Hallo,
wie einige schon geschrieben haben ist ein Abschließen einer BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) gerade in der ersten Berufsjahren enorm wichtig.
Aber:
Die richtige Versicherung finden
Aber wie findet man eine Versicherung, die im Ernstfall voraussichtlich ohne allzu große Probleme zahlt? Hier hilft nur eine intensive Prüfung der Versicherungsbedingungen. Anhaltspunkte für faire und verbraucherfreundliche Versicherungsbedingungen liefern die nachfolgenden zehn Kriterien. Erfüllt eine Versicherung alle oder fast alle Kriterien, so hat die Versicherung später – bei einer schweren Erkrankung – wenig Chancen, sich um die Leistung zu drücken.
1. Genereller Verzicht auf die so genannte „abstrakte Verweisung“
Das bedeutet: Liegt Berufsunfähigkeit im ausgeübten Beruf vor, gibt es die Rente.
2. Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung bzw. Kündigung nach § 41 VVG
Ansonsten kann die Versicherung eine höhere Prämie verlangen oder den Vertrag kündigen, falls der Versicherungsnehmer bei der Schließung des Vertrages eine Krankheit unbewusst verschwiegen hat, weil er selber davon nichts gewusst hat oder nicht davon wissen konnte. Beispiel: eine bereits vor Antragstellung bestehende Krebserkrankung, von der der Versicherte nichts wusste.
3. Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
Die Rente wird (rückwirkend) ab tatsächlich eingetretener Berufsunfähigkeit gezahlt und nicht etwa erst nach sechs Monaten oder gar erst nach Klärung des Anspruchs.
4. Keine Meldepflicht und keine Meldefrist im Leistungsfall
Andernfalls kann es zum Streit kommen, wenn ein Versicherter nach langem Krankenhaus und Reha-Aufenthalt zum Beispiel erst nach acht Monaten die Rente beantragt, aber laut Versicherungsbedingungen zum Beispiel eine Frist von sechs Monaten einhalten muss.
5. Sechsmonatige dauerhafte Arbeitsunfähigkeit gilt als Nachweis der Berufsunfähigkeit
Damit gelingt ein problemloser Nachweis ohne Gutachter-Hickhack. Der so genannte „gelbe Zettel“ vom Arzt genügt also zunächst als Nachweis. Später kann die Versicherung selbstverständlich eine Nachprüfung verlangen.
6. Rentenbescheid über eine Erwerbsminderungsrente eines Sozialversicherungsträgers (z.B. BfA) reicht als Voraussetzung für BU-Rente
7. Aus der Einstufung in Pflegestufe 1 der Pflegeversicherung folgt automatisch die Zahlung der BU-Rente
8. Erleichterung des Nachweises der Berufsunfähigkeit für Beamte
Für Beamte ist es enorm vorteilhaft, wenn eine nachgewiesene „Dienstunfähigkeit“ automatisch zur „Berufsunfähigkeit“ in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) führt. Viele Versicherer versuchen eine solche Klausel allerdings in letzter Zeit zu streichen.
9. Keine Arztanordungsklausel
Eine solche Klausel räumt der Versicherung auch nach jahrelang gezahlter Berufsunfähigkeitsrente das Recht ein, den Erkrankten zu einer bestimmten Therapie oder auf einen bestimmten Arzt zu verpflichten. Für den Versicherten also ein Risiko, weil bei Nichtbeachtung die Rente gestrichen werden kann.
10. Zinslose Stundung der Beiträge bis zur Leistungsentscheidung (auf Antrag)
Wer berufsunfähig wird, der verliert oft auch das regelmäßige Einkommen. Damit kann es auch schwer fallen, weiter die Prämien für die BUZ zu zahlen. Wer jedoch keine Beiträge zahlt, verliert den Versicherungsschutz. Deshalb ist ein Recht auf Stundung der Beiträge bis zur Klärung des Leistungsfalls sehr wichtig.
Klären Sie vor Abschluss des Vertrages möglichst alle 10 Punkte mit der Versicherung, dem Vertreter oder dem Makler. Eine Versicherung muss dabei nicht alle, sollte aber doch möglichst viele Punkte erfüllen.
Wählen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung keinesfalls nur nach dem Preis aus. Was nutzt eine preiswerte Versicherung, die später nicht zahlt? Unser Tipp also: zunächst Versicherungen mit guten Bedingungen finden, erst dann nach dem Preis schauen. Und ganz wichtig: Alle Gesundheitsfragen im Antrag müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls droht später der Verlust des Versicherungsschutzes.
Die wichtigsten Punkte sind in dem Text enthalten. Also unbedingt die die "kleingedruckten Versicherungsbedingungen" lesen. Die freie Arztwahl ist besonders wichtig!
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden um im Fall des Falles nicht irgendwann wirklich vor dem "Nichts" zu stehe, Alleine schon aus beruflicher Erfahrung, weiß ich, wovon ich spreche.
Diesen Text habe ich aus folgender Quelle übernommen:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_archiv.asp?aid=251
Dort ist auch ein Fall beschrieben in welchem zwei Versicherungen sich weigern die Leistungen zu zahlen. Für die eine Versicherung ist der Versicherungsnehmer berufsunfähig, so dass die Versicherung kein Krankengeld leisten muss, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung sieht den versicherungsnehmer als nicht berufsunfähig an, so dass auch keine Rente aus der Buz gewährt wird.
Besonders kurios:
Beide Versicherungen gehören zur Sparkassen-Finanzgruppe. Die UKV ist die Krankenversicherung der Provinzial und wird in den Provinzial-Agenturen vermittelt. Hartmut Sammert hatte seinerzeit das Paket „Provinzial Berufsunfähigkeit / UKV Krankentagegeld“ gewählt, um im Falle einer schweren Krankheit mit Sicherheit Geld zu erhalten. Nun will keine der beiden Versicherungen zahlen!
Dieser Versicherungs Hick-Hack ist in Deutschland kein Einzelfall.
Gruß
Petra