Hier nochmal die FAQ-Liste der Bezirksregierung zum Thema Anerkennung und Seiteneinstieg!! Das sollte die meisten Fragen klären!!
Seiteneinstieg in den Schuldienst: Häufig gestellte Fragen zur Anerkennung als Lehramtsprüfung
Hinweis: Interessenten mit einer regulären Ersten Staatsprüfung oder einer Lehramtsbefähigung aus einem anderen Bundesland für Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs können diese Fragen überspringen.
1) Benötige ich für den Seiteneinstieg in den Schuldienst die Anerkennung meines Abschlusses als Erste Staatsprüfung?
Nein! Informieren Sie sich unter http://www.leo.nrw.de über den Seiteneinstieg in den Lehrerberuf und die Einstellungsmöglichkeiten ohne Anerkennung.
2) Sollte ich die Anerkennung nicht dennoch beantragen?
Nein! Die Anerkennung ist nur noch dann möglich, wenn auch die Fachdidaktik in den beantragten Fächern studiert und geprüft wurde.
3) Kann ich als Seiteneinsteiger in den Vorbereitungsdienst (das Referendariat) und auf diesem Weg eine Lehramtsbefähigung erwerben?
Nein! Da die Anerkennung als Erste Staatsprüfung ohne Studium und Prüfung in der Fachdidaktik der gewünschten Fächer nicht erfolgen kann, ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst nicht möglich.
4) In der Stellenausschreibung steht, dass die Bescheinigung über die Anerkennung als Erste Staatsprüfung vorgelegt werden soll. Muss ich dann nicht doch die Anerkennung beantragen?
Nein! Die Anerkennung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Einstellung. Sie werden die Anerkennung in der Regel auch nicht erhalten können. Bei den aktuellen Stellenausschreibungen ab November 2009 sollte es nicht mehr vorkommen, dass gefordert wird, dass die Anerkennung vorgelegt wird.
5) Die Schulleitung fordert mich auf, die Anerkennung zu beantragen. Was soll ich tun?
Bitten Sie darum, diese Aufforderung schriftlich zu erhalten, und fügen Sie sie dem Antrag auf Anerkennung bei.
6) Wenn ich die Anerkennung in der Fachwissenschaft eines Faches beantragen will, müssen welche Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Antrag Aussicht auf Erfolg hat?
Für das Lehramt an Gymansien und Gesamtschulen und das Lehramt an Berufskollegs müssen mindestens 60 Semesterwochenstunden in der Fachwissenschaft und Prüfungsleistungen in der Abschlussprüfung nachgewiesen werden können. Dies ist z.B. bei Magisternebenfächern in der Regel nicht der Fall. Kann man die 60 Semesterwochenstunden und die Prüfungsleistungen nachweisen, muss noch geprüft werden, ob auch alle für das Fach relevanten Inhalte studiert wurden. Die Fachdidaktik muss in jedem Fall nachstudiert werden.
7) Wo erfahre ich, welche Studien- und Prüfungsleistungen ich noch erbringen muss, wenn ich nach einer Anerkennung noch in einem Lehramtsstudium weiter studieren will?
Dies erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfung an der Universität, an der Sie studieren wollen.
8 ) Ich habe einen Fachhochschulabschluss, welche Möglichkeiten habe ich?
Sie können sich auf eine für den Seiteneinstieg geöffenete Stelle an einer Haupt, - einer Real- oder einer Gesamtschule (Stelle für Klassen 5-10) bewerben und werden in einer einjährigen pädagogischen Einführungsmaßnahme für die Arbeit in der Schule qualifiziert.
Sie können sich aber auch auf eine für den Seiteneinstieg geöffenete Stelle an einem Berufskolleg bewerben. Sie müssen bei der Bezirksregierung Köln die Anerkennung Ihres Abschlusses als Teil einer Ersten Staatsprüfung beantragen und können dann in drei Jahren eines zweites Fach nachstudieren. Dafür erhalten Sie eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung. Haben Sie das Studium abgeschlossen, können Sie anschließend eine Lehramtsbefähigung erwerben und u.U. noch verbeamtet werden.
9) Meine Anerkennungsbescheinigung ist abgelaufen, kann Sie verlängert werden?
Nein. Es ist ein Neuantrag notwendig, der aber meistens nicht zum Erfolg führen wird, da die Anerkennungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt wurden.
Stand 07. Dezember 2009