Hallo,
ich bin in der selben Situation. Bin zwar nicht mehr schwanger, aber ich suche zum Sommer eine neue Stelle und möchte dann noch ungefähr sechs Monate Elternzeit nehmen.
Vielleicht ist es fairer, dass gleich beim Bewerbungsgespräch anzusprechen, aber die Chance die gewünschte Stelle dann deswegen nicht zu bekommen ist mir zu gross. Wenn ich eine schriftliche Zusage habe, dass ich die Stelle bekomme, dann informiere ich die Schule über meine Pläne zur Elternseit usw. Das ist dann immer noch früh genug, denn beantragen kann man Elternzeit eh erst, wenn man eine Stelle hat. Also vermutlich erst wesentlich später.
Ich habe schon so krasse Sachen seitens der Schulleitung erlebt, dass ich da bei unbekannten Schulleitungen nicht zu entgegenkommend bin. Und nicht ohne Grund schützt das Gesetz Schwangere. Wenn diese niemals benachteiligt worden wären, gäbe es das Gesetz nicht. (Trotzdem habe ich meinem Schulleiter schon vorm Mutterschutz gesagt, dass ich zum nächsten Schuljahr doch nicht bleiben möchte. Da er wegen der Verlängerung auf mich zu kommen muss, hätte ich auch warten können bis er ein schriftliches Angebot macht. Dann hätte er aber keine Zeit mehg gehabt, einen Ersatz zu suchen.)
Und wegen Mehrarbeit der Kollegen darf man sich auch keine Gedanken machen. Während meines Mutteschutzes hatten vier miener Kollegen wegen Vertretungen in meiner Klassen plötzlich 30 Wochenstunden (im Gymnasialbereich). Natürlich ist das unangenehm, aber zu verantworten habe ich das nicht. Nicht ich muss Ersatzkräfte einstellen sondern die Schulleitung. In meinem Fall für die kurze Mutterschutzseit quasi unmöglich, aber darf ich deswegen nicht schwanger werden?
Viele Grüsse
DFU