makksdaks Ist Hessen denn dein Bundesland?
In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.
Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.
Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.