, was ich dazu habe ... wenn vorhanden auch Vertrag UND Arbeitszeugnis :!:
    Den Nachweis durch Arbeitsverträge zu führen steht - meine ich - auch irgendwo mal in einer Info drin ... daher am besten nichts anbrennen lassen und gleich alles dazu. Da weißt du hinterher auch gleich, wohin die Reise geht ... wenn du unzufrieden mit der Einstufung bist ... und rätselst nicht, ob es an den Nachweisen oder am Inhalt liegt. Und kannst dann gleich entsprechend reagieren ...
    So habe ich jetzt bei der "OBAS-BR" mit den ganzen anderen angeforderten Papierchen nochmal die aktualisierte Beschäftigungskomplettversion mitgeschickt (allerdings kommentarlos, in der Bewerbung hatte ich grob meine Tätigkeiten in Bezug auf "nützlich für die Schule" dargestellt). Wenn ich mit der Einstufung einverstanden bin - tutti paletti ... wenn nicht weiß ich aber sofort, dass es nicht an fehlenden Nachweisen liegen kann und kann mich dann gleich nach Rücksprache mit dem PR mit der BR sachlich auseinandersetzen - und muss mir dann u.U. auch noch ein paar mehr Gedanken zur "Förderlichkeit" machen, als ich das bisher überhaupt getan habe.

    Ich weiss nicht was ich da alles eintragen soll, was auch etwas bringt?

    Das wird dir auch niemand hier beantworten können ... zumal auch die Laune des Sachbearbeiters, das Wetter, ???, usw. einen Einfluss darauf haben kann ;)


    Trage ALLES ein, was du beruflich gemacht hast ... nicht lange nachdenken, was könnte wofür und warum ... EINTRAGEN ... notfalls, wenn zu wenig Zeilen da sind, eine eigene Aufstellung machen (was evtl. sogar grundsätzlich einfacher ist, weil du das aus deinem Lebenslauf kopieren kannst ... und dann wartest du ab ... wenn du dann zufrieden bist, ok ... und wenn nicht, geht's in die nächste Runde.

    Noch etwas: Die Deckungssummen deines Angebots klingen gar nicht einmal so schlecht. Welche Versicherung hat denn dieses Angebot gemacht?


    Die Deckungssumme sieht nach HUK aus ... aber ich bezweifel, dass bei der angegebenen Prämie Diensthaftpflicht, Schlüsselverlust etc. bereits dabei ist ...


    Für den Lehrer bietet sich grundsätzlich die Amtshaftpflichtversicherung an ... die dann die private Haftpflichtversicherung einschließt ... die kostet aber "ein wenig mehr" ...

    Ist klar, WAS sie suchen?! - Quereinsteiger für wenig Geld! X(

    ?(


    Bei aller Enttäuschung, die ich sehr gut nachvollziehen kann, aber wie soll das denn (sachlich) gehen? Die Primarstufe in NRW ist doch für nicht ausgebildete Lehrer gar nicht geöffnet! Oder sollte mir - und den privat bekannten SL von Grundschulen - da etwas entgangen sein?


    Ich höre immer nur, dass es in der Primarstufe "Lehrer wie Sand am Meer" gibt ... Bewerbungen auf einzelne Stellen im hohen zweistelligen Bereich ... und - vor allem (!) - auch, dass Ausschreibungen an Grundschulen in NRW (die ja schon selten genug sind) zu einem extrem hohen Prozentsatz "bereits vorher ausgekegelt worden sind" - was in den anderen Schulformen ganz anders aussieht (aus unterschiedlichen Gründen).


    Die Landesregierung behauptet übrigens das Gegenteil ... das der Seiteneinstieg unter'm Strich sehr teuer ist. Und ich kann zumindest in meinem eigenen Fall definitiv sagen, dass ein ausgebildeter Junglehrer günstiger wäre ... nur hätte ich meine Stelle nicht bekommen, wenn es den denn gäbe.

    Ich habe noch keinerlei Infos von der Schule bzgl. Lehrbüchern und schulinternen Lehrplänen. Ich habe schon mal in die Kernlehrpläne online gelinst und werde mir die sicher auch noch in Gänze zu Gemüte führen. Aber meinen Unterricht kann ich doch derzeit noch nicht wirklich planen, oder? Ich hab ein wenig Sorge, dass ich vor dem 31.8. auch keine weiteren Infos bekommen werde...da wird mir manchmal etwas mulmig...

    Kannst du denn nicht mal in Erfahrung bringen, wann in der Schule bis zum 31.8. "jemand zuhause" ist? Und wo die schulinternen Lehrpläne stehen? Dann kämst du nämlich vielleicht schon früher dran (bei uns hat die z.B. auch die Sekretärin in einem ihrer vielen Schränke stehen) indem du vorher mal vorbei gehst. "Normalerweise" MUSS in den Schulen auch in den Ferien immer mal jemand da sein - wenn auch nur stundenweise. Und in vielen Schule ist die SL, die Sekretärin und die Stundenplanmacher in der letzten Ferienwoche regelmäßig schon bei der Arbeit.


    Ansonsten ist Planung wirklich schwierig, wenn man gar keine Anhaltspunkte hat. Vielleicht kommst du auf diesem Wege auch an die Kollegen, die parallel unterrichten, schon ran - und wenn es nur per email ist. So habe ich mich z.B. auch zum Teil für den 5. und 6. bereits verabredet ... an den beiden Tagen werden wir dann - neben der LK - gemeinsam das 1. Halbjahr "planen".

    Da ich heute morgen auch eine Zusage zu einer Vertretungsstelle an einem BK erhalten habe, bin ich echt mal gespannt, wie das ganze administrative ablaufen wird, wann das erste Gehalt dann gezahlt werden kann, wenn sich so viel Zeit mit den vielen Dingen gelassen wird... :)


    Also das mit der Zahlung des Gehalts ... zumindest eines Abschlags ... geht dann (seit einiger Zeit) erstaunlich schnell ... also da kannst du, wenn du zum 7.9. (?) anfängst, Ende September mit der 1. Zahlung rechnen ... selbst wenn erst um den 20. rum der ganze Papierkram erledigt sein sollte.


    Und wenn dann doch nicht ... gleich "eine klare Ansage machen" ... denn du hast am 30.9. Anspruch auf Geld :!: ... und kannst sogar sofort - habe ich irgendwo (hier ?) gelesen - Zinsen fordern ...

    Wie kalkuliert ihr, wie lange ihr euch mit was beschäftigen könnt, damit ihr am Ende des Jahres alles geschafft habt,a ber aicj nicht zu früh fertig seid mit allen Themen? Ich werde unter anderem Chemie geben, 7. Klasse, da gibt es 3 große Hauptgebiete, sollte ich einfach das Schuljar durch drei teilen udn zusehen, dass das dann ungefähr passt?

    Durch 3 teilen kann auch ziemlich "in die Hose gehen" ...


    Frage Kollegen, die das auch unterrichten bzw. unterrichtet haben ... und wenn du nicht gerade alle Prallelklassen unterrichtest ... frage die parallel unterrichtenden Lehrer und sprecht euch ab ... und sorge für regelmäßigen Austausch bzgl. des Fortschritts - dann kann eigentlich nichts schief gehen. Denn die erfahreneren Kollegen haben meistens auch die Kenntnis, wo sich die SuS schwerer tun und länger brauchen ... usw. ... was für dich zunächst mal einfach nach "gleichlang" aussieht.

    Mir ist da ein Angebot ins Haus geflattert - 50 Mio Versicherungsumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personen bis zu 15 Mio), Internetschäden bis zu 15 Mio. Ich hätte einen Jahresbeitrag von 39,- Eu.
    Haltet Ihr es für ratsam, so eine Versicherung abzuschließen?

    Du hast keine private Haftpflichtversicherung :?: :schreck: :neenee: ... das ist wie das sprichwörtliche "Spiel mit dem Feuer" :!:


    Denn wenn du etwas "anstellst", zahlst DU ... und da kannst du auch mal ganz blöde in irgendetwas "reinrutschen" ohne das du wirklich was dafür kannst ... und das kann dann auch richtig Geld kosten. Da ist ein 1000 Euro Teppich, den du vielleicht aus Unachtsamkeit versaust und ersetzen musst, noch etwas für deine Portokasse ... das kann auch schnell mal ein Eigenheim kosten. Und ... DU stehst dein Leben lang dafür gerade mit allem was du besitzt und verdienst ... und zahlst :!:


    Die Privathaftpflicht ist auch eine der wenigen Versicherungen, über die du überall hören wirst, dass sie nicht zu dem ganzen überflüssigen Versicherungsschnickschnack gehört, der dir so ins Haus flattert ... sondern unbedingt notwendig ist, weil ein Nichthaben dich auch mal eben finanziell ruinieren kann.


    Informiere dich im Internet oder bei Vergleichsportalen ... aber du musst schon darauf achten, was genau geboten wird. Es gibt nur einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungsumfang, darüber hinaus kann das jede Gesellschaft anbieten, wie sie will ... und da gibt es große Unterschiede.


    Ein weiterer Vorteil der Privathaftpflicht ist übrigens, dass sie automatisch eine sog. "passive Rechtsschutzversicherung" enthält ... d.h. das wenn jemand Ansprüche an dich stellt, weil du (angeblich) für etwas verantwortlich bist und zahlen sollst, deine PHV sich auch darum kümmert, ggf. diese Ansprüche gegen dich abzuwehren (oder sie reguliert sie eben). Also auch so gesehen sehr nützlich, denn wenn mal tatsächlich jemand etwas von dir fordert und müsstest dafür die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen ... gegen das Honorar, das der dann von dir haben will, sind die PHV Beiträge über Jahrzehnte u.U. nur Kleingeld.

    Man müsste dann noch einen seperaten Bogen ausfüllen. Den gibts auf der Seite des LBV. Ich hatte das damals gemacht, da ich noch einen 400 Euro Job nebenher hatte.


    Da besteht aber ein Unterschied zwischen Arbeitgeber und LBV!


    Das LBV kümmert sich nur um den Sozialversicherungsstatus, die Möglichkeit der Eintragung wieterer Einnahmen hat man da schon in den üblichen Formularen, die einem zugeschickt werden.


    Eine ganz andere Sache ist aber die Genehmigung durch den Arbeitgeber ... also die BR.

    Tip von mir, der aus der StB-Branche kommt:


    Wartet doch nicht so viele Wochen mit der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, sofort wenn die Tinte der Unterschrift unterm Vertrag trocken ist die Krankenkasse informieren, und die senden dann die entsprechende Bescheinigung an den neuen Arbeitgeber zu. Das ist "draußen", also außerhalb des öD ein durchaus normaler Weg und sichert einem den Rechtsstatus, da hat step vollkommen Recht mit. Nur wie gesagt, nicht erst abwarten, sofort machen, auch wenn die Frist sogar bei drei Monaten liegt... :)


    Hallo auch nochmal von mir,
    zur Klarstellung bzw. Ergänzung,


    also was die Erfahrung von Kollegen angeht, kann ich bzgl. des von Mario vorgeschlagenen Verfahrens (außerhalb des ÖD normaler Weg ... sofort ... Krankenkasse ... an Arbeitgeber) was das LBV in NRW angeht nur abraten ... zumal diese Eile wirklich überflüssig ist. Selbst meine Krankenkasse hat bei der Erwähnung des LBV Düsseldorf von diesem Vorgehen abgeraten, weil sie aus Erfahrung wissen, dass wenn sie das ohne Anmeldung - sprich du hast noch keine Personalnummer - dort hinschicken, sie das häufig zweimal machen müssen, weil es dort schlichtweg versackt. Wie die Dame am Telefon beim LBV mir schon sagte: Schicken sie nichts, solange sie nicht von uns Post und ihre Personalnummer haben. Die kennen ihr Problem also ganz genau ... ;)


    Problematisch ist nur die 2 wöchige Frist, in der man als Arbeitnehmer verpflichtet ist, eine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen (die 3 Monate, die Mario erwähnte, beziehen sich auf den Rechtsstatus bei der Krankenkasse, hier greifen aber die 2 Wochen vorher schon). Das steht dann sogar als wichtiger Hinweis in dem Formular des LBV drin (und was sie tun, wenn du dem nicht nachkommst), dass man das innerhalb von 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme tun muss, sonst melden die einen bei einer Krankenkasse ihrer Wahl an - und daran ist man dann gebunden! Das führt also zu einem Krankenkassenwechsel, den man gar nicht wollte ... und da kann man dann auch nur schwer noch was gegen tun ...
    Nur ... wenn man das vorher nicht weiß und das Formular (und diesen Hinweis) überhaupt erst 6 Wochen nach Arbeitsaufnahme bekommt ... oder man weiß es, aber vorher am Telefon "Schicken Sie nichts, bevor ..." gesagt bekommt, dann ist Ärger vorprogrammiert. Denn wie will man beweisen, dass man das wußte, es aber nicht getan hat, weil am Telefon ... und die schalten einfach auf "toter Mann". Ich habe nicht einmal von denen eine Äußerung in der Sache bekommen ...
    Dumm war für den Verein in meinem Fall (ungekündigte freiwillige Versicherung in der GKV) nur ... und deshalb hatte ich am Ende keine Probleme und einen befreundeten Anwalt in den Startlöchern, der das gerne sofort erledigt hätte ("Leicht verdientes Geld!"), ... dass sie mich lt. Gesetz nirgendwo anders als bei meiner bisherigen Krankenkasse anmelden durften ... völlig egal, ob, wann, was eine Frist versäumt hat. Also auch dann nicht, wenn eindeutig ich der Schuldige gewesen wäre ... und selbst, wenn ich die Frist vorsätzlich hätte verstreichen lassen.
    Ich habe das auch netterweise direkt auf dem LBV-Formular zusätzlich erwähnt (ich wußte ja, dass die 2 Wochen abgelaufen waren, weil die nicht in die Pötte gekommen waren und vorher nichts haben wollten), wie die Sachlage in diesem Fall ist. Das hat die aber nicht interessiert :!:
    Und als ich dann aufgrund der eindeutigen Gesetzeslage und keinen Bock mehr auf deren "toter Mann" Spielchen (und es ja irgendwann geregelt werden musste) den befreundeten Anwalt einschalten wollte haben mir die beiden Rechtsabteilungen der beteiligten Krankenkassen unabhängig voneinander angeboten, sich darum zu kümmern. Dann gings :!: :D


    Fazit: Keine Panik und keine unnötige Eile :!:
    Dieses Mitgliedsding der Krankenkasse mit den anderen Formularen und der Lohnsteuerkarte gemeinsam zum LBV zu schicken reicht völlig aus .. es ist sogar sicherer, als die Bescheinigung separat direkt von der KK zum LBV schicken zu lassen ... solange das LBV (oder die BR) einem die Formulare so rechtzeitig schickt, dass alles spätestens 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme dort ist. Vorher was zu schicken ist unnötig und erhöht ("Erfahrung von Kollegen über Jahrzehnte und in zig Fällen") nur die Gefahr, dass man selbst - und die KK - es am Ende zweimal tun muss.
    Nur dann, wenn diese 2 Wochen nach Arbeitsaufnahme abzulaufen drohen ohne das man diese LBV-Sachen bekommen hat ... dann sollte man selbst tätig werden ... und damit man auch einen Zeugen hat ist dann der beste Weg, seiner Krankenkasse zu sagen, die sollen das mit einem entsprechenden Begleitschreiben ("Wir werden tätig, weil sie bisher nichts getan haben und die Frist abzulaufen droht!" oder so) von sich aus schicken ... dann ist man im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.
    Das hat mir auch die Rechtsabteilung meiner Krankenkasse nochmal so gesagt, als sie mich anriefen, dass jetzt alles geregelt sei (und ich sie darauf hingewiesen habe, dass das ja wieder auf uns zukommt ... :schreck: ). Die zuständige Abteilung (war von mir informiert worden vor Ablauf der 2 Wochen) hätte das (wie oben beschrieben) in meinem Fall nur deshalb nicht gemacht bzw. mir vorgeschlagen, weil bei mir (Das ist aber nicht die Regel!) von vornherein klar war, dass ich bei denen Mitgleid blieben muss ... egal was das LBV denkt, macht oder tut - selbst wenn die Frist vorher abläuft.



    Gruß,
    step.



    P.S.: Da wir hier im Seiteneinstiegsforum sind ... und die meisten von uns ja schon mit anderen Personalabteilungen zu tun hatten ... hier noch ein Zitat eines "alten Hasen" (viele Berufsjahre außerhalb der Schule, dann Lehrer, Personalrat, ...), als ich ihm von "meinem Problem" mit dem LBV erzählt habe: "Du solltest immer bedenken: Zwischen einer durchschnittlichen Personalabteilung eines deutschen Unternehmens und dem LBV liegen keine Welten oder Dimensionen, das sind Galaxien! Und die Geschichten von den Lehrerinnen, die monatelang vom LBV kein Gehalt bekommen haben ... dann noch den Hinweis, dass sie ja einen Mann hätten, der verdient ... oder die erst persönlich dort antanzen mussten, um unter Druck dann mal Geld zu bekommen ... die sind ja auch legendär." Ja ... einige kenne ich ... :schreck: :rotfl:

    Festgelegt bin ich nicht wirklich. Mir wurde aber gesagt, dass ich als Kunsthistoriker eher Chancen für die Oberstufe hätte, weil da die Kunsttheorie einen größeren Teil des Kunstunterrichts einnimmt, als in der Sek I und ich deswegen für Gymnasien interessanter sei.


    ... das mit den beiden Nebenfächern hat mir so der Rektor eines Gymnasiums gesagt, also dass ich auch Deutsch- und Geschichtslehrer werden könnte und Kunst weglasse (wobei er mir auch sagte, dass Kunst meistens eher gesucht wird). Ich dachte halt, er wüsste, wovon er spricht :D


    Noch eine Frage hätte ich, nämlich zur Krankenversicherung:
    Als angestellter Lehrer hätte ich ja keinen Ansprucht auf eine PKV und die Zuschüsse dafür vom AG.
    Also würde ich bei meiner gesetzlichen Kasse bleiben und müsste Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil selbst zahlen, oder?


    Link ist korrigiert ... bin halt bisher immer über die Homepage des MSW und LEO gegangen, da ist mir das gar nicht aufgefallen ;)


    Kunst und Oberstufe ist gar kein Problem und wird gesucht ... meine Schule hatte selbst ausgeschrieben und sofort für Seiteneinsteiger geöffnet, auch wenn sich dann eine ausgebildete Lehrerin beworben hat und jetzt meine Kollegin wird. Aber unter'm Strich ist die Nachfrage wohl nach wie vor größer als das Angebot ...


    "Alte Weisheit" ... nie auf die Aussagen von SL und Seminarvertreter verlassen ... Erlasse und Gesetze lesen :!:


    PKV hat mit angestellt zunächst mal gar nichts zu tun ... das geht ausschließlich nach dem Einkommen ... und ob du versicherungspflichtig bist oder nicht ... und bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber natürlich immer die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (KV und Rente) und nicht du beide Hälften.
    Solltest du später noch verbeamtet werden musst du dich auch immer (zum Teil) privat versichern - unabhängig vom Einkommen.


    Hallo whisper,


    geh' auf LOIS ... https://www.schulministerium.nrw.de/BP/LOISAngebote ... oben unter "Rechtsgrundlagen" und "Allgemeine Informationen" findest du ALLES, was du für den Seiteneinstieg wissen musst. Nur das, was da steht, geht (noch) ... alles Andere, was du gehört haben magst, ist Geschichte oder Gerüchteküche :D


    Daher gehe ich hier nur auf ein paar "deiner Besonderheiten" ein.


    Anerkennungen gibt es nicht mehr ... du brauchst also vor einer Bewerbung nichts anerkennen lassen.
    Daher ist auch der Weg Anerkennung-Referendariat nicht mehr möglich - wenn du nicht zufällig noch über eine der früheren Anerkennungen (bis Anfang 2009 (?) war das möglich) verfügst.
    Zwei Nebenfächer - geht nicht ... dein Hauptfach aus dem Studium wird dein 1. Fach und über die 1/3-Regelung bekommst du dein 2. Fach. Ob du nach deiner Ausbildung dann doch ein drittes Fach an deiner Schule unterrichtest - was du alleine mit dem Segen des SL darfst - steht auf einem anderen Blatt. Lehrer mit 3 Fächern ... da die Ausbildung über 2 Fächer geht ... da dürften dann alles genau solche Fälle sein: Ein drittes Fach unterrichten, obwohl man für dieses keine Fakultas hat - nichts ungewöhnliches!
    Da man sich inzwischen aber wieder mit seinem 2. Fach bewerben darf, erweiterst du mit deinen 2 möglichen zweiten Fächern natürlich deine Bewerbungsmöglichkeiten - bist dann aber auf dieses 2. Fach plus dein 1. Fach festgelegt ... aber da du dich eh nicht entscheiden kannst ;) . Da das 2. Fach aber erst beim AG endgültig festgelegt wird (es sei denn du hast dich damit beworben), bist du da vorher völlig frei und kannst unterschiedliche Bewerbungen (was die Fächerkombinationen angeht) absetzen.


    Sek I oder Sek II ... du legst dich mit der Ausbildungsschule auch gleich auf das Lehramt fest - und das ist es dann. Sek II geht also auch sofort. "Aufstockungen" von Sek I auf Sek II kommen vor, sind aber eher die Ausnahme ... und da der Lehrermangel zukünftig in der Sek I deutlich größer ist als in der Sek II und viele ausgebildete Sek II - Lehrer wohl in der Sek I landen werden (bevor sie nichts bekommen) ... da kannst du selbst einschätzen, wie realistisch so ein Vorhaben sein wird. Zumal du da immer von Dritten abhängig bist, ob die dabei mitspielen.


    So weit das Prinzip ... bei dir ... dein 1. Fach ist also auf jeden Fall Kunst ... wird oft gesucht und für Seiteneinsteiger geöffnet ... Deutsch weniger ... Geschichte wohl so gut wie nie ... daher schätze ich mal, dass deine Chancen mit Bewerbungen auf Kunst eh die größten Seiteneinsteigerchancen bietet. Und 2. Fach ... denke, da wäre den meisten Schulen Deutsch auch lieber als Geschichte, denn davon gibt es Regellehrer wie Sand am Meer.


    Vertretungsstelle ... natürlich kannst du vertreten, wo du willst ... und darüber auch mehrere Schulformen kennenlernen ... aber wenn du bereits festgelegt bist macht es natürlich mehr Sinn, auch da dann zu vertreten. Ob dir das negativ ausgelegt würde ... :?:


    Und wenn du die 2 Jahre noch nicht voll hast ... dann bewirb dich parallel um Vertretung und feste Stelle. Mit Vertretung machst du die 2 Jahre weiter voll, und wenn du gleich eine feste Stelle bekommst machst du eben erst die Pädagogische Einführung - wärst nicht der 1. Fall der dies wegen der fehlenden Zeit tut bzw. tun muss.


    Gruß,
    step.

    Ich bin noch recht neu in dem ganzen System und ich wunder mich gerade über das Wort "Frühbucherstelle". Was ist das?



    Von einer Schule hab ich nun den Tipp bekommen, dass meine Fächerkombi nächstes Halbjahr vermutlich als schulscharf ausgeschrieben werden soll und ich solle mal ein Auge drauf haben.
    Muss ich dann da irgendetwas beachten? Ich hab zwar nachgeschaut, was "schulscharf" überhaupt heißt, aber ich weiß nicht, ob das etwas an der Art der Bewerbung ändern sollte.


    "Frühbucherstellen" sind Stellen, die nicht zum kommenden Schulhalbjahresbegin im Februar (Hauptbewerbungsverfahren im November) oder August/September (Hauptbewerbungsverfahren im Mai) ausgeschrieben sind, sondern bereits zum übernächsten Schulhalbjahr. Diese Stellen gibt es vor allem beim Hauptausschreibungstermin im November und es geht dann eben nicht im Februar los (wie bei fast allen Stellen), sondern erst im August/September. Der Hintergrund für diese Stellen ist, dass zum Frühjahr (Hauptseminareinstellungstermin) immer deutlich mehr Referendare fertig werden als zum Sommer, es aber zum Halbjahr proportional dazu weniger Stellen gibt ... im Sommer ist es dann umgekehrt. So will man den fertigen Referendaren aber bereits frühzeitig eine feste Stelle anbieten, selbst wenn es erst später los geht. Man weiß also bereits mehr als ein halbes Jahr vorher Bescheid, dass man anfängt. Bei den Junglehrern sind diese Stellen natürlich unbeliebter, weil die Meisten natürlich gerne sofort anfangen würden - Chance für Seiteneinsteiger! Und dann ergibt sich ein Schulhalbjahr Zeit z.B. für Vertretung ... natürlich sind da dann auch die Lehrer scharf drauf, die erst zum Sommer anfangen oder sich verzockt haben und/oder noch gar kein Angebot hatten.


    "Schulscharf" ... das ist genau dieses System ... das jede Schule ihren Bedarf ausschreibt. Abgesehen vom Primarbereich sind heutzutage fast alle Stellen schulscharf ausgeschrieben ... die Bezeichnung hat überlebt aus der Zeit, als es neben schulscharf ausgeschriebenen Stellen (Anfangs war das ein Projekt, an dem ein Teil der Schulen beteiligt war) auch nicht schulscharf ausgeschriebene Stellen gab - so wie es früher üblich war und auch heute in einigen BL noch ist: Der Lehrer bewirbt sich bei der BR, dem Schulamt oder wo auch immer (aber eben nicht direkt an der Schule), wird eingestellt und dann einer Schule zugewiesen.


    Für dich bzw. deine Bewerbung ändert sich also gar nichts ... alles, was an ausgeschriebenen Stellen an den Schulen bei LOIS auftaucht, ist schulscharf ausgeschrieben.

    Mir ist es leider passiert, dass ich eine Zusage hatt und mir der SL einige Tage später ganz plötzlich ohne Gründe wieder abgesagt hat. Daher ist man nie sicher, ob es wirklich geklappt hat, bis der Vertrag der BR angekommen ist. Habe aber nun vor den Ferien noch eine andere Vertretungsstelle gefunden.


    Mit einem "richtigen" Bewerbungsgespräch hat das ganze auch nicht viel zu tun. Das ist in der freien Wirtschaft nun mal total anders. Du erzählst ein bisschen was von dir, die SL erzählt ein bisschen was über die Schule. dann haben sie mich oft gefragt warum ich Lehrer werden will, und was ich in einer bestimmten Situation tun würde. Außerdem wollten sie wissen, ob ich mit den Lehrerberuf zutraue, wie ich mir die Zukunft vorstelle etc. Auch Lehrerfahrungen waren den SL oft sehr wichtig! Meist war es nach max 30min wieder vorbei. Viele Stellen habe ich übrigens nicht bekommen, wenn sich ein "richtiger " Lehrer auch beworben hatte. Was ja auch verständlich ist.


    Ich habe mal gehört, dass die Chance für Seiteneinsteiger im laufenden Schuljahr eine Vertretungsstelle zu bekommen einfacher ist, weil die Stellenbesetzung da schneller gehen muss, damit möglichst kein Unterricht ausfällt. Da kannst du dann Glücj haben, wenn du dich sher schnell bewirbst, dass dir kein Regelbewerber in die Quere kommt.


    Was die Chancen im laufenden Schuljahr angeht - stimmt! Zumal selbst bei "lange im voraus" abzusehenden Vertretungsbedarf die Schule häufig erst sehr kurzfristig die Genehmigung für die Vertretungsstelle bekommt. Außerdem sind zu Beginn des Schul(halb)jahres ja immer auch noch freie Lehrer am Markt ... da kann die Schule dann auch ein wenig zocken.


    Aber auch die Fächer sind wichtig ... sowohl wenn es um die Dringlichkeit für den Unterricht geht, als auch, wenn es um die gewünschte Erfahrung geht (wobei mir doch gleich wieder einfällt: Warum geben so viele Teilnehmer hier - insbesondere wenn sie Fragen haben - ihr Lehramt bzw. die Fächer im Profil nicht an :schimpf: ... wäre für die Antwortgeber häufig viel einfacher. Ich glaube, ich antworte in Zukunft nur noch wenn ... :idee: )
    Wenn jemand in Deutsch vertreten will braucht er schon mehr Glück als wenn er Mathe kann - wo manchmal schon in der Vertretungsausschreibung drin steht, dass der Bewerber sein Vordiplom (!) haben sollte ... der Punkt ist offensichtlich ! 8)


    Und was das Bewerberauswahlverfahren angeht ... Anrufen sollte inzwischen klar sein ... aber dann kann das eben ganz unterschiedlich laufen. Da ist ALLES möglich :!: ... da sind schon Dinge gelaufen, das reicht für einen Fortsetzungsroman ... :D
    Der eine Bewerber muss - wie seine Konkurrenten - ein "Auswahlgespräch" absolvieren ... bei der SL oder bei mehreren Kollegen ... bei dem anderen liegen die Unterlagen schon mal für den Fall der Fälle griffbereit auf dem Tisch, wenn er das Büro der SL betritt.
    Da gibt es Zusagen von SL, die dann wieder zurückgezogen werden - was eine Riesensauerei ist (insbesondere wenn man den Antrag schon unterschrieben hat) - auf der anderen Seite SL, die den (erfolglosen) Bewerber einer anderen (früheren) Stelle vorladen, ihm nach 2 Minuten zeigen, wo er unterschreiben muss und auf dessen verdutzten Blick hin nur sagen:"Ich hatte sie schon bei der letzten Ausschreibung, die wir dann anderweitig verwenden mussten, für diese Stelle im Auge aber erst jetzt die Freigabe erhalten. Was ich ihnen bieten kann, werden sie wohl kaum ablehnen ... deshalb habe ich auch erst einmal nicht ausgeschrieben. Das ist ziemlich genau das, was sie demnächst als OBASler bekommen ... mit erfahrenen Lehrern in den Parallelkursen. Wollen sie gleich unterschreiben, dann faxt meine Sekretärin das sofort zur BR, oder mit den Kollegen vorher noch sprechen?"
    Da läuft mal das ganze Verfahren an einem Vormittag ab - von der Ausschreibung bei VERENA bis zum Unterschreiben des Antrags ... es kann sich aber auch schon mal erst nach Wochen überhaupt jemand melden - dann ist aber in der Regel "plötzlich" wieder Eile geboten (daran muss man sich bei Schule gewöhnen: Erst passiert ewig nichts, und dann hat alles umgehend zu geschehen).
    Das ist auch ein Grund, warum der pers. Kontakt per Telefon am Anfang so wichtig ist. Dann weiß man, wie die Lage vor Ort ist - ob man überhaupt Chancen hat ... man kriegt auch gleich einen Hinweis, wenn es jetzt doch nicht geht aber evtl. später die Chance besteht (man ist "dabei") ... und was die SL will. Selbst wenn man die geforderte Mindestquali hat und durchaus gute Chancen hätte: Wenn die SL eine email mit ein paar Sätzen und den LL will, man hat aber eine komplette Bewerbung geschickt ... das kommt genau so schlecht wie der umgekehrte Fall.


    Sehr gute Karten hat man übrigens auch, wenn man als Seiteneinsteiger eine Frühbucherstelle angenommen hat. Das hört man schon am Telefon, sobald man das erwähnt ändert sich die Stimmlage und der Gegenüber (SL oder Sekretärin) will "am besten sofort" den Annahmeschrieb der (anderen) BR haben. :huh: Außerdem ist das eine sehr gute Gelegenheit, woanders zu starten als dort, wo man dann fest hin kommt ... manche Bewerber "brauchen das" ;) ... es lohnt sich aber gerade auch dann, wenn man dort mal eine "ganz andere Art Schule" von Schule kennen lernt - kann ich nur empfehlen ... und deshalb sollte man auch absolut nicht hadern, wenn man an seiner Wunschschule "nur" ein OBAS-Angebot für ein halbes Jahr später bekommt ... :D



    Ansonsten gilt für uns Seiteneinsteiger ... wie bei festen Stellen auch ... bewerben, bewerben, bewerben :!:
    Aber während bei OBAS-Stellen das Hinschicken der ("guten") Bewerbungsunterlagen völlig ausreicht, sollte man bei Vertretung IMMER den pers. telef. Kontakt suchen :!:


    Unterrichtserfahrung hatte ich bei meiner (ersten und einzigen) Vertretungsstelle übrigens auch keine ... und mein Studium ist schon "einige Jährchen" her ... :D

    Hallo Mijeniti,


    ja, ist eben ein bischen durcheinander gegangen :D ... aber der Tenor ist - denke ich - jetzt klar. Es ist halt nie immer eindeutig und klar geregelt, wie man sieht.


    Was die KV angeht ... die Mitgleidsbescheinigung muss dieser vorgeschriebenen Form des SGB lt. § 17 (?) entsprechen ... das steht aber dann auf dem Bogen des LBV genau drauf und die Krankenkassen wissen auch, was gemeint ist, wenn man denen das sagt. Gab aber schon Fälle, in denen die KK eben nicht dieses formvorgeschriebene Ding geschickt hat und dann geht das wieder hin und her ...


    Genehmigungen weitere Beschäftigungen würde mich auch interessieren ... nicht das ich denke, die OBAS wird mich nicht auslasten :D ... aber ich überlege noch, wann der steuerlich günstigste Zeitpunkt ist, meine eigene Firma abzumelden bzw. ich habe auch noch eine Beteiligung (als Altersversorgung), wo ich zwar nichts tun muss, aber das gilt - zumindest steuerlich - als Selbständigkleit. Das muss ich bestimmt irgendwo angeben ... ?( ... wenn sich da also jemand auskennt ...


    Gruß,
    step.

    Ich habe jetzt extra noch einmal nachgeguckt. Bei mir wurden ALLE Unterlagen zunächst von der BR angefordert (inklusive aller LBV-Fragebögen) als ich Vertretungslehrkraft wurde.

    Habe auch gerade noch einmal nachgeguckt ... ich habe sogar von der SL ein Schreiben der BR bekommen, wo explizit drin steht, dass sie mich jetzt erst einmal beim LBV anmelden und ich dann von dort wieder höre.


    Deshalb ist es ja damals auch überhaupt erst zu dieser Fristproblematik bei mir gekommen, weil sich das LBV dann erst nach 6 (von 9) Wochen überhaupt gemeldet hat.


    Fazit: Es kommt wie es kommt ... und an alle neuen Vertretungslehrer: Keine Panik ... nichts tun, bevor man aufgefordert wird ... man wird sich melden ... nur auf die oben geschilderte "Krankenkassenfalle" sollte man achten :!:


    Ich habe jetzt extra noch einmal nachgeguckt. Bei mir wurden ALLE Unterlagen zunächst von der BR angefordert (inklusive aller LBV-Fragebögen) als ich Vertretungslehrkraft wurde.


    Super ... so ist es nämlich - meiner Meinung nach - auch der vernünftigere Weg ... weil es mit dem LBV eben immer mal "Problemchen" gibt ... und wenn es dann um Fristen geht ...


    Aber du bist bis jetzt erst der 2. aus vielleicht 100 Vertretungsfällen, die ich kennen lerne, bei denen das so gelaufen ist ... deshalb hatte ich darauf hinweisen wollen, bevor wieder bei jemandem Panik aufkommt ... und du glaubst ja gar nicht, weshalb die Leute alle Panik schieben ... sehe das dann immer an meinem Postfach ... müsstest du mal reinschauen können ... :neenee: :neenee: :neenee: :neenee: :neenee:

    genauso wie die ganzen LBV-Bögen.


    Das ist schon klar ... die LBV-Bögen und die Lohnsteuerkarte gehören zusammen (wie auch diese Krankenkassenbescheinigung) ... aber es ist eben eher selten, dass das die BR bei einer Vertretungslehrkraft (wie es Mijeniti jetzt wird) macht ... allein schon aus Zeitgründen, weil Vertretung eben ein sehr kurzfristiges Geschäft ist ...

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