Die Entgelteinstufung erfolgte durch die Bezirksregierung Arnsberg gemäß TV-L (für angestellte Beschäftigte) in die Entgeltgruppe 11, Stufe 1, also in die unterste Stufe. Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass meine Berufserfahrung als Ingenieur angerechnet wird, dann wäre es Stufe 4 geworden. Der Unterschied macht ca. 900 Euro brutto aus. Doch leider war das nicht so. Nach Rücksprache mit der Bez.-reg. erfuhr ich, dass nur einschlägige Berufserfahrung -also z.B. eine Lehrtätigkeit- angerechnet wird. Man berief sich auf den §16 TV-L.
Paragraphen hin und her, ich fühle mich unfair behandelt, zumal es im Jahr 2006 einen Mangelfacherlass für die Fächer Mathe und Physik und auch für andere Fächer gab und Lehrer dringend gesucht wurden.
Hallo indiv,
das hat zwar mit Mangelfacherlass etc. nichts zu tun ... aber es gibt da einen Erlass aus ? (2008?) seitens des Ministeriums, wo explizit drin steht, dass jegliche förderliche Berufstätigkeit angerechnet werden soll ... und das "förderlich" großzügig auszulegen ist.
Habe den Link jetzt leider nicht zur Hand ... aber ich bin mir sicher, den haben wir hier im Forum schon gehabt, weil dieses Thema schon öfter auf der Tagesordnung stand. Gleiches gilt für einen Link zu diesem Thema bei einer Gewerkschaft, wo das mal erläutert wird ... und wo es auch um die anrechenbaren Tätigkeiten geht - meine, es war bei der GEW.
Vielleicht einfach mal nach Beidem googeln oder hier im Forum mit den entsprechenden Suchwörtern die alten Beiträge suchen.
Ansonsten ... rechtzeitig aktiv werden (wie, steht z.B. in den Gewerkschaftsinfos ... bzw. mal den Personalrat kontaktieren) ... denn es wird nur 6 Monate rückwirkend nachgezahlt.
Was mich gerade daran erinnert, dass ich aus meiner Vertretungstätigkeit im Frühjahr auch noch einen nachträglichen Höherstufungsantrag laufen habe ... seit 6 Wochen ... Zeit, mal bei der BR (Köln) nachzuhören ...
Viel Erfolg,
step.