Und wenn man es vormacht, dann darf man das gerne auch mit der richtigen Strichführung.
Ich finde es daher legitim, sich das selbst noch einmal anzusehen.
Und wenn man es vormacht, dann darf man das gerne auch mit der richtigen Strichführung.
Ich finde es daher legitim, sich das selbst noch einmal anzusehen.
Wenn der Tisch schon so höhenverstellbar ist, dass du bereits im stehen arbeiten kannst, hilft vielleicht noch eine schräge Tischplatte oder ein schräger iPadständer.
[...]Seit deinem ersten Post versuchst du irgendwie zu rechtfertigen, das ein Student/Tarifbeschäftiger ein Recht hat weniger hochwertigen Unterricht zu halten, weil er zu schlecht eingestuft ist, [..]
Für mich liest sich die Argumentation so, dass das Land den Studenten einstellt, und ihn wohlwissend, dass sein Unterricht wegen der fehlenden Qualifikation in der vorgegebenen Zeit in der Regel nur geringe Qualität haben wird, entsprechend der geringeren Qualifikation auch niedriger einstuft und bezahlt. Die Arbeit muss dann wie bei jedem Kollegen so gut ausgeführt werden, wie es in der vereinbarten Zeit möglich ist.
Absichtlich schlecht oder weniger als vereinbart darf kein Kollege arbeiten. Kontrolliert wird es aber momentan nicht.
[...] Aber auf der anderen Seite hat sie keinen Anspruch auf Einsatz an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Bei 50%-Teilzeit kann aber nicht 100% Bereitschaft (und damit Zugriff auf ca. ca. 41h Arbeitszeit) pro Woche verlangt werden.
Wenn ich wegen Kinderbetreuung reduzieren würde, würde ich an einer Schule ohne festem Konferenztag daher im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit auch tatsächlich Arbeitszeiten beantragen und nicht nur Unterrichtszeiten. Ich bin mir sicher, dass es einer Schule zuzumuten ist, gerade bei vielen Teilzeitkräften, für Konferenzen und Besprechungen einen festen Termin zu bestimmen. Für Zusatztermine, die auch für Vollzeitkräfte Zusatztermine sind, kann man im Teilzeitkonzept festhalten, wie Teilzeitkräfte dabei entsprechend ihrer Teilzeit entlastet werden können.
[...] Die Schule muss so planen, dass die Lehrkraft mit 50% mit 20/21 h Arbeitszeit pro Woche hinkommen. Also inklusive der häuslichen Arbeitszeit. Dazu gehört allerdings auch, dass man bestimmte Termine wie Konferenzen oder Fortbildungen nicht fest terminieren kann. Das gehört zum Job. Ist beim Schichtarbeiter auch nicht anders.
Genau, die Lehrkraft muss dann, wenn sie Kinder hat, für diese 20 / 21 h eine Kinderbetreuung buchen.
Aber wenn die Schule jede Woche an einem anderen Nachmittag einen Termin festlegt, klappt das eben nicht. Die Schule verfügt dann über wesentlich mehr als 21h Arbeitszeit, was bei entsprechender Teilzeitquote nicht okay ist. Zumal Lehrer keine Schichtarbeit leisten müssen.
Definitiv muss die Schule dafür sorgen, dass Kollegen mit 50% Teilzeit auch 20 h / Woche zwischen 8 und 16 Uhr verlässlich frei von Pflichtterminen sind.
Wenn das vom Kollegen beantragte Konzept, im Beispiel ein Vormittag und vier Nachmittage, dienstlich wirklich nicht geht, kann ja auch zwei volle und ein halber Tag oder etwas anderes angeboten werden. Da muss dann ein Kompromiss gefunden werden.
Verlässlichkeit zumindest für ein Schuljahr sollte aber schon angestrebt werden. Auch seitens der Schule.
Und wieder: Für Ausnahmen kann es immer Gründe geben. Solange es Ausnahmen bleiben, ist das für die meisten Teilzeitkollegen sicher hinnehmbar.
Ja, dann passt's doch. Wenn die Konferenz länger als angesetzt geht, geht man halt früher. Da wäre ich dann echt schmerzlos.
Wenn man nur 50% arbeitet, dann sicher nicht, um sein Kind trotzdem an allen Tagen Vollzeit (8-16.30 Uhr) in Betreuung zu geben. Das passt eben nicht.
Wenn Eltern mit Kind sich entscheiden beide Vollzeit oder fast Vollzeit zu arbeiten und dann aber (zu) wenig Betreuung buchen, dann können sie meiner Meinung nach nicht erwarten, dass die Kollegen noch bereitwillig Rücksicht nehmen. (Wenn es keine andere Betreuung gibt, sieht es wieder anders aus.)
Wenn aber stark reduziert wird, weil man seine Kinder selbst betreuen möchte, dann gilt das nicht. Wer nur ein 50% Deputat hat, sollte bei einem freien Vormittag auch vier immer (konferenz)freie Nachmittage genannt bekommen. Wenn es dann aus dienstlichen Gründen nur drei freie Nachmittage sind, dann kann man darüber reden, aber die Pflichttermine, die neben dem Unterricht anfallen, noch lustig und spontan über die ganze Woche zu verteilen, das passt eben nicht. Auch hier gilt: Wenige Ausnahmen (2x Notenkonferenz im Schuljahr) werden organisierbar sein, ständige Ausnahmen eher nicht.
Statt die eigene Nummer dauerhaft zu unterdrücken, kann man bei Bedarf eine Vorwahl zum Unterdrücken verwenden.
#31# oder so ähnlich, es ist meines Erachtens nicht bei jedem Netzanbieter gleich.
Ich hatte DB als dienstliche Beurteilung gelesen.
Danke Quittengelee , so ist es!
Ich finde, dass du bereits durch deine Kommentare hier Druck aufbaust. Ein bisschen private Geräte hier, ein bisschen privates Konto da... klar, deine Meinung. Aber dein gebetsmühlenartiges keine*r ist-so- locker- und- entspannt wie du zeigt tatsächlich, dass du das Grundproblem nicht verstanden hast bzw. dir im Grunde egal ist, wie belastend andere das empfinden mögen.
Bitte nicht wieder die Kontendiskussion. Wenn ein Schulleiter für sich sagt, dass die Kollegen ganz entspannt sein privat für die Schule eingerichtetes Konto verwenden können, während er mit der Stadt wegen eines Schulkontos diskutiert, ist das eine ganz andere Sache als wenn ein Schulleiter sagt, es gibt kein Schulkonto, bleib entspannt und verwende dein eigenes.
Was ich bei der Ausgangssituation hier problematisch finde, ist die Tatsache, dass jemand (bzw. der Schulleiter) Schüler zum Telefonieren zu einem Kollegen schickt, der erstens gerade unterrichtet und zweitens sich in einem Raum ohne Telefon befindet.
In dem Fall gehört das Telefonat selbst erledigt, gegebenenfalls nachdem die Kontaktliste geholt wurde.
Oder es muss jemand mit dem Telefonat beauftragt werden, der eh gerade im Lehrerzimmer neben dem Telefon sitzt.
Oder dem unterrichtenden Kollegen wird gleich eine Vertretung oder Aufsicht für die Klasse mitgeschickt, so dass er mit den Schülern zum Festnetz laufen kann.
Da hätte es also viele andere Möglichkeiten gegeben, die Angelegenheit zu regeln, ohne dass jemand auch nur auf die Idee kommen kann, ein privates Handy zu verwenden.
Und ich vermute, dass niemand der Handy-Verweigerer hier im Notfall den Einsatz eines tatsächlich vorhandenen privaten Handys verweigern würde. Trotzdem sollte die Schule einen Plan haben, wie man alle Notsituationen und auch alle anderen ohne private Geräte löst. Und eine solche Situation wie die Ausgangssituation darf gerne der Grund sein, eine solche Planung anzustoßen.
Müsst ihr ja auch nicht. Aber wenn es das Familienleben in der ersten Zeit entspannter macht, warum nicht? Jede Familie ist anders.
Mir würde als Beispiel für einen Ablauf, der sich erst einspielen muss, der Schulweg einfallen. Da gibt es durchaus Unterschiede, wie schnell ein Erstklässler seinen ganzen Weg alleine laufen kann oder will. Ihn vorher schon gemeinsam zu gehen hilft sicher, aber ihn dann alleine zu bewältigen, ist für viele Kinder noch einmal etwas anders.
Welches Bundesland? Nur damit kann man die Ansprechpartner/hilfreichen Gremien klar benennen.
chilipaprika: In BW gibt es am Gymnasium an jeder Schule einen Personalrat.
In BW würde eine Genehmigung des privaten Handys bei vorher eingeholten Einverständniserklärungen für Fotos auf diesem Schulausflug funktionieren. Ob man die private Digitalkamera genehmigen lassen kann/muss, weiß ich nicht.
Wenn die Schüler Bilder davon möchten, kann man aber auch einfach erlauben, dass Fotoapparate oder Handys mitgenommen werden dürfen. Auch da ist es aber besser, vorher (z.B. auf dem Elternabend) zu klären, ob das gewünscht ist.
An den weiterführenden Schulen sehe ich jedenfalls keinen Grund, warum wir als Kollegen die Bilder machen sollten.
In der Grundschule ist es vielleicht anders.
Aber der Vorfall zeigt, mit welcher Selbstverständlichkeit oft davon ausgegangen wird, dass Kollegen ihr privates Gerät verwenden. Wenn dem nicht so wäre, hätte die Schulleitung ein krankes Kind zum Telefonieren nicht zu einem unterrichtenden / aufsichtführenden Kollegen in einem Raum ohne Telefon geschickt.
Wir haben übrigens einige Kollegen, die ihr privates Telefon nicht mit ins Klassenzimmer nehmen, da sie es während des Dienstes ja nicht benötigen. Die hätten dann eine andere Lösung finden müssen. Es ist daher auf jeden Fall sinnvoll für den laut Beiträgen hier nicht so seltenen Fall, dass das Sekretariat während der Unterrichtszeiten geschlossen ist, festzuhalten, wo die Kinder oder von ihnen angesprochenen Lehrer dann mit einem dienstlichen Telefon telefonieren können.
Ganz unabhängig davon, ob man vorher sein privates Gerät genutzt hat oder nicht.
Ja, irgendwo muss ja festgehalten sein, wann welche Unterrichtsstunde beginnt und endet.
Wenn man die Pausen an das Doppelstundenystem anpassen möchte, muss die Läuteordnung entsprechend verändert werden.
Gibt es den Begriff nur in BW?
Eher selten. Wäre aber einigermaßen kreativ, wenn tatsächlich mal jemand den Menüpunkt "Läuteordnung" setzt 😄
Ist natürlich anekdotisch, aber unter dem Begriff habe ich es bisher bei jeder Schule, auf deren Homepage ich danach gesucht habe, gefunden.
Allerdings niemals über einen Link dieses Namens auf der Startseite. Eher unter Downloads oder so
[,,,] leider nur die wenigsten Schulen dazu Informationen auf der Website haben: Unterrichtszeiten!!!
Unter dem Begriff Läuteordnung findest du nichts?
Wieso wollt ihr das Theaterstück noch als Video zeigen? Wer es sehen möchte, konnte doch zur (bei euch öffentlichen) Aufführung kommen.
Mich wundert, dass Eltern schreiben, sie fänden es total normal und okay, wenn Lehrkräfte mit ihren Privathandys ihre SuS fotografieren und filmen.
In BW ist das mit Genehmigung erlaubt, wenn die Fotos dienstlich notwendig (z.B. Namenlernfotos zu Coronazeiten) sind oder durch ein (geräteunabhängige) Einverständnis der Eltern abgedeckt ist.. Es ist schlicht erlaubt, und es wird ebenso professionell mit den Daten bzw. Fotos umgegangen wie bei der Nutzung jeden anderen Geräts.
Vielleicht sehe ich das daher anders als du. Und es wurden hier ja erlaubte Fotos mit dem falschen Gerät gemacht, nicht einfach ungefragt wild herumfotografiert.
Darf ich als Lehrerin dagegen eigentlich auch vorgehen? Ich möchte eigentlich nicht auf irgendwelchen Familienfesten oder so gezeigt werden.
Ich denke, es gehört zu unsere. Job auf Einschulungs-, Schultheater-, Chorauftrittes- oder Klassenfotos in Wohnzimmern gezeigt zu werden.
Allerdings kann die Schule auch das Fotografieren und Filmen von Elternseite auf Schulveranstaltungen in der Schule verbieten. Habe ich schon erlebt. Aber ich bezweifele, dass man es dadurch vollständig verhindern kann.
Was ich auch schon erlebt habe ist der Hinweis an den Schultüren, dass bei einer Veranstaltung Film- und Tonaufnahmen gemacht werden, und man sich bei Teilnahme an derselben damit einverstanden erklärt
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