Benoten muss man wieder in BW die Schüler aber, sobald sie in Summe 8 Wochen bzw. 40 Tage in der Schule waren. Wenn es aus dem Unterricht heraus nicht geht, dann eben in Absprache mit der Schulleitung anhand von Extraprüfungen. Einfach zu sagen, dass das Ziel nicht mehr erreichen kann, weil er nur an 70% des Unterrichts teilgenommen hat, hätte rechtlich heute im BW wohl keinen Bestand.
Beiträge von DFU
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Beide Aufgabe oben muss, so wie sie gestellt ist, meiner Meinung nach beides als richtig gewertet werden.
Wenn ich in einer Klassenarbeit einen geübten Lösungsweg reproduziert bekommen möchte, schreibe ich in den Aufgabentext zusätzlich “Rechne wie im Unterricht geübt.“ oder „Löse wie im Unterricht geübt.“
Dann ist allen Schülern klar, dass der geübte Lösungsweg abgefragt wird. Das kann in Physik sinnvoll sein, wenn die Schüler gerade gelernt haben, wie wir Aufgaben aufschreiben, und ich das genauso sehen möchte, oder in Mathematik, wenn ich eben ein geübtes Verfahren abfragen möchte. Häufig nutze ich das aber nicht.
In der Beispielaufgabe hier wird aber nichts dergleichen verlangt.
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In Beitrag 50 in diesem Thread hat state_of_Trance genau erklärt, dass bei dieser Greifaufgabe beide Lösungen richtig sind, weil man nicht zwischen den Faktoren unterscheidet.
Ich hatte allerdings in der 5. Klasse schon Schüler, die in der Grundschule Faktor * Multiplikator = Produkt gelernt hatten. Damit hätte die Aufgabe dann schon eher eine Richtung. Für mich wäre dann die Anzahl des Greifens ganz klar der Multiplikator. Andererseits steht das in der Aufgabe nicht explizit, so dass man auch die Anzahl der Mandarinen als Multiplikator verstehen dürfte.
Eine Schreibweise als Addition wäre in der Aufgabe aber nicht möglich, da das Rechenzeichen ja vorgegeben ist.
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makksdaks Ist Hessen denn dein Bundesland?
In BW darf man, wie Wolfgang Autenrieth geschrieben hat, fehlenden Schülern für (nicht vorhandene) Leistungen während ihrer Fehlzeit keine Note geben. Auch bei unentschuldigten Fehlzeiten nicht.
Was man aber in BW darf, ist Schüler gezielt dann abzufragen, wenn sie denn endlich mal da sind. Das macht man natürlich nicht, wenn ein Schüler normalerweise immer anwesend ist, aber drei Wochen mit Grippe im Bett lag und ganz sicher nicht in kürzester Zeit alles nachlernen konnte. Das darf man aber durchaus dann machen, wenn man bei Schülern, die 60% der Zeit abwesend sind, sonst nicht benoten kann, weil sie fast jeden Freitag fehlen. Oder so.
Den Ordner kann man bewerten, wenn man es vorher ankündigt. An der Vollständigkeit sieht man dann ja auch, ob durch Fehlzeiten verpasste Aufgaben nachgearbeitet wurden. Oder zumindest, ob sie einmal abgeschrieben wurden. Ich mache es in der Regel höchstens bei jüngeren Schülern oder im Anfangsunterricht.
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Aber warum gibt man den Notenschlüssel dann nicht raus? Diese Intransparenz stört mich ...
Okay, dass sollte schon selbstverständlich sein. Insbesondere auf Nachfrage.
Wobei dir der Notenschlüssel auch nichts sagt, wenn du nicht weißt, welche Aufgaben im Unterricht besonders geübt wurden und welche überhaupt nicht und daher die Anforderungsbereiche nicht genau zuordnen kannst.
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Firelilly hat recht, es ist vollkommen egal, ob man erst die Klassenarbeit erstellt und dann einen passenden Notenschlüssel festlegt, oder ob man einen vorgegebenen Notenschlüssel hat und passende Aufgaben wählt. Man kann in beiden Fällen jedes gewünschte Ergebnis bekommen, wenn man es darauf anlegt.
Aber selbst, wenn die Parallelklassen die gleichen Arbeiten mit dem gleichen Notenschlüssel schreiben, kann das ungerecht sein, weil der Unterricht abhängig von Lehrer und Klasse sicherlich unterschiedlich abgelaufen ist.
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Wobei die niedrigeren Temperaturen für Humblebee wahrscheinlich auch wieder ein Pluspunkt für Hof sind.
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Man kann denn Schülern auch mal sagen, dass etwas 100% so richtig ist, aber man die Begründung noch einmal nachschlagen muss.
Wenn der ukrainische Schüler plötzlich fragt, warum man erst „Das langsame Auto“ sagt, aber dann in der Überschrift „Langsames Auto“ plötzlich ein -s am Ende auftaucht, dann musste ich das beim ersten Mal auch auch erst nachlesen.
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Ich rufe immer wieder auch Schüler auf, die sich nicht selbst melden. Gerade bei Hausaufgaben besprechen ich mit der Klasse auch gerne fehlerhafte oder unvollständige Lösungen, da gibt es in der Regel mehr Wissenszuwachs als wenn nur die korrekten Ergebnisse vorgelesen werden.
Trotzdem kommen meist diejenigen dran, die sich melden, weil diese sonst auch alle Motivation sich zu melden verlieren.
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Unseren Sekretärinnen wäre es egal, ob ich Handys bringe oder die Schüler selbst. Der Aufwand ist der gleiche.
Da sie sie im Schulsafe aufheben können und ich nicht, kommen eingesammelt Handys dort hin, wenn man sie den Schülern wegen Verstößen gegen die Schulordnung bis zum Unterrichtsende abnehmen muss.
Sollen die Handys nur bei Klassenarbeiten oder in manchen Klassen im normalen Unterricht prophylaktisch fern der Schülerarbeitsplätze sein, legen die Schüler selbst sie auf dem Lehrertisch oder die Handygarage oder wohin auch immer es vorgesehen ist.
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Wie gesagt, legen auch die Referendare in BW am Gymnasium lange vorher fest, welche Unterrichtsstunden sie in den drei Wochen, in denen die Prüfung mit kurzfristiger Ankündigung stattfindet, halten wollen. Sie selbst planen das Schuljahr entsprechend. Sie kennen nur nicht die exakte Unterrichtsstunde, haben sich aber natürlich schon Gedanken über die ganzen Reihe, Lernziele und Umsetzung, machen können.
Wie es in BW an den beruflichen Schulen ist, weiß ich nicht.
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Aber für die Abgabe des Stoffplans für die möglichen drei Wochen haben die Referendare vorher deutlich mehr Zeit und können die Planung der Reihe problemlos ausführlich mit ihren Mentoren besprechen. Und auch ihre Grundideen für die einzelnen Stuunden auf dem Plan.
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plattyplus Konntet ihr noch eine gute Lösung für das Kind erreichen?
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Leuchtende Kinderaugen sind super. Wenn wir sie in der Schule mit unseren Fächern oder anderen schulischen Dingen begeistern können, ist das immer gut. Im Rahmen der eigenen Arbeitszeit und mit den schulischen Mitteln immer erstrebenswert, wenn man zusätzlich zu Gehalt oder Bezügen die „leuchtende Kinderaugen“ erzielen kann.
Schwierig wird es erst dann, wenn man sich in erheblichen Maß über die Arbeitszeit hinaus (also ohne Bezüge oder Gehalt) oder mit privaten Mitteln (Fahrtkosten/Möbel) nur für die „leuchtenden Kinderaugen“ einbringt. Noch schwieriger wird es, wenn dieser über die dienstlichen Aufgaben hinausgehende Einsatz von anderen sogar erwartet wird.
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Viele Kindergartenkinder finden es toll, wenn sie ins Gebüsch pinkeln dürfen, und müssen dann auf dem Spielplatz deswegen öfter als zu Hause. Schon alleine deswegen sollte man in dem Fall mit den Kindern eine Toilette suchen.
Gerade auf einem Spielplatz möchten andere Kinder ja auch im Gebüsch spielen.
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Aber die Antwort ist in diesen Fällen eigentlich ganz einfach: Keine außerunterrichtlichen Veranstaltungen mit zu wenig Begleitpersonen.
Es müssen mindestens so viele Kollegen sein, dass die Unternehmung geordnet abgebrochen werden kann. Wenn ein Kollege wegen so etwas ausfällt, sollte er sich darauf verlassen können, dass andere dabei sind und übernehmen können.
In der Theorie also ganz einfach.
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Ich nehme an, dass es selbstverständlich ist, beim Unterrichten auch auf sein Wissen aus anderen Fachbereichen zurückzugreifen.
So werden einem M/Ph-Lehrer eher Anwendungsbeispiele aus der Physik einfallen und einem M-Kollegen, der außerdem Wirtschaft unterrichtet, eher Anwendungen aus diesem Bereich.
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Palms steinalt hat sich jedenfalls nach meinrm Verständnis auf das Erscheinungsjahr und nicht auf die Aktualität bezogen.
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Ich war schon um 18 Uhr, 18.30 Uhr, 19 Uhr, 19.30 Uhr und 20 Uhr auf Elternabenden.
20 Uhr vor allem dann, wenn es an einem Tag zwei Zeitschienen gibt. Das kann dann auch mal bis 22 Uhr gehen.
Elternsprechtage mit 5-10 Minutenterminen kenne ich nur nachmittags von 16 -19 Uhr (oder früher samstags).
Spontantermine sind dabei an keiner mir bekannten Schule erwünscht. Und die Kollegen müssen auch nicht über die Zeit der vereinbarten Termine hinaus bleiben.
Wichtig für Lehrer: Pausenplanung bei drei- oder vierstündigen Sprechtagen nicht vergessen.
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auch grenznah in Hessen arbeiten und in RLP wohnen
Es kann mit Schulkindern aber sehr unpraktisch sein, wenn ferientechnisch zwei Bundesländer betroffen sind. Das sollte man auch im Blick haben.
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