Beiträge von DFU

    Hallo Susannea,


    danke für deinen Hinweis.


    Zitat von dir:
    "Wenn du gesetzlich Pflichtversichert bist bleibst du das auch im Mutterschutz und wirst keinesfalls Familienversichert (und lass dir das auch nicht aufquatschen, du verlierst dann den Anspruch aufs Mutterschaftsgeld!)."


    Sprichst du von dem kompletten Mutterschaftsgeld (Krankenkassenanteil+ Arbeitgeberanteil) oder nur vom Arbeitgeberanteil?
    Da mein mein momentaner befristeter Angestelltenvertrag während des Mutterschutz endet, gehe ich davon aus, dass sich mein Versichertenstatus zwingend ändert und ich entweder einen Antrag auf freiwillige gesetzliche Versicherung oder auf Familienversicherung stellen muss. (Schließlich will ich bei der Geburt dann krankenversichert sein.) Und den Krankenkassenanteil des Mutterschaftsgeld müsste ich ja auf jeden Fall bekommen, zumindest habe ich meine Krankenkasse so verstanden als ich vor einiger Zeit schon telefonisch nachgefragt habe.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo MN,


    das Problem ist immer der Nachweis, wenn Schüler bei Täuschungshandlungen nicht auf frischer Tat ertappt werden. Wenn ein Schüler mit Klassenarbeit A aber bei einer Aufgabe die Lösung für die Klassenarbeit B vom Nachbarn hingeschrieben hat, ist das meiner Meinung nach ein eindeutiger Nachweis, dass er Einblick in die Nachbararbeit genommen hat. Woher sollte er sonst die Aufgabenstellung kennen?


    Wie du reagierst, ist nun deine Entscheidung, deine Möglichkeiten hat dir ja Jorge schon genannt.


    Ich erkläre meinen Schülern am Anfang der Arbeit normalerweise, dass Kontaktaufnahmen mit dem Nachbarn während der Arbeit vollständig zu unterbleiben haben, sie Spickzettel vor Ausgabe der Aufgaben noch wegräumen können und die ganze Arbeit bei einem Täuschungsversuch mit "ungenügend" bewertet wird. Wer sich dann trotz des expliziten Hinweises beim Abschreiben oder Spicken erwischen lässt, bekommt dann konsequenterweise auch die angekündigte Note. Trotz meines Hinweises zu täuschen, ist fürmich ein schwerer Fall.
    Vergesse ich die Ansage vorher mal, dann ist es auch schon vorgekommen, dass ich situationsabhängig zum Beispiel einen Spicker, der für die Klassenarbeit nicht hilfreich war, nur eingesammelt habe oder zumindest Teile der Klassenarbeit normal bewertet habe. Obwohl die Schüler natürlich auch so wissen, dass sie nicht abschreiben und spicken dürfen.


    In deinem Fall würde ich ungenügend geben, weil das abschreiben erwiesen ist und du nicht davon ausgehen kannst, dass die übrigen Aufgaben eigenständig gelöst wurden. Meine Meinung aus der Ferne, vielleicht sprechen ja andere Punkte auch für den Schüler. Wegen der eh fehlerhaften Beantwortung der Aufgabe seiner Gruppe auf eine Sanktion zu verzichten, halte ich für das falsche Zeichen. Da muss dann zumindest klar stehen, dass du die Aufgabe überhaupt nicht bewertest, weil abgeschrieben wurde. Sonst müsstest du eventuell noch Punkte für einen richtigen Lösungsansatz oder so etwas geben.


    Im Übrigen würde ich ein "ungenügend" wegen Täuschungsversuch möglichst immer bei Fachleiter und/oder Schulleitung absegnen lassen. Wenn sich Eltern hinterher beschweren, dann bist du sicher, dass du nicht von dieser Seite gebeten wirst, deine Bewertung noch einmal zu überdenken.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Laempel,


    meiner Meinung nach sollte der Schulleiter erst einmal den Lehrer befragen, wie er die Situation sieht. Insbesondere wenn Eltern oder Schüler nicht den üblichen Beschwerdeweg (betroffener Lehrer, Klassenlehrer/Tutor, Direktion) wählen.
    Wenn er das aus oben bereits genannten Gründen nicht möchte, dann ist er vielleicht einverstanden, den Besuch ohne Klasse und Zeit anzukündigen. Dann kommt es für die Kollegen nicht ganz unerwartet, aber sie können nicht gezielt eine Showstunde vorbereiten.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo!


    Ich bin momentan für ein halbes Jahr als Vertretungskraft angestellt. Mir ist aber zum nächsten Schuljahr 2011/2012 eine Stelle an meiner jetzigen Schule (Gymnasium, BW) vom Regierungspräsidium angeboten worden. Es steht noch nicht fest, ob es eine Einstellung direkt im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis mit Zusicherung zur Umwandlung in ein Beamtenverhältnis zum Schuljahr 2012/2013 sein wird.


    Ich möchte die Stelle gerne annehmen und im dann auch mit halben Deputat tätig sein. Allerdings werde ich zu Beginn des nächsten Schuljahres dann im Mutterschutz sein. Ich möchte nach dem Mutterschutz trotzdem gerne weiter arbeiten, weil ich das für mich möchte und weil ich das Projekt Verbeamtung nach mehreren Jahren im Ausland jetzt endlich angehen möchte.
    Ich überlege jetzt, was für mich günstiger ist:
    - ein halbes Deputat oder
    - ein volles Deputat und dann nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen und darüber zu reduzieren.


    Von der Schwangerschaft habe ich an meiner Schule bisher noch nichts erzählt, weil ich bereits sehr schlechte Erfahrungen damit gemacht habe, vor Unterschrift eines Arbeitsvertrags etwas in die Richtung zu erwähnen. Ich will daher an meiner Schule nichts in die Richtung fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir hier mit eigenen Erfahrungen bei ein paar Überlegungen weiterhelfen.


    - Kann bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis diese Umwandlung ausgesetzt werden, wenn man in Elternzeit geht? Oder müsste diese Zusicherung seitens des Regierungspräsidiums auf jeden Fall eingehalten werden?


    - Ich gehe davon aus, dass bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis mit zugesicherter Umwandlung in ein Beamtenverhältnis das Angestelltenverhältnis in den Sommerferien 2012 nicht unterbrochen wird. Kann das jemand bestätigen? Und das Beamtenverhältnis beginnt dann vermutlich wieder mal nicht zum 1.8.2012 sondern nach dem Sommerferienende. Vielleicht kann mich da jemand aus eigener Erfahrung korrigieren?


    - Wenn ich einmal Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung beantragt habe, kann ich dann auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers / Dienstherrs diese Teilzeitstelle weiter reduzieren oder aufgeben, wenn ich feststelle, dass ich es mit zwei Kindern doch nicht hinbekomme? (Gibt es da Unterschiede bei Angestellten und Beamten?)


    - Wenn ich ein volles Deputat beantrage, bekomme ich dann während der Mutterschutzzeit auch ein volles Gehalt ersetzt oder zählt da mein jetziges Teilzeitgehalt von vor dem Mutterschutz als Referenz für das Mutterschaftsgeld? (Wie sieht das im Angestelltenverhältnis aus und wie im Beamtenverhältnis? Wer wäre bei einer Einstellung im Beamtenverhältnis für Fragen zuständig? Die LBV?)


    - Hat einer Erfahrungen und Tipps zum Vorgehen bezüglich der Krankenversicherung, wenn ich tatsächlich während des Mutterschutzes zunächst gesetzlich pflichtversichert bin, dann gesetzlich familienversichert bin und dann möglicherweise (nach einer Vereidigung im September) die Option zum Wechsel zu Beihilfe und PK habe. Muss man da etwas beachten, wenn man in die PK wechseln möchte.


    Ich würde mich freuen, wenn ihr mir zu der einen oder anderen Frage etwas schreiben könnt.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo A.Saner,


    ich habe es schon ganz unterschiedlich erlebt. Manche Kollegen trifft man nie in der Sammlung, mit manchen kommt man einfach nicht zurecht und andere helfen einem gerne und freiwillig.


    Ich würde mich an deiner Stelle an die Kollegen wenden und sie bitten, ihre größeren oder ungewöhnlichen oder schwierigeren Experimente für dich aufgebaut zu lassen, so dass du dich mit dem Aufbau vertraut machen und zunächst auf die Ausführung konzentrieren kannst. (Und ein Foto für die Zukunft machen kannst.) Gib den Kollegen Kärtchen, die sie einfach auf ihren Tisch legen können, wenn ein interessantes Experiment aufgebaut ist. Sie müssen dann ja nicht unbedingt zum Erklären dabei sein.


    Und wenn du das Experiment dann einmal selbst aufbaust, weißt du welche Geräte man bei dieser Sammlung am sinnvollsten verwendest. Und du weißt, dass die Geräte, die du suchst, auch in der Sammlung vorhanden sind. Im Zweifel musst du eben fragen. Üblicherweise sollte der Sammlungsleiter von allen Geräten die Standorte kennen.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Maika,


    ich denke, es ist okay noch bis zur 12. Woche (oder auch länger) zu warten, wenn die Schwangerschaft dich nicht einschränkt (z.B. häufigere Verspätung wegen morgendlicher Überlkeit) und du nicht durch besonders gefährdet (z.b. fehlender Immunschutz für Röteln,...) bist.


    Wenn du es wegen einer möglichen Fehlgeburt nicht sagen möchtest, dann ist dasjedenfalls deine Entscheidung. Bei meiner ersten Schwangerschaft haben wir es deswegen auch niemandem erzählt. Jetzt hinterher bin ich mir nicht sicher, ob das richtig war. Ich hatte dann nämlich eine Fehlgeburt und dann eben auch niemanden, mit dem ich darüber reden konnte. Mein Mann war gerade im Ausland und es jemand anderem nachträglich erzählen, das konnte ich nicht.
    Ich habe wegen der Sache keinen Tag in der Schule gefehlt, und mich hat niemand darauf angesprochen. Ich habedann ein bisschen vermisst, dass niemand MItgefühl gezeigt hat (zeigen konnte). Mein Mann hat es dann später irgendwann unseren Eltern und manchen Freunden gesagt. Und ich denke, das hilft.


    DFU

    Hallo,


    nach dem ich den Thread jetzt komplett gelesen habe, möchte ich alle, die eine Entlastung der Korrekturfachlehrer durch eine Belastung der übrigen Lehrer anstreben, fragen, wieso sie sich ihren Kollegen gegenüber so unkollegial verhalten (= mein subjektives Empfinden als Nichtkorrekturfachlehrer).


    Wenn ich höre, dass ich mehr als ein volles Deputat arbeiten soll, damit ein Kollege bei gleicher Bezahlung weniger arbeiten muss, werde ich sauer. Dabei streite ich nicht ab, dass der Korrekturaufwand in manchen Fächern immens ist, aber die meisten Kollegen kommen unabhängig von den Fachrichtungen auf eine erschreckend hohe Arbeitszeit. Wenn die Arbeit in bestimmten Fächern nicht mehr leistbar ist, dann sollte man sich beim Dienstherr / Arbeitgeber dafür einsetzten, dass die Belastung in diesen Fächern sinkt ohne dass andere Kollegen stärker belastet werden. Es könnten beispielsweise mehr Kollegen für diese Fächer eingestellt werden und dafür ein volles Deputat (bei 100% Bezahlung) pro Korrekturfach 2 Wochenstunden weniger betragen. Einfacher ist es natürlich ein Arbeitszeitmodell anzustreben, bei dem viele andere Kollegen mehr arbeiten müssen. Da muss der Arbeitgeber / Dienstherr zunächst nicht mehr bezahlen und ist daher aufgeschlossener. Fair wird eine solche Umverteilung dadurch aber nicht. Und zu mehr Zufriedenheit im Kollegium sorgt sie bekanntermaßen auch nicht.


    Viele Grüße
    DFU

    @ Nele,
    ich hatte kein Problem mit deinen Kommentaren. Aus der Praxis die Theorie zu entwickeln, um damit dann die Praxis zu verbessern, halte ich auch für den richtigen Ansatz. Ich wollte dem Threaderöffner trotzdem direkt auf seine Frage nach den Methoden und Medien antworten.


    @ Unter uns,
    an meinen Schulen haben wir immer ein an Baden-Württemberg angelehnten Lehrplan gehabt, aber es war natürlich nicht möglich in den Klassen in gleicher Breite und Tiefe wie in Deutschland zu unterrichten. Die Spracharbeit, die während der Vermittlung der Fachinhalte immer notwendig ist, benötigt eben auch Zeit. Man muss also immer überlegen, welche Fachinhalte man vereinfachen kann ohne unkorrekt zu werden und auf welche Fachinhalte man vielleicht doch zu Gunsten von Spracharbeit verzichten kann oder auf Grund der sprachlichen Schwierigkeit verzichten muss.
    Nach einigen Jahren bilingualen Unterrichts sollten die Schüler dann aber tatsächlichauf annähernd muttersprachlichem Niveau kommunizieren können.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo,


    in Schulbüchern für Deutsch als Fremdsprache wird ebenfalls erklärt, welche Relativsätze mit 'wo' einzuleiten sind. Meine Deutschkollegen haben dabei auch von Relativpronomen gesprochen.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo,


    ich habe vier Jahre lang bilingualen Fachunterricht gehalten. Allerdings nicht auf englisch sondern auf deutsch im Ausland; das heißt dann deutschsprachiger Fachunterricht (DFU).


    Ich selbst bin keine Sprachlehrerin, deswegen kenne ich deren Didaktik und Methoden nicht. Ich weiß aber, dass auch Fremdsprachenlehrer ihre Anfangsschwierigkeiten mit dem DFU hatten. Etwas weniger als wir anderen Kollegen allerdings. Es scheint daher Ähnlichkeiten zu geben.


    Für den DFU gibt es für den Auslandsschuldienst einen DFU-Methodenordner (einfach googeln), in dem verschiedenste Methoden gesammelt sind. Der ist sehr hilfreich. Da sind auch Rollenspiele usw. dabei, die kein Arbeitsblatt verlangen.
    Und unter http://www.dfu-cockpit.de gibt es für spanischsprachige Schüler Themenhefte für die naturwissenschaftlichen Fächer. Die sind im Unterrichtsverlauf verschiedener Lehrer entstanden. Dabei handelt es sich aber um Arbeitsblätter. Allerdings erhalten manche nur eine Arbeitsanweisung und nicht di eüblichen Lückentexte und Satzgeländer.


    DFU ist nicht normaler deutscher Fremdsprachenunterricht (in Sek I), da dabei der Fachunterricht zu kurz kommen würde. Es ist aber auch nicht normaler Fachunterricht. Man muss einen Mittelweg finden, den Schülern die notwendigen sprachlichen Hilfen (Fachwerben, Passiv (kann man aber meist auch vermeiden), wenn-dann- oder je-desto-Sätze,...) zur Verfügung stellen und auch mal gezielt Sprachübungen machen. Dabei sind Kenntnisse des Fremdsprachenlehrplans unheimlich wichtig. Problematisch ist, dass schon sehr früh auch kurze, völlig freie Texte verlangt werden, denn sonst ist ein Unterrichtsgespräch nicht möglich.


    Im naturwissenschaftliche Unterricht sind die verwendeteten Medien natürlich das Experiment, dann aber auch Bilder (auf Folie oder Beamer), Arbeitsblätter zur Spracharbeit und in meinem Fall auch oft Filme (siehe http://www.planet-schule.de). Ein Kollege hat auch Texte selbst aufgenommen und im Unterricht eingesetzt. Je nachdem, wie häufig es gehört werden sollte, entweder per Lautsprecher oder einzelnd per Ipod/Handy (Hausaufgabe war dann das Laden der mp3-Datei.). Wichtig bei Filmen ist immer eine sprachliche Vorbereitung. Die Schüler müssen das grundlegende Vokabular parat haben. Und auch inhaltlich sollte der Film soweit vorbereitet sein, dass er verstanden werden kann. Auch dazu gibt es auf http://www.dfu-cockpit.de Beispiele.


    Das war zwar DFU in naturwissenschaftlichen Fächern, aber es wird irgendwann auf der Cockpit-Seite auch ein Methodenheft für Geschichte geben, in dem die fachspezifischen Methoden (Quellenarbeit, Kartenarbeit, ...) eingeführt und geübt werden. Und viele Methoden (z.B. Filmeinsatz) können in allen Fächern verwendet werden.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Annie,


    das du Grundschullehrerin bist, habe ich überlesen. Dann ist es tatsächlich sehr schwer. Aber meines Wissens zumindest für GD-Lehrer aus BW nicht unmöglich nicht unmöglich. Allerdings wird dürfen sie bis zu 9. Klasse unterrichten, da sie Grund- und Hauptschullehramt haben. Ich hoffe, du bist aus BW.


    Ansonsten wäre BPLK noch eine Möglichkeit. Da verdient man allerdings etwas weniger. (Die Zuwendungen kannst du wieder unter http://www.auslandsschulwesen.de nachschauen.) Es gibt keine Beihilfe sondern ca. 230 € Zuschuss zur Krankenversicherung, einen Zuschuss zu einer Rentenversicherung, weil du in der Zeit in D nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist. Für Hin- und Rückreise gibt es Flug und Pauschale. Zusätzlich bekommst du noch ein lokales Gehalt, das aber sehr vom Land abhängt. Da kann man dir nur etwas zu sagen, wenn du das Land bereits weißt und man selbst dort war. Versteuern musst du dein Einkommen als BPLK in D.
    Ob das Gehalt dann reicht, wenn man in D noch ein Haus finanzieren muss und Alleinverdiener der Familie ist, weiß ich nicht. Hängt vom Haus ab, nehme ich an.


    Als Ortslehrkraft reicht das Geld meiner Meinung nach nicht dafür.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Annie,


    wie viel Geld du als Lehrer im Ausland bekommst, hängt davon als was du an der Schule im Ausland arbeitest. Wenn du als ADLK (also Beamter, der von Deutschland als Beamter ins Ausland geschickt wird) gehst, ist das der beste Deal.


    Die Zuwendungen, die du als ADLK bekommst, kannst du auf der Seite http://www.auslandsschulwesen.de nachsehen. Es hängt beispielsweise vom Lehramt, den familiären Verhältnissen (Ehepartner, Kinder) und vom Einsatzland ab. Es ist wohl etwas höher als das deutsche Gehalt. Als ADLK bekommt man kein lokales Gehalt, kann also vorher gut abschätzen, wie viel Geld man bekommt. Nur ein ganz kleiner Teil, nämlich die Landeszulage wird jeden Monat von der Landeswährung in Euro umgerechnet und variiert daher. Der Rest ist ein fester Eurobetrag.


    Wer als ADLK ins Ausland geht bekommt weiter Beihilfe und das BVA zahlt das Schulgeld für Kinder. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung beim Hin- und Rückzug. Ich kann aber nicht genau sagen, wie das bei ADLKs ist. Bei BPLKs sind es Pauschalen (ca. 3000-4000 Euro + Flugticket; für Ehepartner und Kinder von BPLKs gibt es eigene kleinere Pauschalen). Ob es noch mehr Zuschüsse gibt, weiß ich nicht.


    Ein Kollege (mit Frau und zwei Kindern) hat sein Haus in Deutschland behalten (günstig an Freunde vermietet), ein tolles Haus in Mexiko gehabt, ist in Mexiko gereist und hat trotzdem jeden Monat erst einmal 1000 € von seinen Zuwendungen beiseite gelegt. Und zwar weil er meinte, er bekäme jetzt im Ausland mehr, würde aber weniger Geld (Strom, Wasser, Heizung, Nahrung,...) benötigen.


    Gerade als ADLK halte ich es auf jeden Fall machbar. Schau dir einfach mal auf der oben genannten Homepage die Merkblätter zu den Zuwendungen an.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Susannea,


    bitte vorsichtig mit den Äußerungen über rechtswidriges Handeln meines Schulleiters usw. Ich habe kein Bundesland in meinem Profil angegeben, weil ich nicht in D unterrichte.


    Ich muss mich aber bei dir und allen anderen entschuldigen, dass ich nicht klar gemacht habe, dass mein Schulleiter nicht an das deutsche Mutterschutzgesetz gebunden ist. Meine Aussage war also auf Deutschland bezogen nicht unbedingt korrekt. Das hätte ich angeben müssen.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo allerseits,


    mit der zusätzlichen Bezahlung würde ich aufpassen. Mein Schulleiter würde jedem, der bei Teilzeit vorschlägt, die Stillstunden gegen zusätzliche Bezahlung weiter zu arbeiten, knallhart erklären, dass diese Stunden zum Stillen dann wohl nicht benötigt werden. Und ich finde, da hat er recht.


    Ich bin bei 25 Wochenstunden jeweils fünf 45-Minuten-Stunden für das Stillen freigestellt worden. Die übrigen 15 Minuten (oder eher mehr) muss ich bei der Vorbereitung zu Hause weniger arbeiten. Wichtiger ist aber, dass ich in meinem Stundenplan möglichst immer die 3., 6. und 9. Stunde eine Freistunde habe, in der ich in die Kinderkrippe fahren und meinen Sohn stillen kann. (Ich wurde vor Inkrafttreten meines Stundenplans gefragt, welche Änderungen ich wünsche.) Mit so einem Stundenplan könnte ich theoretisch sogar ohne Stillstunden alles unter einen Hut bekommen. (Wenn mein Sohn nicht kurz nach Ende meiner Mutterschutzzeit mit Durchschlafen begonnen hätte, sähe ich das aber vermutlich nicht so.) Die Stillpausen verschaffen aber schon die Zeit für das Stillen oder eben die Vorbereitung der restlichen Unterrichtsstunden.


    Meiner Meinung nach ist der Vorschlag von schoolsouts Schulleiter im Übrigen sehr stillfreundlich und vollkommen korrekt. Besser als eine ganze Klasse, die man jeden Tag zu einer anderen Zeit unterrichtet, ist es (für das Stillen), wenn man beispielsweise immer in der dritten Stunde zum Stillen frei bekommt. Oder besser noch zwei Mal eine halbe Stunde vor großen Pausen. :) Aber das ist aus schulischer Sicht (von Schulleiter und Lehrerin) natürlich nicht so praktisch. Und wer abpumpt (oder abpumpen muss) ist bei den Zeiten ja auch etwas flexibler.


    Ich selbst habe meine Abiturklasse abgegeben, weil ich zwei Wochen vor dem mündlichen Abitur zurückgekommen bin und der Kontinuität wegen meine Kollegin in der Klasse weiter unterrichten sollte. Das war den Schülern gegenüber fairer. Und in Kombination mit einem entsprechendem Stundenplan meiner Meinung nach die beste Lösung. Für die Vertretung meiner Stillstunden wurde meine Kollegin übrigends nicht bezahlt bzw keine Stunden angerechnet, obwohl sie bis zum Schuljahresende auf das Jahr gesehen wieder eine halbe Deputatsstunde für das nächste Schuljahr angesammelt hätte. Laut meinem Schulleiter erscheinen diese Stunden aber offiziell schon in meinem Deputat, so dass er sie bei meiner Kollegin nicht zählen kann. Ziemlich unfair.


    Bei einem halben Deputat würde mein Schulleiter die Hälfte an Stillstunden geben. Also abhängig davon, wie viele Tage man unterrichtet, zwei oder drei Stunden. Vier Stillstunden bei zwölf Unterrichtsstunden an vier Tagen wäre aber vermutlich nicht drin.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Lissi,


    als Grundschullehrerin ist es schwer eine ADLK- oder BPLK-Stelle zu bekommen. Dass ihr euch beide bewerben könnt, vergrößert aber die Chancen. Und wenn der Partner ebenfalls Lehrer ist, wird ihm dann üblicherweise eine Stelle als Ortslehrkraft angeboten.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo!


    Und bei http://www.planet-Schule.de gibt es zu vielen Schulfilmen auch Unterrichtsmaterial. und außerdem einen Newsletter, der die Schulfilme der nächsten Woche nennt. Nutze ich schon länger für Mittel- und Oberstufe. In den letzten Newslettern waren aber auch einige Angebote im Grundschulbereich.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Mimmi,


    bei uns gibt es das Fachraumprinzip. Wir haben vier Mathematikräume, die nebeneinander liegen und in denen nur Mathematik unterrichtet wird. Zwei davon haben Beamer und Internetanschluss (per Kabel), die anderen nur WLAN. Mathematiklehrer, die sehr viel Mathematik unterrichten und weniger ihr zweites Fach, unterrichten (fast) immer im gleichen Raum. Sie sind es auch, die bei uns anderen Kollegen nachfragen, wenn ihr Raum von einer Klasse mal wieder nicht so ordentlich hinterlassen wurde.


    Ich unterrichte mehr Physik und bin mit meiner Mathematikklasse jetzt in jeder Stunde in einem anderen Raum. Für mich hat sich durch das Fachraumprinzip daher nichts geändert. (Lernplakate aufhängen ist in Mathematik für mich aber nicht mehr.) Kollegen mit Deutsch/Geschichte, die alle Stunden in einem Raum halten können, sind aber begeistert. Wenn sie Freistunden haben, sind aber die Räume meist trotzdem besetzt, da es einige Kollegen gibt, die wie ich dann die Lücken füllen müssen. Es gibt einfach zu wenige Räume.


    Ich war bei der Einführung nicht dabei, aber ich habe gehört, dass die Räume nun wesentlich ordentlicher seien. Davon, dass keine Plakate mehr zerstört werden usw. kann aber keine Rede sein. Vielleicht ist das bei einem echten Lehrraum-Prinzip besser. Unsere Schüler haben in der Regel aber auch gegenüber Unsauberkeit und Zerstörung ein anderes Empfinden als deutsche Schüler.


    Wenn die Schüler beim Wechsel einmal quer durch die Schule müssen, kommen sie manchmal etwas knapp in die Klasse. Oft liegt es aber daran, dass die Schüler zwischendurch zu ihrem Locker gehen, obwohl sie das eigentlich nur in den großen Pausen machen sollen. Ich finde eigentlich auch, dass Locker überflüssig sind, da die Schüler ihre Sachen beim Klassenraumprinzip ja auch nicht im Raum lassen. Allerdings haben unsere Schüler hier wirklich viele Fächer und teilweise auch viele Bücher dazu. Da macht es dann doch wieder Sinn. Atlanten usw. kann man aber jetzt im Fachraum lassen, wobei viele Schüler das nicht wollen, da sie dann nicht spontan zum Lernen darauf zugreifen können.


    FAZIT: Ich finde das Fachraumprinzip besser als das Klassenraumprinzip, bin aber lange nicht so begeistert davon wie Eusebia von ihrem Lehrerraum-Prinzip. Und es hat auch nicht die gelichen Nebenwirkungen (= Räume die tiptop sind).


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Micky,


    wenn ich eine gute Idee für ein Arbeitsblatt habe, nehme ich mir möglichst auch die Zeit dieses ordentlich hinzubekommen. Wobei ich versuche feste Grenzen zu setzen und nach einer festgelegten Zeit doch aufzuhören (Selbstschutz!)). Beim nächsten Unterrichtsgang kann es dann noch einmal perfektioniert werden.


    Wenn ich schon beim Erstellen des Materials den Eindruck habe, dass ich in der mir zur Verfügung stehenden Zeit kein mich inhaltlich wirklich zufriedenstellendes Material ausgedacht bekomme (Ja, das kommt vor.), dann verzichte ich fast komplett auf das Basteln am Layout. Ich werde das Arbeitsblatt ja in der Form nie wieder verwenden. Und wenn ich beim nächsten Unterrichtsdurchgang dann zu dem Thema eine bessere Idee habe, dann wird wieder ein ordentliches Layout verwendet.


    Und ich habe auch schon ganz schreckliche zusammenkopierte Arbeitsblätter erstellt, wenn ich keine Zeit für mehr hatte. Allerdings werden bei mir am Ende jeden Schuljahres alle Arbeitsblätter, die ich nur in Papierform habe, digitalisiert. Was ich nicht digitalisiere, fliegt raus. Dann lohnt es sich auch nicht.


    Viele Grüße
    DFU

    Hallo Essenza,


    ich habe das Progrmm bereits einmal beim Thema spezielle Strecken (Mittelsenkrechte, Winkelhalbierende, Höhe, Seitenhalbierend) im Dreieck und Dreieckskonstruktionen mit deren Hilfe eingesetzt.


    Meine Klasse war bereits in der 8. Klasse. Im Großen und Ganzen hat es ihnen auch Spaß gemacht mit dem Programm zu arbeiten, aber einige Schülerinnen (in meiner Klasse damals) hatten doch Probleme. Meiner Meinung anch lag es aber daran, dass ich natürlich nicht mehr so viel Zeit auf die Grundelemente (Kreis zeichnen, Strecke zeichnen, Winkelantragen,...) aufgewendet habe. Wenn du das Programm gleich bei der Einführung nutzt, gehest du aber automatisch langsamer vor, so dass es alle Schüler hinbekommen müssten.


    Vorteile sind meiner Meinung nach:
    - Man kann die Konstruktionen bewegen und Veränderungen ansehen (dazu ist das Programm ja da)
    - Die Schüler können nicht schummeln. Wenn man an einem Punkt des Dreiecks zieht, muss die Konstruktion korrekt bleiben. Sie selbst können so auch kontrollieren.
    - Die Konstruktionen sind sehr sauber gezeichnet, keine zwei Millimeter dicken Bleistiftlinien. (Nachteil: Die Schüler lernen nicht im wirklichen Leben mit gespitztem Bleistift zu zeichnen.)
    - Die Schüler gehen in der Regel gerne in den Computerraum. (Nachteil: Ich nicht. :) )


    Die Schüler können das Programm mit der Schullizenz auch zu Hause auf ihrem Computer installieren. Du solltest allerdings sicherstellen, dass jeder Schüler auch in der Schule die Möglichkeit hat, außerhalb des Unterrichts damit zu arbeiten. Vielleicht ist doch ein Schüler dabei, der keinen PC zur Verfügung hat.
    Klassenarbeiten oder Tests unter Einbindung des Programms sind natürlich schwierig, da man verhindern muss, dass die liestungsstarken Kinder die Dateien per Email an andere weitergeben.


    Viele Grüße
    DFU

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