Da ich das Thema auch eröffnet habe, antworte ich gern auf die Fragen.
Im Januar 2010 wurde bei uns dieses Amt frei, der Direktor fragte daraufhin, ob jemand Interesse daran hätte, das Amt kommissarisch auszuüben. Rechtlich gesehen darf aus dieser Tätigkeit kein Vorteil gegenüber anderen Bewerbern erwachsen.
Die Stelle wurde dann im März offiziell im Schulverwaltungsblatt ausgeschrieben und im April hatte ich dann an einem Tag zwei Unterrichtsbesuche (incl. Entwurf und Nachbesprechung) von den jeweiligen Fachberatern, dem zuständigen Dezernenten sowie meinem Schulleiter.
Im Anschluss folgte ein Gespräch zum angestrebten Amt (Dezernent und Schulleiter), in welchem in einem Gespräch (also keine Prüfung im eigentlichen Sinne) anhand von vorgegebenen Situationen das Wissen bezüglich des Schulrechts (insbesondere jene Bereiche, die die Stelle betreffen) ausgelotet worden ist.
Nach zwei Wochen bekam ich dann ein Gutachten mit einer Note. Möglich sind hier A-E, in meinem Fall war es glücklicherweise ein B. Nun hieß es Abwarten, was die Konkurrenz macht...
Zum neuen Schuljahr habe ich den Dienstposten offiziell übertragen bekommen und nach einer Bewährungsfrist von 6 Monaten wurde ich Anfang des Monats zum Oberstudienrat befördert. Nun läuft die zweite Bewährungsfrist, welche dann (hoffentlich) in genau einem Jahr abgelaufen sein sollte.
Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Beiträge von Hannes77
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Hallo zusammen,
ich wollte nur kurz mitteilen, dass meine Bewerbung trotz meines (Dienst-)Alters (ich bin noch knappe zwei Wochen StAss) erfolgreich verlaufen ist. Eine Bewerbung auf A15 lohnt sich also auch für "Junglehrer"!
Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für die Antworten auf meine Eingangsfrage. -
Stimmt. Das ist dann ein weiterer Schritt in Richtung: Abitur ist ein Geburtsrecht...
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Das mit dem AV in Nds stimmt so nicht, wie es Raket-O-Katz schreibt. In Nds haben wir eine Sprachnote, welche sich aus AV und Sprachrichtigkeit zusammensetzt. Für AV gibt es keine einzelne Note, ebenso nicht für Sprachrichtigkeit. Die Sprachnote hingegen, in welche AV und Sprachrichtigkeit einfliessen, zählt dann doppelt, Inhalt hingegen nur einfach.
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10-15 % mehr Geld bei einem A13er bedeuten de facto A15. Ich hätte nichts dagegen...
Es ist einfach eine Tatsache an dt. Schulen, dass sich Mehrarbeit kaum lohnt. Der Grundschulleiter einer kleinen GS bekommt A12Z - na supi... A14 an einem Gymnasium ist auch ein Witz und macht ungefähr soviel aus wie eine Entgeltstufe. Man wird also künstlich drei bis vier Jahre älter gemacht...
Der Sprung von A13 zu A15 lohnt sich finanziell schon eher, wenn man sich aber die Mehrarbeit anschaut, dann ist es eher persönlicher Ehrgeiz als Geld. -
"Welcher Lehrer, der "noch etwas werden will", würde da konsequent nein sagen und dann später eiskalt gegen den "Dummen" bei der Bewerbung um die entsprechende Funktionsstelle antreten, der das jahrelang für lau gemacht hat?"
Arschlöcher gibt es eben immer wieder... Bei uns gibt es keine inoffiziellen Vertreter der A15er mit A14 Besoldung. Niemand im Kollegium übernimmt irgendwelche Aufgaben der Schulleitung, außer der Schulleitung selbst. Mir als jungen Kollegen ist das recht, denn deshalb konnte ich mich nach nur drei Jahren auf eine A15er Stelle bewerben als diese kurz vor Weihnachten plötzlich frei wurde und eine Aushilfe gesucht wurde und wenn alles glatt läuft, geht die Sache zum 1.8. klar. Natürlich müsste ich dann 1,5 bis 2 Jahre warten, bis ich von A13 auf A15 komme, aber damit ließe sich leben. Ich kann nur hoffen, dass sich nicht noch eine Frau mit gleicher Eignung bewirbt, denn dann ziehe ich den Kürzeren... -
Ich sehe gerade, dass der Thread schon etwas älter ist. Ich wollte mich nicht als Leichenfledderer hervortun. Aber vielleicht hat sich ja zwischenzeitlich was getan in Deiner Karriere. Dann berichte doch mal...
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Also zum Verfahren in Nds. wurde ja schon einiges gesagt. Ich selbst habe den Spaß vor einer Woche durchlaufen: 2 Stunden plus Nachbesprechung sowie das Gespräch zum angestrebten Amt.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass Du als Stunden- und Vertretungsplanerin mit A14 abgespeist werden sollst. Bei uns ist das eindeutig eine Funktion in der Schulleitung, deshalb ist die Stelle, auf die ich mich beworben habe, mit A15 ausgeschrieben. Und für weniger würde ich das nicht machen, denn der Unterschied zwischen A13 und A14 ist ja nur marginal. Der Arbeitsmehraufwand ist (bei 5 Stunden Entlastung) aber erheblich, ebenso die Verantwortung. -
An unserer Schule (Nds.) wird in Englisch laut FK-Beschluss ab 60% eine 4 verteilt. Darunter bekommt man folglich eine 5, unter 40% gibt es eine 6.
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Wer führt denn überhaupt die Besuche und das Gespräch durch? Das dürfte in diesem Fall dürfte das doch sicher nicht der Direktor allein sein. Ich nehme an, dass es sich um Dezernenten handelt. Aber auch die dürften doch fachfremd sein, oder?
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Danke für den Tipp. Da ich mich aber auf eine Stelle an meiner Schule bewerbe, kommen andere Ausschreibungen sowieso nicht in Frage. A14 Stellen wird es bei uns in Zukunft laut Schulleitung kaum geben. Und wenn, dann ist der Andrang weitaus höher als bei der A15 Stelle. Externe Bewerber durften sich bei unserem Landgymnasium auch - wie in der Vergangenheit schon - sehr in Grenzen halten. Daher auch meine Bewerbung - die Chancen stehen bei zwei kollegiumsinternen Bewerbern recht gut, trotz meines Alters. An anderen Schulen würde ich mich zu diesem Zeitpunkt sicher noch nicht bewerben, da würde ich noch zwei bis drei Jahre warten
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Im aktuellen Schulverwaltungsblatt sehe ich gar keine A14 Stelle an Gymnasien und auch in den Ausgaben davor ist mir eine solche nicht aufgefallen. Darüber hinaus umfasst der Großteil der A15 Ausschreibungen den Stunden- und Vertretungsplan. Der Weg in die Schulleitung führt also fast zwangsläufig über den Stundenplanerposten.
A14er haben aber natürlich bei der Bewerbung einen klaren Vorteil - ist für das Land ja auch billiger... -
Ich würde behaupten, dass der Tag, an welchem die Mehrarbeit verlangt wird, egal ist. Ich bin aber kein Fachmann für solche Angelegenheiten, von daher wünsche ich Dir, dass ich mich irre...
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Hallo,
ich denke, dass die Sache rechtens ist. Es handelt sich meines Wissens nur um eine Umverteilung der Stunden auf Mo-Fr, die aber wieder auf Mo-Sa ausgeweitet werden kann. -
Natürlich ist die Anfrage ernstgemeint. Mittlerweile ist es schon fast der Normalfall, sich von A13 auf A15 zu bewerben, denn A14 Beförderungen gibt es doch im Grunde gar nicht mehr (zumindest in Nds.). Und aufgrund der Arbeitsbelastung bewirbt sich ein altgedienter A14er eher nicht auf eine solche Stelle. Der vorherige Amtsinhaber hat sich ebenfalls erfolgreich mit 34 als A13er beworben, der Sek II Koordinator ist auch als A13er eingestellt worden, ist jetzt A14 und wird demnächst A15. Man muss also trotzdem die A14 Stufe durchlaufen (für ca. 1 Jahr). Theoretisch kann man diese aber auch überspringen ("Sprunbrettbeförderung").
Für eine solche Position sind Unterrichtserfahrung und Alter keine Ausschlusskriterien. Warum auch? -
Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Stelle in der erweiterten Schulleitung beworben, da es gilt, das Amt des Stunden- und Vertretungsplaners neu zu besetzen. Die Unterrichtsbesuche machen mit keine Sorgen, da das Referendariat erst 3 Jahre her ist... Ich frage mich nur, was mich bei diesem so genannten "Gespräch zum Amt" erwartet. Hat da jemand Erfahrungen, die er mit mir teilen möchte? Für Informationen wäre ich sehr dankbar, da ich die Zeit über Weihnachten nutzen möchte, um mich vorzubereiten.
Gruß
Hannes
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