Die Diskussion hatten wir hier doch auch schon einmal.
Der Formulierung "ich entschuldige mich" haftet der Umstand an, dass die Person, die einen Fehler gemacht hat, durch eben diese Aussage sich der vom Gegenüber erst noch zu gewährenden Entschuldigung im Vorfeld selbst bemächtigt. "Ich habe mich doch entschuldigt" - ist dann schon die schleichende Täter-Opfer-Umkehr.Moralisch kann man sich selbst vergeben, sich vor sich selbst entschuldigen, aber als Schuldiger kann man sich vor seinem Gegenüber nicht selbst entschuldigen. Diese Entschuldigung zu gewähren liegt beim Gegenüber. Es gibt keinen (Bemächtigungs)Anspruch auf Entschuldigung.
Ich verwende grundsätzlich die Formulierungen "Ich bitte ... zu entschuldigen", "Ich bitte um Entschuldigung", oder "bitte entschuldigen Sie...", damit mein Gegenüber in der Position bleibt, den jeweiligen Umstand zu entschuldigen (oder eben nicht.)
Was ist, wenn du von Eltern eine Entschuldigung für das Fehlern ihrer Kinder im Unterricht bekommst. Welche Formulierung würdest du da erwarten?
„Ich bitte Sie das Fehlen von … zu entschuldigen.“ oder „Ich entschuldige das Fehlen von ….“
LG DFU